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5. September 2008

Zur Auslieferung von Augustin Ngirabatware

von @ 23:24. abgelegt unter Außenpolitik, Deutschland, Ruanda

Vor einem halben Jahr hat Mein Parteibuch berichtet, wie im Sinne des von den USA betriebenen mörderischen Staatsstreiches in Ruanda systematisch Geschichtsfälschung betrieben wird. Mein Parteibuch hat nun aktuell ein Brandbrief von Helmut Strizek zur Auslieferung des ehemaligen Planungsministers Augustin Ngirabatware aus der Bundesrepublik Deutschland an umstrittenen Siegergericht in Form des Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha/Tansania erreicht, den wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen.


Dr. Helmut Strizek
Auf dem Essig 19
53127 Bonn
Bonn, den 15.8.2008
Tel.: 0228-2806867
Mail: Strizek@t-online.de

Liebe Empfängerinnen und Empfänger dieses Informationsschreibens,

1) gestern erfuhr ich, dass das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt bestätigt hat, die Bundesregierung zu ermächtigen, den früheren ruandischen Planungsminister Augustin NGIRABATWARE an den Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha/Tansania zu überstellen.

Das Bundesamt für Justiz könnte die Auslieferung nun veranlassen, sofern die Bundesregierung ihm eine entsprechende Anweisung erteilt.

Das Verfassungsgericht hat damit die Argumentation der Verteidigung verworfen, das Arusha-Gericht sei selbst bei einjähriger Verlängerung nicht in der Lage, einen fairen Prozess durchzuführen und deshalb bestehe die Gefahr, die Anstrengungen des Chefanklägers Jallow zur Überstellung der nicht abgeschlossenen Fälle nach Kigali könnte doch noch zum Ziel führen. Somit würde Augustin Ngirabatware in die Hände seiner Todfeinde in Kigali geraten. Ein fairer Prozess ist für ihn als hoher Amtsträger verschiedener Regierungen, die militärisch von den heutigen Siegern bezwungen wurden, ausgeschlossen.

Deutschland geht das Risiko ein, diesen politischen Gefangenen einer Diktatur auszuliefern. Denn das macht gerade auch die Anklageschrift aus Arusha deutlich: Ihm kann man keine schuldhafte Handlung vorwerfen. Er soll als Mitglied der Interimsregierung und im weiteren Sinn als Angehöriger der Familie des früheren Staatschefs Habyarimana kriminalisiert werden, für dessen Ermordung am 6. April 1994 die Sieger händeringend nach Rechtfertigungen suchen. Ngirabatware ist demnach ein politischer Gefangener, dessen Fall wenigstens von einem deutschen Gericht inhaltlich geprüft werden müsste, um sicher zu sein, dass die Anklageschrift in Arusha, auf die das Regime in Kigali auch institutionell Einfluss nehmen kann, nicht tatsächlich doch nur einen politischen Racheakt darstellt.

Aber offenbar scheut die deutsche Justiz, wie auch in den Auslieferungsfällen Onesphore Rwabukombe und Callixte Mbarushimana die Befassung mit den Inhalten der Haftbefehle wie der Teufel das Weihwasser.

Im Augenblick bleiben nur Appelle an die Bundesregierung, die Überstellung nach Arusha nicht vorzunehmen, um sich nicht dem Verdacht der juristischen Komplizenschaft mit einer Diktatur auszusetzen, mit der sie aus vermeintlicher Staatsräson schon ohnedies viel zu leichtsinnig kooperiert.

