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26. Februar 2008

Der BND klagt gegen das Internet

von @ 13:57. abgelegt unter Recht und Unrecht, Persönlichkeitsrechtsverletzung, BND ./. www

Am 10.01.2008 hat Mein Parteibuch darüber berichtet, dass der TAZ-Anwalt Johannes Eisenberg im Auftrag des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Webseite R-Archiv.de erwirkt hat. Der Bundesnachrichtendienst sieht sich durch Sätze, wie sie hier bei Larko in Finnland veröffentlicht sind, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Heute berichtet das R-Archiv, dass der Bundesnachrichtendienst Hauptsacheklage eingereicht hat:


27.O.177/08 – BND vs. R-Archiv.de
 
(ter) Die Freunde von “Schlapphut und Co.” haben am 20.5.2008 Gelegenheit einen tiefen Einblick in die Glaubwürdigkeit der Akteure unseres Auslandsgeheimdienstes BND zu erhalten.

Streitgegenstand:

Eigentlich habe ich mit dem Streitgegenstand wenig zu tun. Es geht um die Glaubwürdigkeit des Journalisten, Buchautors und Ex- BND- Agenten Wilhelm Dietl — sowie des ehemaligen BND-V-Mannes mit dem Decknamen „Sommer“ — seines V-Mann-Führers Wolfgang Lensen (Deckname) und der stellvertretenden Abteilungsleiterin, Frau Dr. Melanie Rengstorf, (Abteilung 8 des BND).

Ich hatte lediglich verbreitet - dass der V-Mann diese Äußerungen tatsächlich gemacht hat und der BND den Wahrheitsgehalt dieser Äußerungen bestreitet.

Sachverhalt:

1. Angeblich geplanter Überfall auf der Friedrichsstrasse

Der BND-V- Mann „Sommer“ war durch den Schäfer-Bericht der PKGr Anfangs 2006 enttarnt worden. Eine staunende Öffentlichkeit erfuhr, dass der BND den V-Mann gezielt auf die Journalisten Andreas Förster (Berliner Zeitung) und Wilhelm Dietl (damals noch FOCUS) zur Bespitzelung angesetzt hatte.

Es ging bei dem V-Mann Einsatz um die Aufklärung zweier Sachverhalte:

a) Illegaler Informationsabfluss aus dem BND an die Presse und um

b) den Erhalt von Vorab-Informationen über den Inhalt des Buches „BEDINGT DIENSTBEREIT“ von Norbert Juretzko und Wilhelm Dietl.

Auf einer Pressekonferenz – in Anwesenheit des BND- V- Mannes „Sommer“ erläuterte Wilhelm Dietl die BND- Machenschaften gegen ihn – darunter auch – gestützt auf die Behauptungen des V-Mannes „Sommer“ – die angebliche Absicht des BND – ihn auf der Berliner Friedrichstrasse zu überfallen und ihm das Buchmanuskript zu entreißen.

Wilhelm Dietl ist viel zu sehr Journalist, um sich auf die mündliche Erzählung eines Informanten zu verlassen. Auf sein Verlangen hatte der Ex-V-Mann „Sommer“ ihm seine angeblichen Telefonate mit seinem V-Mann-Führer Lensen – in dieser Sache – schriftlich gegeben.

Die beiden eMails des Ex- BND-V-Mannes „Sommer“ liegen der R-Archiv.de selbstverständlich vor.

Aufgrund dieser Pressekonferenz erschien ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung. In einer schriftlichen Erklärung, die möglicherweise von dem BND-V-Mann Sommer stammt – bestreitet ein Unbekannter, sich so gegenüber Wilhelm Dietl geäußert zu haben.

Kindereien des BND bei der Prozessführung

Schon im einstweiligen Verfügungsverfahren hatte der BND diese Erklärung – mit abgedeckten Kopf und abgedeckter Unterschrift – als Mittel der Glaubhaftmachung vorgelegt.

Warum das Landgericht Berlin diese Art der Glaubhaftmachung akzeptierte, wird der Vorsitzende Richter in der Verhandlung erklären müssen – ich habe die Absicht ihn wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen – eine Besorgnis die aus der groben Missachtung der Vorschriften der ZPO zu den Anforderungen an Mittel der Glaubhaftmachung resultiert – also auf grob rechtswidriges Verhalten.

Weiter legte der BND eine eMail vor – die möglicherweise vom BND-Quellenführer Lensen stammt – auch hier ist der Kopf des Absenders verzerrt und unleserlich. In dieser eMail wird bestritten, dass der Verfasser – wie von Dietl behauptet – sich telefonisch gegenüber „Sommer“ geäußert habe.

Vorgelegte Urkunden über die Einstellung der diesbezüglichen Strafanzeige von Wilhelm Dietl gegen die Verantwortlichen des BND beweisen nur - dass die von Dietl behaupteten Handlung noch im Rahmen der nicht strafbaren Vorbereitungshandlungen liegen. Nicht mehr und nicht weniger.

