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24. Januar 2008

Einschüchterungseffekte

von @ 10:07. abgelegt unter Recht und Unrecht, Meinungsfreiheit, Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht in Person von Präsident Hans-Jürgen Papier (CSU), Richterin Christine Hohmann-Dennhardt (SPD) und Richter Wolfgang Hoffmann-Riem (vorgeschlagen von der SPD) hat in seiner jüngsten Entscheidung zur Äußerungsfreiheit in Deutschland - 1 BvR 967/05 - die Anforderungen an Gegendarstellungen höher als zuvor das OLG Hamburg gehängt. Auch wenn die einstimmig gefällte Entscheidung auf den ersten Blick nach einer sehr begrüßenswerten Unterstützung der Pressefreiheit aussieht, so ist Mein Parteibuch dennoch skeptisch.

Zunächst mal ist es durchaus erfreulich, dass das Oberlandesgericht Hamburg in dem Fall aus dem Jahre 2004, wo es wie schon beim skandalösen Stolpe-Urteil um mehrdeutig interpretierbare Äußerungen ging, bestätigt bekommen hat, den Spiegel zu Unrecht zu einer Gegendarstellung verurteilt zu haben. Schließlich sind alle Äußerungen irgendwie mehrdeutig. Wäre das nicht so, könnte der Bundestag ja zur Abwechselung mal ein eindeutiges Steuergesetz machen. :-) Ein Verbot mehrdeutiger Äußerungen, so wie im Stolpe-Urteil geschehen, bedeutet im Zusammenspiel mit fliegendem Gerichtsstand und zensurwütigen Richtern mithin nicht weniger als das Ende der Meinungsfreiheit.

Erfreulich ist auch, dass das Bundesverfassungsgericht explizit von möglichen dem Grundrecht der Kommunikationsfreiheit zuwiderlaufenden Einschüchterungseffekten spricht:

Müsste der Äußernde befürchten, wegen einer erfolgten Meinungsäußerung verurteilt zu werden, obgleich Formulierung und Umstände der Äußerung auch eine nicht zur Verurteilung führende Deutung zulassen, könnte dies zur Unterdrückung einer zulässigen Äußerung führen und es könnten Einschüchterungseffekte eintreten, die dem Grundrecht der Kommunikationsfreiheit zuwiderliefen. Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten.

Skeptisch macht Mein Parteibuch jedoch die zum Urteil gehörende Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes, in der der Geltungsbereich der Verletzung der Meinungsfreiheit durch mögliche Einschüchterungseffekte bei mehrdeutigen Äußerungen eingeschränkt wird:

Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung eines Strafurteils oder von zivilrechtlichen Verurteilungen zum Schadensersatz, zur Entschädigung oder zur Berichtigung von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Sanktion nicht zu rechtfertigen vermögen.

Die Hervorhebungen durch Fettschrift sind in der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes auch enthalten. Und, richtig erkannt, Unterlassungsansprüche, die die Basis der Abmahnflut in Deutschland sind, mit der kritische Internetpublikationen in Deutschland mit wahnwitzigen Kosten für geringste Rechtsverletzungen erdrückt werden, nimmt das Bundesverfassungsgericht von der Rechtsprechung aus. In der Presseerklärung heißt es nämlich weiter:

Im Hinblick auf Ansprüche auf Unterlassung zukünftiger Äußerungen geht das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 114, 339 <350 f.> “Stolpe”) allerdings davon aus, dass verfassungsrechtlich erhebliche Einschüchterungseffekte für den sich Äußernden durch Maßnahmen des Persönlichkeitsschutzes nicht ausgelöst werden, soweit der Äußernde die Möglichkeit hat, die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts eines anderen ohne übermäßige Belastungen für sich durch eigenes Tun abzuwehren. Bei mehrdeutigen Äußerungen kann dies durch Klarstellung ihres Inhalts geschehen.

In dem Land, wo es selbst mit den umfangreichsten Steuergesetzen der Welt nicht gelingt, Mehrdeutigkeit in der Steuergesetzgebung zu vermeiden, sollen nun also Unterlassungsansprüche, die sich aus einer mehrdeutigen Äußerung ergeben können, durch eine Klarstellung des Inhaltes vermieden werden. Für kleine Online-Medien bedeutet das, dass das jüngste Orakel des Bundesverfassungsgerichtes mehrdeutig interpretierbar ist.

