Die Redaktion von Mein-Parteibuch.com hat Fanpost vom sattsam bekannten Kämpfer gegen Zensur Tobias Huch erhalten. Gern veröffentlicht Mein-Parteibuch.com die - nennen wir es - Gegendarstellung des Gegeners von Zensur und Unterdrückung mit Betreff “Entfernen von Texten und Links”:
From: “Tobias Huch” < ... bei resisto-it.de> eingeliefert via (mx01.resisto-it.de [80.242.176.17])
Date: Sat, 1 Mar 2008 03:12:22 +0100 (CET)
To: katzenfreund bei mein-parteibuch.com
Subject: Entfernen von Texten und Links
Hallo,Auf Ihrer Seite befinden sich Links auf strafbare Inhalte:
http://www.mein-parteibuch.com/blog/ticker/s/Huch/
Verknüpfung (direkt, speziell und rss) zu den Seiten “Deutsche-inkassostelle.com”
und “nutzlosbranche.com”.Auf besagten Seiten werden mehrer Straftatbestände erfüllt:
- Beleidigung §185 StGB ff.
- Üble Nachrede/Geschäftsschädigung §186 StGB ff.
- Kreditgefährdung §187 StGB
- Falsche Verdächtigung §164 StGB
inkl. Verstöße gegen Uhrheberrechte und dem Recht am eigenen BildEs wäre daher nett, wenn Sie die Links auf diese Seiten entfernen würden.
Anhand der Kommentare dürften Sie direkt sehen, dass hinter dieser Seite kriminelle
Personen stecken:
http://www.deutsche-inkassostelle.com/zentral/blog/news/14/ Tobias_Huch_versucht_sich_als_Hacker!!!#kommentareEs wird auf Ihre Seite Bezug genommen und die Lüge verbreitet, ich hätte bei Ihnen
irgendeinen Kommentar losgelassen. So wird auch Ihr Medium zur Hetze gegen meine
Person missbraucht.Die Ursache dieser entgegengebrachten Abneigung sehe ich in meinem erfolgreichen
Kampf gegen Zensur (s. ARCOR / Google - Prozess). Die hinter diesen Seiten
steckenden Personen scheinen Befürworter von Zensur und Unterdrückung zu sein.Mit freundlichen Grüßen
Tobias Huch
Mein-Parteibuch.com weist darauf hin, dass die Redaktion keine Anhaltspunkte dafür hat, dass der unter dem Pseudonym Tobi H. abgegebene Kommentar zum Beitrag “Neue Schweizer Masche unter Umfragenscout.com” von Tobias Huch ist. Ein Internetnutzer mit der in einem Kommentar in dem kritischen Weblog genannten IP 213.139.154.44 hat hier im Parteibuch in engem zeitlichen Zusammenhang mit der E-Mail nach Tobias Huch gesucht. Dies ist nicht die IP aus Thüringen, von der Kommentar unter dem Pseudonym Tobi H. abgegeben wurde.
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| Frau Ani Moese |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
[43 queries. 7.461 seconds. 10 level2 caches. Top ]
Wenn mir jemand etwas von
schriebe, bekäme ich richtig Angst!
Tobias Huch? Ich kenne nur Ricarda Huch. Aber auch die war so toll nicht. Charles Bukowski war besser.
Huch
Tobias Huch hat zur Verdeutlichung seines erfolgreichen Kampfes gegen Zensur gerade noch folgende E-Mail geschickt:
Die Parteibuch-Redaktion hat den Quatsch nun auch offiziell als Cat Content ausgezeichnet.
Warum veröffentlicht die “Redaktion” hier vertrauliche E-Mails? Besteht ein öffentliches Interesse?
Bin auch gegen Buskeismus, aber jetzt geht es hier offenbar zu wie im wilden Westen. Ich finde beide Extreme nicht gut.
Mal schauen, ob irgendwann der BND mit Abmahnanwälten zusammenarbeitet. Noch ist es nicht so weit, kann aber noch kommen.
