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28. Mai 2008

Konsequente Manipulation in der Justiz

von @ 9:53. abgelegt unter Recht und Unrecht, Süddeutsche Zeitung

Jemanden, der klar denken kann, würde es vermutlich stutzig machen, wenn Menschen sich in einer schwarzen Gardine eingewickelt auf eine erhöhte Bühne in einem martialischen Saal begeben, um dort die Wahrheit zu verkünden. Wenn jemand eine solch lächerliche Show wie die Justiz nötig hat, ist das ein Zeichen für Defizite in der Substanz, mag man sich denken. In einem von der SZ veröffentlichten - und von Odenwaldgeschichten online gestellten - Leserbrief schreibt Ex-Richter Frank Fahsel vom LG Stuttgart von konsequenten Manipulationen von unzähligen Richtern und Staatsanwälten, die schlicht kriminell seien. Ob die Redaktion der Bildzeitung für Wir-sind-was-besseres-Leser hier ausnahmsweise mal recherchiert hat und es Richter Frank Fahsel wirklich gibt, sei bis auf weiteres dahingestellt, aber die Missstände in der Justiz sind jedenfalls echt.

Hans-Joachim Selenz kommentiert den Justiz-Sumpf, der anstelle der Gewaltenteilung in Deutschland steht, wie folgt:


Ein Richter im Ruhestand läßt die Republik erbeben. Die Wellen schlagen immer höher. Dabei berichtete der Mann nur von seiner Arbeit. Seiner Arbeit innerhalb der deutschen Justiz. Es ist ein Rückblick mit Brisanz. Der Blick in einen kriminellen Sumpf (Süddeutsche Zeitung 9. April 2008 “Konsequente Manipulation”). “Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke, dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’”. Frank Fahsel, früher Richter am Landgericht in Stuttgart, gibt tiefe Einblicke in das, was Tausende Bürger täglich vor deutschen Gerichten erleben: “Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‘kriminell’ nennen kann.”

Würde dies ein einfacher Bürger behaupten, der von einem dieser kriminellen Gesetzeswächter gerade seiner Rechte beraubt wird, säße er - mit hoher Wahrscheinlichkeit - alsbald hinter Gittern. Es sei denn, es ist die Wahrheit - siehe Selenz’ Kommentar “Kriminelle Staatsanwälte”. Ex-Richter Fahsel berichtet weiter: “Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind.” Kriminelle Richter und Staatsanwälte waren trotzdem “sakrosankt”, wie Ex-Richter Fahsel es formuliert, “weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen.” Besser kann man den Zustand in den Teilen der deutschen Justiz nicht auf den Punkt bringen, mit deren Hilfe Politik und Wirtschaft den Rechtsstaat mißbrauchen.

Explizit kriminelles Justizhandeln gibt es zuhauf. Einige Beispiele aus Niedersachsen. Die Vorgehensweise ist immer gleich: Um die deutsche Justiz auszuschalten, muß man Prominente abhängig machen. Denn deutsche Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Sie sind nicht dem Gesetz verpflichtet, sondern hängen an der Leine von Politikern. Hatte man bei VW Betriebsratschef Volkert auf unsägliche Weise abhängig gemacht, so war es im Fall der kriminellen Vorgänge in der WestLB/Preussag/TUI-Gruppe NRW-Ministerpräsident Rau. Den machte man später - trotz oder wegen der auch in diesem Fall unsäglichen Hintergründe - gleich zum Bundespräsidenten. Denn dessen juristischer Windschatten reicht weit.

Um sich vor Nachstellungen zu schützen, verteilte die Preussag/TUI AG zudem jährlich 20 Millionen DM an Schwarzgeld. Teile davon gingen an Politiker und Beamte “in Umschlägen unter dem Tisch” weg. Das räumte Preussag/TUI-Pressechef Zumpfort im “Bericht aus Berlin” zur besten Sendezeit ein. Offen und entwaffnend ehrlich. In Niedersachsen wurde kürzlich ein weiterer Fall von Organisierter Kriminalität bekannt, der alle bisherigen Vorstellungen sprengt. Die Landesbank NordLB betätigte sich dabei in dreist-krimineller Weise und plünderte die Aktionäre einer Firma aus, die sie zuvor an die Börse gebracht hatte. Die darob im Detail informierten Staatsanwälte schauen seit Jahren zu. Völlig teilnahmslos!