2) Gleichsam ein Beleg für die Weigerung der Justiz, Haftbefehle aus Kigali inhaltlich zu prüfen, ist ein Schriftsatz der Frankfurter Staatsanwaltschaft im Fall Onesphore RWABUKOMBE, über den mir seine Frau berichtet hat.
Am meisten hat mich der Satz schockiert, in dem die Richter des Arusha-Gerichts kritisiert werden. Das Arusha-Gericht ICTR habe „(…) entschieden zu hohe Anforderungen an eine Überstellung seitens des ICTR nach Ruanda gestellt. Prüfungsmaßstab war insoweit (wohl) nur die ständige Rechtsprechung des ICTR und zwar der ersten Instanz in Arusha, nicht jedoch die anderer Staaten, z.B. Deutschlands. Nach der deutschen auslieferungsrechtlichen Rechtsprechung werden indes solche besonderen Erfordernisse nicht verlangt.“
Was soll das denn heißen? Wir sollen unsere Ansprüche an rechtsstaatliche Verfahren in afrikanischen Ländern nicht zu hoch ansetzen! Man ist ja doch recht nahe an Argumentationen, die man im Kolonialzeitalter als rassistisch bezeichnet hat.
Oder ein anderes Zitat dieses deutschen Staatsanwalts: „Ob dem Verfolgten in Ruanda Einzelhaft tatsächlich droht, ist derzeit völlig offen. Das ICTR geht hier von bislang nicht bewiesenen oder belegbaren Vermutungen aus. Im Übrigen werden die Bedenken des ICTR gegen eine etwaige „Einzelhaft“ weder vom Auswärtigen Amt (…) noch von hiesiger Seite geteilt.“ Die Bedenken von Human Rights Watch, die man doch sonst so gerne heranzieht, werden unterschlagen. Im neuesten Bericht „Rwanda: Law and Reality“ heißt es auf S. 31/32 zur Frage möglicher Einzelhaft „In a little noticed provision of the law, however, an article provided that certain crimes for which the death penalty might have been imposed, could be punished instead by life imprisonment with solitary confinement.“ Und dann folgt ein Satz, den man nicht für möglich hält. „ According to a press report, Minister of Justice Tharcisse Karugarama commented about the conditions of life imprisonment with solitary confinement, saying, “They will be tough in that they (criminals) will regret not having been hanged.” In an interview with a Human Rights Watch researcher, Minister Karugarama said his words had been quoted out of context and that what he meant was that he would prefer being hung to being imprisoned under such conditions.“

Ob unser Staatsanwalt dies auch nur für eine böswillige Erfindung hält, wie er den spanischen Merelles-Bericht abtut. „Auch die Haftbefehle aus Frankreich und Spanien gegen ruandische Regierungsmitglieder betreffend Vorfälle aus den Jahren 1990 bis 1994 (Hinweis: Hier irrt der Herr Staatsanwalt, denn der spanische Ermittlungsrichter bezieht die Vorgänge bis in die jüngste Zeit mit ein.) sind für die Beurteilung der Zulässigkeit der vorliegenden Auslieferung ohne Belang. Der Wahrheitsgehalt kann diesseits nicht näher überprüft werden. Die spanischen Haftbefehle waren auch Gegenstand einer aktuellen Presseverlautbarung (…).“
Die dann folgende Aufzählung der kritischen Punkte in dieser Verlautbarung ergeben zweifelsfrei, dass er sich auf einen Bericht von François Misser (taz vom 12.2.2008) bezieht, der seit seinem verherrlichenden Buch über Paul Kagame 1995 – wie auch der taz-Redakteur Dominic Johnson - zum festen Bestandteil des Public-Relations-Netzwerks der FPR gehört.

Zum Fall Callixte Nbarushimana, über den ich im vorigen Informationsschreiben berichtet habe und der vom gleichen Staatsanwalt „betreut“ wird, habe ich keine neuen Informationen.

3) Der Mucyo-Frankreich-Bericht: ein Schuss nach hinten.

Alle diejenigen, die zur eigenen Entlastung seit 1994 Frankreich den „schwarzen Peter“ an der Ruanda-Katastrophe zuschieben, haben - die taz wie üblich an vorderster Front - natürlich gejubelt. Kigali hat in einem am 5. August 2008 veröffentlichten, dem Staatspräsidenten vom Kommissionspräsidenten Mucyo aber schon im November 2007 überreichten Bericht Frankreich einer aktiven Rolle bei der Durchführung des Tutsi-Völkermordes beschuldigt und nachzuweisen versucht, dass die Unterstützung der Mördermilizen auch noch nach dem Sieg der FPR angedauert hat.

