Am 15.08.2007 schrieb Mein Parteibuch anlässlich einer Abmahnung von Bildblogger Stefan Niggemeier:
… davon, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland dank abmahnfreudiger Anwälte, freier Wahl des Gerichtsortes und Haarspalterei betreibenden Richtern eine Farce ist, haben Leser beim Journalisten Stefan Niggemeier nichts erfahren.
Das Muster kommt bekannt vor: die kleinen Merkwürdigkeiten werden reichlich breit getreten, aber das große Schlimme fehlt. Aber vielleicht ändert sich das ja nun bald, jetzt, wo Stefan Niggemeier selbst vom Rechtsstaat in Deutschland betroffen ist.
Inzwischen hat das LG Hamburg eine entgegen dem Gesetz ausgesprochenen einstweilige Verfügung der Callactive GmbH, wo es garantiert keine Animösen gibt, gegen Stefan Niggemeier bestätigt und nun erfahren auch die Leser von Stefan Niggemeier, der im Termin von einem Anwalt der für ihre Abmahnungen berüchtigten Kanzlei Schertz Bergmann vertreten wurde, scheibchenweise, wie es um kritischen Journalismus in Deutschland bestellt ist. So schrieb Stefan Niggemeier vorgestern:
Nach der Argumentation des Gerichts könnte man kritischen Journalismus per se als gefährlich werten, weil er die Menschen zu negativen Meinungsäußerungen über das animieren könnte, was er aufdeckt oder anprangert.
Na also, das sind doch schon mal ein paar vernünftig klingende Worte zur Situation der Pressefreiheit in Deutschland. Und weiter schreibt Stefan Niggemeier zur vom LG Hamburg geforderten Kommentarmoderation:
Ich glaube nach wie vor: Würde sich das Rechtsverständnis des Hamburger Landgerichts, wie es sich in vielen Entscheidungen zeigt, durchsetzen, wäre das das Ende der offenen Diskussion in Foren, Blogs und Online-Medien. Denn das Risiko, ein Forum oder ein Blog zu betreiben, das sich in irgendeiner Form mit heiklen Themen oder dubiosen Geschäftspraktiken befasst, wäre viel zu groß.
So langsam fällt der Groschen also, auch wenn da noch der Gedanke fehlt, dass rechtsverletzende Kommentare bewusst von Leuten abgegeben werden können, um sich selbst an Abmahnbetrug zu bereichern oder dem Betreiber der Seite damit zu schaden. Falsch dargestellt ist in der Betrachtung jedoch die unangenehme Erkenntnis, dass die gesetzeswidrige Rechtsprechung des LG Hamburg dank des fliegenden Gerichtsstandes, bei dem sich Kläger den Gerichtsstand aussuchen können, bereits für ganz Deutschland gilt.
Auch wenn das Bildblog spätestens mit dem nichtssagenden gestrigen Gastbeitrag von INSM-Botschafterin Silvana Koch-Mehrin vollends den Bach runter ist, so betreibt Stefan Niggemeier II nun mit hübschen Geschichten wie der zum Chef der Callactive GmbH oder zu Politically Incorrect nun doch den mutigen Journalismus, den man von anderen Bloggern schon lange gewohnt ist.
Wenn Stefan Niggemeier wirklich weiter gegen die ungesetzliche Rechtsprechung der Haftung für fremde Inhalte vorgeht und es möglicherweise sogar schafft, sie vor dem BGH zu kippen, dann hätte er sich die zahlreich geäußerten Sympathien der Blogosphäre wirklich mehr als verdient. Dass Stefan Niggemeier sich der Callactive GmbH in diesem Fall, wie in Prozessberichten bei Buskeismus.de und im Augsblog nachzulesen ist, nicht unterworfen hat, ist doch schon mal ein gutes Anzeichen dafür, dass es bei Stefan Niggemeier in die richtige Richtung geht. Vielleicht wird aus dem richtigen Journalisten Stefan Niggemeier ja doch noch ein richtiger Blogger.
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Du schreibst: “… auch wenn da noch der Gedanke fehlt, dass rechtsverletzende Kommentare bewusst von Leuten abgegeben werden können, um sich selbst an Abmahnbetrug zu bereichern oder dem Betreiber der Seite damit zu schaden.”
In dem verlinkten Beitrag von mir schreibe ich: “Ein Unternehmen, mit dem sich ein Blog oder ein Forum kritisch auseinandersetzt, könnte nach dieser Rechtsprechung des Hamburger Landgerichts die Schließung der Kommentare auch einfach selbst herbeiführen: Es müsste nur selbst anonym oder unter falschem Namen einen unzulässigen Kommentar abgeben und könnte dann gegen den Betreiber der Seite juristisch vorgehen.” Na, vielleicht hattet ihr das überlesen.
Du zitierst meinen Satz über das drohende “Ende der offenen Diskussion” und schreibt: “So langsam fällt der Groschen also…”.
Mein Satz ist eine fast wörtliche Wiederholung dessen, was ich hier bereits im August schrieb: http://stefan-n...eigener-sache-2 . Hattet du das überlesen?
Du schreibst, “nun” (im Gegensatz zu früher) betreibe ich endlich “doch den mutigen Journalismus, den man von anderen Bloggern so lange gewohnt ist” und nennt “Politically Incorrect” und “Callactive” als Beispiele.
Meine ersten Blog-Einträge überhaupt beschäftigten sich mit “Politically Incorrect”. Über die Methoden von 9Live und Callactive berichte ich in meinem Blog seit fast genau einem Jahr. Aber vielleicht hattest du das überlesen.