Viele deutsche Politiker, Manager und Juristen handeln daher nach dem Motto: “Ich bin für den Sumpf nicht verantwortlich - ich suhle mich nur darin”. Wegen der weisungsgebundenen Staatsanwälte brauchen unsere Politiker und ihre fördernden Freunde aus der Wirtschaft nicht einmal zu befürchten, juristisch belangt zu werden. Der Bürger fragt sich angesichts einer immer stärker ausufernden Kriminalität, ob dieser Polit/Justiz-Sumpf jemals trockenzulegen ist. Ex-Richter Fahsel ist auch da pessimistisch: “In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation.” In Deutschland sind in der Tat alle Bemühungen zum Scheitern verurteilt. Der Sumpf schließt die höchsten deutschen Gerichte ein.

Daher gibt es praktisch keine Verurteilung wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Begünstigung. Selbst schwerste Wirtschaftskriminalität wird gegen Zahlung geringer Beträge eingestellt. Die einzige Chance, rechtsstaatliche Verhältnisse zu erreichen, ergibt sich über die EU-Kommission. Die kann es nicht zulassen, daß in einem EU-Kernland Zustände herrschen wie in einer Bananenrepublik. Um dem Recht doch noch zu seiner Geltung zu verhelfen, rate ich daher allen von Justiz-Kriminalität betroffenen Bürgern, in einem ersten Schritt Fakten und beteiligte Justiz-Mitarbeiter per Strafanzeige festzuhalten. In einem zweiten Schritt sind dann die Unterlagen der EU-Kommission und dem EuGh offen zu übersenden. Nur so läßt sich der kriminelle Justiz-Sumpf in Deutschland trockenlegen.

Mein Parteibuch bezweifelt, dass EU-Kommission und dem EuGh den kriminellen Justiz-Sumpf in Deutschland trockenlegen, da die EU-Machthaber eher Teil des Problems denn Teil der Lösung sind. Die Leute in Deutschland müssen sich schon selbst von dem durch Geheimdienste gesteuerten Sumpf aus Medien, Politik und Justiz befreien, der sie regiert. Die Gewaltenteilung, de im Grundgesetz festgeschrieben ist, wird in der Praxis nur eingehalten werden, wenn die Regierten sie begreifen, durchsetzen und mit Klauen und Zähnen verteidigen.

8 Kommentare zum Beitrag “Konsequente Manipulation in der Justiz”

  1. Harry Schwiebert sprach

    Die sogenannten drei Gewalten sind vermutlich
    Einig gegen Recht und Freiheit.
    Das ist übrigens auch der Titel eines lesenswerten Buches.

  2. Manipulation in der Justiz » Beitrag » SaarBreaker sprach

    […] Mein Parteibuch bezweifelt, dass EU-Kommission und dem EuGh den kriminellen Justiz-Sumpf in Deutschland trockenlegen, da die EU-Machthaber eher Teil des Problems denn Teil der Lösung sind. Die Leute in Deutschland müssen sich schon selbst von dem durch Geheimdienste gesteuerten Sumpf aus Medien, Politik und Justiz befreien, der sie regiert. Die Gewaltenteilung, de im Grundgesetz festgeschrieben ist, wird in der Praxis nur eingehalten werden, wenn die Regierten sie begreifen, durchsetzen und mit Klauen und Zähnen verteidigen. (Quelle: Mein Parteibuch) […]

  3. otti sprach

    Der weisungsabhängige Staatsanwalt bestimmt , wer vor Gericht kommt oder ob das Ermittlungsverfahren eingestellt wird.

    Schwaben-Sumpf: Alle (Legislative und Exekutive) haben weggesehen.
    http://www.soue.../muGoll2006.pdf

    Sie können alles - und sie machen es auch, im Ländle mit G’schmäckle!

  4. Eva Hac kmann sprach

    Folgender Beitrag ist erschienen als Kommentar ‘Konsequente Manipulation’ unter:
    www.odem.org/informationsfreiheit/forum-view_53375-53375.html

    Dieses exemplarische Beispiel aus Niedersachsen bestätigt ganz offenbar die Aussage des Frank Fahsel, ehemaliger Richter am Landgericht Stuttgart,

    Rainer Hackmann
    XXXX
    XXXX

    Richter Specht, Essig, Müller,
    Niermann, Fister, Neuheuser, Meyer
    Verwaltungsgericht Osnabrück Bad Essen, den 26.05.2008
    Hakenstr. 15
    49074 Osnabrück

    Den an nachstehend genannten Urteilen beteiligten Richter des Verwaltungsgerichts Osnabrück zur Kenntnis.