Der Mucyo-Bericht soll ein Befreiungsschlag Kagames gegen den die vom französischen Ermittlungsrichter Bruguière veranlassten Haftbefehle sein. Er wurde 2004 in Auftrag gegeben als die ersten Ergebnisse der Bruguière-Untersuchungen zu Verantwortung der FPR für den Flugzeugabschuss am 6.4.1994 in der Presse auftauchten.

Der Bericht verwechselt Ursache und Wirkung. Der ruandische Völkermord ist die Folge des am 1.10.1990 von Uganda aus begonnenen Aggressionskrieges der Tutsi-Rebellen. Damals trat Frankreich auf der Basis eines schon 1975 von Giscard d’Estaing geschlossenen militärischen Beistandspaktes mit amerikanischer Unterstützung diesem Unternehmen entgegen. Die Clinton-Administration dagegen trat nach dem Somalia-Debakel vom Oktober 1993 für den Militärsieg der anglophonen Rebellen ein. Und Frankreich zog sich Ende 1993 aus Ruanda zurück. Dem Sieg der Rebellen stand nur noch Präsident Habyarimana entgegen. Er wurde von der FPR am 6. April 1994 aus dem Weg geräumt und es trat ein, was ein CIA-Bericht vorausgesagt hatte: Die ca. 1 Million Hutu, die von der FPR aus dem Norden vertrieben worden waren, schlugen blind um sich. Dies wäre nicht möglich gewesen, wenn – hier schließe ich mich dem amerikanischen Universitätsprofessor Peter Erlinder an – Frankreich nicht unter dem Druck von Ministerpräsident Balladur im Dezember 1993 die militärische Unterstützung des ruandischen Staates noch vor der Etablierung der im Arusha-Abkommen vom 4.8.1993 vorgesehenen Übergangsregierung eingestellt hätte. Erlinder schreibt in dem als Anhang beigefügten Beitrag: „During the 14 years of the ICTR’s existence, neither the Rwanda Government nor the Office of the Prosecutor, nor the Defence, has produced any evidence of direct French involvement in the killings that resulted from Kagame’s invasion of Rwanda. In fact, had the French military not been withdrawn December 1993 and been replaced by the lightly-armed UNAMIR force in January 1994, it is highly unlikely that Kagame would have mounted his final assault for power in April 1994, at all, and the massive Rwandan tragedy could have been avoided.“
Und – was vielfach übersehen wird – am 21. April 1994 hat Frankreich ebenfalls auf Druck von Balladur im UNO-Sicherheitsrat kein Veto gegen den Abzug der UNO-Soldaten eingelegt, wodurch der Sieg der Kagame-Truppen erleichtert wurde und – was jeder wusste – Inlands-Tutsi auf amerikanischen Druck schutzlos ihren Häschern preisgegeben wurden. Als Mitterrand sich dann gegen Balladur doch noch zu einer humanitären Aktion, der seither von den USA, insbesondere von Frau Albright, und Kagame gleichermaßen verteufelten „Operation Türkis“ entschloss, war die Katastrophe nicht mehr aufzuhalten, zumal Balladur Mitterrand die Zusicherung abgerungen hatte, den Militärsieg der Rebellen mit dieser Aktion nicht zu behindern. Wenn es nicht so makaber wäre, würde ich Kagame der Undankbarkeit gegenüber solch wertvoller Unterstützung zeihen. Clinton hat kürzlich in Ruanda gesagt, er fühle sich an der Ruanda-Katastrophe nicht schuldig, aber er empfinde „eine lebenslange Verantwortung“, den Völkermord nicht verhindert zu haben. Natürlich kann er nicht zugeben, dass seine Entscheidung des Abzugs der UNO-Soldaten eine aktive Förderung des Völkermords war. Im Mucyo-Bericht wird dies sogar eingeräumt: „En tant que principale puissance mondiale dotée d’une capacité d’influence politique très importante mais aussi militaire et logistique lui permettant de se projeter presque n’importe où dans le monde assez facilement, les Etats-Unis portent donc une large part de responsabilité dans l’inaction de la communauté internationale face au génocide au Rwanda, inaction qu’ils ont activement encouragée.“ (Kap. 1.2.2) Natürlich wird verschwiegen, dass der Sicherheitsratsbeschluss vom 21. April 1994 auf Drängen von Kagame zustande kam. Er hatte klar gemacht, dass ein Eingreifen der UNO gegen die laufenden Schlächtereien seinen Militärsieg behindern könnte.
Der Bericht leugnet ansonsten, dass die USA die Rebellen unterstützt hätten. Es findet sich der abenteuerliche Satz darin: „Contrairement aux accusations proférées par le régime Habyarimana ou des officiels français disant que la guerre menée par le FPR était un complot anglo-saxon fomenté par les Etats-Unis à travers l’Ouganda et le FPR contre la sphère d’influence francophone, ces derniers n’ont pas été impliqués dans le conflit rwandais. Aucune preuve d’une action occulte ou officielle des Etats-Unis n’a jamais été fournie. Le sous- secrétaire d’Etat adjoint américain d’avril 1989 à avril 1993, Herman Cohen, a expliqué à la Mission d’information parlementaire française que le Rwanda ne rentrait aucunement dans la sphère d’intérêt stratégique ou politique de son pays.“ Dazu muss man aber wissen, dass Herman Cohen zur Zeit der mit enormer ausländischer Militärhilfe vorgetragenen Schlussoffensive ab dem 7. April 1994 nicht mehr im Amt und folglich auch nicht in die militär-strategischen Überlegungen zum Sicherheitsratsbeschluss einbezogen war.

