Stefan Niggemeier berichtete vorgestern davon, dass Sandra Ahrabian von „Money Express” beim LG München I wegen des Ausdrucks “„Da fehlt das ‚HOHL-’”” eine einstweilige Verfügung gegen Marc Doehler vom Call-In-TV-Watchforum call-in-tv.de (Anm: heißt nun call-in-tv.net) durchbekommen hat:
“Doehler wird nicht gegen die einstweilige Verfügung vorgehen. Es fehlt ihm sowohl der Glaube an die Justiz, als auch das Geld. Allein diese Entscheidung dürfte ihn über 1500 Euro kosten.”
Stefan Niggemeier erwähnt im Disclaimer außerdem, dass die Produktionsfirma Callactive in mehreren Fällen juristisch gegen ihn vorgehe.
Nachdem der Bundesnachrichtendienst - natürlich vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg - beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des R-Archivs wegen - angeblicher - Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Verdachtsberichterstattungen auf seiner Webseite erwirkt hat, hat der Rechtsanwalt von Ewald T. Riethmüller, Ralf Hansen, nun den Bundesnachrichtendienst nach §§ 924, 936 ZPO zum Einreichen der Hauptsacheklage aufgefordert.
Offiziell sind die Geheimgermanen vom Bundesnachrichtendienst dazu da, Nachrichten aus dem Ausland zu beschaffen. Wer sich die tatsächliche Tätigkeit des Ladens anschaut, kommt hingegen unschwer zu dem Schluss, dass neben illegalem Waffenhandel die eigentliche Aufgabe des BND wohl eher darin besteht, für der Regierung genehme Schlagzeilen zu sorgen und die Verbreitung missliebiger Nachrichten im Inland zu verhindern.
Die Nachrichten des Blogs R-Archiv passen der Regierung offenbar nicht in den Kram. Da andere Einschüchterungsversuche nicht gefruchtet haben, versucht der Bundesnachrichtendienst nun zur Abwechselung mal etwas neues, nämlich die Verhinderung missliebiger Nachrichten im Inland durch eine einstweilige Verfügung.
Jürgen Cain Külbel berichtet auf seiner Webseite aktuell davon, dass die Richter Mauck, von Bresinsky und Becker vom LG Berlin auf Antrag von Said Dudin vertreten von Dieter Elken am 29.11.2007 wegen eines vergessenen Links Ordnungsgeld ersatzweise Ordnungshaft gegen ihn verhängt haben.
Auch in Münster wird das Internet fleißig zensiert. Mein Parteibuch erreichte nun eine Presseerklärung mit einem Hinweis auf einen Widerspruchstermin vom Forum Wasserbetten News gegen eine einstweilige Verfügung vom LG Münster:
Zur gestrigen Verhandlung eines Widerspruches von Jürgen Cain Külbel gegen eine von Said Dudin erwirkte einstweilige Verfügung vor dem LG Berlin gibt es inzwischen lesenswerte Berichte auf www.buskeismus.de und auf www.r-archiv.de.
Mein Parteibuch wurde in einer Pressemitteilung auf eine ohne mündliche Anhörung ergangene einstweilige Verfügung der Zensurkammer des LG Hamburg hingewiesen, derzufolge jemand für die Inhalte einer Homepage verantwortlich gemacht werden würde, der bestreitet, für die Inhalte oder die Homepage verantwortlich zu sein. Nachfolgend finden sich Auszüge einer Pressemitteilung von Rolf Hermann Lingen:
Jetzt im Sommer, wo das Wetter heiß ist in Deutschland, sind deutsche Zensoren offenbar gut in Form.
Am Freitag hat die Hamburger Dunkelkammer des Schreckens das Persönlichkeitsrecht der hübschen Call-In-TV Moderatorin Miriam Wimmer gegen Marc Döhler und seine Webseite call-in-tv.de (Anm: heißt nun call-in-tv.net) verteidigt. In ihrer unendlichen Weisheit haben die Hamburger Zensurrichter Buske, Dr. Korte und Käfer entschieden, dass die Bezeichnung “Animöse” das Persönlichkeitsrecht der Tochter des Motorradfahrers Martin Wimmer verletzt und deshalb zurecht per einstweiliger Verfügung verboten wurde.
Wie im Wiki des Vereins Wikimedia Deutschland e.V. nachzulesen ist, ist heute die hinter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) stehende PR-Agentur Berolina.pr GmbH vor dem Oberlandesgericht Köln endgültig mit ihrem Antrag gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen den Verein Wikimedia Deutschland e.V. wegen einer inzwischen gelöschten Bemerkung im Archiv der Diskussionsseite zum Artikel INSM in der Wikipedia zu erreichen.
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| Olle Kamellen |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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