Im Weblog Blöde Geschichten gab es kürzlich einen kurzen Artikel mit Titel “Die deutsche Päpstin des Verbietens”. Dort wurde mit einem Link darauf hingewiesen, dass die “Vorsitzende der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln”, Margarete Reske, 3. Stellvertreterin des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Nordrhein-Westfalen e.V. ist. Dort ist sie laut Webseite des DRB NRW, auf der auch ihr Foto gezeigt wird, neben der Mitgliederwerbung unter anderem zuständig für “Juristenausbildung” und “Rechtskundeunterricht”.
Hoffentlich ist das nur ein “Schreibfehler”. Wer sich nun fragt, wo dabei der Witz ist, dem sei ein heute bei Telepolis erschienener Artikel empfohlen, in dem es um “Das Landgericht Köln und das Geheimnis der E-Mails” geht.
Worum es in dem bei Telepolis erschienenen Artikel geht, mag sich dem einen oder anderen besser erschließen, nachdem er den Katzenbild-Beitrag Fanpost von Tobias Huch liest. Zum durchsichtigen Versuch der Kölner Zensurgerichtsbarkeit, das Parteibuch mit absurden Urteilen platt zu machen, haben wir übrigens auch schon mal was geschrieben: Wir lassen uns nicht erpressen.
PS: Falls jemand weitere Informationen über die Verbindung von Tobias Huch zum Komplex DIS Deutsche Inkassostelle hat, freuen wir uns über weitere - gern auch anonyme - Hinweise.
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| Heimarbeit |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Na, da bin ich gespannt, wie weit sich Frau Reske in den Widersprüchen ihrer juristischen Dogmatik verfängt, und zu solchen Hilfsmitteln, wie, es war bloß ein “Schreibfehler”, empfangene e-Mails unterliegen dem Briefgeheimnis seitens des Empfängers, zurückgreifen muss, zu Schande des Richtertums.
Wie weit muss ihr Hass gegen die unabhängige Justizkritik gehen, welche außerhalb ihrer Juristenkaste und den Politikern sich entwickelt und etabliert.
Es wird gerichtet.
http://www.oden...hten.de/?p=1740
Infam soll die Bundesjustizministerin bei Abgeordnetenwatch auf Nachfrage diesen Vorgang bezeichnet haben. Gescheiter wäre gewesen, wenn sie sich mit dem ‘Nestbeschmutzer’ mal an einen Tisch gesetzt hätte.
Zur Sache.
Ein “Schreibfehler”. Warum denn nicht einfach ein Fehler, natürlich ohne nähere Spezifikation!
Gerne genommen wird in Polit- und Justizkreisen auch ein Missverständnis oder ein oberstaatsanwaltlich veredeltes “ein auf einen Irrtum zurückzuführendes Missverständnis”, um einen politisch-kriminellen Fall einstellen zu können.
Der Bürger hat keinerlei Verständnis, wie die Handhabung äußerungsrechtlicher Fragen erfolgt.
Wie hier mit der Meinungsfreiheit umgegangen wird, um Spezialinteressen zu befriedigen, ist ungeheuerlich.
Sollen wir eine Volk von Duckmäusern werden?
http://rsw.beck...&from=HP.10
Der Begriff des “Bildes” könnte meines Erachtens hier durch “E-Mail” schlüssig ersetzt werden.
http://juris.bu...le=dokument.pdf