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13. Dezember 2007

“Goldene Lupe” für zweifelhafte “Leistungen”?

von @ 4:10. abgelegt unter Deutschland, Politik, Polizei, Hessen

HändeKritik an Preis für PP Mittelhessen

“In Anerkennung der hervorragenden Tatort-Arbeit im Bereich der daktyloskopischen Spurensicherung” verleihen der Hessische Landespolizeipräsident Norbert Nedela und der Präsident des Hessischen Landeskriminalamts Peter Raisch die “Goldene Lupe” an das Polizeipräsidium Mittelhessen. In dessen Gießener Räumlichkeiten wird die Verleihung am Donnerstag (13. Dezember) ab 10.30 Uhr stattfinden.

Wer allerdings die Arbeit dieser Behörde und ihrer nachgeordneten Dienststellen genauer unter die Lupe nimt, dem scheint dieser Preis eher eine Verhöhnung rechtsstaatlicher Prinzipien darzustellen als eine verdiente Ehrung. Zwar nicht vornehmlich im Bereich der Daktyloskopie, sondern eher bei der Verfolgung antifaschistischer Aktivisten haben sich Beamte des PP Mittelhessen durch ausgesprochen zweifelhafte “Leistungen” hervorgetan.

Den Amöneburger Physiker Dr. Ulrich Brosa nahmen sie anlässlich einer rechtlich überaus fragwürdigen Hausdurchsuchung mit auf die Polizeistation Marburg. Dabei wurden ihm Handschellen dermaßen eng angelegt, dass seine Handgelenke noch Stunden später deutliche Druck-Spuren zeigten. Seine Rechner wurden beschlagnahmt und nach Wochen teilweise funktionsuntüchtig wieder zurückgegeben.

Den Gießener Polit-Aktivisten Jörg Bergstedt ließen Beamte des PP Mittelhessen in Unterbindungsgewahrsam nehmen unter einer Anschuldigung, deren Falschheit sie wissen mussten: Sie beschuldigten ihn zweier Straftaten, die er gar nicht begangen haben konnte, da er zum fraglichen Zeitpunkt unter einer aufwendigen Observation durch die Polizei stand. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Wiesbaden in diesem Fall wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung im Amt gegen beteiligte Beamte aus Polizei und Justiz.

Die Kanzlei des Rechtsanwalts Tronje Döhmer in Gießen durchsuchten Beamte des PP Mittelhessen am Dienstag (6. November). Gleichzeitig durchsuchten sie ohne vorliegenden richterlichen Durchsuchungsbeschluss auch seine Marburger Wohnung sowie die Wohnung einer Bekannten des Anwalts in einem Marburger Stadtteil. Gegen die Wohnungsinhaberin hatte die Polizei nichts vorzubringen.

Statt der “Goldenen Lupe” hat das Polizeipräsidium Mittelhessen nach alledem wohl eher eine “Eiserne Lupe” oder “Stahlharte Handschellen” verdient.

Franz-Josef Hanke - 11.12.2007 (Quelle: HU-Marburg)

PS: Mein Parteibuch hat vor ein paar Monaten beschrieben, was für eine “überaus qualifizierte Führungspersönlichkeit” Manfred Schweizer, der Polizeipräsident von Mittelhessen, ist.

3 Kommentare zum Beitrag ““Goldene Lupe” für zweifelhafte “Leistungen”?”

  1. otti sprach

    Ein Polizeiposten (PP) bekommt einen Preis, weil da werden sie geholfen. Ist doch schön, wenn jemand geholfen wird! Sollte jemand mal nicht geholfen werden, dann fängt’s halt wieder von vorne an.
    Da werden sie geholfen …

  2. Ulrich Brosa sprach

    Die Hausdurchsuchung am 4.1.2007 wurde zuletzt von drei Richtern des LG Marburg für legal erklärt. Der zugehörige Beschluss ist im
    Buskeismus veröffentlicht. Der Bericht ist wegen schon wegen der verkrumpelten Zeichenketten, die URLs sein sollen, zum Lachen. Der wichtigste Satz ist jedoch: “…der angeführte Grundrechtsbezug erscheint abwegig.” Verfassungsbeschwerde ist eingelegt, obwohl ich kein Vertrauen zum Bundesverfassungsgericht habe.

    Auch die Ergießungen der drei LG-Richter in dem Beschluss über die Festnahme und erkennungsdienstliche Behandlung am 4.1.2007 liegen völlig neben der Sache. Dass die ED-Behandlung rechtswidrig war, steht seit langem fest. Ich habe Strafanzeige gegen die Polizisten Rink usw. erstattet, die völlig eigenmächtig gehandelt haben, und zwar wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung usw.. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. hat die Staatsanwaltschaft Marburg beauftragt meine Strafanzeige zu bearbeiten. Na dann vielen Dank!

  3. Franz-Josef Hanke sprach

    Die Staatsanwaltschaft marburg hat in einer Sache ein Verfahren gegen Dr. Ulrich Brosa angestrengt, für die er bereits verurteilt worden ist. Nachdem er gegen dieses Rec Urteil Rechtsmittel eingelegt hat, haben sie einfach noch einmal wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz eine Anklage gegen ihn erhoben, da er das Strafregister eines Polizisten-Sohns im Internet veröffentlicht hat, der ihn angegriffen hatte und dennoch von Polizei und Justiz deswegen nciht belangt wurde. Dass Brosa dieser Staatsanwaltschaft deswegen Huldigungen und Beifallsbekundungen schriebe, wird nach alledem wohl niemand erwarten.
    Der Prozess beginnt übrigens in der zweiten Auflage der Heranziehung wegen ein und derselben Tat heute Vormittag um 11 Uzhr vor dem Amtsgericht Kirchhain.
    PP steht übrigens nicht als Abkürzung von “Polizeiposten”, sondern für “Polizeipräsidium”. Das ist die Oberbehörde aller Polizeiposten in Mittelhessen.
    Justiz und Polizei muss man leider in dieser Region - und vermutlich nicht nur hier - genauer unter die Lupe nehmen, weil die Herrschaften und Damen sonst machen, was ihnen beliebt.
    fjh

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