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14. April 2008

Schuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist

von @ 16:33. abgelegt unter Recht und Unrecht, Kriminalität, Kriminalistik

Justizirrtümer gab es schon immer. Das ist auch sicherlich nicht zu vermeiden. Damit Unschuldige nicht für Straftaten bestraft werden, die sie nicht begangen haben, gilt in zivilisierten Staaten der Grundsatz, dass jemand als unschuldig gilt, solange bis das Gegenteil bewiesen ist. In Deutschland ist das offenbar anders. Mit aus der Luft gegriffenen Gutachten werden dort reihenweise unschuldige Menschen zu Schuldigen gemacht. Daran stört sich niemand, denn wer unschuldig ist, der wird sicherlich das Gegenteil beweisen können.

Eine Frau aus Berlin-Neukölln hat Glück gehabt. Nachdem sie zweieinhalb Jahre wegen Mordes mit einer besonderen Schwere der Schuld im Gefängnis gesessen hat, konnte sie beweisen, dass sie unschuldig ist.

Der Tagesspiegel berichtete am 09.04.2008 über die Zweifelhaft:

“Die Reporter werden ihr die Mikrofone entgegenstrecken und Worte wie „Justizirrtum“ und „Ermittlungsskandal“ zurufen. Es wäre nicht irgendeiner. Zu lebenslanger Haft hatte das Berliner Landgericht Monika de M. 2005 verurteilt. Sie habe eine besonders schwere Schuld auf sich geladen, hieß es damals in dem Urteil.”

Grund dafür, dass sie zu Unrecht verurteilt wurde, war vor allem ein falsches Brandgutachten des LKA Berlin, in dem Spiritus nachgewiesen wurde, wo es keinen gab. Wie Spiegel Online berichtet, scheint das ein systematischer Fehler gewesen zu sein, dass das LKA Berlin Spiritus nachwies, wo es keinen gab:

“In einer Stellungnahme zum Gutachten der BKA-Ermittlerin Löffler heißt es lediglich: Das LKA blicke auf eine 19-jährige Erfahrung zurück und bearbeite 300 Brandfälle pro Jahr. In den Jahren zwischen 2003 und 2007 hätte es 1489 Brandfälle mit 864 positiven Ergebnissen gegeben. In 196 Fällen davon habe man Spiritus nachweisen können.”

Die Unschuld der als Mörderin mit besonderer Schwere der Schuld verurteilten Frau hat nun nicht etwa ein Richter, Rechtsanwalt oder Polizist von Amts wegen bewiesen, sondern Rudolf Jursic, ein Verwandter, der sich aus Anlass der zu Unrecht erfolgten Verurteilung mit den Brandgutachten des Berliner LKA hobbymäßig befasste. Der Tagesspiegel berichtete am 05.04.2008 über Rudolf Jursic:

“Er kritisiert die Berliner Brandsachverständigen als „inkompetent“ und führt weitere Fälle an, bei denen angeblich „unschuldige Berliner zu Unrecht der Brandstiftung bezichtigt wurden“. Das sagte der 60-jährige Maschinenbauingenieur Rudolf Jursic dem Tagesspiegel. Immer wieder würden die Sachverständigen in ihren Gutachten Spiritus als angeblichen Brandbeschleuniger nachweisen, „was aber falsch ist“, behauptet Jursic.”

Wie viele außer der gerade freigesprochenen Frau aus Berlin-Neukölln noch mit Hilfe von systematisch falschen LKA-Gutachten unschuldig wegen schwerer Brandstitungsdelikte ins Gefängnis gesperrt wurden, ist nicht bekannt. Von Amts wegen braucht man das sicher auch nicht zu untersuchen. Schließlich gilt in Deutschland ein bewährter Rechtsgrundsatz, den die gerade frei gesprochene zu Unrecht zur lebenslangen Haftstrafe verurteilte Frau so formuliert hat: “Schuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist”.

6 Kommentare zum Beitrag “Schuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist”

  1. Lahmer Dalai sprach

    Ach die Berliner Brandsachverständigen haben schon ganz andere Böcke geschossen … http://www.glob...chtagsbrand.htm

  2. peter s. sprach

    in diesem zusammenhang ist eine neue dimension durch die eu-vorschrift (sollte verfassung werden) interessant und skandalös: die todesstrafe kann wieder eingeführt werden !

    Wiedereinführung der Todesstrafemit Verfassungsrang
    Für den Fall, dass die Bürger merken, wie sie hinters Licht geführt werden, und es wegen schreiender Ungerechtigkeiten zu Aufständen kommt, kann sogar das elementare Recht auf Leben aufgehoben werden. Bei Kriegsgefahr oder in Kriegszeiten kann durch einfachen Ratsbeschluss ohne Beteiligung des Parlaments die Todesstrafe wiedereingeführt werden (Protokoll zu der Grundrechtscharta, mit gleichem Rang). Weil so ein Beschluss ein europäischer Rechtsakt sein wird, geht er Artikel 102 des Grundgesetzes über die Abschaffung der Todesstrafe vor. Das heisst, die Todesstrafe ist wieder möglich. Die Einschränkung des Rechts auf Leben würde die bisherige Rechtsunsicherheit hinsichtlich des Schusswaffengebrauchs bei sozialen Protesten, wie beim G-8-Gipfel, beseitigen. Gegen die Gipfeldemonstranten waren 2450 Soldaten eingesetzt. Darunter befanden sich 641 zum Teil mit G36-Sturmgewehren ausgerüstete Feldjäger und mit Pistolen bewaffnete Kommandanten von Spürpanzern.

    http://tobiaspf...tories/4862009/

    bürger westberlins

  3. Harry Schwiebert sprach

    Solange Söldner der Wehrmacht die Kommandos der Bushkrieger ausführen erleben wir eine Defaktotodesstrafe.

  4. Ulrich Brosa sprach

    Monika de M. hat insofern sehr großes Glück gehabt, als ihr Fall aufgegriffen wurde und genug Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit generierte. Die meisten anderen unschuldig Verurteilten gelingt das nicht. Von denen hört, liest oder sieht man nichts.

    Gutachter hören bei den Gesprächen mit Polizisten und Staatsanwälten vor der Hauptverhandlung heraus, ob der oder die Beschuldigte verurteilt werden soll, und richten ihre Gutachten dementsprechend ein. Bei den Anthropologen ist das nicht anders als bei den Brandbeschleunigern.

  5. Meudalherr sprach

    Immerhin ist sie noch freigesprochen worden. Man sollte nicht vergessen: In anderen Staaten ist es noch viel schlimmer, beispielsweise in den USA. Also Deutschland hat noch einen relativ hohen Standard im Strafrecht. Immerhin ist man dazu in der Lage, einen Fehler zu korrigieren.

    #2 Peter - die Todesstrafe ist mit der Menschenwürde nach Art. 1 Grundgesetz nicht vereinbar. Aber im Grunde genommen haben wir den Verfassungsputsch, indem Souveränitätsrechte von Deutschland auf die EU übertragen werden. Also wer offenbar die Voraussetzungen dafür schafft, dass die Todesstrafe in Deutschland wieder eingeführt werden kann, der sollte wegen der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens strafrechtlich verfolgt werden.

  6. otti sprach

    Die Obrigkeitshörigkeit war in unserem Lande bei allen gesellschaftlichen Schichten schon immer besonders ausgeprägt.
    Ob die Unabhängigkeit eines Gerichts auch bedeutet, selbstständiges Denken einzustellen, muss allerdings bezweifelt werden.

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