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27. März 2008

Adorno ein Volksverhetzer?

von @ 13:45. abgelegt unter Recht und Unrecht, Deutschland, Meinungsfreiheit, Demokratie

Vor etwa fünf Monaten berichtete Mein Parteibuch davon, dass der Staatsschutz in Aachen gern IP Adressen von Teilnehmern des Elo-Forums hätte und hat auch das peinliche Auskunftsersuchen verlinkt. Andererseits ist es natürlich schön, dass der Staatsschutz in Aachen offenbar nichts wichtigeres zu tun hat. Lauter kann ein behördlicher Ruf “Wir haben nichts zu tun, schafft uns ab!” wohl kaum sein.

Da die Rufe des Staatsschutzes in Aachen nach seiner Abschaffung bisher ungehört verhallt sind, haben sich die Staatsanwaltschaft Aachen I und das Amtsgericht Aachen nun offenbar entschlossen, das Anliegen des Staatsschutzes Aachen zu unterstützen, in dem sie ausgerechnet den verstorbenen deutschen Philosophen und Antisemitismusforscher Theodor W. Adorno dem Verdacht der Volksverhetzung aussetzen.

Anders lässt sich die Pressemitteilung kaum interpretieren, derzufolge ein Forennutzer der Volksverhetzung (falsch - siehe Nachtrag) verdächtigt wird, und dieser Verdacht anscheinend unter anderem mit einem vom Forennutzer verwendeten Adorno-Zitat begründet wird, dass dieser in der Signatur führt:

Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten.

In der Mitteilung vom Elo-Forum heißt es:

“Ein von der Staatsanwaltschaft verdächtigtes Mitglied hatte ein Zitat von Theodor W. Adorno in seiner Signatur stehen und erschien unter jedem seiner zahlreichen und verschiedenen Beiträge. »Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten». Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland sagte dazu: »Das Gericht hat sich noch nicht einmal die Mühe gemacht, den Sachverhalt zu prüfen, sondern hat völlig unkritisch die von der Staatsanwaltschaft konstruierten Vorwürfe übernommen. Jeder, der einmal in Internetforen gelesen hat, wird feststellen, dass viele Menschen Zitate in ihrer Signatur stehen haben und diese regelmäßig unter jedem Beitrag erscheinen. Die Staatsanwaltschaft selbst hat sich hier ein Armutszeugnis ausgestellt und zeigt damit deutlich, dass es ihr um objektive Strafaufklärung überhaupt nicht geht, sondern sie will ein Strafvorwurf konstruieren. Eine Ermittlungsbehörde sollte schon in der Lage sein, dass es sich mit den Dingen auskennt, wo sie ermittelt«.”

Mein Parteibuch meint dazu: Gäbe es so etwas wie einen funktionierenden Rechtsstaat in Deutschland, dann müsste nun eigentlich die Staatsanwaltschaft entweder gegen die Verleger von Theodor W. Adorno wegen des Verdachts der Volksverhetzung oder gegen den Staatsschutz in Aachen, die Staatsanwaltschaft Aachen I und das Amtsgericht Aachen wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung aus verfassungsfeindlichen Gründen ermitteln.

Mein Parteibuch glaubt zwar nicht, dass dies in der real existierenden deutschen Demokratie geschieht, aber die Frage, ob es in Deutschland Grund gibt, sich vor Faschisten in der Maske von Demokraten zu fürchten, mag sich nun jeder selbst beantworten.

Nachtrag 28.03.2008: Korrektur - der gerade ergangene Beschluss (pdf, 16MB) ist nicht vom AG Aachen, sondern vom LG Aachen. Vom Volksverhetzung steht da zwar nichts, sondern es wird ein Vorwurf nach §140 (2) erhoben. Ermittlungstaktisch nicht auszuschließen ist es natürlich, dass die Datenbeschaffung letztendlich doch auch dazu dient, einen später vorgebrachten Vorwurf der Volksverhetzung verfolgen zu können.

