Presseerklärung - „Das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung ist als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit in der Gesellschaft eines der vornehmsten Menschenrechte überhaupt und für eine freiheitlich-demokratische Staatsordnung schlechthin konstituierend, denn es ermöglicht erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Entscheidung des BVerfG vom 15.1.1958 (Lüth-Urteil)
Den Sportjounalisten Jörg Weinreich hat es mal wieder erwischt. Nach den lustigen Briefen, die die Abmahnkanzlei Schertz Bergmann ihm vor einiger Zeit mal im Auftrag von Theo Zwanziger geschickt hat, haben Schertz & Bergmann ihm nun einen Doppelpack wegen ein paar Worten in seiner Berichterstattung über eine Pressekonferenz von Claudia Pechstein verpasst.
Erstmal gab es eine Unterlassungsaufforderung von Simon Bergmann im Auftrag von Claudia Pechstein zum Preis von 775,64 Euro und hintendran kam alsbald darauf wegen der gleichen Worte noch eine nahezu gleich lautende Unterlassungsaufforderung von Zensurspezialist Christian Schertz im Auftrag von Simon Bergmann, mit der ebenfalls 775,64 Euro verlangt wurden. Das ist erstmal insofern bemerkenswert, als dass Simon Bergmann sicherlich weiß, dass er als Abmahnanwalt für seine Abmahnerei nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung eigene Resourcen einzusetzen hat, und wenn er dies aus von ihm selbst zu vertretenden Gründen unterlässt, die Rechnung seines Kollegen selbst bezahlen muss. Sollten die Staranwälte Schertz & Bergmann etwa versucht haben, Jens Weinreich unter Vorspiegelung der falschen Tatsache, es bestünde eine Zahlungspflicht, zur Zahlung von zwei Gebühren zu bewegen? Da gab es doch irgendwo in den deutschen Gesetzen einen fast vergessenen Paragrafen, wo was über Vorspiegelung falscher Tatsachen und Vermögensvorteile drinsteht.
Am 15.08.2007 schrieb Mein Parteibuch anlässlich einer Abmahnung von Bildblogger Stefan Niggemeier:
… davon, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland dank abmahnfreudiger Anwälte, freier Wahl des Gerichtsortes und Haarspalterei betreibenden Richtern eine Farce ist, haben Leser beim Journalisten Stefan Niggemeier nichts erfahren.
Das Muster kommt bekannt vor: die kleinen Merkwürdigkeiten werden reichlich breit getreten, aber das große Schlimme fehlt. Aber vielleicht ändert sich das ja nun bald, jetzt, wo Stefan Niggemeier selbst vom Rechtsstaat in Deutschland betroffen ist.
Inzwischen hat das LG Hamburg eine entgegen dem Gesetz ausgesprochenen einstweilige Verfügung der Callactive GmbH, wo es garantiert keine Animösen gibt, gegen Stefan Niggemeier bestätigt und nun erfahren auch die Leser von Stefan Niggemeier, der im Termin von einem Anwalt der für ihre Abmahnungen berüchtigten Kanzlei Schertz Bergmann vertreten wurde, scheibchenweise, wie es um kritischen Journalismus in Deutschland bestellt ist. So schrieb Stefan Niggemeier vorgestern:
Hat es jemand gemerkt? Die Bildzeitung hat vorgestern eine zehn Jahre alte Story zum Stasi-Schießbefehl ausgepackt und zusammen mit der Berliner BZ aus dem gleichen Stall als brandneue Geschichte auf der Titelseite verkauft. Auch die Pressestelle des Bundesnachrichtendienstes Deutsche Presse Agentur dpa hat dazu eine schicke Meldung herausgegeben. Komisch, dass das bei Rechtsanwalt Ferdinand von Schirach in einer “Presseerklärung zum angeblich jetzt aufgetauchten “Schießbefehl”” ganz anders klingt:
Jetzt im Sommer, wo das Wetter heiß ist in Deutschland, sind deutsche Zensoren offenbar gut in Form.
Am Dienstag, den 05.06.2007, findet um 11:30h im abhörsicheren Bunkerkeller im Raum I/143 des LG Berlin eine Verhandlung gegen ein Berichtsverbot über eine äußerungsrechtliche Auseinandersetzung zum Aktenzeichen - 27 O 219/07 - statt.
