Vor ein paar Tagen wurde im R-Archiv darüber berichtet, dass der Betreiber eine Vorladung als Zeuge wegen einer Verletzung des Dienstgeheimnisses erhalten habe. Kritiker gängiger polizeilicher Ermittlungspraktiken kritisieren, dass in Deutschland immer wieder Menschen, denen Strafverfolger gern was ans Zeug flicken würden, anfänglich von Ermittlungsverfahren ausgenommen werden, um diesen Menschen über den Umweg einer Zeugenbefragung das ihnen eigentich zustehende Recht zu schweigen zu nehmen. Weil sich so die gern praktizierte rechtswidrige Taktik von einigen Ermittlungsbehörden rumgesprochen hat, kann man so manche Zeugenvorladung auch als gezielt zur Einschüchterung eingesetzes Instrument auffassen.
Natürlich können Zeugenverladungen auch einfach dazu dienen, Menschen vom Urlaub abzuhalten. Falls deutsche Strafverfolgungsbehörden mit der Zeugenvorladung des Betreibers vom R-Archiv solch ein Vorhaben hatten, so darf man nun wohl sagen, dass dieser Versuch fehlgeschlagen ist. Das R-Archiv ist heute in Urlaub gegangen und hat dabei erfreulicherweise zwei wirklich lesenswerte Artikel auf der Webseite hinterlassen.
Der Artikel “»Günther Oettinger« al dente” wird jedoch möglicherweise den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Günther Öttinger, nicht so sehr erfreuen, denn schließlich geht es dort unter anderem um die erfrischend detailreich beschriebenen Kontakte von Günther Öttinger zu einem Personenkreis, von dem die italienische Anti-Mafia-Polizei offenbar glaubt, er gehöre zur organisierten Kriminalität.
Der Artikel “Datenschützer mit BND- Agentin verheiratet” wird hingegen den bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten Karl Michael Betzl sicher sehr erfreuen, denn schließlich ist Transparenz beim Datenschutz ein ganz zentraler Punkt. Und wenn der öffentliche Datenschutz privat mit einer der umstrittensten Figuren der deutschen Geheimdienstszene verheiratet ist, dann sollte das wohl jeder wissen, der Opfer der Datensammelwut Blöder Nichtsnutziger Deutscher geworden ist und sich vom Datenschutzbeauftragten Hilfe erhofft. Eine solche Transparenz privater Verbindungen von Datenschutz mit dem Bundesnachrichtendienst liegt sicherlich auch im dienstlichen Interesse des Datenschutzbeauftragten.
Mein Parteibuch wünscht dem R-Archiv eien schönen Urlaub.
![]() |
| Urlaub |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
[34 queries. 1.890 seconds. 9 level2 caches. Top ]
Sind eigentlich irgendwelche Fälle bekannt, wo ein Zeuge wegen unberechtigter Verweigerung der Aussage tatsächlich bestraft wurde oder in Ordnungshaft genommen wurde? Daß man durch Aussageverweigerung zu einer bestimmten Tathandlung, in die man involviert war, NICHT ein eigenes Delikt im Dunkeln hält, halte ich für generell ganz schwierig beweisbar.
Das R-Archiv.de geniesst ein hohes Vertrauen. Im Zweifel ein grösseres Vertrauen als staatliche Behörden. Also aufgepasst, Ermittler: Ihr müsst Vertrauen aufbauen und genau arbeiten.
Im Übrigen finde ich Vorladungen gut, wenn sie denn inhaltlich begründet sind.
Die drei genannten Artikel haben nichts miteinander zu tun.
Der Oettinger Artikel macht nur die Hintergründe der Berichterstattung im STERN und in den Tageszeitungen deutlich.
Den Zeugentermin habe ich in den Januar verlegen lassen – ich habe keine Ahnung um was es dabei geht oder gehen könnte. Habe nur vorsorglich darauf hingewiesen, dass ich gleich zwei Zeugnisverweigerungsrechte habe, wenn die Vorladung im Zusammenhang mit der Berichterstattung auf der R-Archiv.de stehen sollte. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein.
Der “Datenschutz” ist eine Farce. Viele Linke betreiben die eigene Entmündigung, indem sie für den “Datenschutz” kämpfen. Im Gefolge der Dummheit entstehen unsymmetrische Gesetze, die den Behörden praktisch unbegrenzten Zugriff auf die Daten ihrer Untertanen gestatten und zugleich verhindern, dass Beweise für Behörden-Kriminalität veröffentlicht werden.
Der klassische Knebel ist das Kunsturheberrechtsgesetz. Angeblich soll damit das Recht am eigenen Bild geschützt werden. Eine schöne Frau, die beim Rauchen fotografiert wird, soll von den Werbeeinnahmen etwas abgekommen, wenn ihr
Bild für Nikotin-Werbung benutzt wird.
In der Praxis aber benutzen Polizisten und andere Staatsdiener das KUrG um zu verhindern, dass sie beim Prügeln gefilmt werden. Klassisches Beispiel:
“Wenn Richter prügeln, ist das Notwehr?”
http://www.proj...in_marburg.html
Im Bundesdatenschutzgesetz steht § 14 Abs.2 mit dem angeblich gewährleistet werden soll, dass Daten zur Aufklärung von Kriminalität herangezogen werden dürfen. Doch angeblich dürfen nur Behörden den § 14 verwenden, so dass das Bundesdatenschutzgesetz die Aufklärung von Staatskriminalität verhindert.
[…] Michael Betzl, mit einer unter dem Decknamen Melanie Rengstorf bekannten Geheimdienstmitarbeiterin verheiratet […]
[…] schauen, ob vom LFD Niedersachsen eine ebenso humorvolle Antwort kommt. Nein, der lustige mit dem BND verheiratete Datenschutzbeauftragte in Bayern ist jemand anderes. Ein Katzenbild gibt es für den Schabernack zur Abwechselung auch mal […]
[…] berichtete Mein Parteibuch unter Bezugnahme auf das R-Archiv davon, dass Melanie Rengstorf offenbar mit Karl-Michael Betzl verheiratet […]