15 Kommentare zum Beitrag “Adorno ein Volksverhetzer?”

  1. otti sprach

    Ein starkes Stück Deutschland!
    Unerhört.
    Wo bleibt die Stellungnahme des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft zu diesem ungeheuerlichen Vorgang?

  2. Nerv getroffen? « Kurokasai sprach

    […] sich endlich mal durchgerungen, zu verlauten, was denn nun so volksverhetzend gewesen sei. Und es stellt sich heraus, es ist ein Zitat von Theodor Adorno in einer Signatur, was nun das Volk verhetz habe. Ich fürchte […]

  3. Amok Koma » Absurde Vorwürfe und absonderliche Ermittlungen sprach

    […] auch z.B. im blog << Mein-Parteibuch >> zu lesen ist (mit dessen Ansichten ich in dem “Fall” absolut konform gehe), stützt […]

  4. Der schwarze Block sprach

    Ihr wisst aber schon, dass nicht das Adorno Zitat ausschlaggebend war, sondern die Billigung von Straftaten ?

  5. Redaktion sprach

    @Schwarzer Block
    Wenn das Adorno-Zitat keine Rolle spielt, wie kommt es dann in das Verfahren?

  6. Der schwarze Block sprach

    BITTE BITTE einfach den Beschluss lesen. Es ist ein Ermittlungsverfahren, wo das Landgericht einfach das ganze Posting inklusive Signatur “zitiert” hat. Das mag missverständlich sein, es geht aber im wesentlichen um die angebliche Billigung von Straftaten. In dem Beschluss wird auch der Nick des Schreibers genannt oder “lachend in die Kreissäge”. Niemand denkt, dass die Nutzung des Wortes “Kreissäge” volksverhetzend sei.

  7. Redaktion sprach

    Hier ist der Beschluss des LG Aachen (pdf, 1,6MB). Tatsächlich findet sich im Beschluss nicht der Vorwurf der Volksverhetzung, sondern nach §140 (2) der Vorwurf der öffentlichen Billigung einer schweren Straftat, “in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“.

    Bewertung vom Parteibuch: Tatsächlich wird zum Beleg dessen, dass eine solche Billigung einer schweren Straftat im Falle von “Schmarasit” vorlag, das Zitat von Adorno vom LG Aachen mit im Zitat der möglicherweise strafbaren Äußerung angeführt. Das Argument, es sei “einfach das ganze Posting inklusive Signatur “zitiert”” worden, wirkt nicht gerade glaubwürdig, denn bei den anderen angeführten Äußerungen wurden die anscheinend nicht für möglicherweise strafbar gehaltenen Teile von Äußerungen durch Punkte … ersetzt. Das kann Zufall sein, muss aber nicht.

    Insgesamt wirft das ganze - siehe oben - ein bezeichnendes Bild darauf, wie ausgelastet - oder unausgelastet - der Staatsschutz ist. Dass insbesondere die Äußerung von “Schmarasit”, gerade unter Berücksichtigung des Adorno-Zitats, eine Billigung eier schweren Straftat sein könnte, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, darf man sicher bezweifeln.

    Insgesamt sieht der Beschluss des LG Aachen zumindest nach wenig Fingerspitzengefühl aus. Wenn das von dem einen oder anderen als Gesinnungsjustiz aufgefasst wird, sollte sich das Gericht nicht wundern.

  8. Michael sprach

    Deutschland, das Land der Richter und Henker.

  9. otti sprach

    Sehr wohl steht im Beschluss des Landgerichts (LG) Aachen etwas zur Volksverhetzung. Im Anschreiben des Polizeipräsidiums/Staatsschutzes an den Forenbetreiber wird im Betreff explizit wegen „Volksverhetzung u.a.“ ermittelt, sowie um Nennung der Namen und IP-Adressen wegen „nachfolgend aufgeführter Beiträge“ „der jeweiligen Lesermeinung“, drei an der Zahl mit URL, ersucht.