In dem Hauptsacheverfahren beim LG Berlin geht es um die Bestätigung oder Aufhebung einer einstweiligen Verfügung, mit der dem Hamburger Betreiber der Buskeismus-Seite, Rolf Schälike, die Berichterstattung über die rechtliche Auseinandersetzung um eine Abmahnung verboten wurde.
Bei der Klage geht es um viel. Sollte die einstweilige Verfügung des klagenden Hamburger Presseanwaltes Helmuth J., der die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann mit seiner Vertretung beauftragt hat, bestätigt werden, dann wäre die Berichterstattung über Abmahnungen und öffentliche Gerichtsverfahren dazu zukünftig in Deutschland praktisch so gut wie unmöglich. Für die Meinungsfreiheit in den Ring steigen wird Sebastian Wolff-Marting von der Berliner Kanzlei SEWOMA®.
Man könnte meinen, die Geschichte der Berliner Mauer und der mindestens 125 Menschen, die bei dem Versuch, sie zu überqueren, umgebracht wurden, wäre 17 Jahre nach dem Fall der Mauer schon lange kalter Kaffee. Schließlich ist der Tod von Chris Gueffroy nun schon 18 Jahre her, sind die Strafverfahren gegen die Mauerschützen und ihre Befehlsgeber inzwischen abgeschlossen und die Strafen, so sie denn überhaupt ausgesprochen wurden, längst verbüßt.
Dass die Geschichte der Mauertoten alles andere als kalter Kaffee ist, sondern die historische Aufarbeitung gerade erst beginnt und für reichlich Zündstoff sorgt, zeigt das Buch von Roman Grafe mit Titel “Deutsche Gerechtigkeit. Prozesse gegen DDR-Grenzschützen und ihre Befehlsgeber“.
Gerichtstermine werden zunehmend zu Happenings der justizkritischen Opposition in Deutschland. Mein Parteibuch unterstützt diesen Trend gern und weist nachfolgend auf die einige interessante Gerichtstermine hin.
In der Post habe ich heute die Abmahnung von Anwalt Dominik H. von der Kanzlei Schertz Bergmann gefunden, über die ich hier berichtet habe. Der Brief war ungewöhnlich dick und enthielt tatsächlich nicht nur zwei Seiten, sondern vier Seiten. Und siehe da, da war noch eine weitere Abmahnung drin. Mit dieser Abmahnung soll mir nun anscheinend die Berichterstattung zur Abmahnung im Namen eines Polizeipräsidenten a.D. komplett untersagt werden.
Das Landgericht Hamburg hat vor einiger Zeit eine einstweilige Verfügung gegen mich wegen der Veröffentlichung einer Abmahnung in Zitatform erlassen. Heute habe ich erfahren, dass ich nach Auffassung des Landgerichts Hamburg obendrein die Kosten für diese einstweilige Verfügung bezahlen muss, obwohl ich vorher nicht wegen der Zitate aus dem Abmahnschreiben abgemahnt wurde.
Beim Landgericht Berlin wurde mir anlässlich einer vorherigen Veröffentlichung eines anderen Abmahnschreibens als anonyme pdf-Datei erklärt, dass die Veröffentlichung von Abmahnschreiben das Persönlichkeitsrecht des abmahnenden Anwaltes auf freie berufliche Entfaltung verletze und ich demnach, wenn ich über eine Abmahnung berichte, diese in meinen eigenen Worten beschreiben möge.
Rechtsanwalt Thomas Klotz vom RA-Blog hat für das Zitieren aus der mir später per einstweiliger Verfügung untersagten Veröffentlichung eine Abmahnung erhalten, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass das Zitieren aus Abmahnschreiben verboten sei. Daraus entnehme ich, dass es in Deutschland verboten ist, aus Abmahnschreiben wörtlich zu zitieren und der Inhalt von Abmahnungen mit eigenen Worten wiedergegeben werden sollte.
| Wurde die Untersuchung von 9/11 manipuliert? | |
Ja |
74% |
Nein |
16% |
Weiß nicht |
10% |
Abgegebene Stimmen: 16449 Abstimmen |
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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