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27. Februar 2008

Hurra, die heimliche Online-Durchsuchung ist legal

von @ 11:24. abgelegt unter Recht und Unrecht, Grundgesetz

Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes hat in seiner überbordenden Weisheit entschieden:

Die heimliche Infiltration eines informationstechnischen Systems … ist verfassungsrechtlich … zulässig

Wolfgang Schäuble kann damit weiter sein Budget dafür verbraten und die deutschen Staatssicherheitsorgane haben nun endlich eine gute Ausrede, wenn sie mal wieder beim Hacken von Oppositionsrechnern erwischt werden. Nach dem ganzen restlichen Gedöns kräht in ein paar Jahren ohnehin kein Hahn mehr.

15 Kommentare zum Beitrag “Hurra, die heimliche Online-Durchsuchung ist legal”

  1. Silberling sprach

    Tja, und wieder ein Grundrecht weg, ist das nicht toll, diesen deutschen Staat kann man nur noch verlassen. Und so hat es in der DDR auch angefangen, Ungarn, Österreich. Nur wie sich jetzt herausstellt, sind sie in das falsche Land ausgewandert, den die staatliche Bevormundung und Überwachung hat sie wieder eingeholt.
    Wenn jetzt auch noch die Vorratsdatenspeicherung durchgeht, und davon gehe ich nach dem heutigen Datum aus, dann ist das der Anfang vom Ende.
    Eine Hälfte des deutschen Volkes hat es schon bewiesen, wie man sich von staatlicher Willkür befreit.

  2. Update: Bundestrojaner in Karlsruhe | MellowBox sprach

    […] Mein Pateibuch - Hurra, die heimliche Online-Durchsuchung ist legal […]

  3. Siggi sprach

    Gefaht erkannt!
    Gefahr gebannt?

  4. Bernd sprach

    “Wenn jetzt auch noch die Vorratsdatenspeicherung durchgeht” -> davon muss man ausgehen!

    Ich schrieb auf meiner Seite: “Ein Schäuble ist in der Lage, alles zu begründen! Allein der schwammige Begriff “drohenden Gefahren für Leib, Leben” begründet gar fast eine Onlinedurchsuchung, wenn ich mit meinem Fahrzeug in Berlin über die Straße fahre, es könnte in einem “gegnerischen” Fahrzeug ja auch die Bundeskanzlerin sitzen!”

    Resigniert müssen wir gestehen, wir werden zunehmend rechtlos, weil das Bundesverfassungsgericht keine klaren Grenzen gesetzt hat.

  5. unnamed feelings sprach

    Schallende Ohrfeige?…

    Würde ich nicht so sagen.
    Ob es nun strengere Auflagen gibt oder nicht, Tatsache ist: Es gab schon Online-Durchsuchungen.
    Ohne gesetzliche Grundlage. Und ich habe das Gefühl, hinreichende Verdachtsmomente können heutzutage auch sehr einfach nachgeli…

  6. politik-digital.de sprach

    Bundestrojaner in der Blogschau…

  7. Harry Schwiebert sprach

    So legalisiert ein weiterer Staat die Verbrechen, die er sowieso begeht.

    Aus aktuellem Anlaß eine Frage, mit der Bitte um sachkundige Antworten.

    Ist ein virtueller PC durch Spionagesoftware abhörbar?

    Unsere “Eliten” scheinen mir seit 1968 nach dem Motto “Schritt für Schritt zum bundesweiten Konzentrationslager” zu handeln.

    Gruß

    Harry

  8. Man of the World sprach

    Die DDR 2.0 lebt und wird irgendwann kollabieren. Und zwar genau dann, wenn das Finanzsystem kollabiert. Lang lebe die EUdSSR.

  9. Anonym sprach

    Dann verabschiede ich mich nun fröhlich vom Internet. Ein Medium, welches ich bisher geschätzt habe.
    Meine Anbieter werden sich freuen, wenn ich und meine Freunde mit einer solchen Begründung kündigen. Ebenso mein Webhoster… ^^

    bye bye und machts gut. :)

  10. otti sprach

    NRW-Politikerkaste (Gesetzgeber) hat eins auf’s Maul bekommen!
    Gut so.

  11. Harry Schwiebert sprach

    Meinem lieben Freund Anonym gewittmet;

    als Herr Kästner aus Schweiz nach Germany zurückkehrte sagte er seinen ihm entgegenkommenden Landsleuten, sie sollten nicht weglaufen. Nach dem Showdown sagte er, daß es ihm leittäte derartiges geäußert zu haben, da er nun wisse, daß das Zurückkehren seiner Landsleute derren Tot bedeutet hätte.

