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17. Januar 2008

Beschlagnahme von PC und Festplatte bei Bernd Michael Uhl

von @ 21:36. abgelegt unter Recht und Unrecht, Hausdurchsuchung

Wenn ein Kind stirbt, dann ist das sicherlich nie leicht zu begreifen. Nicht leicht zu begreifen ist auch, was Bernd Michael Uhl auf www.systemkritik.de unter

http://tinyurl.com/yraebk

beschreibt.

Strafanzeigen von Bernd Michael Uhl wurden eingestellt. Heute gab es eine Hausdurchsuchung bei Bernd Michael Uhl, wo PC und Festplatte beschlagnahmt wurden. Der Vorwurf soll falsche Verdächtigung lauten. Bernd Michael Uhl bittet nun um Unterstützung - ideller Art, durch Weiterverbreitung der Geschichte oder in Form von Geld- oder Sachspenden.

Mein Parteibuch fragt sich, warum in so einem Fall PC und Festplatte beschlagnahmt wird. Zur Beweissicherung von was auch immer würde es doch völlig ausreichen, wenn von der Festplatte eine digitale Kopie erstellt würde. Und die Beschlagnahme soll ja nun eigentlich nicht Strafe sein, sondern der Beweissicherung dienen. Über eine Strafe sollte erst entschieden werden, nachdem in einer öffentlichen Gerichtsverhandlung aufgehellt wurde, welche Verdächtigung falsch oder nicht falsch ist und wo eine strafbare Handlung vorliegt.

5 Kommentare zum Beitrag “Beschlagnahme von PC und Festplatte bei Bernd Michael Uhl”

  1. Man of the World sprach

    Diese ganzen Hausdurchsuchungen mit PC-Beschlagnahme wirken irgendwie ein bisschen unbeholfen. Also ich kenne diesen Sachverhalt jetzt nicht, um den es geht. Aber das Muster ist doch bekannt: Ein Bürger macht etwas, was sich irgendwo in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Vielleicht noch legal, vielleicht schon nicht legal. Aber der Sachverhalt ist doch klar - in der Regel würde eine Vorladung als Beschuldigter genügen. Also ohne Hausdurchsuchung, einfach nur als Beschuldigten vorladen bei der Polizei. Beziehungsweise gleich Anklage erheben - geht auch ohne Hausdurchsuchung. Die Beweislage ist doch regelmäßig klar.

    Im übrigen ist ein Computer nicht nur mögliches Tatmittel, sondern für viele Menschen ein nicht mehr wegzudenkendes Werkzeug. Aber in der Wahrnehmung der deutschen Obrigkeit ist ein Computer offenbar häufig irgendwie etwas, womit die noch nicht so richtig umgehen können.

    Aber eines muss der Staat sich merken: Er muss als moralisch/rechtlich legitimierte Autorität wahrgenommen werden. Und genau damit gibt es ein Problem. Ich gehe halt davon aus, dass derartige Hausdurchsuchungen mit Beschlagnahme grundsätzlich nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot genügen. Und Deutschland ist nach Artikel 20 Grundgesetz ein Rechtsstaat. Aber die Richter und Staatsanwälte in Deutschland brauchen sich nicht wundern, wenn sie außerhalb der juristischen Kaste nicht besonders beliebt sind. Warum gibt es eigentlich keinen Schadensersatz, wenn eine Hausdurchsuchung unverhältnismäßig gewesen sein sollte?

    Wenn die Obrigkeit es nicht mal so langsam unterlässt, immer nur mit möglicherweise feindlichen Akt seinen Bürgern gegenüber in Erscheinung zu treten, braucht er sich nicht zu wundern, wenn das Volk irgendwann mal genug hat und wieder auf die Straße geht. Und damit meine ich weniger die Sache mit den Hausdurchsuchungen (sind Einzelfälle), sondern mehr die Totalüberwachung und die umfangreiche Enteignung breiter Bevölkerungsschichten (betrifft fast alle).

    Ich sehe jedenfalls auch einen Zusammenhang, dass die Beschlagnahme eines Computers schon als so etwas wie eine vorweggenommene Strafe wahrgenommen werden kann. Da kann man noch so schön formaljuristisch argumentieren - vom Betroffenen wird das möglicherweise anders wahrgenommen.