Dominic Johnson gibt die offizielle Lesart der Clinton/Albright-Administration zu Ruanda richtig wieder, wenn er am 6.8.2008 in der taz schreibt: „Der Völkermord in Ruanda 1994 war für eine gewisse französische Großmachtpolitik in Afrika Höhe- und Endpunkt zugleich. Französische Kolonialnostalgiker betrachteten Afrika als Hinterhof. Daraus entwickelte sich die Strategie, Ruanda zum Vorposten eines von West- und Zentralafrika aus expandierenden französischen Einflussgebiets auszubauen. In Ruanda waren damit Hutu-Kämpfer, die sich gegen die aus dem englischsprachigen Uganda eindringenden ruandischen Exiltutsi stellten, Vorposten eines französischen Weltmachtanspruchs. Für Frankreich mussten sie ihr Land halten, selbst um den Preis der physischen Vernichtung des Gegners.“
Aber diese Sichtweise stellt in der Absicht, die anglophone Verantwortung für die Ruanda-Katastrophe zu übertünchen, die Tatschen komplett auf den Kopf, ist aber Ernst zu nehmen, weil große militär-strategische Interessen dahinter stehen.
Tatsächlich haben die USA und Großbritannien mit ihrer im Oktober 1993 getroffenen Entscheidung zur Förderung des Rebellensieges, im Interesse einer Politik des Kampfes gegen das islamistische Regime im Sudan, das in diesem Sinne als unzuverlässig eingeschätzte Frankreich aus diesem Teil der Welt vertrieben und in Ruanda einen Vasallenstaat als Basis für diesen Kampf errichtet. Denn darüber kann nicht ernsthaft diskutiert werden: Ruanda ist heute der am stärksten von ausländischer Militär-Unterstüzung abhängige Staat Afrikas. Die USA und Großbritannien – seit einiger Zeit mit deutscher Unterstützung – halten aus militär-strategischen Überlegungen – ein Blick auf die geographische Lage Ruandas macht dies sinnfällig - ein gegen alle Prinzipien der Entkolonialisierung verstoßendes Regime am Leben, weil der im benachbarten Kongo unternommene Versuch der Wiederherstellung des leopoldinischen Abhängigkeitsverhältnisses an einer neuen Afrikapolitik Chinas zu scheitern droht. Wie Peter Erlinder schreibt, soll der Mucyo-Bericht auch von einer Diskussion über die „gelenkten“ Parlamentswahlen ablenken, die in Ruanda anstehen. Es ist schließlich schon peinlich, wenn man in Simbabwe für freie Wahlen kämpft und in Ruanda alle schönen Prinzipien vergisst.

