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4. Oktober 2008

Gleicher als gleich - Urteil zur “Abgeordnetenpauschale”

von @ 0:21. abgelegt unter Finanzen, Recht und Unrecht, Deutschland

Der Bundesfinanzhof hat pünktlich zum Tag der deutschen Einheit entschieden, dass alle Menschen gleich sind und nur manche gleicher als gleich sind. Mein Parteibuch hat zum jüngsten Urteil des Bundesfinanzhofes die “Abgeordnetenpauschale” betreffend einen Leserbrief erhalten.


Pünktlich vor dem Tag der “Deutschen Einheit” zeigt der Bundesfinanzhof was es vom dummen Volk hält: Nichts. Die Abgeordnetenpauschale genannte Subventionierung der Diebe und
Räuber aus Berlin wurde nicht gekippt, es bleibt beim Sonderstatus. Die Abgeordneten kriegen, zu ihren unzähligen Diäten, Schmiergeldern und Aufsichtsratpöstchen 3782 EUR steuerfrei dazu - pro Monat, nicht im Jahr!

Tja, die Aufwendungen eines Abgeordneten sind nun mal was besonderes und nicht mit anderen Berufsgruppen vereinbar. Sagt der Bundesfinanzhof.

Süddeutsche: Klage gegen Abgeordnetenpauschale gescheitert
Reuters: Bundesfinanzhof billigt Steuerprivileg für Abgeordnete
Nur für Eingeloggte

Damit sind ein Drittel der Einkommen - ja, ein Drittel! - steuerfrei. Frei zur Verwendung ohne jegliche Nachweise.
Das versuche mal ein Selstständiger, einfach mal so ein Drittel der Einnahmen steuerfrei zu setzen.

Im Urteil heisst es dazu “Das Tätigkeitsfeld der Abgeordneten umfasst neben der parlamentarischen Tätigkeit im Deutschen Bundestag auch die politische Arbeit im Wahlkreis einschließlich des Kontakts zum Wähler. In gleicher Weise wie die parlamentarische Tätigkeit ein Abgeordnetenbüro im Deutschen Bundestag erforderlich macht, setzt die politische Arbeit im Wahlkreis regelmäßig die Existenz eines Wahlkreisbüros voraus.”

Urteil Bundesfinanzhof VI R 13/06

Kontakt zum Wähler? Politische Arbeit im Wahlkreis?

Was für eine verdammte Sch…bande. “Xxxxx xxx höher”, fällt mir dazu nur ein. Xxxx höher!

Mein Parteibuch meint: Das Urteil der politisch - natürlich - vollkommen unabhängigen Richter ist absolut gerecht und sachlich dringend geboten. Wenn deutsche Abgeordnete ihre Ausgaben genauso wie jeder andere Steuerpflichtige nachweisen müssten, dann hätten sie gar keine Zeit mehr, sich um die zur Arbeit notwendigen Schmiergelder zu kümmern. Abgeordnete sind deshalb gleicher als gleich. Deutschland ist eben eine banale Diktatur und nicht etwa das Paradies auf Erden.

2 Kommentare zum Beitrag “Gleicher als gleich - Urteil zur “Abgeordnetenpauschale””

  1. Name²³ sprach

    Ein paar Dinge kann ich nicht verstehen, Katzenfreund:
    Haben die auf Diät-gesetzten Politiker Arbeit?
    Oder tun die nur so, als ob sie arbeiten würden?
    Oder lassen sie arbeiten?
    Oder werden sie verarbeitet?

  2. otti sprach

    Ein schwaches Stück Täuschland, dieses Urteil!

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