Eine vorgelegte Erklärung der Rechtsabteilung des BND - über eine Mitarbeiterbefragung - beweist nur, das den befragten Mitarbeitern eine solche angeblich geplante Operation unbekannt ist. - Wer befragt wurde ist offen - vermutlich Mitarbeiter der ehemaligen QB 30. Diese konnten aber zu seiner solchen Operation (wenn sie tatsächlich geplant worden wäre) nicht eingesetzt werden, da Norbert Juretzko ehemaliger Mitarbeiter der QB 30 war und diese Personen erkannt hätte. Juretzko und Dietl waren zur gleicher Zeit auf der Friedrichstrasse unterwegs zum Verlag.

Beweise im Hauptsachenverfahren hat der BND nicht vorgelegt – weshalb Rechtsanwalt Ralf Hansen die Anweisung hat, den Vortrag des BND zu bestreiten.

Der BND möge Beweis antreten – wie es die ZPO verlangt – erst dann werde ich mit Gegenbeweise kontern. Im Hauptsachenverfahren sind Mittel der Glaubhaftmachung keine ausreichende Beweise und schon gar nicht derartige, wie vorstehend beschrieben.

Sinn dieser unzulässigen Kindereien ist es wohl, dem Prozessgegner (also mir), Erkenntnisse über die tatsächliche Identität der Aussteller dieser vorgelegten Urkunden und deren Anschriften vorzuenthalten.

2. Fenstergitter

Am Wohnhaus des Wilhelm Dietl wurde die Beschädigung eines elektrischen Fenstergitters festgestellt. Nach Einlassung des Wilhelm Dietl hatte der Ex-BND-V-Mann „Sommer“ ihm gegenüber erklärt, dass dieser Schaden von zwei BND-Männern, die ihn (Sommer) zu Dietl begleiteten und hinter einem Busch versteckt gewartet hätten, verursacht wurde, da diese versucht hätten, das Gitter hochzuschieben.

Der BND bestreitet dies in seiner Klageschrift – ohne jeglichen – juristisch zu berücksichtigenden Beweisantritt.

3. Einbruch in den Ullstein-Verlag

Der BND bestreitet die zeitliche Parallelität zwischen seinen Bemühungen – sich das Buchmanuskript BEDINGT DIENSTBEREIT zu beschaffen – und einen Einbruch in den Ullstein Verlag. Mehr als die zeitliche Parallelität wurde in einem Artikel von mir auch nicht behauptet – im Gegenteil — im Artikel – »2007« Im Visier des BND – welcher nur 6 Tage nach dem beanstandeten Artikel erschien – wurde klargestellt, dass dieser Einbruch höchstwahrscheinlich nicht auf das Konto von BND- Beamten geht – sondern eine andere Variante durchaus im Bereich der Möglichkeiten liegt.

Fazit

• Das Landgericht Berlin erließ eine einstweilige Anordnung – ohne ausreichende verwertbare Mittel der Glaubhaftmachung – in einem Falle der Berichterstattung über strittige Tatsachenbehauptungen – die als Strittig im Artikel dargestellt wurden – entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes.

• Die Geschäftsstelle 27.0. des Landgerichtes Berlin belog (gab falsche Auskunft) - angeblich irrtümlich - dem Antragsgegner und dessen Anwalt – bei der Nachfrage ob fristgerecht eine Hauptsachenklage eingegangen ist – die Klage wurde dem Antragsgegner/Beklagten zugestellt – nicht dessen Anwalt, obwohl sich dieser legitimiert hatte.

• Das Gericht selbst (27.O.) lässt irgendwelche Papiere – aus denen sich weder der Aussteller noch die sonstigen Formalien der ZPO ergeben – im Verfügungsverfahren als Mittel der Glaubhaftmachung zu.

• Es wird vom Gericht als – nachweislich wahr unterstellt – dass der Präsident des Bundesnachrichtendienstes berechtigt ist die Bundesrepublik Deutschland zu vertreten.

• Der BND reicht eine Hauptsachenklage ein, ohne jeglichen Beweisantritt, mit „Dokumenten“ der Glaubhaftmachung deren Aussteller abgedeckt oder (unleserlich) verzerrt sind.

Dies alles hat wenig mit einem rechtsstaatlichen Verfahren – nach der ZPO - zu tun, dies ist Bananenrepublik pur – dies ist die Selbstherrlichkeit einer Kammer – der ich als Betroffener unterstellen muss – dass sie gerne Erfüllungsgehilfe eines Geheimdienstes wäre und ist – unter grober Missachtung der zivilprozessrechtlichen Vorschriften.

Dies ist das wahre Gesicht unseres Rechtsstaates – dies ist „Gesamtdeutsche Rechtswirklichkeit“.

Noch aber sind wir ein Rechtsstaat – und deshalb wird sich auch eine Kammer des Landgerichtes Berlin an die Vorschriften der ZPO halten und eine Kammer die sich nicht an diese Vorschriften hält – sondern dienstbarer Geist eines Geheimdienstes sein will, wie die Zulassung der obigen Mittel des Glaubhaftmachung beweist – wird nicht in der jetzigen Besetzung verhandeln.