Wem schadet die Veröffentlichung? Jeder darf zu seinem eigenen Unsinn stehen. Belästigt man andere mit Unsinn, dann sollte man mit einer Veröffentlichung rechnen. Was ist Schlimmes dabei?
Hier fordert der eine sein Recht, der andere meint, die Forderung geift in sein Recht bzw. ist gegen das Gesetz.
Dürfte die Öffentlichkeit interessieren, denn jeder erlebt Ähnliches täglich in verschiedenster Form, auf verschiedenste Art und Weise, auf sehr unterscheidlichen Gebieten.
Sich bei allen Interessenskonflikten auf Gerichte zu verlassen, ist blöder als blöd. Tun in der Regel die Dümmsten. Nicht umsonst einigen sich die Möchtigen außergerichtlich nd zahlen siogar nette Beträge dafür. Gehört zum außergerichtlichem Geschäft.
Auch die Mächtigen nutzen die Gerichte lediglich für PR oder Augenwischerei. Die eigenen Interessen werde hauptsächlich außergerichtlich durchgesetzt. Die Gerichte mit den Richtern und Richterinnen sind lediglich Spielball. Können einem leid tun.
Bin jetzt schon auf das Theater, gemanagt von Tobis Huch gespannt.
Die Veröffentlichung von Briefen durch den Empfänger oder den Sender ist an sich nicht rechtswidrig. Durch das Brief- und das Telekommunikationsgeheimnis sollen nur die Transporteure
der Botschaft von der Veröffentlichung abgehalten werden.
Der Sachverhalt ist vor langer Zeit im Bundesverfassungsgericht erörtert worden, als ein Schwerkrimineller verurteilt worden war, weil das Opfer der Polizei gestattet hatte, erpresserische Anrufe mitzuhören. Der Schwerkriminelle hatte Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung eingelegt, indem er sich auf auf das Telekommunikationsgeheimnis berief.
T.Huch kann nicht einmal darauf bestehen, dass sein Name nicht veröffentlicht wird, da er selbst danach gestrebt hat sich öffentlich bekannt zu machen.
Was lernen wir daraus?
Wer nicht will, dass Links zu (seiner Meinung nach) ungesetzlichen Seiten im Internet kursieren, der sollte sich hüten diese selbst per E-Mail an Dritte durchs Internet rasen zu lassen.
Da die angesprochenen Seiten wohl irgendwie deutscher Natur sind, also im deutschen Rechtsraum präsent sein könnten, hilft es bestimmt Anzeige zu erstatten. Sind die Seiten im Ausland beheimatet, was aber schon auf Grund des Tätigkeitsfeldes (wer überweist schon Inkasso-Zahlungen auf ein teures Auslandskonto, wenn die Schuld im Inland entstanden ist und der Anspruch somit ebenfalls inländisch ist?) wohl recht unwahrscheinlich sein dürfte.
danke für die Aufklärung - Zustände der Umnachtung beschränken sich nicht zwangsweise auf Nachtstunden.
Der Der Schwerkriminelle beruft sich in der Begründung gegen seine Verurteilung auf das Telekommunikationsgeheimnis berief.
Andere Schwerkriminelle berufen sich auf das Persönlichkleitsrecht und das Recht auf Resozialisierung. Beim Landgericht Hamburg und dem Landgericht Nürnberg-Fürth bis jetzt mit gewissem Erfolg.
Ist das Aktenzeichen des genannten BVerG-Vorganges bekannt? Ich gehe davon aus, dass das BVerG der Polizei erlaubt hat, das Telekommunikationsgeheimnis zu brechen.
Unbedingt weitermachen:))
Ich zitiere:
Huch Kötz
Mit einem Weiter So
Harry
Juristenfechten im Parteibuch. Das macht Spass. Ich habe mir schon einmal ein Bier aufgemacht. Wann kommt denn der Erste von Euch mit einem schönen Beispiel. So nach dem Motto: “In der Sache…”
Oder sind hier gar keine richtigen Juristen anwesend? Sondern mehr so die Sparte: “Ich kenne mich da aus weil, also mein Schwager, der hat einen Bekanten und dessen Frau die hat mal…”
Die Mail ist eher das Übliche. Aber die Kommentare sind mal wieder großes Kino.