Einerseits ist das Orakel so interpretierbar, dass die Milliardärspresse durch die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber kleinen Online-Medien gestärkt wurde. Milliardenschwere Medienkonzerne bezahlen Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten um Unterlassungsansprüche praktisch aus der Portokasse, fürchten sich jedoch vor Gegendarstellungen, weil die zu einem Verlust von Ansehen und Auflage führen könnten. Bei Internetpublikationen ist es genau andersherum, hier sind es Abmahnungen, die aufgrund der für Selbstverlage im Internet existenzbedrohlichen Kosten von Rechtsstreitigkeiten um Unterlassungsansprüche, besonders gefürchtet sind. Eine Gegendarstellung ins Internet hochzuschieben, ist dagegen für kleine Online-Medien das geringste Problem.

Andererseits ist es jedoch möglich, dass das Bundesverfassungsgericht sich zukünftig auf den Standpunkt stellt, bei finanzschwachen Medien mit geringer Reichweite muss aufgrund des viel größeren Einschüchterungseffektes durch die unkalkulierbaren Kosten von Rechtsstreitigkeiten um Unterlassungsansprüche eben doch eine Verletzung der Meinungsfreiheit durch mögliche Einschüchterungseffekte bei mehrdeutigen Äußerungen angenommen werden. Auch ist es möglich, dass das Bundesverfassungsgericht zukünftig mal entscheidet, gängige Streitwerte bei Internet-Abmahnungen seien verfassungswidrig hoch.

Nichts genaues weiß man also nicht. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist mehrdeutig genug, damit zukünftigen Richtern alle Türen offen sind. Aber Mein Parteibuch ist da eben erstmal skeptisch.

Eines aber ist in jedem Fall bemerkenswert. Ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wäre der Artikel über eine zivilgerichtliche Verurteilung der Klägerin des Ausgangsverfahrens zur Rückzahlung von Entschädigungszahlungen in Höhe von 35,7 Millionen Euro, schon fast vergessen gewesen.

Mein Parteibuch kennt den Artikel des Spiegels, der der Entscheidung zugrunde lag, natürlich nicht. Mein Parteibuch weiß natürlich auch nicht, ob die Klägerin Anneliese Brand heißt. Mein Parteibuch erinnert sich jedoch an den unsäglichen CSU-Bundestagsabgeordneten Norbert Geis. Und bei einer - selbstverständlich zufälligen - Google Suche nach den Worten “Norbert Geis” Tochter “Barbara Kauka” erschien erstaunlicher Text:

Im Berliner Finanzministerium gab es denn auch immer wieder den einen oder anderen Beamten, der die Causa Brand endgültig zu den Akten legen wollte. Zum einen kostete der Rechtsstreit den Bund bisher Millionen, zum anderen waren es ja peinlicherweise vermutlich käufliche Bundesbeamte, die das Millionenfüllhorn über Anneliese Brand ausgeschüttet hatten.

Den letzten Versuch, einen Schlussstrich zu ziehen, unternahm der CSU-Bundestagsabgeordnete Norbert Geis. Er intervenierte 2001 beim hessischen Justizminister gegen den Frankfurter Prozess, um, wie er sagt, “Schaden von der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden”.

Bemerkenswert: Nach seiner Aktion erhielt die Tochter von Geis, die Berliner Rechtsanwältin Barbara Kauka, ein Mandat von Anneliese Brand.

Mein Parteibuch weiß natürlich nicht, ob das stimmt. Aber Mein Parteibuch lässt sich nicht einschüchtern.

2 Kommentare zum Beitrag “Einschüchterungseffekte”

  1. Man of the World sprach

    Man muss vorläufig aus dem Ausland anonym bloggen - bis zum Untergang der gegenwärtigen Beinahe-Demokratie.

    Weder Justiz noch Gesetzgeber noch Regierung bewegen sich wesentlich in die richtige Richtung. Daran ist auch die DDR vermutlich untergegangen.

    Es geht um die Substanz der Meinungsfreiheit. Nette höchstrichterliche Rhetorik hilft den kleinen Leuten nicht. Die haben einfach kein Geld, um ihre Rechte durch die Instanzen hindurch durchzusetzen. Es hilft alles nichts - wesentliche Informationen bezieht man aus dem Ausland.

    Es gibt kaum Meinungsfreiheit und kaum wirtschaftliche Freiheit für Deutschlands Unterschicht und zunehmend auch für die Mittelschicht. Das kollabiert dann irgendwann, war in der Geschichte schon öfters mal der Fall.

  2. dolziger2 sprach

    Hat jemand die Buskeismus- Seiten gesehen, ich kann sie momentan nicht finden?

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