(R-Archiv: ter) „Was ist mitzubringen?“ – »Ausweispapiere« war auf der Vorladung vermerkt. Stand im krassen Widerspruch zum angeblichen und tatsächlichen Grund der Zeugenvernehmung.
Aus meinen Ausweispapieren kann ich sicherlich keine Details einer Recherche entnehmen und ein Ermittler muss schon sehr blaue Augen haben, wenn er glaubt, derartige Details hätte ein Zeuge über Monate im Kopf.
3.01.07 – 9.22 Uhr
Ich nehme den Bus zum Kurt-Schumacher- Platz – die U6 hält am Platz der Luftbrücke – unmittelbar vor dem Berliner Polizeipräsidium – in dem sich auch das LKA befindet.
Da in öffentlichen Gebäuden in Berlin das Rauchen zwischenzeitlich verboten ist, muss der Beamte warten – bis ich meine Guantanamera ausgeraucht habe. Eine Minute nach der vereinbarten Zeit aber bin ich dann doch im Präsidium.
Es gibt gleich zwei Beweisthemen für meine Zeugenvernehmung.
Eine Kopie eines Artikels aus einem Nachrichtenmagazin wird mir vorgelegt. Ich werde gebeten diesen zu lesen und werde so dann befragt, ob ich Kenntnis habe, von wem die beiden Autoren das geheime Material aus dem Bundesnachrichtendienst haben.
Einen der beiden Autoren kenne ich persönlich – vermutlich hätte ich den Kontakt schon längst zu ihm abgebrochen – wenn er so dumm wäre – mir seine Informanten mitzuteilen.
Selbst wenn ich Mitautor dieses Artikels wäre – hätte er mir weder seine Informanten mitgeteilt – noch ich ihm meine Informanten. Bei Informanten aus dem Sicherheitsbereich ist dies einfach die gängige Praxis – kein Journalist gefährdet sich – noch gefährdet er seine Informanten.
Nein – ich habe keine Kenntnis – ich wusste noch nicht einmal, dass der Journalist Informanten aus dem Bundesnachrichtendienst hat.
Dann kommt das Beweisthema dran, dass mir bereits im Vorfeld dieser Vernehmung so freundlich vom Bundesnachrichtendienst mitgeteilt wurde.
Ich übergebe erst einmal meine Strafanzeige gegen den „freundlichen“ Plauderer aus der Pullacher Bundesbehörde und verweise auf meine schriftliche Stellungsnahme.
Nein – positive Kenntnis (beweisbare Kenntnis) – wer wann, welche Geheimsache einem Journalisten übergeben hat, zu welcher Gegenleistung – habe ich nicht.
Dies ist auch nicht der Sinn und Zweck der Verdachtsberichtserstattung. Ich muss maximal nachweisen, dass sich ein Journalist mit einem Geheimnisträger mehrfach getroffen hat und dass es üblich war, erhaltene Informationen zu bezahlen.
Der Rest ist eine Frage der Formulierungen in dem Artikel. Nur bei ehrverletzenden Behauptungen – die nicht unter die »Verdachtsberichterstattung zur Wahrung eigener, berechtigter Interessen« fallen, muss ich den Wahrheitsbeweis antreten.
Das war es also gewesen und dafür geht ein voller Vormittag drauf – fällt ein Urlaub ins „Wasser“ und so weiter und so fort.
Nur – was sollte dies wirklich?
In Bezug auf die Vernehmung zu dem fremden Artikel informiere ich zur Vorsicht einen der beiden betroffenen Journalisten telefonisch.
Die abenteuerliche Idee, ich könnte möglicherweise seinen Informanten kennen, ist so abwegig, dass ein konkreter Hintergrund vermutet werden kann.
Es riecht nach Abschöpfung – nach Informationen eines V-Mannes, der irgendeine unbedachte Erklärung oder Äußerung weiter gegeben hat.
In der Tat glaube ich mich erinnern zu können, dass ich in Bezug auf die Person dieses Journalisten einmal gesagt hatte:
• „…… der soll lieber mehr auf den Informantenschutz achten …. schon peinlich ….. wenn ich und andere Kollegen ihm sagen können, woher er bestimmte Informationen hat…..“
Nur – diese Äußerung hatte nichts mit dem Sicherheitsbereich zu tun – sie betraf Hintergrundwissen aus der Politik.
Schon toll – wenn eine solche Äußerung dann von einem V-Mann weiter getragen wird.