Warum werden hier Kommentare zensiert?
Deine IP-Adresse scheint ein Proxy der Piratenpartei Bayern zu sein, du interessierst dich hier ganz zufällig nur für diesen Beitrag und dein Name passt nicht zu der von dir verlinkten Webseite. Wonach sieht das aus?
Trollereien, Provokationen und Geschmiere unter falscher Flagge werden hier kommentarlos gelöscht. Wenn du deine Meinung kundtun möchtest, dann sei dir empfohlen, dir bei blogspot, wordpress oder anderswo eine Webseite zuzulegen. Mein Parteibuch wird sich auch für dein Recht auf deine freie Meinungsäußerung auf deiner Webseite einsetzen. Meinungsfreiheit heißt jedoch nicht, dass jeder jeden Unfug, der zur Zerstöung von Diskussionen abgegeben wird, auf seiner Webseite stehenlassen muss.
Solltest du echt sein, dann war der zügige Gebrauch der Löschtaste bedauerlich - Entschuldigung - , aber du hast dich in diesem Fall sehr gut als Troll getarnt.
Zur Beantwortung von Rolfs Fragen:
In
http://www.bund...1bvr161196.html
wird erörtert, dass Art.10 GG (das Telekommunikationsgeheimnis) sich nur auf das Abfangen oder Abhören von Botschaften bezieht, nicht aber auf das Senden und Empfangen. In dem Beschluss werden viele ältere Entscheidungen zitiert, auch im Zusammenhang mit Straftaten. Darüber hinaus
ist es einfach in den GG-Kommentaren zu Art.10 zu wühlen.
Das alte Telefon ist insofern ganz besonders, als es das ‘gesprochene Wort’ übermittelt:
http://dejure.o...e/StGB/201.html
§ 201 StGB bezieht sich also nicht auf E-Mails, SMS oder klassische Briefe.
Ich selbst hatte das Problem, dass mir hessische Gerichte verboten haben, gegen mich (!) gerichtete Morddrohungen zu veröffentlichen. Dieses Verbot wurde nach einer Widerklage beseitigt, indem die Morddrohungen jetzt im Text eines Urteils stehen, dessen Veröffentlichung nicht mehr verboten werden kann, siehe
http://www.alth....de/bumsdj.html
Die Methode ist sehr verblüffend und elegant. Ich empfehle allen Katzenfreunden, die durch E-Mails belästigt werden, sie ebenfalls anzuwenden, wenn die Gegenseite keine Vernunft annimmt.
Tobias Huch ? Ist das nicht der, der den Prinz von Anhalt vermarktet ??? www.princegermany.de ?
Mein Gott und diesen “Herrn” nimmt jemand ernst. Dem gehört doch die Porno-Firma private-only
Für alle die gerne recherchieren.
Suchworte:
Benjamin Aebischer
Tobias Huch
Uno Gomez
[… gekürzt von der Redaktion …]
Benjamin Aebischer und Tobias Huch tauchen beispielsweise hier auf einer Webseite auf:
http://www.pres...xid-101875.html
Merkwürdig, dass der erste Platz der Suchworte zur Suche nach Benjamin Aebischer sich bei google.de und google.com unterscheidet:
http://www.chil...min%20Aebischer
Das ist wohl ein Fehler, denn das erste Suchergebnis bei www.volksstimme.ch enthält die Suchworte Benjamin Aebischer gar nicht:
http://www.volk...56b46fb81.0.php
Komischerweise enthält die bei google.com zwischengespeicherte HTML-Version der pdf-Seite jedoch die Worte Benjamin Aebischer:
http://209.85.1...=clnk&cd=1
Und das komischerweise ausgerechnet an den Stellen, wo im pdf bei volksstimme.ch nur B.A. oder nur A. steht:
Da wird bestimmt nichts von wahr sein, muss sich wohl um technische Fehler handeln.
