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8. Februar 2008

Marions Abmahkochbuch schreibt weiter Zeitgeschichte

von @ 12:03. abgelegt unter Recht und Unrecht, Abmahnung, Wirtschaftskriminalität

Im letzten Jahr ist Folkert Knieper in der deutschen Blogosphäre durch absurd teure Abmahnungen für Brötchenfotos und andere Lebensmitteltrivialitäten von Marions Kochbuch aufgefallen. Korrupte oder unfähige deutsche Richter haben der Abmahnkanzlei Rotermund dabei wiederholt Beihilfe dazu geleistet, Webseitenbetreiber mit der Abmahnfalle abzukassieren und so Zeitgeschichte im deutschen Abzockwesen geschrieben.

Nachdem die Masche der Kanzlei Rotermund nun auch in der Welt und in Plusminus erläutert wurde, war eigentlich davon auszugehen, dass Gerichte dem Team Rotermund - Kniepert künftig die Beihilfe verweigern werden und sich das Thema dann irgendwann von selbst erledigt.

Zu offensichtlich falsch ist die in der Welt aufgestellte Schutzbehauptung, Kniepert lebe von Einhamen durch Google-Anzeigen, womit nach den Studien von Basicthinking mit Seiten wie Marions Kochbuch allenfalls ein paar Hundert Euro Einnahmen monatlich zu erzielen sein dürften, durch das Missverhältnis zu den Hunderttausenden von Euro Abmahngebühren, die die mit Kniepert zusammenarbeitende Kanzlei Rotermund kassiert.

Dass die Kanzlei Rotermund die bis dahin eingetriebenen Abmahngebühren behalten kann und die Opfer icht entschädigt werden, hinterlässt, auch wenn die Abzocke nun vermutlich gestoppt wird, den schalen Beigeschmack dessen, dass die deutsche Justiz Beihilfe bei der Ausplünderung argloser Menschen geleistet hat und sich so etwas jederzeit wiederholen kann. Natürlich kann sich die Justiz dahinter verschanzen, es sei nicht nachzuweisen, dass von der Kanzlei Rotermund Abmahngelder zurück an Kniepert fließen, denn wäre das so, düften Rotermund und Kniepert bereits wegen Betruges auf der Anklagebank eines Strafgerichtes sitzen. Aber sie müsste es nicht.

René von Nerdcore war auch von der Abzockwelle mit den Lebensmittelfotos betroffen und hatte nun einen Screenshot des Plusminus-Beitrages, in dem Folkert Kniepert eine schlechte Leistung als Laienschauspieler bot, auf seiner Webseite veröffentlicht. Anstelle nun kleine Brötchen zu backen und mit der bisherigen Beute zufrieden zu sein, entblödet die Kanzlei Rotermund sich nun nicht, René für den Screenshot eine 3.500 Euro schwere Abmahnung zu schicken.

Hier hat die deutsche Justiz nun die Möglichkeit, zu zeigen, dass sie das zeitgeschichtliche Ereignis begriffen hat und eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild mit dem Argument zurückzuweisen, dass der Star der dreisteten deutschen Abzockmasche eine Person der Zeitgeschichte ist. Wenn dann auch noch die für Wirtschaftskriminalität zuständige Staatsanwaltschaft auf den Fall aufmerksam wird und irgendwann mal die Hände aus den Taschen nimmt, dann würde man die jüngste Abmahnung wohl als klassisches Eigentor der Marke “Gier frisst Hirn auf” bezeichnen können.

Für die Politik beinhaltet der Fall Marions Abmahkochbuch die Botschaft, dass, wenn ihr das Ansehen der deutschen Justiz irgendetwas bedeutet, sie schleunigst dafür sorgen sollte, dass Justizgeschädigte ihren Schaden ersetzt bekommen. Bis sich am Stellenwert des Schutzes der Meinungsfreiheit in der deutschen Justz grundsätzliches ändert, ist allen im Internet aktiven Insaßen der Bundesrepublik Deutschland dringend zu raten, auf deutsche Domains, deutsche Hoster und eine deutsche IP-Adresse zu verzichten und stattdessen unter Pseudonym bei einem ausländischen Internet-Verleger zu publizieren.