    Upps, upps, upps! Der Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft (StA) selbst geht also, wie jeder vernünftige Mensch, bei den genannten Beiträgen davon aus, dass hier das Grundrecht der Meinungfreiheit in Anspruch genommen worden ist, die ‘Leser’ eben ihre ‘Meinung’ bzw. ihre Ansichten etc. vertreten haben.

    Nicht so aber die StA, die lt. LG „der Rechtsauffassung“ ist, die Kommentatoren hätten sich „der Volksverhetzung bzw. der Billigung von Straftaten schuldig gemacht“. Die Unhaltbarkeit des staatsanwaltlichen Vorbringens des Tatbestands der Volksverhetzung wird deutlich, wenn im Beschluss der Großen Strafkammer des LG der Tatverdacht gerade einmal, aber jetzt erst recht, zu einem „Jedenfalls“ zusammenschnurrt (jedenfalls der Tatverdacht der Billigung von Straftaten besteht, lt. LG). Nun ja, da braucht’s jedenfalls den Staatschutz und aller zur Verfügung stehender Verfolgungsmaßnahmen, die freiheitlich demokratische Grundordnung wird dadurch jedenfalls bedroht. Keine Frage! Basta.
    Was im Übrigen von der unbegründeten und irrigen Rechtsauffassung der StA zu halten ist, zeigt deren Einlassung, es „bestüden Bedenken hinsichtlich der Beschwerdebefugnis des Beschwerdeführers“ (LG), die von der Kammer mit der Begründung verworfen wurde, der Forenbetreiber sei als gesetzlicher Vertreter beschwerdebefugt.

    Jedenfalls kann es offenbar kein Aufruf zu oder Billigung einer Straftat sein, wenn der Verteidigungsminister ein von Terroristen gekapertes und mit unschudigen Menschen besetztes Flugzeug abschießen lassen will. Ermittelt der Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft in einem solchen Fall auch? „Denkverbote“ gibt es unter der Kanzlerin Merkel, die dem Volk „dienen“ will, schließlich nicht mehr. Wird wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen und gerichtet, im real existierenden Rechtsstaat? Geht’s einfach darum, die einfachen Menschen in unserem Land mundtot zu machen (Denkverbote), damit andere umso lauter schreien können (Wir können und machen alles)?

    Jedenfalls wurde vom LG bisher nicht über den Straftatbestand ein Urteil gefällt, sondern der Beschluss verkündet, der Forenbetreiber habe die ersuchten Daten herauszugeben, ohne dass das LG auf die öffentlich bekundete Einlassung des Beschwerdeführers eingegangen wäre, er habe die geforderten Daten nicht zur Verfügung. Insoweit ist der Beschluss des LG gemäß menschlichen Denkgesetzen nicht nachvollziehbar und somit schlicht und einfach unbegründet.

    Das Gericht sollte zukünftig bei dem Themenbereich Hartz und ALG die Gesamtumstände der von der Sache betroffenen Menschen angemessen berücksichtigen und sich vielleicht einmal eher darüber Gedanken machen, ob nicht die Würde der dort sich äußernden Menschen zuvor staatlicherseits masssivst in Mitleidenschaft gezogen worden ist, was dann zu entsprechenden schriftlichen Unmutsbekundungen geführt haben könnte.
    Ferner sollte das Gericht bedenken, dass von der Legislative bzw. Exekutive der hier zur Debatte stehende Personenkreis mit, im weitesten Sinne, Parasiten in Verbindung gebracht wurde, was unzweideutig menschenverachtend, aber offenbar nicht justiziabel in unserem real existierenden Rechtsstaat ist.
    So verspielt die Justiz das Vertrauen der Bürger.

    Gedenken wir an dieser Stelle auch des Hungertoten aus Speyer, der seine Würde in einem unbarmherzigen Land verloren hat, der gestorben, nein, der einfach verhungert ist! Seine Würde wurde auf dem Altar neoliberalen Terrors gnadenlos geopfert.
    Und alle, Legislative, Exekutive und Judikative, waschen sich ihre Hände in Unschuld.