Ganz mutige können noch nach Tobias Huch, Uno Gomez und deren Verbindung zu einer bekannten Hamburger Familie recherchieren, deren Namen ich hier nicht nenne da sie fast immer, mit Promi-Anwälten, jegliche Namensnennung erfollgreich unterdrücken.
Jedoch bitte ich um Vorsicht!
Mir selbst wurde (tatkräftig) nahe gelegt mich nicht weiter damit zu befassen, da es inkompatibel zu einem guten Gesundheitszustand meiner Familie ist.
Worauf ich meine Recherchen einstellte.
Aber vielleicht. währe das was für euch oder für fastix?
Tobias Huch? Der war doch damals mit seiner Firma Erodata GmbH mal in Porno- und Dialer-Geschäften mit drin mit seinem Altersverifikationssystem, oder nicht? Vielleicht sollte er sich lieber “Handarbeiten” als juristischen Auseinandersetzungen widmen?
Gruß
Alex
Bei Wikipedia http://de.wikip...2008#Ueber18.de diskutiert man auch schon ganz heftig über die Löschung einer gewissen Seite. Ein “NullFünf” ist besonders eifrig bei der Sache. Wer das wohl sein mag??:))
Zitat:
Hiermit setze ich die Frist bis zum 3.1.08 (12 Uhr) folgende Seiten zu entfernen
bzw. zu löschen:
Der dritte Januar 2008 ist ja nun verstrichen, kann Redaktion bitte mitteilen was nun geschehen ist?
Nichts.
LOL, klasse, unbedingt fortsetzen.
Vielleicht auch mal auf Wiki(s.oben) einen Blick unter Versionen/Autoren werfen:))
>>
Randnotiz 1:
Im Berliner Kurier stand im Januar 07 über die Firma PO:
“Eine ungewöhnliche Idee sorgt jetzt für Freude unter den Rasern – dank einer Werbeaktion eines deutschen Porno-Portals”
deutsches Pornoportal. War mir neu und war wohl faslch. Aber wie ist der Fehler da reingekommen. Das Sprac-H-rohr pars pro toto genommen?
Randnotiz 2:
Den Job als Pressekontakt machte vor dem Herrn B* Ae* der Herr B*A*
http://www.fina...kel-7631082.asp
ohne weiteren Kommentar zu lesen:
http://www.tage...net/661863.html
>> Einfache Erklärung: Es gibt Dinge, die man nicht darf, solange ein Hamburger Richter richtet. Dazu gehört z.B., darauf hinzuweisen, dass der Herr “Mustermann” rechtmässig verurteilt wurde, wenn man damit die Resozialisierung des Herrn “Mustermann” behindert.
>> Nicht mehr. Die genauere Erklärung kann Dir Tobias sicher erzählen. Oder die Kollegen von der Volksstimme. “Die Volksstimme zensieren” - ein nettes Wortspiel…
>> da würde ich “Redaktion” bitten, dies schleunigst wieder rauszunehmen, solange ein Hamburger Richter richtet. Es soll Leute geben, die einem daraus einen Strick drehen.
>> Es stimmt offenbar so nicht ganz, da es dazu ein späteres Urteil gab.
obiges bezieht sich auf
http://www.mein.../#comment-70055
da lief irgendwas falsch. Ich bin eben ein alter Schreiberling und muss Euer Internet-Blog-Zeugsel erst lernen.
Gruezi,
Kai Laimann
@24
Aus deinem Kommentar lese ich, daß ein Gericht gewisse Veröffentlichungen mit der Begründung der dadurch entstehenden Behinderung der Resozialisierung eines Verurteilten sanktioniert.
Kannst du sagen, ob dazu ein Bewährungshelfer oder sonst irgendwelche Sachverständigen angehört wurden?
Wenn die Antwort ja lautet, kannst du dann bitte mitteilen was diese inhaltlich aussagten?
Ich denke, wenn die Sachverständigenaussagen nachvollziehbar sind, Mein Parteibuch keine Probleme haben sollte, den Einlassungen sinngemäß Folge zu leisten und die Veröffentlichung entsprechend anzupassen, denn ich habe nicht den Eindruck, daß Mein Parteibuch wünscht, jemandem die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu erschweren, bzw. zu verunmöglichen.