Den Mucyo-Bericht muss jetzt der französische Staat selbst widerlegen. Ich habe Frankreich auf Internetforen und vor dem Arusha-Gericht häufig gegen seine internen Ankläger wie z.B. der Organisation SURVIE verteidigt. Bernard Lugan hat es in seinen Büchern François Mitterrand, l’armée française et le Rwanda. (2005) und Rwanda : Contre-enquête sur le génocide (2007) getan. Stellvertretend für den Staat hat Pierre Péan mit dem Buch Noires fureurs, blancs menteurs 2005 schon ein erstaunlich komplettes Tableau der Entscheidungserwägungen der Mitterrand-Administration und ihrer Gegner vorgelegt. Jetzt muss ein Untersuchungsausschuss – im Unterschied zu dem zahnlosen Informationsausschuss der Nationalversammlung aus dem Jahr 1998 - die Rolle Frankreichs endgültig aufklären. Wenn sich nun die französische Regierung zu fein sein sollte, die ruandischen Verleumdungen zu entkräften, so müsste man annehmen, dass die Verteidigung des Ansehens Frankreichs in der anglophonen Welt in Paris keinen hohen Stellenwert hat. Dann kann niemand Frankreich vor dem Pranger retten.

Der Mucyo-Bericht ist voller „Zeugenaussagen“ von Gefängnisinsassen und anderer irrsinniger Behauptungen. So will ein Zeuge aus einem französischen Helikopter über dem Urwald von Nyungwe geworfen worden sein und mit einer Narbe am Gesäß davongekommen sein!

Den Höhepunkt an Unverfrorenheit ist ein als Faksimile auf S. 295 des Berichts abgedruckter Brief eines französischen Generals vom Juni 1998, in dem dieser die Summen nennt, die Frankreich angeblich dem bewaffneten Widerstand der „Armee pour la Libération du Rwanda“ (ALIR) habe zukommen lassen. Dabei ist der Vorname des Generals falsch und auch der im Auftrag unterzeichnende Offizier ist in dieser Form eine Erfindung! Hier hat Filip Reyntjens recht: „This letter is a forgery“ (Zuschrift am 13.8.2008 an das Internetforum DHR).

Ich bin überzeugt, dass dieser Kagame-Bericht, der natürlich auch vor den wachsenden Fragen nach dem inzwischen beim Arusha-Gericht in englischer Sprache vorliegenden Bericht des spanischen Ermitlungsrichters Andreu Merelles zur Begründung der 40 gegen ruandische Militärs erlassenen internationalen Haftbefehle ablenken soll, insgesamt ein Schuss nach hinten sein wird. So wird die List der Geschichte dazu beitragen, die eigentlich bekämpfte Wahrheit gerade auf diese Weise zu fördern.

Viel wäre noch zu berichten, wie z.B.
die wundersame Fügung, dass mit Navanethem Pillay die frühere Vorsitzende des Arusha-Gerichts, deren „politisch korrektes“ Urteil im Medienprozess wie kein anderes vom Berufungsgericht korrigiert werden musste, als Nachfolgerin von Louise Arbour, die im Auftrag von Kofi Annan die Untersuchung des Flugzeugabschusses vom 6. April 1994 unterdrückt hat, jetzt Menschenrechtskommissarin wird
die Schilderung des kurz erwähnten Clinton-Interviews in Kigali
die Diskussion um den per Haftbefehl gesuchten stellv. Kommandeur der UN/AU-Darfur-Mission und
die eingehendere Schilderung des kurz erwähnten Human Rights Watch-Berichts über die Lage der Justiz in Ruanda (ein Vermerk hierzu ist für Interessierte angehängt)