11 Kommentare zum Beitrag “Marions Abmahkochbuch schreibt weiter Zeitgeschichte”

  1. Bernd sprach

    “Korrupte oder unfähige deutsche Richter haben der Abmahnkanzlei Rotermund dabei wiederholt Beihilfe dazu geleistet”, nein, Ihr Leut, dafür kämpfe ich schon um Richtigkeit: der Fisch fängt am Kopf zu stinken an; gemeint ist damit, dass diese Regierung, diese SPD- Justizministerin es nicht schafft, ein Wettbewerbsrecht zu gestalten, welches dieses Abmahnunwesen eindämmt.

    Außerdem: wer weiß heute nicht, dass man Fotos nicht von einer Webseite nehmen darf, es sei denn, die Verwendung würde ausdrücklich gestattet sein?!

  2. Redaktion sprach

    @Bernd
    1. Da vertauschst Du gerade ein bisschen was. Die SPD-Justizministerin Brigitte Zypries hat mit der Kostenbegrenzung auf 50 Euro ja immerhin einen Vorschlag vorgelegt, der den Missbrauch urheberrechtlicher Abmahnerei zumindest eindämmen könnte. Blockiert wird aber selbst dieser Mini-Vorschlag im von CDU-Rechtsanwälten dominierten Rechtsausschuss, die um ihre Verdienstmöglichkeiten fürchten. Allerdings hängt die SPD sich auch nicht wirklich rein, dem Abmahnwahn ein Ende zu bereiten. Das Wettbewerbsrecht ist da allerdings schon vom Ansatz her nicht geeignet zu, denn hier geht es um geistige Rechte an digitalen Gütern und nicht um Wettbewerbsrecht.

    2. Es hilft überhaupt nichts, zu wissen, dass das Klauen von Bildern von fremden Webseiten verboten ist. Bei digitalen Werken gibt es vor allem das Problem, dass die Urheberschaft in der Regel nicht vollständig geklärt werden kann. Es gibt keinen Schutz dagegen, dass morgen jemand zu Dir kommt und sagt, Du verletzt durch die Benutzung der Software Wordpress seine Rechte. Vor der Installation hast Du Dir nämlich vermutlich von Wordpress nicht alle Vertragsunterlagen zeigen lassen, die dir nachweisen, dass Wordpress selbst die Rechte an jeder einzelnen Zeile Code besitzt. Auch kannst Du kaum etwas dagegen machen, wenn Dir jemand einen Kommentar einfügt und der abgeschrieben aus irgendeinem Buch ist. Fälle von Rechteverletzungen kommen aus diesen Gründen immer mal wieder vor und sind nie gänzlich auszuschließen.

    Weil das so ist, könnte man vom Rechteinhaber beispielsweise erwarten, dass er seine urheberrechtlich geschützten Werke möglichst deutlich als geschützt kennzeichnet und nicht mit “Frei” bewirbt.

    Im Falle von Marions Abmahnkochbuch gibt es aber noch einen viel wichtigeren Punkt: die angesetzte Höhe des Wertes der Bilder und der daraus berechneten Lizenzkosten geht völlig an der Realität vorbei. Die Bilder sind schnell geschossene Massenanfertigungen, deren Erstellung allenfalls eine halbe Stunde Arbeit beansprucht. Der Marktpreis einer Lizenz für ein Foodbild dürfte hingegen höchstens einen Euro betragen. Angesichts der vielen kostenlosen Alternativen - zum Beispiel in der Wikipedia und bei flickr - ist es kaum vorstellbar, dass jemand mehr für so ein Webseitenbildchen ausgeben würde.

    Ein Gericht könnte Knieper nun beipsielsweise 5 Euro Lizenzkosten und dem Anwalt daraus berechnet Abmahngebühren zusprechen. Dann würde man sich insgesamt etwa um 50 Euro streiten. Das wäre dem Gegenstand auch in etwa angemessen. Abzocke würde sich bei so Beträgen kaum rechnen.