    Aber sicher, darum geht es dem Gericht nicht, sondern nur um die Herausgabe von anscheinend nicht vorhandenen Verbindungsdaten. Was soll das?

    Das Gericht sollte sich mal in den infrage kommenden öffentlichen Einrichtungen umsehen und dort der Frage nachgehen, ob nicht da der öffentliche Friede gestört oder gar die Würde der Menschen angetastet wird.

    Dafür ist ein Gericht natürlich nicht zuständig. Und eine weisungsgebunde, politisch abhängige Staatsanwaltschaft wird sich hüten, solchen oder anderen Verfehlungen nachzugehen und Anklage zu erheben, wofür sie alleine zuständig wäre. Jedenfalls würde es sich bei einem solchen Fall halt einfach um ein auf einen Irrtum zurückzuführendes Missverständnis nicht namentlich genannter Amtsträger handeln, womit die Geschichte im Sinne der Machthaber zu den Akten gelegt werden könnte.

    Alle sind gleich vor dem Gesetz: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.

    Ist doch alles gleich!

  10. Pater Lingen sprach

    »Deutsche Telekom warb mit Nazi-Spruch “Jedem das Seine”«
    So titelte onlinekosten.de am 21.02.01.
    Okay, “Jedem das Seine” (suum cuique) ist in Wahrheit die uralte Definition der Gerechtigkeit. Aber anscheinend weiß niemand etwas von Gerechtigkeit resp. will davon etwas wissen, oder jeder, der sich für Gerechtigkeit einsetzt, gilt deshalb pauschal als Nazi. Und dementsprechend macht man sich dann auch der Volksverhetzung strafbar, wenn man Gerechtigkeit fordert.

  11. Kefas Welt » Mündige Bürger? sprach

    […] Und so lange lassen wir weiterhin unser zukünftiges Prekariat unsere lernfähigen, erfahrungssammelnden Minderjährigen in bekloppte Castingshows laufen, in denen sie sich entweder nur zum Horst machen oder vielleicht sogar mit ein bisschen Glück einen Knebelvertrag ergattern und sich dann zum Horst machen… Und damit das möglichst nicht passiert, gestalten wir das Fernsehprogramm so um, dass die Bevölkerung vollends verblödet und keiner mehr überhaupt auf die Idee kommt, Adorno zu lesen, denn, wer solche Zitate bringt: “Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten.“ (Adorno), der könnte evtl. auch ein Volksverhetzer sein… […]

  12. Die Erfolge der deutschen Sicherheitspolitik » mein-parteibuch.com sprach

    […] Frage hätten wir aber dann doch noch. Was könnte Theodor W. Adorno wohl mit folgendem vom geliebten deutschen Staatsschutz verfolgten Satz gemeint haben? “Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der […]

  13. Die Erfolge der deutschen Sicherheitspolitik >> Sicherheitspolitik, Afghanistan, Faschisten, Junta, Mein, Parteibuch, Versprechungen, Erfolgen >> Womblog [Worte oder mehr] sprach

    […] Frage hätten wir aber dann doch noch. Was könnte Theodor W. Adorno wohl mit folgendem vom geliebten deutschen Staatsschutz verfolgten Satz gemeint haben? “Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der […]

  14. Die Erfolge der deutschen Sicherheitspolitik >> Sicherheitspolitik, Afghanistan, Faschisten, Junta, Mein, Parteibuch, Versprechungen, Erfolgen >> Womblog [Worte oder mehr] sprach

    […] Frage hätten wir aber dann doch noch. Was könnte Theodor W. Adorno wohl mit folgendem vom geliebten deutschen Staatsschutz verfolgten Satz gemeint haben? “Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der […]

  15. Die schwarze Pest und die Zensur im Wahlkampf » mein-parteibuch.com sprach

    […] der schwarzen Pest nicht einschüchtern und veröffentlicht auch weiter Plakate, die die Faschisten in der Maske der Demokraten […]

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