Hintergrund der Klage ist nicht, dass der Bundesnachrichtendienst sich durch die Erklärung des Akronyms BND als “Blöde Nichtsnutzige Deutsche” verunglimpft sieht. Hintergrund des geheimdienstlichen Wutanfalles könnte aber möglicherweise sein, dass Wilhelm Dietl als Autor des Buches “Bedingt dienstbereit“, dessen Manuskript den BND offenbar in besonderem Maße interessiert hat, unglaubwürdig gemacht werden soll.

Am 20.05.2008 soll um 10:30h im wohlbekannten Partyraum I/143 des LG Berlin am Tegeler Weg eine mündliche Verhandlung zur Zensur des Internets mit dem Persönlichkeitsrecht durch den Bundesnachrichtendienst steigen.

Man darf sicher schon jetzt gespannt sein auf den Auftritt des BND- und taz-Anwaltes Johannes Eisenberg, der sich erst kürzlich in der taz über unkalkulierbare Prozessrisiken beklagt und zu Spenden für die taz aufgerufen hatte. Interessant wird es sicher auch zu beobachten sein, wer die Zeugen im Prozess sein werden werden und ob sie dann auch wirklich Schlapphüte tragen. Das Fotografieren von Schlapphüten ist im Gericht allerdings auch mit schwer zu entdeckenden Fotohandys nicht gestattet. Vor dem Gericht mag die Situation jedoch anders sein.

Mein Parteibuch hat für die Berichterstattung über das Plattklagen des Internets durch den Bundesnachrichtendienst schon mal eine neue Rubrik eingerichtet: BND ./. www.

6 Kommentare zum Beitrag “Der BND klagt gegen das Internet”

  1. Harry Schwiebert sprach

    Auf dem Wege
    zum dritten Reich stand Carl von Ossietzky im Wege. Er hatte wohl “Geheimnisverrat” begangen. Man schloß ihn weg.

    Daran wird sich das vierte Reich auf seinem Wege zum fünften vermutlich ein Beispiel nehmen.

    Mit schwarzsehenden Grüßen

    Harry

  2. antipack sprach

    Ach ja, die Situation der End-Weimarer Republik und des frühen “3.Reiches” sind ja auch so richtig mit der heutigen vergleichbar.
    BND - Schäuble - Antiterror … alles per se GESTAPO oder Stasi ?! - Mit euch Verunglimpfungs-Demokraten kann man keine freiheitliche Republik machen!
    Jetzt müßt Ihr nur noch ergänzen, ich sei auch nur so ein Agent - oder Dummkopf. Ihr habt eine unschlagbare Methode immer recht zu haben, Teilstücke der Verschwörungsspekulation !

  3. Redaktion sprach

    @Antipack
    Damit Lesern es leichter fällt, zu erkennen, wo deine geistigen Wurzeln sind, erlauben wir uns, auch hier einen Teil deiner E-Mail-Adresse offenzulegen: Prozion-Power.

    Warum Du ein Dummkopf oder Agent bist, wird dir hier im Detail erklärt.

    Was von Dir zu halten ist, erfährst Du im Video: “Der Antideutsche“.

    Wenn Du etwas über die geistigen Wurzeln des Gedankenguts, dass Du hier verbreitest wissen willst, magst Du Dir mal dieses Video zu deinem gedanklichen Bruder Bush anschauen.

  4. Harry Schwiebert sprach

    @Antipack
    mit deinem “Mit euch Verunglimpfungs-Demokraten kann man keine freiheitliche Republik machen!” bist du aus dem Rennen.

    Ich freue mich schon auf das Ende eurer nicht mit uns machbaren Republik.

    Ich ahne auch schon wie ihr die durchsetzt:
    Alle mit IQ > 60 haben das Recht das Land unter Zurücklassung sämtlicher Werte bis spätestens 30.1. zu verlassen.

    Dannach, wie vergangenes Mal: Licht aus, Messer raus.

    Wenn das Licht dann wieder angeht, dürfen Sozis und Kommunisten den Wiederaufbau leisten, zur Eröffnung der nächsten Runde.

    Mit antizionistischen, antireligiösen und internationalen Grüßen

    Harry

  5. mein-parteibuch.com » Bundesnachrichtendienst muss zaheln sprach

    […] Parteibuch hat vor ein paar Monaten darüber berichtet, dass der Bundesnachrichtendienst, vertreten durch taz-Anwalt Johannes Eisenberg, den Betreiber der […]

  6. mein-parteibuch.com » Der Anspruch des BND auf soziale Achtung und die fehlenden Seiten des Schäfer-Berichtes sprach

    […] Bundesnachrichtendienst muss für seine Klage zur Zensur des R-Archivs deshalb, anders als es das Landgericht Berlin entschieden hatte, nun doch nicht zahlen. So […]

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