  2. Ulrich Brosa sprach

    Die Hausdurchsuchung bei mir am 4.1.2007 ist in der letzten Instanz des ‘ordentlichen’ Rechtswegs für “rechtmäßig” erklärt worden. Der zugehörige Beschluss des Landgerichts Marburg ist lächerlich daneben; er widerlegt sich selbst. Ich habe Verfassungsbeschwerde eingelegt, bin jedoch wegen des Erfolgs skeptisch, obwohl die Rechtslage einfach und eindeutig ist. Die Richter/nnen des Bundesverfassungsgerichts entscheiden zwecks Pflege ihres eigenen Images; ich befürchte, ich bin nicht wichtig genug.

    Immerhin konnten ein paar kleine Erfolge durchgesetzt werden. Z.B. wurde die erkennungsdienstliche Behandlung am 4.1.2007 zurückgenommen,
    d.h. sie war wie die im Jahr 2005 rechtswidrig. Ich habe Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und schwerer Körperverletzung gegen die Polizeibeamten der Marburger OPE (Operative Einheit) erstattet. Die Strafanzeige schmort bei der Staatsanwaltschaft Marburg. Ich werde nicht locker lassen, wenn der übliche Einstellungsbescheid kommt. Außerdem muss mir die Polizei die “Waffe” zurückgeben, damit ich mich gegen Eindringlinge verteidigen kann, die hier ins Haus einbrechen; dergleichen ist ja schon geschehen.

    Bei Bernd Uhl liegen die Verhältnisse noch ungünstiger. Er hat zwar lesenswerte Internetseiten produziert, ist aber noch nicht so bekannt, dass die Behörden Angst haben müssten sich an ihm die Finger zu verbrennen. Worum es Uhl geht, ist mit dem Movie
    http://www.yout...h?v=QUKdFV2iBWk
    leicht zu verstehen. Uhl hat Strafanzeige gegen die Mitarbeiter/nnen des Jugendamts Münster erstattet, in deren ‘Obhut’ das Haase-Kind umgekommen ist, und die schlagen jetzt zurück, indem sie Uhl wegen falscher Verdächtigung angezeigt haben.

  3. ichweissnicht sprach

    ist das die deutsche wahrheit? da kann man ja nur noch annonym schreiben und so.

  4. Ulrich Brosa sprach

    Es ist in Deutschland immer noch gängige Praxis, besonders bei Polizeibehörden, dass sie Beschwerden oder Strafanzeigen mit so genannten Gegenanzeigen kontern. Der Beschwerdeführer habe die Beamten beleidigt, ihnen übel nachgeredet, sie verleumdet und - als Gipfel der Unverschämtheit - sie falsch verdächtigt (§ 164 StGB, bis zu 5 Jahre Gefängnis). Alle diese “Gegenanzeigen” sind wegen Artikel 17 des Grundgesetzes

    Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

    grundrechtswidrig, was die Behördenkriminellen aber nicht schert. Dabei ist Art.17 GG nur eine vernuschelte Übernahme der Bill of Rights von 1689:

    5. dass die Untertanen das Recht haben, Petitionen an den König zu richten, und dass eine jede Verhaftung oder gerichtliche Verfolgung wegen der Einreichung solcher Petitionen ungesetzlich ist …

    Die ganze Wolfsangel-Affäre beruht auf dieser in Deutschland üblichen Rechtsbeugung.

    Jetzt hat es Bernd Uhl erwischt. Es wird noch viele betreffen, wenn es nicht endlich gelingt die Polizeibeamten, Staatsanwälte und Richter, die sich daran beteiligen, ins Gefängnis zu bringen.

  5. Jürgen sprach

    Man darf keine zu hohen Anforderungen an die Begabung der Mitarbeiter der Judikative und Exekutive stellen!

    Ich kann mich an viele Tagesschau-Berichte in den 80′ern erinnern, in denen bei solchen Anlässen grünbekleidete schwitzende Polizisten die damals noch sehr unhandlichen Monitore weggeschleppt haben.

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