In Bezug auf meinen eigenen Fall war die Vernehmung sicherlich nicht der wirkliche Grund der Vorladung. Wer Rechercheergebnisse mitteilen soll, der braucht andere Unterlagen als nur seine Ausweispapiere.
Denkbar ist eine Vielzahl möglicher Szenarien, die ursprünglich geplant waren. Diese reichen von einer Scheinbefragung – die ad Hoc zu einer Durchsuchung beim Zeugen führt – bis hin zur Schaffung zivilrechtlicher Prozessgründe.
Nun denn – ich habe den Artikel, der konkret Anlass zur Vernehmung war, aus dem Netz genommen – und bin nicht bereit mir weitere Gedanken über den Vorgang zu machen.
Fazit:
Wir sind in der DDR angelangt – 18 Jahre nach dem Fall der Mauer – muss ein Bundesdeutscher – wie einst die Bürger der DDR – seine Worte auf eine Goldwaage legen, da ein Spitzel mithören könnte – der dann sofort Gehörtes weiter gibt.
Ich will wieder die Mauer – DRÜBEN die Sicherheitsfanatiker um Wolfgang Schäuble und alle Sicherheitsdienste mit ihren Spitzeln.
Im freien Westen - all die Bürger - die keinen Überwachungsstaat wollen.
Nur eins sollte sich gegenüber der historischen Mauer ändern – ich wünsche mir die Scharfschützen diesmal auf unserer Seite – knallt jeden ab, der von DRÜBEN zu uns kommen will.
(Quelle: R-Archiv mit freundicher Genehmigung)
![]() |
| Zumutung |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
[19 queries. 1.788 seconds. 10 level2 caches. Top ]
(ter) Im Artikel – »Beschäftigungstherapie« Sinn und Unsinn – hatte ich eine Person als „BND-Spitzel“ bezeichnet – welche fernmündlich folgende Erklärung abgab, nachdem sie angeblich von Medien auf ihre Rolle angesprochen worden sei:
1.) Sie sei von dem Umstand überrascht, dass ich zur Frage, wer der Informant eines bestimmten Artikels in einem Nachrichtenmagazin sei, polizeilich vernommen wurde.
2.) Sie habe nie einen entsprechenden Hinweis an den BND gegeben und könne sich als Ursache der Vernehmung nur Abschöpfung in Form der Telefonüberwachung vorstellen.
3.) Sie habe mir lediglich eine spekulative Vermutung zum Grunde meiner polizeilichen Vernehmung mitgeteilt, welche rein zufällig zugetroffen habe. Positives Wissen – auf Grund einer Information aus dem BND – habe nicht vorgelegen.
4.) Sie habe meinen Namen gegenüber dem BND nie erwähnt.
5.) Sie habe lediglich in der fraglichen Zeit – eine als wichtig eingeschätzte Information an den BND über die Quellen- Notfallnummer mitgeteilt, da diese Information mutmaßlich der Sicherheit deutscher Soldaten im Ausland gedient habe. Diese Information habe im Zusammenhang mit der Erkenntnis gestanden, die sie mir telefonisch mitgeteilt habe.
6.) Diese Notfallnummer habe sie in den vergangenen beiden Jahren nur zwei Mal angerufen. Dieser Umstand zeige, dass sie nicht mehr für den BND arbeiten würde.
Anmerkung ter:
KEIN KOMMENTAR ZU DER ERKLÄRUNG.
Ich habe den Anrufer gebeten, mir dies noch per eMail mitzuteilen und dann bitte nie mehr Kontakt zu mir aufzunehmen - insbesonder mich nicht noch einmal über zwei Stunden am Telefon zu beschäftigen - wie eben.
Nachtrag vom 4.1.08:
Es ist nun 18.21 Uhr - die angekündigte schriftliche Bestätigung liegt immer noch nicht vor - wenn sie bis zum 5.1.08 - 12.00 Uhr nicht vorliegt - gehe ich davon aus, dass dieser Herr an einer schriftlich fixierter Darstellung seiner mündlichen Einlassung - die dann nicht wieder so einfach durch neue Behauptungen abgeändert werden kann - kein Interesse hat. - Der Leser möge aus diesem dann doch sehr offenbarenden Umstand seine eigene Schlußfolgerungen ziehen.
NACHTRAG vom 5.1.08:
Die schriftlich fixierte Gegendarstellung des Betroffenen liegt nun vor - sie weicht von der ursprünglich mündlichen Gegendarstellung in einzelnen Punkten ab und lautet:
1.) Sie sei von dem Umstand überrascht, dass ich zur Frage, wer der Informant eines bestimmten Artikels in einem Nachrichtenmagazin sei, polizeilich vernommen wurde.
