Die Regierung des Kosovo hat drei fröhliche Ex-Soldaten, die zum BND gewechselt sind, unter dem Verdacht in Untersuchungshaft sperren lassen, für einen fremden Nachrichtendienst zu spionieren und die Zentrale der EU-Mission in Pristina, Eulex, am 14. November mit TNT beworfen zu haben. Die deutsche Regierung streitet das ab. Die Süddeutsche Zeitung zitiert Regierungssprecher Thomas Steg mit den Worten:
“Die Vorstellung, dass die Bundesregierung in terroristische Anschläge im Ausland verwickelt sein könnte, ist absurd”
Was soll man nun davon halten? Das klingt irgendwie danach, dass deutsche staatliche Stellen Terroranschläge nur im Inland machen. Fefe vermutet, der Zensor war da wohl gerade eine Rauchen. Klassiker wie das Celler Loch und das Oktoberfestattentat kennt ja schließlich jeder. Für Erich Schmidt-Eenboom ist denn auch klar, dass die drei BND-Mitarbeiter am Anschlag auf das EU-Hauptquartier beteiligt waren. Der BND wolle in der Region ein Reizklima schaffen, um den derzeitigen Stillstand bei der internationalen Anerkennung des Kosovo zu beenden, meint er.
Mein Parteibuch traut deutschen Geheimdiensten zwar auch jede Schweinerei zu, glaubt jedoch auch den Behörden des Kosovo kein Wort. Das Motiv des BND passt nicht so recht. Es gibt ein viel plausibleres Szenario sowohl für den Bombenanschlag als auch für die Festnahme der BND-Agenten, da aber liegt das Motiv auf Seiten der Regierung des Kosovo.
Mein Parteibuch berichtete am Freitag, dass die IP-Adressen von BVOE und LVP veröffentlicht wurden. Hektische Aktivitäten des T-Systems “Computer Emergency Response Teams” zeigen nun, dass es sich dabei offenbar tatsächlich um IP-Adressen vom Bundesnachrichtendienst gehandelt hat. Wikileaks hat dazu heute eine Presseerklärung herausgegeben.
Am 30.07.2004 fragte Otto Köhler: “Wo stecken die Spitzel?” Die Frage darf nun zu einem weiteren Teil als gelöst betrachtet werden.
Mein Parteibuch gratuliert LVP und BVOE herzlich zu den vielen IP-Adressen.
Die Suchphrase “Liegenschaftsverwaltung Pullach” sei hiermit zum Google des Tages erklärt.
Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland soll angeblich dazu da sein, die Würde des Menschen zu schützen. Das Grundgesetz gilt demnach als Instrument zur Verteidigung der Grundrechte der Menschen - insbesondere gegenüber dem Staat. Gerichte in Deutschland benutzen deshalb gern - wenn sich kein Privatkläger mit Grundrechtsanspruch findet - Gummiparagraphen des Strafrechtes wie “Üble Nachrede” - wer kann schon beweisen, was ein Gericht für erweislich wahr hält und was eine Behörde wirklich so treibt - um den Staat vor kritischen Äußerungen von Menschen zu schützen.
Mein Parteibuch hat vor ein paar Monaten darüber berichtet, dass der Bundesnachrichtendienst, vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg, den Betreiber der Webseite R-Archiv.de wegen einer angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung verklagt hat. Nach einer gütlichen Einigung hatte das Landgericht Berlin noch über die Kosten zu entscheiden. Details zum Prozess finden sich bei Buskeismus. Auf Radio-Utopie schreibt “ter” ein paar Worte dazu, wie das LG Berlin die Kostenentscheidung begründet hat:
Allmählich wird klar, wie die staatstragende Berichterstattung der meisten Medien über den Bundeswehr-Einsatz in Afghanistan zustandekommt. Nachdem der Fernseh-Journalist Ulrich Tilgner am Donnerstag (24. April) die Vermutung geäußert hat, dass auch er vom Bundesnachrichtendienst (BND) widerrechtlich überwacht worden sein könnte, ergeben sich weitreichende Folgen für eine kritische Betrachtung der Pressefreiheit in Deutschland.
| Von geheimen Agenten infiltriert |
| (Quelle: De Morgen, 08.01.2008) |
Am 08.01.2008 brachte das in Belgien von der Van Thillo Familie herausgegebene Käseblatt “De Morgen” einen reißerischen Artikel, in dem behauptet wird, die vor ein paar Jahren mit einer Milliardenpleite abgetretene Spracherkennungsfirma Lernout & Hauspie sei von ausländischen geheimen Agenten infiltriert gewesen. Zentral bei der Milliardenpleite sollen irgendwelche ‘language development companies’ (LDC) und ein deutscher Topagent des Bundesnachrichtendienstes mit Namen Stephan Bodenkamp alias Christoph Klonowski gewesen sein. Während in Belgien zahlreiche Berichte über den Betrugsprozess erscheinen, findet die juristische Aufarbeitung der Pleite - wenn man einmal vom notorisch querulatorischen R-Archiv absieht - in Deutschland keinerlei Beachtung.
Angeblich soll der Informant für die Liechtensteiner Daten der vermeintlichen Steuersünder aus dem Topf des BND einen Millionenbetrag bekommen haben.
Daran ist deutlich zu sehen, wie wichtig dem Staat seine Bürger sind; oder sollte man besser sagen, gesammelte Informationen über die Bürger.
(ter) Es waren Profis – sie drangen in das Gebäude eines Verlages mittels Mastercode der elektronischen Schließanlage ein – deaktivierten die Alarmanlage – durchwühlten Schreibtische – und schlugen mit einem Schlagring auf einen Wachmann ein.
Verharmlosung eines Verbrechens mittels Formulierung
Das Bundeskriminalamt bezeichnet die Tat als „Einbruchdiebstahl.“ Ich wage dieser Bezeichnung zu widersprechen – es war juristisch eindeutig ein „räuberischer Diebstahl“ – ein Kapitalverbrechen – welcher bis HEUTE nicht aufgeklärt ist.
Bereits die falsche juristische Bezeichnung – mit dem ein Kapitalverbrechen zu einem „harmlosen“ Vergehen des Einbruchdiebstahls gemacht wird – durch einen Kriminaloberkommissar des BKA - lässt ahnen, dass hinter dem Fall Hintergründe vermutet werden, die möglicherweise im nachrichtendienstlichen Milieu liegen.
Nachdem der Bundesnachrichtendienst - natürlich vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg - beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des R-Archivs wegen - angeblicher - Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Verdachtsberichterstattungen auf seiner Webseite erwirkt hat, hat der Rechtsanwalt von Ewald T. Riethmüller, Ralf Hansen, nun den Bundesnachrichtendienst nach §§ 924, 936 ZPO zum Einreichen der Hauptsacheklage aufgefordert.
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| Nattern |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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