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18. Dezember 2007

Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes

von @ 23:07. abgelegt unter Recht und Unrecht, Deutschland, Politik, Abmahnung

Vor etwa einem Jahr wurde auf www.mein-parteibuch.de die Frage aufgeworfen, ob es sich lohnt, dafür zu streiten, dass ein Abmahngesetz geschaffen wird. Mit einem Abmahngesetz könnte das Abmahnunwesen aus den oft undurchschaubaren Tiefen des Richterrechtes geholt werden und wäre einer parlamentarischen Diskussion zugänglich.

Ein Abmahngesetz hätte obendrein den wünschenswerten Nebeneffekt, dass die Regelungen zur Abmahnerei in Deutschland klar formuliert werden müssten und von jedermann nachgelesen werden könnten. Und wenn Menschen sich darum streiten, was im Abmahngesetz drinstehen soll, dann könnte das Abmahnwesen auf diese Weise Wahlkampfthema werden.

Der Verein Abmahnwelle e. V. hat nun per Newsletter darauf aufmerksam gemacht, dass er beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht hat, in der sich der Verein dafür ausspricht, eine gesetzlich akzeptable Regelung des Abmahnvorgangs zu erreichen. Hier sind Links zu pdf-Dateien mit den Texten:

http://abmahnwarner.de/archiv/Petitionsformular.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/AbmahnungenHansHauser.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/Anlage1.pdf
http://abmahnwarner.de/archiv/Anlage3.pdf

5 Kommentare zum Beitrag “Petition zur Schaffung eines Abmahngesetzes”

  1. Peterle sprach

    Wie wärs mit gar keinen Abmahnungen in den einschlägigen Bereichen mehr und stattdessen zur Polizei gehen müssen? Hmm, dann müssten die Polizisten ja erkennen können, ob überhaupt eilbedürftige mutmassliche Rechtsverletzungen vorliegen, Mist…
    Oder eine Rechtspflege-Gebührenreform mit staatlich kontrollierten Stechuhren als Bemessungsgrundlage?
    Oups, dann kann man seine Kanzlei ja gar nicht mehr zur Geldwäsche benutzen, dann dürfte das in den Parlamenten wohl kaum noch mehrheitsfähig sein. Ausserdem kann man dann mit Büroschlaf ja immer noch abzocken, brb..
    Hey, dann wäre da ja noch die Möglichkeit, dass Beratungs- und Vertretungskosten vom Leistungsempfänger grundsätzlich selbst zu tragen sind! Ist ja schliesslich nicht die Schuld des einen, wenn der andere so doof ist und Recht und Gesetz nicht kennt. Hey, die Auffassung “Ist ja schliesslich nicht die Schuld des einen, wenn der andere so doof ist und Recht und Gesetz nicht kennt” wird ja von den Abmahngerichten bei der Kostenentscheidung ja heute schon durchgehend vertreten, aber irgendwie nur in Bezug auf den Antragsteller…

  2. bernd sprach

    Dank an die Redaktion über diese Information.Es ist schon hirnrissig, dass man sich über die rechtliche Auswirkung unterhält anstelle darüber zu diskutieren, wozu Abmahnungen eigentlich geschaffen waren und wozu sie heute missbraucht werden.Die Petition ist dem Sinngehalt nach zu befürworten!

  3. bitter_twisted sprach

    Rechtstaaten haben eine einfache Regelung, das der Mahner den Gemahnten einmal gebührenfrei warnen muß (nicht unbedingt mit Rechtsanwalt,es reicht ein registierter Brief in dem das Anliegen erklärt wird und dem Gemahnten Zeit gegebeben wird die Sache in Ordnung zu machen oder Stellung zu nehmen). Das Resultat ist das es diesen Abmahnwahn wie wir ihn haben nicht gibt.

    Leider hat unsere Justizministerin viel Mitgefühl mit mittelmäßigen Juristen die ohne blödsinnigen Gesetzen keine Changse haben.

  4. Man of the World sprach

    Wer anonym und ohne Impressum bloggt, der kann braucht kein Geld für unsinnige Abmahnungsgebühren ausgeben, sondern kann sich andere schöne Dinge wie z.B. Silber leisten.

    Ich weiss jedenfalls, warum ich kein Impressum habe.

    #3: Genauso ist es. Einmal eine gebührenfreie Aufforderung, das geht doch auch woanders so. Warum aber nicht in Deutschland? Mittelmässige Juristen müssen durchgefüttert werden - auf Kosten der Meinungsfreiheit.

  5. Verein fordert Abmahngesetz | Augsblog.de sprach

    […] Mein Parteibuch Lesezeichen ablegen […]

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