    3A111/05 v. 29.06.05 Specht
    3B5/05 v. 18.05.2005 Specht
    3A116/02 v. 09.09.2004 (Rubrumkorrektur auf 04.11.2004) Specht
    Darin 27.10.04 Feststellungsklage von Specht abgelehnt
    Darin 03.11.04 Eilantrag 3A116/02 nicht berücksichtigt
    3A116/02 v. 21.09.04 Essig, Müller, Niermann
    3B23/04 v. 13.07.2004 Specht, Fister, Neuheuser
    3B16/03 v. 06.06.2003 Essig, Specht Meyer

    Weitere nicht offengelegte Empfänger

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich klagte gegen die amtsärztliche Anordnung der psychiatrischen Untersuchung. Nach Richter Specht vom Verwaltungsgericht Osnabrück 3A116/02 v. 09.09.2004 S.7 hat mir Amtsarzt Dr.Bazoche im 18.12.2002-Gutachten in nachvollziehbarer Weise den Hintergrund erläutert, warum er ein psychiatrisches Gutachten für erforderlich hielt. Da Specht den an Prof. Weig gerichteten 15.11.2002-Untersuchungsauftrag zitierte, kannte er das darin befindliche 15.11.2002-Gutachten, das in der psychiatrischen Beweiserhebung ohne meine Kenntnis verwandt werden sollte. Specht deckte in dieser Kenntnis nicht nur die amtsärztliche Gutachtenmanipulation (eine Untersuchung, zwei verschiedene Gutachten), indem er in 3A116/02 zum einen das auf amtsärztlicher Fälschung beruhende relevante 15.11.2002 Gutachten vor mir geheim hielt und nicht in Abrede stellte und zum anderen das bedeutungslose 18.12.2002-Gutachten als das relevante vorgab. Specht beließ mich in vorstehenden Verfahren in Unkenntnis über das gefälschte 15.11.2002-Gutachten in dem Wissen, dass auch Amtsarzt und Behörde das 15.11.2002-Gutachten im laufenden Zwangspensionierungs-/Psychiatrisierungsverfahren mir vorenthalten, wie geschehen. Er beließ mich durch vorsätzlich in 3A116/02 unterlassene Verwendung der untersuchungsrelevanten unwahren 15.11.2002-Aussagen hierüber in Unkenntnis, um dadurch deren widerspruchsfreie Verwendung als wahres Beweismittel in der psychiatrischen Untersuchung sicherzustellen – in meiner Unkenntnis. Er gab in 3A116/02 v. 09.09.04 die Erforderlichkeit dieser Untersuchung und meine Mitwirkungspflicht nach NBG vor, begründete diese aber mit dem bedeutungslosen 18.12.2002-Gutachten. Specht wusste um die Gutachtenfälschung/-manipulation des Amtsarztes, der mir nach 30.11.2002 beantragter Abschrift nicht das 15.11.02-Gutachten, sondern das 18.12.2002-Gutachten zusandte. Aber erst zu einem Zeitpunkt, als Prof. Weig 18.12.2002 den Untersuchungsauftrag an den Amtsarzt zurückgesandt hatte. Specht wusste, dass mir zum Zeitpunkt 10.12.2002 der von Prof. Weig terminierten Untersuchung überhaupt keine Begründung genannt worden war. Specht wusste zudem, dass erst nach Rückgabe des behördlichen Untersuchungsauftrags von Amtsarzt Bazoche an die Behörde (17.02.2003) der 18.11.2002-Abschlussbericht der Schüchtermannklinik an mich versandt wurde (Ende Jan 2003). Ausgeschlossen war somit Kenntnis und Verwendung des darin befindlichen psychologischen Teils v. 14.10.02 sowohl von Amtsarzt Bazoche als auch vom beauftragten Psychiater Prof. Weig. Dieser Teil schließt eine psychiatrische Krankheit, auch den dienstlichen Bereich betreffend, aus.
    Die amtsärztlichen Fälschungen des 15.11.2002-Gutachtens stellte Specht nicht als rechtswidrig in Abrede.

    Richtigstellungen zum 18.12.2002-Gutachten, das Specht in 3A116/02 als relevant vorgab:

    1. Jeder Psychiater weiß, das wegen einer mehr als zwei Jahre zurückliegenden zeitweiligen Konsultation beim Dr. Pawils keine psychiatrische Untersuchung anzuordnen ist. Zumal der damalige Anlass eklatanter psychosozialer Druck des damaligen Behördenleiters Pistorius und des Dezernenten Rittmeister war, die beide trotz beantragter Klärung das zurückliegende schulische Mobbing weiterhin unaufgeklärt beließen. Die hierauf zurückzuführende einmalige Konsultation erklärte Specht als ‘nachvollziehbares‘ Indiz für psychiatrische Krankheit. Für den Fall eines künftigen Klärungsbemühens kündigte Behördenleiter Pistorius als Sanktion den Rausschmiss aus dem Dienst über den Amtsarzt an. Genau das sollte über das von Behörde, Amtsarzt und Gericht vor mir geheim gehaltene amtsärztliche 15.11.2002-Gutachten erreicht werden. Tatsächlicher Anlass für diesen Rausschmiss war zeitweilige Krankheit wegen Herzbeschwerden/Insult als Folgen des langjährigen schulischen Mobbing.