Ein im voraus für deine Bemühungen dankender
Harry
Macht der jetzt einen auf Don Quichotte für`s Urheberrecht:
http://abmahnwa...144.htm#RESISTO
Einen Monat hat es gedauert, und die mit Urheberrechten nach UhrG § 97 begründete Einstweilige Verfügung trudelte bei dem Falschen ein.
Ob unser Katzenfreund das schon weiß? Melde Dich mal.
Kommentar
Wahrscheilich reicht das 3jährige Praktikun in der Zensurkammer Hamburg nicht aus, um zu begreifen, wie und weshalb Unsinn straflos produziert wird.
Die Richterin und Richter des Landgerichts Köln, Zivilkammer 28 nehmen wir erfreut auf in den Kreis der Zensurrichter.
Bei Tobias Huch, dem erfolgreichen Kämpfer gegen die Zensur, lernen wir den guten Ton der edlen Kämpfer.
Komisch,
bei www.buskeismus.de kann etwas über den Fortgang der Geschichte lesen. Hier nicht . Hat das einen Grund ?
zu 29#: Der Grund ist ein ganz einfacher: Der Betreiber dieses Blogs hält sich raus. Die Einstweilige Verfügung betrifft ihn ja nicht.
Als Prozessbeobachter - sogar als ein pseudoöffentlicher - erfährt man manchmal mehr als die Betroffenen es selbst erfahren.
Meist ist es der fall bei der Urteilsverkündung. Diese erfährt die Pseudoöffentlichkeit schneller, als die Betroffenen. Denen geht es oft wie den Politikern. Diese erfahren wichtige sie betreffenden Sachen ers aus der Presse, und nicht direkt von ihren Partnern und Mitsreitern bzw. Genossen.
Das alles ist nichts Besonderes. So wie die Anwälte gegen Falsche klagen, so klagen diese oft auch ohne Auftrag, und nicht selten mit Erfolg.
Bluff und immer wieder bluff.
Da war einmal ein Prozess…
Das ist wirklich komisch, daß diejenigen, die den Stillstand symbolisieren, Prozesse führen.
Das ist wirklich komisch, daß diejenigen, die den Stillstand symbolisieren, Prozesse führen.
Prozesse führen fast ausschließlich die Stehen gebliebenen, die Schweinchen und Psychopathen, Mimosen und Lustmolche, Betrüger, Geheimdienste, Wirtschaftskriminelle und ähnlich geartete Menschen, Firmen und Behörden. korrupte Politiker.
Selbstsichere un dbewusste lebende Menschen, gut funktionierende Firmen und vernüftige Behörden klären ihre Probleme anders, nicht über Gerichte. DFeren Achtung der Würde Anderer überlassen sie nicht den Gerichten. Ihre eigende Würde und die eigenen rechte legen diese nicht in duie Hände von geschäftstüchtuigen und fragwürdigen Juristen.
Sind Firmenm Behörden und Menschen erfölgreich im Wesentlichen über gerichtliche Prozesse, dann stimmt bei denen etwas nicht. Untersuchungen, Analysen sind angesangt. Die Öffentlichkeit ebenfalls.
Frage an Rolf Schälicke #32: Sind Rechtsanwälte Schweinchen? Ich befürchte ernste Konflikte mit der Tierrechtsszene.
Wenn ich höre, dass ein Rechtsanwalt als “Schweinchen” bezeichnet wird, dann denke ich, man möchte diesem Juristen schmeicheln.
.
Wir wissen aber, dass die Jusristen eine andere Sprache sprechen, um damit herrschen zu können.
