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5. Juni 2008

Berufung von Joachim Steinhöfel gegen Marcel Bartels

von @ 20:21. abgelegt unter Recht und Unrecht, Abmahnung, Internet, Forenhaftung, Buskeismus

Erstinstanzlich hat Ex-Media-Saturn-Anwalt Joachim Steinhöfel seine Klage gegen Marcel Bartels auf Zahlung von 756,09 Euro Abmahnkosten nebst Zinsen aus einer Abmahnung vom 07.11.2006 bereits verloren. Morgen, am Freitag, den 06.06.2008, findet im Landgericht Hamburg, um 13:00h im üblichen Partyraum von Richter Andreas Buske, Saal B355 müste das sein, die Berufung des Rechtsanwalts Steinhöfel gegen Marcel Bartels statt.

Marcel Bartels ist der Auffassung, Streitwerte von 10.000 Euro und daraus berechnete Anwaltskosten in Höhe von 756,09 Euro wegen eines umstrittenen Satzes in einer Internetpublikation mit nur geringer Reichweite verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 des Grundgesetzes.

Rechtsverletzungen sind aufgrund der strengen Auslegung des Persönlichkeitsrechtes im deutschen Rechtsraum, wie die zahlreichen Verfahren auch gegen finanzkräftige und renommierte Verlage vor deutschen Pressegerichten zeigen, nie ganz auszuschließen. Die hoch angesetzten Streitwerte führen in Verbindung mit den daraus berechneten hohen Anwalts- und möglichen Gerichtskosten dazu, dass Menschen, die keinen finanzkräftigen Verlag zur Verbreitung ihrer Meinung haben, einem unkalkulierbaren Prozesskosten- und Abmahnkostenrisiko ausgesetzt sind und deshalb ihr Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nicht in der Form ausüben können, wie das finanzstarke Verlage können.

Die hohen fiktiv angesetzten Streitwerte reflektieren auch nicht die Reichweite und machen damit zu Unrecht keinen Unterschied, ob eine rechtswidrige Äußerung in einer Zeitung an ein Millionenpublikum oder in einem Internetforum an eine kleine Anzahl von Menschen verbreitet wird.

Finanzstarke Verlage kalkulieren in ihre Publikationen einfach ein Millionenbudget von zehn Prozent der Werbeeinnahmen als Prozesskosten ein. Wer keine Millionnenreichweite hat, den ruinieren die hohen Abmahnkosten leicht. Marcel Bartels ist der Meinung, dass es in einer partizipatorischen Demokratie nicht sein kann, dass das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aufgrund der hohen fiktiven Streitwerte in der Praxis nur für Reiche gilt.

Zuschauer sind natürlich herzlich willkommen.

Quelle: Radio Utopie

12 Kommentare zum Beitrag “Berufung von Joachim Steinhöfel gegen Marcel Bartels”

  1. Weigert sprach

    Als ganz alter Parteibuch Leser drücke ich Marcel alle verfügbaren Daumen.
    Was in Hamburg heraus kommt wird vermutlich irgend etwas skurriles sein.

  2. Harry Schwiebert sprach

    Ich wünsche dir Glück
    Marcel,
    im Angesicht der Schwarzen Zunft,
    äh Kunst.

  3. Meudalherr sprach

    Viel Erfolg wünsche ich! Übrigens, wenn die SPD den modernen Feudalismus bekämpfen würde (und überhaupt als Problem erkennen würde), dann könnten sich auch normale Bürger solche Abmahnungen finanziell leisten. Es wäre halb so schlimm mit dem sog. “Buskeismus”.

  4. Rolf Schälike sprach

    Dass finanzstarke Verlage, Redaktionen und Provatpersonen obsiegen liegt in der Natur von Deutschland Geute. Im Anwägungsprozess, einschlie0ßlich Rosiko, Durchgang durch alle Instanzen, haben die finanzstarken Beklagten es leichter, auf ihrem Recht zu bestehen und diesdes durchzusetzen.

    Das System reproduziert sich in den Gerichtsentscheidungen von Bzuske selbst. Gemeinsamer Maßstad ist dabei das Geld. Darin besteht die scheinbare und reale Gwerechtigkeit. WEer keion gekld hat, ist nicht systemkonform und den obsiegen zu lassen, erscheint systemschädigend.

    Die Richter unterliegen jedoch einem Irrtum, Geld als alleinigen Maßstab zu sehen und zu nutzen, u.a. durch Festsetzung der hohen Streitwerte.

    Richter Buske verkennt bewusst oder unbewusst, dass es keine absolute Existenzberechtigugn des Systems mit allen deren Geschwüren und Basisfehlern gibt.

    Zum Gleichgewicht und Nutzung aller kreativen und sonstigen Lebenskräfte eines Landes gehört jeder, auch der finaziell Schwache mit seinen scheinbar systemabweichenden Vehaltensweisen.

    Das wird durch Buske aber auch die anderen Zensurkammern verkannt.