    2. Lüge/arglistige Täuschung des Richters Specht: Am 23.02.2004 übergab ich der Landesschulbehörde Kasling den 18.11.2002-Abschlussbericht der Schüchtermann-Klinik, der bis 23.02.2004 in keiner Akte enthalten war und Amtsarzt Bazoche definitiv nicht kannte. Specht begründet in 3A116/02 v. 09.09.2004 mit dem psychologischen Bericht 14.10.2002 als Bestandteil des 18.11.2002-Abschlussberichts die im 18.12.2002-Gutachten amtsärztlich angeordnete psychiatrische Untersuchung. Eine derartige psychiatrische Bewertung steht Specht zum einen nicht zu. Zum anderen nahm er in 3A116/02 v. 09.09.04, zwei Jahre nach der 15.11.2002-Gutachtenfälschung, auch eine Konversion der Bazoche-Lüge, den 18.11.2002-Abschlussbericht im 18.12.2002-Gutachten berücksichtigt zu haben, als Wahrheit vor, und deckt damit diese Lüge des Amtsarztes. Dieser Bericht wurde auch nicht im 15.11.2002-Gutachten berücksichtigt. Specht weiß nach den Akten, dass dieser 18.11.2002-A.bericht erst nach Jan. 2003 verschickt wurde. Bazoche kannte 18.12.2002 lediglich den vorläufigen Entlassungsbericht v. 11.10.2002. Ganz offenbar nach politischer Weisung zitierte Richter Specht in 3A116/02 krank-/krampfhaft Passagen des psychologischen 14.10.02-Berichts, um damit eine mehr als zwei Jahre (diese Zeit ist unabdingbare Voraussetzung für die Anordnung einer psychiatrischen Untersuchung) bestehende psychiatrische Krankheit zu begründen, die Specht mit der Pawils-Konsultation in einen kausalen Zusammenhang brachte. Mit derartiger(m) Spinnerei/geistigem Ausfluss/arglistiger Täuschung hielt Volljurist Specht in 3A116/02 v. 09.09.2004 rechtsbeugend Bazoche sakrosankt, der in dem für Prof. Weig vorgesehenen 15.11.02-Gutachten statt des Abschlussberichtes mit dem psychologischen Teil den vorläufigen Entlassungsbericht ohne diesen psychologischen Teil zitiert und im mir als relevant vorgegebenen 18.12.2002-Gutachten den 18.11.2002-Abschlussbericht der Reha-Klinik als berücksichtigt vorgab - Specht deckte damit beide ihm bekannte Lügen des Bazoche. Wie bereits Bazoche vor 15.11.2002/18.12.2002 hielt auch Specht zu 3A116/02 keine fachmedizinische Rücksprache mit der Schüchtermann-Klinik. Eine Rücksprache beim Ltd. Psychologen über den psychologischen Bericht v. 14.10.02 hätte definitiv den Ausschluss einer psychiatrischen Krankheit bestätigt. Die von Bazoche und Specht nicht vorgenommen wurde, denn derartige Antwort hätten ihr Lügenkonstrukt zum Einsturz gebracht. Natürlich zitierte Specht in 3A116/02 auch nicht die entscheidende Passage des 14.10.2002-psychologischen Berichts, der explizit eine sozialmedizinische Einschränkung der Erwerbstätigkeit und eine mir zuzuweisende Ursache für innerschulische Konflikte ausschließt.

    3. Arglistige Täuschung Richter Specht: Er nannte in 3A116/02 die von Bazoche per 15.11.2002-U.auftrag angeordnete psychiatrische Untersuchung, zu der ich ausweislich des 18.12.2002-Gutachtens nicht erschienen bin. Warum begründete er Nichterscheinen nicht mit dem 15.11.2002-Gutachten?
    - Specht weiß, dass der 15.11.2002-Untersuchungsauftrag das 15.11.2002-Gutachten impliziert, das Amtsarzt, Behörde, Ermittlungsführer und Verwaltungsrichter Specht mir im laufenden Zwangspensionierungsverfahren konsequent vorenthielten. Erst ein Jahr nach Abschluss dieses Verfahrens teilt Amtsarzt Bojara in April 2006 nach Einschaltung des Nieders. Staatssekretärs Koller das 15.11.2002-Gutachten erstmals als das relevante mit. Specht suggerierte jedoch in 3A116/02 v. 09.09.04 und in 3A111/05, dass zu dem 15.11.2002-U.auftrag einzig das 18.12.02-Gutachten gehört.
    - Specht gab vor, dass mir zum U.termin des Weig im LKH 10.12.2002 das 18.12.2002-Gutachten bekannt gewesen sein soll und ich schuldhaft diesen U.termin versäumte. Gestörtes logisches Denkvermögen/vorsätzliche arglistige Täuschung wies Specht dadurch nach, das ich trotz Nennung des 18.12.02-Gutachtens den eine Woche davor liegenden Untersuchungstermin 10.12.02 nicht wahrgenommen habe. Die Perfidie des Specht: er weiß, selbst wenn ich auf der Basis des 18.12.2002-Gutachtens diese Untersuchung beantragt hätte, wäre diese Untersuchung beim Weig auf der Basis des amtsärztlich gefälschten 15.11.2002-Gutachtens durchgeführt worden – in meiner Unkenntnis.