2.) Sie habe nie einen entsprechenden Hinweis an den BND gegeben. (Anmerkung R-Archiv: Weggelassen wurde der mündlich ausgesprochene Verdacht, dass Telefone illegal abgehört würden.)
3.) Sie habe mir lediglich eine spekulative Vermutung zum Grunde meiner polizeilichen Vernehmung mitgeteilt. Positives Wissen - auf Grund einer Information aus dem BND - habe nicht vorgelegen.
4.) Sie habe meinen Namen gegenüber dem BND nie erwähnt.
5.) Sie habe lediglich in der fraglichen Zeit - eine als wichtig eingeschätzte Information an den BND über eine Notfallnummer mitgeteilt. (Anmerkung R-Archiv: Weggelassen wurde nun die abenteuerliche Behauptung: Die als wichtig eingeschätzte Information habe die Sicherheit Deutscher Soldaten im Ausland betroffen.)
6.) Diese Notfallnummer habe sie in den vergangenen beiden Jahren nur zwei Mal angerufen. Dieser Umstand zeige, dass sie nicht mehr für den BND arbeiten würde.
Anmerkung ter:
Na denn - dann haben wir ja endlich eine fest fixierte Einlassung - gegen die gegenüber der Staatsanwaltschaft argumentiert werden kann.
Öffentlich bleibt die Feststellung:
Sogar bei ihren eigenen Erklärungen wird es zum Kraftakt - den Pudding an die Wand zu nageln.
In einer Email schrieb der Pressesprecher des BND – in einer völlig anderen Sache – aber in Bezug auf den gleichen Herrn am 10.5.2007:
• Hr. …… ist uns in seinen öffentlichen Aussagen nicht zuletzt wegen seiner objektiven Distanz zur Wahrheit in Erinnerung geblieben.
• Die Rolle des Hrn. ….. wurde darüber hinaus im sog. Schäferbericht hinlänglich dokumentiert. Die offene Version müsste ihnen vorliegen, eine weitere Kommentierung erscheint mir daher weder zielführend noch notwendig.
Anmerkung ter - Zustimmung!
“Wir sind in der DDR angelangt” - leider ist das möglicherweise der Fall. Und damit der BND nicht erfährt, wer ich bin, besuche ich übrigens Webpräsenzen wie das R-Archiv.de mit dem Anonymisierungsdienst Tor.
Leider kann ich zum oben erläuterten Vorgang mangels Hintergrundkenntnis nichts sagen. Ich kann lediglich aus dem Schutz der Anonymität heraus meine Solidarität mit dem Herausgeber des R-Archivs erklären, in das sich immer mal wieder ganz gerne hineinschaue.
Wofür brauchen wir eigentlich den Bundesnachrichtendienst (diese Frage gilt ganz allgemein für Nachrichtendienste)? Profitiert Deutschland von diesem Nachrichtendienst? Nach meiner Überzeugung sollte die Politik mal darüber nachdenken, den BND aufzulösen. Oder alternativ könnte man auch mal plausibel darlegen, welchen Nutzen das deutsche Volk vom BND denn haben soll. Vielleicht ist der BND einfach nur eine Beschäftigungstherapie für Spitzel und Bespitzelte? So kommt mir das Ganze als Außenstehender vor.
Die Politik ist doch seit mehreren Jahren ganz begeistert davon, zu sparen. Wie wäre es mal mit der Idee, einfach den BND einzusparen?
Man of the World sprach am 5. Januar 2008 um 11:06h
“….Leider kann ich zum oben erläuterten Vorgang mangels Hintergrundkenntnis nichts sagen……”
Die Hintergründe sind zwischenzeitlich im Artikel
“Von der Compliance via Werbespot zu ND G’schichten”
offen gelegt.
Der Name der BND-Quelle ist anoymisiert.
Der STERN Artikel der mir vorgelegt wurde war aus dem Print-STERN und behandelte Tuzla und die dortige Festnahme eines Verlegers aus München.
Die Autoren waren H.M. Tillack und Oliver Schröm
[…] Nachrichten des Blogs R-Archiv passen der Regierung offenbar nicht in den Kram. Da andere Einschüchterungsversuche nicht gefruchtet haben, versucht der Bundesnachrichtendienst nun zur Abwechselung mal etwas neues, […]