    Nun legten aber Richter bei Marions Abmahnkochbuch stark überhöhte fiktive Werte den Bildern zugrunde, die mit einem Marktpreis nichts zu tun haben, sondern noch über dem liegen, was beispielsweise der Spiegel für ein Titelbild ausgibt.

    Ohre diese von den Gerichten unterstellten, stark überhöhten Werte der Bilder, wäre die Abzocke kaum möglich. Damit leisten die Gerichte Beihilfe zur Abzocke.

  3. steffen hauser sprach

    Dem Spuk kann man auf einfache Weise ein Ende zu bereiten:

    Die besagten Bilder nicht verwenden und diese Seite meiden.
    Dann bleibt der besagte Kanzlei nur noch übrig Internetgemeinde abmahnen, weil sie nicht die Falle gemieden hat.

  4. Bernd sprach

    “Da vertauschst Du gerade ein bisschen was. Die SPD-Justizministerin Brigitte Zypries hat mit der Kostenbegrenzung auf 50 Euro ja immerhin einen Vorschlag vorgelegt, der den Missbrauch urheberrechtlicher Abmahnerei zumindest eindämmen könnte.” -> ich denke nicht etwas zu vertauschen! VORSCHLAG, wird durch einen Vorschlag etwas besser? Wohl wissend, dass diese Regierung mittels Abmahnungen die Blogs schön im Kanal halten kann? Ich bitte Euch doch um neutrale Sicht.

  5. otti sprach

    Der so genannte Rechtsstaat, wie er leibt und lebt: einfach die Kleinen auf Teufel komm raus abzocken.
    Erbärmlich und armselig.

    Eine alte Muck’, dass der Fisch vom Kopf her stinkt!

  6. steffen hauser sprach

    Korrektur zu:

    “Dann bleibt der besagte Kanzlei nur noch übrig Internetgemeinde abmahnen, weil sie nicht die Falle gemieden hat”

    Das muß natürlich heißen
    “…weil sie die Falle gemieden hat”

  7. Smou sprach

    Bloodred little cookbook, bloodred little cookbook…

  8. Hartmut Pilch sprach

    Handelt es sich hier nicht um jenen Hamburger Richter Gnadenlos, der Null Toleranz gegenüber Urheberrechtsverletzern walten lässt, vermutlich weil dies die von WTO (TRIPs) und EU (IPRED) vorgegebenen internationalen Regeln sind und weil man eine Notwendigkeit der Erziehung und der Durchsetzung von Verantwortlichkeit im Internet sieht?

    Ich teile nicht im geringsten den Regulierungseifer der Hamburger Richter, glaube aber auch nicht, dass man ihn sinnvoll unter “korrupt oder unfähig” abhandeln kann. Das sind eher Überzeugungstäter, die in einer anderen Welt leben als die meisten der hiesigen Leser.

  9. Hartmut Pilch sprach

    WTO und EU schreiben nur hinreichend abschreckende Sanktionen, nicht aber das deutsche Abmahnmodell vor. Dieses Modell könnte man ohne weiteres großzügig reformieren oder gar ganz kippen, wenn man auf andere Weise für Sanktionen sorgen würde (z.B. so wie in den USA, wo leicht in vergleichbaren Fällen 5-stellige Dollarbeträge fällig werden). Der Vorschlag einer “Erstabmahnung” mit geringer pauschaler Abmahngebühr ist vielleicht nicht besonders ernst gemeint, da halbherzig und systemwidrig konzipiert. Wirklich ernst gemeint waren hingegen die EU-Richtinien IPRED 1 & 2, mit denen das Niveau der geforderten Sanktionen über das ohnehin hohe WTO/TRIPs-Niveau hinaus noch einmal hochgeschraubt wurden. Diese Richtlinien wurden von dem Ministerium der Frau Zypries recht ernsthaft und energisch über den EU-Ministerrat vorangetrieben.

  10. Diese Internet-Weglagerei at PNEW sprach

    […] mir sowas von dermaßen auf den Keks! Solidarität mit […]

  11. Aus gegebenem Anlass - tobes blog sprach

    […] schon gekocht? [Bildquelle: Eigenkreation, ohne Copyright] Wenn dir der Artikel gefallen hat, abonniere den […]

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