    4. Weitere arglistige Täuschung des Richters Specht:
    Amtsarzt Bazoche unterstellte 15.11.2002 gutachterlich die Unwahrheit, das ich seit 10 Jahren Streit mit allen Kollegen und den Vorgesetzten habe. Dieser Streit ist in der PA behördlich dokumentiert. Nach behördlichem Eingeständnis wurden diese PA-Einträge rechtswidrig, da ohne meine Kenntnis/Anhörung, vorgenommen und in weiterer Unkenntnis im 15.11.2002-Gutachten als wahre medizinische Tatsache verwandt. Eine Konversion von Unwahrheit in Wahrheit nahm Specht vor, als er im Urteil 3A116/04 v. 09.09.2004 Amtsarzt und Behörde keine rechtswidrigen/unsachlichen Erwägungen unterstellte.
    Mit seinen Formulierungen in 3A116/02 unterstellte er mir zudem den Vortrag, den Amtsarzt und die Behörde des Mobbings bezichtigt und damit auch Streit mit diesen Personen zu haben und weitete die von Bazoche mir gutachterlich 15.11.2002 zugewiesene soziale Unverträglichkeit auf Personen der Behörde und die Person des Amtsarztes aus (durch psychische Störung bedingte Verhaltensauffälligkeit).
    Einzig zu dem Zweck, um in 3A116/02 den von Specht auf diesen Personenkreis ausgeweiteten Streit und die mir von ihm unterstellte Bezichtigung als eigene Mutmaßung, unsubstantiert, sachlich nicht begründetes Substrat und Mobbingszenario zu bewerten. Diese Wertung ist bezogen auf Behörde und Amtsarzt unzutreffend, da ich eine derartige Bezichtigung nicht vornahm. Diese Wertung ist bezogen auf den schulischen Bereich aus einem anderen Grund unzutreffend, da dieses schulische Mobbing in diesen 10 Jahren tatsächlich stattfand und behördlich nicht aufgeklärt wurde. Auch berücksichtigte Specht das per Daten DVD 20.02.2004 ihm vorgelegte und von mir dokumentierte Mobbing nicht, indem er meine fundierten Nachweise dem von ihm konstruierte Niveau krankhafter Bezichtigung gleichsetzte. Insbesondere festigte Specht höchstrichterlich durch Nichtüberprüfung meiner Mobbing-Dokumentation die im amtsärztlichen 15.11.2002-Gutachten vorgenommene Umdeutung des Mobbings in krankhaften Streit, den ich vermeintlich mit allen Kollegen und Vorgesetzten von Schule und Behörde habe, schrieb mit derartiger richterlicher Psychotrickserei höchstrichterlich mir durch psychische Störung bedingte Verhaltensauffälligkeit zu. Durch auf diese Weise höchstrichterlich festgestellten konsistenzsichernden Ausschluss des den schulischen Bereich, die Behörde und den Amtsarzt betreffenden Mobbings gab Specht dem behördlich beauftragte Psychiater die einzig mögliche Entscheidung vor: durch psychische Störung bedingte Verhaltensauffälligkeit mir zuzuweisen.
    Specht wusste, dass die PA-Einträge unwahr sind und ohne meine vorherige Anhörung rechtswidrig erstellt wurden.
    Specht wusste, dass die PA-Einträge im behördlich und amtsärztlich mir vorenthaltenen 15.11.02-Gutachten medizinisch falsch gedeutet wurden.
    Specht wusste um die behördliche/amtsärztliche Gutachtenfälschung/-manipulation und deckte diese.

