Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland soll angeblich dazu da sein, die Würde des Menschen zu schützen. Das Grundgesetz gilt demnach als Instrument zur Verteidigung der Grundrechte der Menschen - insbesondere gegenüber dem Staat. Gerichte in Deutschland benutzen deshalb gern - wenn sich kein Privatkläger mit Grundrechtsanspruch findet - Gummiparagraphen des Strafrechtes wie “Üble Nachrede” - wer kann schon beweisen, was ein Gericht für erweislich wahr hält und was eine Behörde wirklich so treibt - um den Staat vor kritischen Äußerungen von Menschen zu schützen.
Der 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin hat am 01.09.2008 durch Vorsitzenden Richter am Kammergericht Neuhaus, den Richter am Kammergericht Thiel und die Richterin am Amtsgericht Busse am 01.09.2008 auf Antrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesnachrichtendienst, vertreten d. d. Präsidenten, vertreten durch den bekannten taz-Mitbegründer und Anwalt Johannes Eisenberg, beschlossen, dass beanstandete Äußerungen des Beklagten in dem von ihm betriebenen Internet- Magazin „r-archiv” eine üble Nachrede zu Lasten des Bundesnachrichtendienstes als Bundesoberbehörde darstellen. Der BND habe einen Anspruch auf soziale Achtung und die Darstellung, Mitarbeiter des BND hätten versucht, in das Wohnhaus eines Buchautors einzubrechen, seien widerrechtlich in einen Verlag eingedrungen und seien bereit gewesen, den Autor auf offener Straße zu berauben, sei auch geeignet, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen. Die Begehung derartiger Straftaten könne das Vertrauen der Bevölkerung in das rechtsstaatliche Vorgehen des BND bei der Verfolgung nachrichtendienstlicher Zwecke erheblich erschüttern.
Der Bundesnachrichtendienst muss für seine Klage zur Zensur des R-Archivs deshalb, anders als es das Landgericht Berlin entschieden hatte, nun doch nicht zahlen. So so.
Ein Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages beschäftigt sich auch mit dem Bundesnachrichtendienst und dem Journalismus. Der Bericht des vom Untersuchungsausschuss eingesetzten Ex-BGH-Richters Gerhard Schäfer aus dem Jahr 2006, kurz meist als Schäfer-Bericht bezeichnet, ist möglicherweise auch geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in das rechtsstaatliche Vorgehen des BND bei der Verfolgung nachrichtendienstlicher Zwecke erheblich zu erschüttern. Beim Schäfer-Bericht fand sich jedoch ein Privatkläger, der dank seiner Grundrechte durchsetzen konnte, dass der Bericht in entscheidenden Stellen anstelle des Berichtstextes nur weiße Seiten enthält. Nach dem Willen der deutschen Zensurgerichtsbarkeit soll der Bevölkerung von Deutschland der vollständige Bericht vorenthalten werden.
Das geht die Bevölkerung von Deutschland nichts an. Schließlich muss der Staat vor den Menschen geschützt werden und wenn ein Abteilungsleiter des BND aussagt, er habe Kontakt zu Journalisten von deutschen Nachrichtenmagazinen gehalten, um für den Bundesnachrichtendienst schädliche Veröffentlichungen verhindern zu können, dann wäre das womöglich geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in das rechtsstaatliche Vorgehen des BND bei der Verfolgung nachrichtendienstlicher Zwecke erheblich zu erschüttern. Und das kann ja nun keiner wollen. Statt mit vollständigen von einem Untersuchungsrichter ermittelten und berichteten Ermittlungsergebnissen - ob die dann der Wahrheit entsprechen oder kaum mehr als pure Desinformation sind, sei an dieser Stelle dahingestellt - wird die Bevölkerung von Deutschland mit anonymen Quatsch- und Tratschmeldungen gefüttert.
Wie einer kürzlich erschienenen Focus-Meldung, in der es heißt, BND-Präsident Ernst Uhrlau und seine beiden Stellvertreter Armin Hasenpusch und Arndt Freiherr Freytag von Loringhoven schotteten sich systematisch von der Arbeitsebene ab, hieße es in einem Beitrag, der aufgrund drohender Disziplinarverfahren namentlich nicht gekennzeichnet sei.
Wer in Deutschland nach den fehlenden Seiten des Schäfer-Reports sucht, findet nichts. Im englischsprachigen Sprachraum ist das anders. Gibt jemand in eine Suchmaschine seiner Wahl die simplen Worte “Schaefer report missing pages” eingibt, der findet dort seit dem 11. September 2008 - vorausgesetzt die fehlenden Teile des Schäfer-Berichtes sind echt -, was die deutsche Bevölkerung nach dem Willen der deutschen Zensurgerichtsbarkeit nicht wissen soll. Die vielen in den “Schaefer report missing pages” genannten Namen von Geheimdienstlern und mit ihnen kooperierenden deutschen Starjournalisten passen jedenfalls gut mit den bisher bekannten Daten zusammen.
Davon muss man sich auf das schärfste distanzieren. Das ist wirklich gemein und darf in keiner Weise unterstützt werden. Wenn Nachrichtendienste die vierte Gewalt der Demokratie aushebeln - die Operation Mockingbird der CIA lässt grüßen - dann darf das der Bevölkerung von Deutschland nicht bekannt werden, denn schließlich verletzt das die Persönlichkeitsrechte der daran beteiligten Menschen. Ein Persönlichkeitsrecht darauf, in einer funktionierenden Demokratie zu leben, gibt es nicht.
![]() |
| Heimarbeit |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
[19 queries. 2.254 seconds. 10 level2 caches. Top ]
Alle Richter sind allwissend
Alle Polizisten sind gut
Alle Volksvertreter sind Übermenschen
Ich bin der Kaiser von …
Was habt ihr gegen die Entscheidungen freier und unabhängiger Richter. Nehmt euch die Freiheit und versucht unabhängfiog zu sein. Vorbilder gibt es genug. Verbietet es nivht den anderen.
Der Staat also auch seine Vertreter hier Dienste genannt haben schon immer mehr Menschen manipuliert versklavt und getötet als irgend eine andere Organisationsform von Menschen. Deshalb ist eine Brandmarkung insoweit wichtig wie auch die Gefährlichkeit betont wird.
Das diese Gesellschaftsformen durchaus auch aufgelöst werden können zeigt die Geschichte des letzten Jahrhunderts. Auf ein neues…
[…] Journalisten stehen dem BND, wie der vor einiger Zeit bei Wikileaks publizierte zensierte Teil vom Schäfer Bericht zeigt, mehr als reichlich zur Verfügung. [Trackback URI] […]