    An dieser Stelle bin ich nicht der Meinung des Herrn Kästner.

    Wären die Denker der W-Republik mutig der Reaktion entgegengetreten, so wäre es vermutlich gar nicht zum Chaos, das den H. Kästner zu seiner Nachkriegsmeinung verführte, gekommen.

    Man kann also sagen, die Reaktion wächst auf dem Dünger Angst.

    Mit aufmunternden Grüßen

    Harry

  12. Online-Durchsuchung nun Gesetz - tobes blog sprach

    […] besagte Leitsätze zum Urteil anschaut wird feststellen, dass die Online-Durchsuchung ab sofort sehr wohl erlaubt ist, wenngleich an bestimmte Bedingungen geknüpft. Bedingungen über die sich die Naiven […]

  13. mamasatworklog.twoday.net sprach

    My PC is my castle…

    Na gottseidank. Warum bitte sollte es für nen Wandschrank einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss (Richtervorbehalt) brauchen, aber für einen PC nicht … ?? Konnte gottseidank außer unseren paranoid-populistischen Politikern niemand…

  14. logisch sprach

    Zitat: Ist ein virtueller PC durch Spionagesoftware abhörbar?

    Ein _Rechner_ (neudeutsch wohl Computeranlage) ist eine Hardware auf der Software abläuft. Wenn auf solch einem Rechner durch spezielle Software einer zweiten sogenannten Betriebssoftware ein Satz Hardware vorgegaukelt wird, so ist trotzdem auch diese Software über eine oder mehrere Ebenen lediglich ein Ausführungs-System das als Tochter-Prozess auf dem physikalischen Prozessor abläuft.

    Da im wesentlichen die meisten Dinge gleich sind bei solchen virtualisierten Systemen, werden auch die Schwachstellen durch z.B. eine virtuelle Netzwerkbrücke ganz regulär an den Rest des Internets weiter geleitet. Es ist somit faktisch egal, ob im Mutter- oder im Tochter-System, oder gar in beiden der “Trojaner” zum Einsatz kommt. Lediglich das sogenannte “Einfrieren” eines Tochter-Systems wäre der allgemeinen Doktrin, der Trojaner wäre ohne Einflusss, rückstandsfrei und nicht nachweisbar wohl ziemlich abträglich.

    Soweit verstanden (und ich glaube nicht dass ich von der Thematik wie durch Karlsruhe entschieden schon alles kenne oder gar alles korrekt verstanden habe) geht es um eine Interessenabwägung bei den Grundrechten, die ausschliesslich über den Richtertisch und nur bei wirklich wichtigen Konstellationen zum Nachteil der zu Recht schützenswerten Privatsphäre ausschlagen darf. Dazu kommt jedoch die große Energie und wohl auch ein gewisser Erfolgsdrang, den z.B. die typischerweise Antrag-stellende Staatsanwaltschaft inne hat, aber auch das mehr oder minder große menschliche Bedürfnis des Richters den persönlich anwesenden und damit mit ihm im Dialog befindlichen Staatsanwalt als Träger der öffentlichen Interessen dienstbar zu sein. Bei Hausdurchsuchungen ist ein Zwang zur Offenlegung vor dem Ereignis ganz originär gegeben, bei Telefonüberwachungen wird die Offenlegung zumindest in einer gewissen Zeit danach wenigstens gefordert, wenn auch nicht wirklich durchweg praktiziert. Bei einer sog. Online-Durchsuchung - ja was ist da jetzt? …hinterlässt keine Spuren… könnte ja missverstanden werden… etc. und allenfalls diejenigen die man wirklich bombensicher mit den gefundenen Infos in den Knast bringen kann werden überhaupt jemals davon erfahren, dass Dritte vom Gros ihrer Daten Kopien gemacht haben. Die anderen, ja die dürfen darüber spekulieren ob “der unsichtbare graue Draht” in ihrem Hause nun jemals für irgendetwas benutzt worden ist.

  15. Überwachung überwachen sprach

    […] Blogger vorsichtiger. Richtig finstere Zukunftsszenarien entwirft hingegen Duckhome und auch auf Mein Parteibuch heißt es pessimistisch: „Nach dem ganzen restlichen Gedöns kräht in ein paar Jahren […]

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