    5. Das Urteil 3A116/02 erlangte Rechtskraft unter ausgeschlossener Nennung/Verwendung der relevanten psychiatrischen Beweismittel, die in der psychiatrischen Untersuchung als Beweismittel benutzt werden sollten. Specht schloss damit meinen erfolgreichen Rechtsbehelf aus. Nach erlangter Rechtskraft übernahm Richterkollege Ermittlungsführer Boumann die behördliche PA-Krankenaktenfälschung (Dr.Zimmer) als wahr und schrieb in 01.12.2004 offenbar in geistiger Umnachtung/arglistig täuschend ohne jegliche Sachverhaltsermittlung die auf einen Zeitraum von mehr als drei Jahren bezogenen hammerharten psychiatrischen Aussagen einer ganz anderen Person (Dr.Zimmer 16.07.2003) auf mich fest. Dr.Zimmer erklärte schriftlich eine Verwechselung mit mir für ausgeschlossen. Boumann erklärte diese als wahres Beweismittel, das in einer vor 01.12.2004 durchgeführten psychiatrischen Untersuchung verwandt worden wäre. In dieser Geisteshaltung begründete er auch mit den mir von Specht in 3A116/02 vorenthaltenen PA-Einträgen meine vermeintliche psychiatrische Krankheit. Festzuhalten ist, dass Specht und Boumann in ihren richterlichen Beschlüssen die Nennung der Summe der vermeintlichen Beweismittel vor der psychiatrischen Untersuchung konsequent ausschlossen.
    Specht nannte in 3A111/05 v. 29.06.05 die PA-Krankenaktenfälschung (Dr.Zimmer) und hatte die behördlich auf mich bezogenen hammerharten psychiatrischen Aussagen in 3A116/02 als wahr annehmen, in seinem Begründungskontext verwenden und damit die Anordnung der psychiatrischen Untersuchung begründen müssen. Ebenso hätte er die mit den PA-Einträgen begründeten Zweifel als wahr in 3A116/02 verwenden müssen. Diese in der psychiatrischen Untersuchung als wahr zu verwendenden Beweismittel nannte Specht nicht, ganz offenbar als Folge des Specht Weisung erteilenden politischen Beamten/Vorgesetzten, dem klar war, das ich im Fall der Nennung diesen Rechtsverstoß aufgedeckt und gegen das Urteil 3A116/02 erfolgreich Widerspruch eingelegt hätte.
    So wurde das Urteil 3A116/02 unter gerichtlich ausgeschlossener Nennung der psychiatrischen Beweismittel rechtskräftig. Die in 3A116/02 nicht genannte PA-Krankenaktenfälschung und die Verwendung der Zweifel ausdrückenden PA-Einträge wurde vom Richterkonsorten Boumann dennoch als relevantes Beweismittel nachgereicht. Dass Boumann 01.12.2004 wie Specht statt des 15.11.2002-Gutachten das 18.11.2002-Gutachten verwandte und die 15.11.2002-Gutachtenfälschung ignorierte, versteht sich von selbst.

    6. Specht erklärte in 3A111/05 die nicht erfolgten Anhörungen zu sämtlichen im Laufe von ca. zehn Jahren von der Landesschulbehörde vorgenommenen Personalakteneinträgen durch 13.01.05 vorgenommene ca. halbstündige PA-Einsicht für geheilt. Die PA-Einsicht nahm ich lediglich zum Zweck des Nachweises der Aktenfälschung (Dr.Zimmer) vor. Die Landesschulbehörde nahm mit Beginn der 90-er Jahre konsequent rechtswidrig, da ohne Anhörung, psychiatrisch kausalattribuierte PA-Einträge vor, als Beweismittel zu verwenden für psychiatrische Untersuchung. Von derart konsequenter Fälschung meiner gesamten Akten seitens der Behörde konnte ich nicht ausgehen. Die Perfidie des Specht: in 3A111/05 unterstellte er die von mir nicht aufgedeckten Aktenfälschungen bzw. nicht widersprochen Akten, insbesondere im Hinblick auf ihre psychiatrische Aussagebedeutung, als wahr. Derart von Specht als rechtens erklärte Heilung bezog sich auf den Ermittlungsführerbericht 01.12.2004.
    Entscheidend ist: Es gibt diese Heilung nicht bezogen auf den von Specht zu vertretenden Rechtsverstoß, nämlich für die Verwendung der unwahren/gefälschten psychiatrischen Beweismittel in beiden der vor dem 13.01.05 vorgesehenen psychiatrischen Untersuchungen, die von der Behörde ohne Anhörung bezweckt war. Diesen Rechtsverstoß hat insbesondere Specht zu vertreten, da er in 3B23/04 v. 13.07.2004 die Nennung der unwahren/gefälschten Beweismittel/Untersuchungsgegenstände verweigerte. Mit Nennung verbundene Anhörung hätte die Möglichkeit meines Nachweises als unwahr vor der Untersuchung ergeben – und diese schloss Specht aus. Der besondere Vorsatz des Rechtsverstoßes ist damit begründet, dass er meine Feststellungsklage zur Feststellung dieser Beweismittel als wahr in 3A116/02 ablehnte und meinen gleichlautenden Eilantrag gar nicht erst annahm.

