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18. September 2008

Günter Freiherr von Gravenreuth kündigt Revision an

von @ 15:17. abgelegt unter Kriminalität, (FH)
Gravenreuth glaubte nicht, dass er in den Knast kommt
Gravenreuth 2007: “Ziehe mit!”
Quelle: Gulli

Wenn Rechtsanwälte ihre Mitmenschen mit Klägerismus zur Rotglut treiben und in Ausübung ihrer anwaltlichen Tätigkeit auch vor Straftaten nicht zurückschrecken, verhält sich die Staatsanwaltschaft oft so wie der sprichwörtliche Jagdhund, den man zum Jagen tragen muss. Oberstaatsanwalt Bernhard Jahntz, der gestern die Anklage in der Berufung gegen den bekannten Münchner Anwalt und Dipl.-Ing. (FH) Günter Freiherr von Gravenreuth vertrat, hat seine Arbeit hingegen vorbildlich erledigt und sich weder von langatmigem Geschwafel der Verteidigung in die Irre führen noch sich durch zufällig nicht erschienene Zeugen - der vorbestrafte ehemalige Kanzleikollege des Angeklagten, Bernhard Syndikus, ließ sich per Fax wegen eines verpassten Flugzeuges entschuldigen und der ehemalige Mitarbeiter der Kanzlei Gravenreuth & Syndikus, Alexander Kleinjung, erschien einfach nicht - übertölpeln lassen.

So überrascht es dann auch nicht, dass Günter Freiherr von Gravenreuth gestern aus der von ihm angestrengten und von Richter Ralf Vogl geleiteten Berufungsverhandlung mit einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten ohne Bewährung herauskam.

Der Tagesspiegel schreibt dazu unter der Überschrift “Abmahnanwalt muss in den Knast“:

Das Landgericht Berlin bestätigte am Mittwoch ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten, das ihn wegen versuchten Betruges zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hatte. Da Gravenreuth außerdem schon wegen Veruntreuung von Mandantengeldern zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, bildete das Gericht die Gesamtstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Auch eine ältere Vorstrafe wegen 60-facher Urkundenfälschung trug dazu bei, dass die Haft nicht mehr auf Bewährung ausgesetzt wurde (Az.: 571-165/07). Gravenreuth kündigte Revision an.

Gravenreuth zeigte schon nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung in dieser Sache zu sechs Monaten ohne Bewährung vor einem Jahr wenig Schuldbewusstsein und sprach von einem “straffreien Tatbestandsirrtum”. Ausweislich eines Eintrages im Gulli-Forum - einem ihm nicht unfreundlich gesinnten Internetforum, das Gravenreuth häufiger zur Verbreitung seines Geschwafels nutzt - wollte der vorbestrafte Anwalt sogar noch bei einer Wette mitziehen, dass er nicht in den Knast muss und führte dort unter anderem aus:

Ich habe den für mich unklaren Zahlungseingang:

“RNR.15O436/0623.05.2006″

hierauf verbucht und dies der TAZ schriftlich mitgeteilt. Bei einer unklaren Leistungsbestimmungen sind nach dem BGB Zahlung zurerst auf ungesichterte Forderungen (Hier: Abmahnkosten + Abschlussschreiben) anzurechnen und nicht auf einen (gesicherten) Kostenfestsetzungsbeschluss (wird vom AG Tiergarten ignoiert - Strafrichter brauchen wohl manchmal Nachhilfe in Zivilrecht).

Der zahlungsbegleitende Text “RNR.15O436/0623.05.2006″ war zwar einfach als “Rechnung in Sachen 15 O 436/06 vom 23.05.2006″ zu interpretieren, und mit einem Fax wurde das seitens der taz auch noch einmal klargestellt, doch Günter Freiherr von Gravenreuth behauptete, das Fax, das später bei einer Hausdurchsuchung bei ihm am richtigen Platz gefunden wurde, nicht erhalten zu haben, verrechnete die Zahlung auf irgendetwas anderes als den Kostenfestsetzungsbeschluss in Sachen 15 O 436/06 vom 23.05.2006 und versuchte, unter Vorspiegelung der falschen Tatsache, die Forderung sei unbeglichen, die Domain der taz zu pfänden und brüstete sich damit ausweislich eines Postings im Forum von Antispam.de im Internet.

Einer Information von Gulli zufolge erklärte Günter Freiherr von Gravenreuth nun zu den 14 Monaten ohne Bewährung, dass das Urteil “nicht seiner Rechtsauffassung” entsprechen würde, er in Revision gehen werde und bezeichnete die Erfolgsaussichten der Revision als gut. Das mag manchem bekannt vorkommen. Schon nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung im Münchener Verfahren wegen Untreue, wo sich Prozessberichten zufolge, seine laut Staatsanwaltschaft und Gericht “äußerst herablassende Art, seine völlige Uneinsichtigkeit und sein fehlendes Unrechtsbewußtsein” nachteilig für ihn auswirkten, durften Internetnutzer über die derzeit gerade zufällig nicht mehr verfügbare Gulli-Meldung: “Berufung kommt, Geschäftslage prima” staunen.

Zweifelhaft beibt, was Günter Freiherr von Gravenreuth aus der Gerichtsverhandlung gelernt hat. Laut einem Bericht in der Welt kündigte er gestern an, er wolle mal nachschauen, was beim Online-Lexikon Wikipedia so über ihn drinstehe, was von der Welt als Ankündigung neuer Abmahnungen begriffen wurde.

Angesichts des nicht erkennbar grundsätzlich geänderten Verhaltens des Rechtsanwaltes - von Wiedergutmachung soll hier gar nicht erst die Rede sein - bleibt zu hoffen, dass die Justiz auch weitere Strafanzeigen gegen Günter Freiherr von Gravenreuth nun stets mit der gebotenen Gründlichkeit verfolgt und nicht etwa aus Mitleid mit dem Beschuldigten einstellt.

Nachtrag 28.11.2008: Bei rotglut gibt es gerade einen interessanten Beitrag, wo drinsteht “Ganzplötzlich stand das Fax still“. Und hier noch einen, wo von einem St. Adelheim die Rede ist. Was damit wohl gemeint sein soll?

3 Kommentare zum Beitrag “Günter Freiherr von Gravenreuth kündigt Revision an”

  1. belef sprach

    Bitte, bitte, nicht ausweißen..!

    Das “ß” hilft nix, auch nicht gegen Anschwärzen.

    Es soll ja wohl was ausgewiesen werden?!

    Nein! Nicht Wies’n, hat mit dem Oktoberfest in München nchts zu tun, wiewohl es dort Weiße und Weißwürschtl gibt.

    Naja, deitsch schprach - schwerr schprach. ;-)

    belef

  2. Lurusa Gross sprach

    Weitere Bilder von der Verhandlung gegen Gravenreuth…

    “GvG dargestellt als Retter der Menschheit, uneigennützig im fortwärend Kampf gegen Werbung aller Art ” Das war mein Eindruck vom Plädoyer des Verteidigers. GvG als heiliger Kämpfer zu unser aller Wohl… Ich glau…

  3. LookLook sprach

    Bow.. da hat er wohl sich überschätzt, die TAZ zu betrügen, es war wohl nicht das erste Mal. Sein *Opfer* war ihm in allen Teilen überlegen und seine wenigen Freunde waren nicht da. Schöne Weihnachten Günni

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