Neues aus Mainz, wie es singt und lacht:
Zitat:
“Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil zur Alterskontrolle bei Online-Pornos Meldung vorlesen
Das Bundesverfassungsgericht wird sich mit einer Beschwerde zur Altersprüfung bei Porno-Angeboten im Netz befassen. Tobias Huch, Geschäftsführer der Mainzer Firma Resisto IT, hat das höchste deutsche Gericht aufgrund des restriktiven Urteils des Bundesgerichtshof (BGH) zu Altersschranken von Porno-Websites angerufen. Der im Geschäft mit der Lust aktive Unternehmer sieht sich durch die BGH-Entscheidung in seinen Grundrechten zur freien Meinungsäußerung und Berufsausübung verletzt. Huch ist der Ansicht, dass die strenge Auslegung der Jugendschutzbestimmungen durch den BGH mit den Grundrechten eines Anbieters von Jugendschutz-Software unvereinbar sei.”
http://www.heis.../meldung/107290
Der größte Teil (etwa 98%)aller Beschwerden wird vom Bundesverfassungsgericht “nicht zur Einscheidung angenommen”. Es wäre niederschmetternd, wenn es ausgerechnet einem besser erginge, der kommerzielle Porno-Angebote als Ausübung der Meinungsfreiheit deklariert. Vermutlich soll die Heise-Meldung bedeuten, dass Huch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht hat.
Wichtig tun ist alles:
http://www.jagi...eutschland.html
Slurp,slurp…..
Meine Meinung zu den Berichten:
http://www.busk...0507_lg_kln.htm
http://de.marce...kurzer-prozess/
Zugangsvoraussetzungen zum Verhandlungssaal wie zu einem Flughafen;
warum?
Weil die Typen abgehoben sind.
Abgehoben:
Sachlich falsche Angaben werden als Druckfehler deklariert.
Anträge müßen vor der Verhandlung gestellt werden.
Mein Wunsch: Kette mit Kugel ans Bein derartiger Typen, damit die wieder Bodenhaftung erhalten.
Der Witz an der Sache wird dann wohl im Spruch:
“Im Namen des Volkes”
gipfeln.
Kötz
Porsche von Tobias Huch beschlagnahmt:
http://www.bild...eo=4628956.html
Lächelich, in diesem Zusammenhang von “Verletzung der Menschenwürde” zu lamentieren.
Die Beschlagnahme gefällt mir, LOL!
Das war die einzig richtige Reaktion auf diese Dekadenz.
Aber warum lacht man nur über diese Jungs und verbreitet diese Unsinn nicht überall hin weiter ?
Schon geschehn:
http://www.bild...oard=bb-artikel
“Nicht zu fassen”
G´sülz:
http://www.jagi...ngsversuch.html
Ich fordere “Freiheit für Huch”
Kontostand -1 500 000 ?
Währung nicht bekannt
Nein, das soll keine Beleidigung sein und Neid kenne ich nur gegenüber Staatsbürgern von Staaten mit Freiheit des Wortes.
Ist Jugendschützer der Beruf Baldur v. Schirachs gewesen?
Ich habe auch von einem Jugendschützer Fritzel gelesen
wat Helden
Kötz
[…] Redaktion von Mein-Parteibuch.com hat heute mal wieder eine E-Mail zum Beitrag “Fanpost von Tobias Huch” bekommen: From: “Marcel Bartels” <… bei mein-parteibuch.de> To: […]
Apropos “Fritzl”:
Da gibt`s so ein Forum für Adultwebmaster (und Jugendschützer), wo nach Inzest(Partner)-Seiten gesucht wird…………..
Die bösen, bösen Landesmedienanstalten:
http://www.jagi...nanstalten.html
[…] sich dem einen oder anderen besser erschließen, nachdem er den Katzenbild-Beitrag Fanpost von Tobias Huch liest. Zum durchsichtigen Versuch der Kölner Zensurgerichtsbarkeit, das Parteibuch mit […]
tobias huch der retter der telekom (daten) wenn man alle internetbeitraege zusammenfasst wird das bild gezeichnet: internet porno firmen in der schweiz, spam vorwuerfe (dafuer braucht es daten), privateonly in antigua und mainz, dialer vorwuerfe, der erotikmillionaer nicht jugendschuetzer? datenbewahrer nicht datenmissbrauch, fragen ueber fragen