    Die besondere Perfidie des Specht in 3A111/05 v. 29.06.05: er übernahm die von Boumann nach §444 ZPO unterstellte ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘, die in der psychiatrischen Untersuchung verwandt werden sollten. Und zwar in dem Wissen, dass die mit Verhalten und Schuld begründete Vereitelung sich auf die von Specht mir vorenthaltenen und ihm bekannten unwahren/gefälschten behördlichen/amtsärztlichen Beweismittel bezog, deren Feststellung als wahr er ausschloss und die rechtswidrig ohne meine vorherige Anhörung/Kenntnis in der psychiatrischen Untersuchung verwandt worden wären. Hinweis: in April 2006 stellte ich die von Specht gedeckte 15.11.2002-Gutachtenfälschung/-manipulation des Amtsarztes Bazoche fest.

    Bezogen auf behördlichem/amtsärztlichem/gerichtlichem Betrug basiert die mir vom Ermittlungsführer unterstellte ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘ nach § 444 ZPO. Beweismittel, auf deren Nennung ich nach Specht 3B23/04 v. 13.07.04 keinen Rechtsanspruch habe. Aus den unwahren Beweismitteln abgeleitet stellte er psychische Störung fest, um damit Dienstunfähigkeit zu begründen. Zu Unrecht von der Behörde 17.03.05 und von Specht in 3A111/05 v. 29.06.05 bestätigt.

    In behördliche/amtsärztlich/gerichtlich erzeugter Unkenntnis dieser unwahren/gefälschten Beweismittel sollte ich nach Vorgabe des 18.12.2002-Gutachtens und behördlichem/amtsärztlichem/gerichtlichem Verweis auf die Mitwirkungspflicht nach NBG die psychiatrische Untersuchung selbst beantragen. Auf Nennung der unwahren/gefälschten Beweismittel habe ich nach Boumann und Specht 3B23/04 v. 13.07.2004 vor der psychiatrischen Untersuchung keinen Rechtsansprach, deren Feststellung als wahr lehnte Specht in 3A116/02 ab und die per Eilantrag 03.11.2004 nochmals beantragte Feststellung als wahr nahm Specht gar nicht erst an.
    Die Staatanwaltschaft Osnabrück in Person des Töppich NZS-560 Js 26009/06 v. 13.10.2006 und 08.02.2007 und die Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg 08.03.2007 gingen meiner Strafanzeige gegen Amtsarzt Bazoche wegen Gutachtenfälschung/-manipulation nicht nur nicht nach, sondern gaben die Durchführung dieser Untersuchung vor.
    Gericht und Staatsanwaltschaft wissen, das der behördlich beauftragte Psychiater nicht autorisiert ist, die von ‘Garanten für Recht und Ordnung vorgelegten Beweismittel‘ auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu hinterfragen. Der Psychiater hätte diese Beweismittel als wahr zu verwenden gehabt und mein auf absolute Unkenntnis beruhendes Schweigen in der Selbstanamnese als krankheitsbedingte Dissimulation bewertet.
    Konstatierung einer psychischen Krankheit durch einen behördlich vorgegebenen professoralen Gutachter und damit Psychiatrisierung wäre die erste zwangsläufige Folge, und als weitere Folge die behördlich damit begründete Dienstunfähigkeit.
    Eine derartige Untersuchung ließ ich bis zum Urteil 3A116/02 v. 09.09.04 (das Gericht korrigierte das Rubrum auf meine Veranlassung nachträglich auf 04.11.2004) an mir nicht vornehmen, da eine derartige Krankheit nicht besteht und sämtliche fachärztliche Gutachten einen Ausschluss derartiger Krankheit konstatierten. Zuletzt 30.03.2005 bestätigt durch eine privatärztlich durchgeführte ausführliche psychiatrische Exploration, die als Folge des Urteils 3A116/02 im Nov. 2004 begann und die behördliche/amtsärztliche Aktenfälschungen (Plural) aufdeckte und berücksichtigte.
    Wie nicht anders erwartet akzeptierte Specht in 3A111/05 vom 29.06.05 nur den behördlich vorgegeben Psychiater, das privatärztliche Gutachten nicht. Nach Vorstehendem weiß der Leser, warum. Meine daraufhin nach wiederholt persönlichem Erscheinen in der BBS Melle beabsichtigten Dienstantritte verweigerte die Landesschulbehörde.
    Stattdessen unterstellte Ermittlungsführer Boumann, jetzt Richter am Verwaltungsgericht Oldenburg, im Bericht 01.12.2004, übernommen von Richter Specht in 3A111/05, nach § 444 ZPO ‘durch mein Verhalten schuldhaft vereitelte Benutzung von Beweismitteln‘. Mit den vom Ermittlungsführer 01.12.2004 erstmals zu einem Teil genannten unwahren Beweismitteln stellte er auf ‘jeden Fall psychische Störung‘ fest und begründete damit Dienstunfähigkeit. Wenn die Behörde 17.03.05 und Specht in 3A111/05 Dienstunfähigkeit bestätigen, bestätigen sie die unterstellte psychische Störung, die auf unwahren/gefälschten Beweismitteln beruht. Diese vom Ermittlungsführer konstatierte psychische Störung sollte der behördlich vorbestimmte Psychiater auf Basis der unwahren/gefälschten Beweismittel vornehmen.
    Übrigens wurde meine fristgerecht gegen Abgabequittung abgegebene 16-seitige Stellungnahme zum 01.12.2002-Bericht als solche nicht gewertet und behördlich nicht zu den Akten genommen.

