Udo Vetter berichtet im Lawblog davon, dass bei einem Forenbetreiber eine Hausdurchsuchung durchgeführt wurde, weil ein Forennutzer einen Link in das Forum eingestellt hatte, der möglicherweise zu einer widerrechtlich kopierten urheberrechtlich geschützten Datei führte.
Der Kampf von Justiz und Politik gegen das Internet geht damit in eine neue Runde. Der Richtervorbehalt, den es nach dem Willen der großen Koalition für die geplanten heimichen Online-Durchsuchungen geben soll, entpuppt sich schon jetzt als wertlos.
Wenn sich eine Hausdurchsuchung nachträglich als rechtswidrig herausstellt, hat das keinerlei Konsequenzen für diejenigen, die den Rechtsbruch begangen haben. Wer mit einer widerrechtlichen Hausdurchung bestraft wird, hat eben Pech gehabt. So kommt es, dass, wenn schon keine Verurteilung wegen irgendetwas zu erreichen ist, von der Justiz immer häufiger zum Mittel der Hausdurchung bei der Schädigung und Einschüchterung von im Internet aktiven Menschen gegriffen wird. So kann die Justiz locker auf “Zufallsfunde” spekulieren.
Der real existierende deutsche Rechtsstaat erledigt sich gerade selbst, indem er sich offen ad absurdum führt. So sieht das aus, wenn man in einer Diktatur lebt.
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| Höhlenforscher |
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Welcher Rechtsstaat? Der des GehGeh (GG). Geh fort!
Wenn was (nicht) ist oder sein darf, dann ist das einfach ‘ein auf einen Irrtum zurückzuführendes Missverständnis’ oder, für einfache Gemüter, schlicht ein ‘Fehler’ bei den Staatsorganen, zu denen natürlich auch die verschiedenen Organe der Rechtspflege gehören, nicht wahr.
Zum Zustand von Organen kann allgemein gesagt werden, dass sie in der Regel den Krankheits- bzw. den Gesundheitszustand des ganzen Körpers widerspiegeln.
Kurz gefasst:
Wie der Herr, so’s Gescherr.
Ich würde mal nicht davon ausgehen, dass es bei solchen unverhältnismäßigen Hausdurchsuchungen darum geht, den Betroffenen Forenbetreiber gezielt zu schädigen und einzuschüchtern. Meiner Meinung nach ist es einfach Unfähigkeit derjenigen Person, die eine solche Hausdurchsuchung anordnet.
Um Internetsachverhalte zutreffend bewerten zu können, benötigt es einige Hintergrundkenntnisse über die Funktionsweise von Foren und Hyperlinks. Diese Kenntnisse müssen sich Richter halt gegebenenfalls aneignen.
Ein ganz einfaches Mittel wäre es, wenn man einen Schadensersatzanspruch als Bürger gegen den Staat hätte im Falle einer rechtswidrigen Hausdurchsuchung. Wetten, dass dann unverhältnismäßige Hausdurchsuchungen sehr viel seltener wären?
Wozu die Hausdurchsuchung? Ist der Link gelöscht worden? Wurde bestritten, dass es den Link gab?
Was sollte die Hausdurchsuchung mehr bringen, als die unbestrittenen Tatsachen, dass es den Link gab, und dass es diesen nicht mehr gibt. Dazu bedurfte es keiner Hausdurchsuchung.
Welche Internet- und Computerkenntnisse sind denn erforderlich, um eine richtige Entscheidung zu treffen? Keine.
Wahrscheinlich ging es nicht nur um diesen Link, sondern um andere Informationen: Häufigkeit der Nutzung etc., um den Forumbetreiber ordentlich zur Kasse bitten zu können.
Der Staatsapparat wird missbtraucht von der Musikindustrie, ungeachtet der wirtschaftlichen Interessen der anderen.
Verhältnismäßigkeit, Abwägung sind wohl Fremdswörter für die Polizei und die Justiz.
Das ist schon eine tolle Sache mit der Störerhaftung. Wenn man die Berichte darüber liest, hat man zumindest den Eindruck, dass gar nicht versucht wird, den Linksetzer zu ermitteln.