Mein Parteibuch hat vor ein paar Monaten darüber berichtet, dass der Bundesnachrichtendienst, vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg, den Betreiber der Webseite R-Archiv.de wegen einer angeblichen Persönlichkeitsrechtsverletzung verklagt hat. Nach einer gütlichen Einigung hatte das Landgericht Berlin noch über die Kosten zu entscheiden. Details zum Prozess finden sich bei Buskeismus. Auf Radio-Utopie schreibt “ter” ein paar Worte dazu, wie das LG Berlin die Kostenentscheidung begründet hat:
Die Klägerin (Bundesrepublik/BND) hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, weil dies der Billigkeit nach dem bisherigen Sach- und Streitstand gemäß § 91 Abs. 1 ZPO entspricht.Die Klägerin wäre voraussichtlich mit ihren Unterlassungsbegehren unterlegen.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.4.2008 (Az.: VI ZR 83/07), deren Gründe noch nicht vorliegen, über die der Bundesgerichtshof aber eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, gilt für Richtigstellungsansprüchen von Behörden, dass diese nur gegeben sein können, wenn „die konkrete Äußerung geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen“.
Gründe, weshalb die Anforderungen an Unterlassungsbegehren des Staates niedrig sein sollten, sind nicht ersichtlich.
Vorliegend ist aber nicht erkennbar, dass der BND schwerwiegend in seiner Funktion beeinträchtigt wäre, und zwar schon deshalb nicht, weil der Beklagte jeweils mitgeteilt hat, woraus sein Bericht fußt und er dem Leser mitgeteilt hat, dass der BND die Darstellungen bestreitet.
Mein Parteibuch meint dazu: eine Behörde ist keine Person und hat deshalb weder Würde noch Ehre. Das Persönlichkeitsrecht zur Zensur von kritischen Darstellungen einer Behörde gegen Bürger zu verwenden, ist ein eklatanter Missbrauch des Grundrechtes, der dem Zweck der Grundrechte diametral zuwider läuft. Grundrechte sind dazu da, die Bürger vor dem Staat zu schützen soll und nicht umgekehrt.
Eine Frage bleibt noch offen: Wer ersetzt dem Steuerzahler den durch die Klage angerichteten Schaden?
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| Mimosen |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Es wird so langsam mal Zeit, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland auch effektiv durchgesetzt wird. Grundrechte sind von der Konzeption her im Wesentlichen Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat.
Und wenn ich solche Formulierungen höre wie »geeignet ist, die Behörde schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen«, läuten bei mir bereits die Alarmglocken. Denn es muss doch möglich sein, eine Behörde deutlich zu kritisieren. Beispielsweise muss doch Kritik an der Einrichtung der ARGE möglich sein, die nach meinem Kenntnisstand verfassungswidrig ist.
Letztlich führt es dazu, wenn normale Bürger immer mit irgendwelchen unsinnigen Klagen beziehungsweise Abmahnungen belästigt werden, dass man es dann lieber ganz lässt mit der Meinungsäußerung unter einem gültigen Impressum.
Der Bundesnachrichtendienst sollte sich mal besser dafür einsetzen, nicht nach Berlin umzuziehen, sondern in Pullach zu bleiben. Denn wenn die erst mal in Berlin angekommen sind, dann wird das Ansehen dieser Behörde darunter bestimmt noch weiter leiden. Und wenn die Funktionsfähigkeit des Bundesnachrichtendiensts in Zukunft beeinträchtigt sein sollte, dann ist die Politik dafür verantwortlich. Und nicht irgendwelche Journalisten. Es ist schon erbärmlich, wie Deutschland sich in den vergangenen Jahren entwickelt.
Vielleicht sollte die Politik auch mal dafür sorgen, die Funktionsfähigkeit der Rechtsprechung wieder herzustellen. Beispielsweise die menschenrechtswidrige Quotenregelung wieder rückgängig machen, und vor allem Richter, Staatsanwälte und sonstiges Personal vernünftig vergüten. Denn die hohe Inflation frisst doch das Gehalt immer mehr auf. Und natürlich auch rechtliche Korrekturen. Wir benötigen gutes Personal - aber ich habe da so meine Zweifel, irgendwas stimmt nicht in der gegenwärtigen Diktatur. Denn Deutschland heute ist meiner Meinung nach eine Diktatur, merkt euch das, ihr widerlichen Unterdrücker in Berlin! Denn ohne Meinungsfreiheit gibt es keine Demokratie.
Mir ist es mittlerweile ganz egal, meiner Überzeugung nach benötigen wir in Deutschland den Regimewechsel. Deutschland ist im Ergebnis eine feudale Diktatur. Und es wäre schön, wenn die Rechtsprechung endlich mal den Wert der Meinungsfreiheit auch angemessen würdigen würde. Aber letztlich ist es ja auch egal, warten wir einfach auf den Kollaps.
Persönlichkeitsrechtsverletzung - darauf sollten sich meiner Meinung nach nur Personen berufen können, die nicht dem öffentlichen Leben zuzuordnen sind. Irgendwie benötigen wir mal wieder ein bisschen Rechtsklarheit. Denn das gehört auch zum Rechtsstaat. Merkt euch das, ihr deutschen Richter! Wir müssen wissen, was erlaubt ist - und was verboten ist. Aber um es mal etwas salopp zu formulieren: Die Rechtsprechung in Deutschland ist mittlerweile ein bisschen menschenrechtswidrig geworden in Bezug auf die Meinungsfreiheit. Tut mir leid, aber das musste mal gesagt werden.
Kümmert euch mal wieder ein bisschen um die Interessen des deutschen Volkes, und sprecht vor allem Recht im Namen des Volkes. Und selbst wenn das R-Archiv sich in diesem einzelnen konkreten Fall durchgesetzt haben sollte, ändert das nichts an meiner grundsätzlichen Meinung, dass eine juristische Belästigung von vornherein zu unterbleiben hat!
Ich distanziere mich vorsorglich und ausdrücklich von dem gesetzten link und empfehle der Redaktion eindringlich selbiges zu tun
http://www.heis...27/27999/1.html
[…] Bundesnachrichtendienst muss für seine Klage zur Zensur des R-Archivs deshalb, anders als es das Landgericht Berlin entschieden hatte, nun doch nicht zahlen. So […]