    Ein Blick in die Zukunft. Kaum zu glauben, das die Perfidie noch gesteigert werden kann:
    Beide Richter schufen mit ‘feststellte Vereitelung‘ die Voraussetzung für eine gerichtlich anzuordnende psychiatrische Untersuchung. So wie bisher an mir mit harmlos scheinenden Formulierungen schwerwiegende Sanktionierungen angekündigt wurden und über den Umweg psychiatrischer Untersuchung realisiert werden sollten, so weist die nach § 444 ZPO psychiatrisch begründete Vereitelung auf Strafvereitelung nach § 258 StGB hin und kündigt explizit die Möglichkeit schwerwiegende psychiatrische Sanktionierung an. Denn dieser § sieht für den Fall strafbarer/schuldhafter Vereitelung (Strafvereitelung) psychiatrische Zwangsbehandlung vor.
    Bereits eine einmalige Zwangsmedikation bewirkt massive irreversible Schädigung des Gehirns und der körperlichen Funktionalität.

    Nach http://www.taz....01/a0001.1/text 01.02.2007 werden pro Jahr von 18 Mill Einwohner in NRW 20‘000 Bürger zwangseingewiesen und zwangsbehandelt. Das sind hochgerechnet in Deutschland (82,37 Millionen) 91′500, in Europa (450 Millionen) 500‘000.
    Bezogen auf die Zahl der Zwangseingewiesenen ist die Dunkelziffer der für psychisch krank erklärten erheblich höher.

    Ist nach Vorstehendem davon auszugehen, dass die genannten Beamten als Garanten für Recht und Ordnung, insbesondere beamtete Richter als Vertreter der Judikative, auf konsequenter Manipulation beruhende Psychiatrisierung Vorschub leisten, um damit psychisch gesunde Beamte für dienstunfähig zu erklären?

    Leserbrief: Konsequente Manipulation
    Betreff: SYSTEM: Rechtsbeugung und Rechtsbruch im Unrechts”staat” BRD

    Ein Richter im Ruhestand gesteht …..
    ….tiefer Ekel ….
    “Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht “kriminell” nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie per Ordre de Mufti gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen…..In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst - durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor ‘meinesgleichen’.”
    Frank Fahsel, Fellbach, in der “Süddeutschen Zeitung”, 9.4.2008
    Quelle: Nation & Europa 5/2008

    Treffender kann ich mich nicht ausdrücken.

  5. Duckhome sprach

    Aufgelesen: 15…

    Samstag am Brandenburger Tor

    Der Pariser Platz, auf dem sich immer öfter türkische Brautpaare mit Tor und Quadriga im Hintergrund ablichten lassen (ist das Integration? Anatolische Hochzeit vor preußischem Kriegerdenkmal?), wird überv…

  6. Harry Schwiebert sprach

    Weteres zu Herrn Fahsel unter
    http://www.wir-...wtopic.php?t=49

    Übrigens, erschütternd, was man auf der Seite zu lesen bekommt.

  7. Udo Pohlmann sprach

    Udo Pohlmann
    Bielefeld
    Telefon 0521 123456

    Gesucht werden Personen, gegen welche ein Psychatrisches
    Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

    Udo-Pohlmann@t-online.de

    Bitte melden !

    MfG
    Pohlmann

    www.Endzeiter.350.com

  8. deumeland sprach

    In Berlin haben sich etliche Richter dadurch abgesichert,dass sie sich in Kreisen der katholischen Kirche bewegen.aber auch Richter wie Herr Elzer-siehe Angaben im internet- werden von den Politikern gedeckt und sogar befördert.

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