    Am gestrigen Dienstag erlebte ich eine kleine Ausnahem bei Mauck, dem Vorsitzenden Richter der Zensurkammer Berlin.

    Simonos, Ministerpräs. a.D. als Klägerin verlor gleich zwei Mal, obwohl vom BND-TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg vertreten. TAZ-Zensuranwalt Johannes Eisenberg verlor auch in eigerner Sache.
    Zwei kleine Leute, von der Bildzeitung in einer Rifmordkampagne gebracht, obsiegten. Die Bild verlor gleich zwei Mal, weil die betroffenen enzenl klagten

    So geht es auch.

    Der BGH hat gestern der Richterin Frau Raben einen verpasst. Bohlen und Prinz August erhalten nun doch keine von Buske und Raben zugesprochene 35.000 bzw. 60,000 Euro vermeintliche Linzentgebühr.

    Vielleicht erleben wir auch heute eine kleine angenehme Überraschung beim Oberzensor Buske.

  5. otti sprach

    Auf viel zu viel Ebenen des Gemeinwesens geht es nur noch um das Ausleben von Macht auf Kosten der Schwächeren.

  6. ter sprach

    Lass Dich nicht unterkriegen.

    Ich halte Deine Argumentation für zwingend. Es kann nicht sein, dass mittels den Gegenstandwerten/Streitwerten die freie Berichterstattung oder die freie Meinung zu einem Risiko werden, dass in keinem Verhältnis zur Reichweite einer Webseite steht.

    Ist der Staat Partei und verliert dieser einen Prozess, dann sinkt der Streitwert dramatisch - auf 6.800 € (Hauptsachenverfahren)oder 5.100 € im Verfügungsverfahren.

    Wäre ich im obigen Beispiel unterlegen, wäre ich bestimmt nicht mit diesen Streitwerten davongekommen.

  7. Meudalherr sprach

    #6 - ter, das ist ja eine interessante Information, dass der Streitwert dramatisch sinkt, wenn der Staat Partei ist und den Prozess verliert. Das System ist ganz schön trickreich im Detail. Und ich lerne immer wieder neue Kleinigkeiten dazu.

    Ich würde sehr gerne unter meinem richtigen Namen (aber ohne meine Anschrift) bloggen. Aber die ganze Sache insbesondere mit den Streitwerten hält mich davon leider ab. Wenn man seine Meinung nicht frei äußern kann (weil man einen nicht ganz unwahrscheinlichen Rechtsstreit sich finanziell nicht leisten könnte), dann kann eben keine vernünftige politische Diskussion zu Stande kommen.

    Im Ergebnis ist das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung in Deutschland ausgehebelt. Und um dieses Recht faktisch durchsetzen zu können, ist meiner Meinung nach der Bruch einfachen Rechts gerechtfertigt (Verstoß gegen Impressumspflicht ist gerechtfertigt). Das ist das mildeste Mittel, um auch ohne die deutsche Justiz seine Interessen durchzusetzen.

    Im Grunde genommen muss man sogar fragen, ob das Verhalten der verantwortlichen Politiker und Juristen nicht sogar strafrechtlichen Charakter haben könnte. Es ist halt das Problem: In Deutschland fehlt die Gewaltenteilung. Die Justiz muss deutlich gestärkt werden. In der Praxis scheint die Justiz jedoch Handlanger der Bundesregierung (beziehungsweise der jeweiligen Landesregierung) zu sein. Und die jeweilige Regierung kann sich freuen, wenn die Bürger sich gegenseitig zerfleischen. Wenn sich zwei streiten, freut sich die Regierung. So ist das auch im vorliegenden Fall Steinhöfel gegen Bartels. Im Grunde genommen kann sich doch vielleicht auch der Herr Gabriel, dem gelegentlich Fettleibigkeit vorgeworfen wird, darüber freuen, wenn Bartels von Steinhöfel belästigt wird.

  8. Lurusa sprach

    Auch ich würde mich gerne frei im Net bewegen, mit meinem Namen zu den Bildern stehen .Vielleicht würde ich dadurch auch mal bezahlte Aufträge bekommen. Von der aufgezwungenen Anonymität läßt es sich schwer leben…

  9. s. sprach

    … und was ist da jetzt draus geworden - hat Daumendrücken genutzt?

  10. Harry Schwiebert sprach

    @7, @8,
    ist der Internet-Harry mit einem evtl. real existierenden identisch, oder ist er ein Code, oder klingt es einfach authentischer?
    Hermann v. Veen sagt: Nur meine Gänsehaut ist von mir selbst. ;-)

  11. LOL sprach

    Na, und selbst wenn der Herr Bartels zur Zahlung verurteilt würde, was nützte es Herrn Steinhöfel?

    Denn lt. eigener Aussage ist Bartels doch wohl nachwievor “arbeitssuchend”, bei dem ist also wohl nichts zu holen…

  12. LOL sprach

    Aber wie ist denn das ganze nun eigentlich ausgegangen?

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