Am 10.01.2008 hat Mein Parteibuch darüber berichtet, dass der TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg im Auftrag des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Webseite R-Archiv.de erwirkt hat. Der Bundesnachrichtendienst sieht sich durch Sätze, wie sie hier bei Larko in Finnland veröffentlicht sind, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Heute berichtet das R-Archiv, dass der Bundesnachrichtendienst Hauptsacheklage eingereicht hat:
(ter) Es waren Profis – sie drangen in das Gebäude eines Verlages mittels Mastercode der elektronischen Schließanlage ein – deaktivierten die Alarmanlage – durchwühlten Schreibtische – und schlugen mit einem Schlagring auf einen Wachmann ein.
Verharmlosung eines Verbrechens mittels Formulierung
Das Bundeskriminalamt bezeichnet die Tat als „Einbruchdiebstahl.“ Ich wage dieser Bezeichnung zu widersprechen – es war juristisch eindeutig ein „räuberischer Diebstahl“ – ein Kapitalverbrechen – welcher bis HEUTE nicht aufgeklärt ist.
Bereits die falsche juristische Bezeichnung – mit dem ein Kapitalverbrechen zu einem „harmlosen“ Vergehen des Einbruchdiebstahls gemacht wird – durch einen Kriminaloberkommissar des BKA - lässt ahnen, dass hinter dem Fall Hintergründe vermutet werden, die möglicherweise im nachrichtendienstlichen Milieu liegen.
Nachdem der Bundesnachrichtendienst - natürlich vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg - beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des R-Archivs wegen - angeblicher - Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Verdachtsberichterstattungen auf seiner Webseite erwirkt hat, hat der Rechtsanwalt von Ewald T. Riethmüller, Ralf Hansen, nun den Bundesnachrichtendienst nach §§ 924, 936 ZPO zum Einreichen der Hauptsacheklage aufgefordert.
Offiziell sind die Geheimgermanen vom Bundesnachrichtendienst dazu da, Nachrichten aus dem Ausland zu beschaffen. Wer sich die tatsächliche Tätigkeit des Ladens anschaut, kommt hingegen unschwer zu dem Schluss, dass neben illegalem Waffenhandel die eigentliche Aufgabe des BND wohl eher darin besteht, für der Regierung genehme Schlagzeilen zu sorgen und die Verbreitung missliebiger Nachrichten im Inland zu verhindern.
Die Nachrichten des Blogs R-Archiv passen der Regierung offenbar nicht in den Kram. Da andere Einschüchterungsversuche nicht gefruchtet haben, versucht der Bundesnachrichtendienst nun zur Abwechselung mal etwas neues, nämlich die Verhinderung missliebiger Nachrichten im Inland durch eine einstweilige Verfügung.
![]() |
| Frau mit Ag |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
[27 queries. 1.122 seconds. 10 level2 caches. Top ]