Aber ich will diesen Brief nicht über Gebühr ausweiten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Helmut Strizek

Anlage: AUFZEICHNUNG zum Human-Rights-Watch- Bericht Ruanda: Gesetz und Wirklichkeit Fortschritte der Justizrefom in Ruanda Juli 2008

2 Kommentare zum Beitrag “Zur Auslieferung von Augustin Ngirabatware”

  1. Ben sprach

    “Deutschland geht das Risiko ein, diesen politischen Gefangenen einer Diktatur auszuliefern. Denn das macht gerade auch die Anklageschrift aus Arusha deutlich: Ihm kann man keine schuldhafte Handlung vorwerfen. Er soll als Mitglied der Interimsregierung und im weiteren Sinn als Angehöriger der Familie des früheren Staatschefs Habyarimana kriminalisiert werden, für dessen Ermordung am 6. April 1994 die Sieger händeringend nach Rechtfertigungen suchen.”

    Ich schlage vor, sie schauen im ICTR “Indictment” nach, (http://69.94.11.53/default.htm) unter

    Nr. 5.10
    Nr. 5.12
    Nr. 6.9
    Nr. 6.14
    Nr. 6.18
    Nr. 6.31 f.
    Nr. 6.37
    Nr. 6.48
    Rn. 6.63 ff.

    Dort sind schwerwiegende Vorwürfe erhoben, die eine Überstellung als Tatverdächtiger, nicht “politisch Gefangener” rechtfertigen…

  2. Redaktion sprach

    @Ben
    Lies mal selbst, hier ist der direkte Link zum 4 Megabyte-Download:

    http://69.94.11...girabatware.pdf

    Die vorgeworfenen Delikte sind allesamt Mitgliedschafts-, Patronage- und Propagandadelikte. Angesichts dessen, dass in Ruanda Hunderttausende Menschen nach entsprechender Propaganda ermordet wurden, sind das natürlich ernste Vorwürfe.

    Eben drum sollten diese Vorwürfe auch von einem unabhängigen Gericht in einem fairen Verfahren geprüft werden. Der ICTR ist bekannt als mehrheitlich proamerikanisch “siegerfreundlich”, wirklich nicht gerade das, was man unter einem unabhängigen Gericht versteht. Der ICTR biegt die Geschichte Ruandas so zurecht, wie es den gegenwärtigen Machthabern genehm ist. Da ist ein faires Verfahren schon recht zweifelhaft. Wenn dann vom ICTR Angeklagte noch direkt an die Gewinner des Angriffskrieges überstellt werden, damit die dann kurzen Prozess machen können, dann ist das eine Farce.

    Und genau das gilt für die Bundesregierung zu prüfen:

    1. bekommt Augustin Ngirabatware ein faires Verfahren

    2. haben die Vorwürfe des Indictments Substanz, oder sind sie mehr oder minder frei erfundene Lügengeschichten, die es den gegenwärtigen Machthabern in Ruanda ermöglichen sollen, ihren Todfeind zu ermorden

    Ganz ohne Prüfung in der Sache ist das nicht zu klären. Also:

    1. gibt es eine tragfähige Garantie, dass der ICTR den Angeklagten nicht weiter nach Ruanda ausliefert, wo er sicher kein faires Verfahren bekommen wird?

    2. was ist dran am Indictment? Manche Vorwürfe wie die Propaganda-Delikte bzw angeblichen Mordaufrufe lassen sich sicherlich auch in Deutschland recht gut nachprüfen. Wenn die dem Angeklagten vorgeworfene Propaganda wie von der Akklage behauptet im Radio übertragen wurde, dann müsste es davon Mitschnitte geben. Die könnte man sich zum Beispiel vor einer Entscheidung über eine Auslieferung mal anhören.

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