Wie konstruierst du jetzt nochmal den Unterschied zwischen Niggemeier II und Niggemeier I?
Niggemeier hat gelöscht, als er das mit der Animöse fand. Dennoch hat das Landgericht Hamburg ihm eine einstweilige Verfügung untergejubelt. Das Oberlandesgericht Koblenz meint jedoch nicht, dass Blogger alle Kommentare im Voraus kontrollieren müssten:
“… Nach Ansicht des OLG Koblenz steht
der Verfügungsklägerin kein Unterlassungsanspruch bzw. Beseitigungsanspruch zu (§§ 823 Abs. 1, Abs. 2 i.V.m. § 185 StGB, 1004
BGB analog in Verbindung mit § 11 TDG). Grundsätzlich könne ein solcher Anspruch gegen den Betreiber eines Internetforums bestehen, weil er als Betreiber des Forums diese Inhalte verbreitet. Dabei muss er den Kommunikationsvorgang nicht überwachen; erhält er aber Kenntnis, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen.”
Beschluss vom 12.07.2007, Az.: 2 U 862/06.
http://www.jurp...pr/20070186.htm
@Stefan
Nicht aufregen, der Beitrag hier war als durchaus ehrliches Kompliment gemeint. Dich in diesem Falle nicht zu unterwerfen, war eine Entschiedung, die Respekt verdient.
Dass Du die Crux mit der Kommentarhaftung erkannt ist, ist genauso erfreulich wie dass es bei Dir trotzdem noch Beiträge gibt, wo kommentiert werden kann. Und ja, Du hast recht, dieser Punkt wurde hier überlesen.
Dass die Hamburger Rechtsprechung das Ende der offenen Diskussion bedeuten würde, ist schon ganz gut erkannt. Die Meinung, dass das OLG Hamburg die Rechtsprechung contra legem regelmäßig bestätigt und das Ende der offenen Diskussion in Deutschland schon längst eingetreten ist, scheinst Du ausweißlich deiner Beiträge bisher jedoch nicht zu teilen. Mal schauen, das könnte ja noch kommen. Aber natürlich sei es Dir trotzdem gewünscht, dass Du es schaffst, genug medialen Druck aufzubauen, um die übliche Rechtsprechung des OLG Hamburg zu kippen.
Dein noch recht junges Blog, nennen wir es Niggemeier II, wurde hier bisher nicht besonders verfolgt. Das Bildblog und auch - aber nicht nur - das gelegentliche Auftauchen des Namens Schertz dort - haben wenig Appetit auf mehr gemacht. Niggemeier II machte nach diesseitiger Meinung anfänglich - trotz der Kritik an PI - auch eher einen lauen und gefälligen Eindruck.
Einige Beiträge der jüngeren Zeit auf Niggemeier II sind allerdings nach hiesiger Meinung wirklich nicht schlecht. Das soll dann auch so im Parteibuch stehen, obwohl der Name Christian Schertz hier nicht besser als der Name Olaf Tank klingt.
Die jüngsten Beiträge zu Callactive lassen auf eine interessante Entwicklung im Sinne des Einsatzes für Äußerungsfreiheit erkennen. Mal schauen, was draus wird. Die Bloggerei verändert ja möglicherweise nicht nur Meinungen von Leser, sondern auch die Weltanschauung der Blogger selbst.
Also, kurz und knapp, viel Glück in der Berufung.
@Ulrich
Das zieht nicht. Der Hamburger Rechtsprechung sind Urteile von anderen OLG und vom BGH ziemlich schnuppe.
Meine Solidarität mit dem Journalisten/Blogger Stefan Niggemeier, auch wenn ich sein Weblog kaum kenne. Ich blogge anonym (und mit Tor), denn ich habe Angst insbesondere vor dem OLG Hamburg. Ich würde auch gerne unter meinem richtigen Namen bloggen, aber das wäre mir einfach zu teuer.
Hallo Redaktion, dein Tonfall klingt gegenüber Herrn Niggemeier ein wenig aggressiv. Das ist nur mein Eindruck. Vielleicht täusche ich mich ja.
Leider ist man als kleiner Blogger kaum gegen die Macht des Gesetzes, in welcher Auslage auch immer, gefeit. Ich gehe da mit meinem Blog lieber auf nummer sicher, da ich es mir erlauben kann, alle Kommentare vorher zu lesen (vor allem weil es nicht viele sind *g*). Für größere Blogs ist es aber mit Sicherheit ein sehr schlimmes Urteil, welches hoffentlich in der Berufung zu Gunsten der schreibenden Zunft geändert wird.
Derartiges ist leider in der Justiz üblich. Als Heinrich Böll und viele andere Prominente gegen die Pershing-II-Raketen in Mutlangen mit einem Sitzstreik protestierten, befand das Bundesverfassungsgericht, das sei keine Nötigung, sondern Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit. Seitdem sind viele, die nicht mehr getan haben als Heinrich Böll, auf “ihren” Strafen sitzen geblieben. Die Medien fanden das nicht beachtenswert.
Inzwischen liess “Dr. Call-Active” auch Google-Cache bereinigen. Der im Niggemeier-Blog
erwähnte Link
http://209.85.1...e/pm_050324.pdf
geht inzwischen ins Leere.
1. Dass Niggemeier den Kampf fortsetzen muss, ist richtig und verdient Anerkennung.
2. Mit ist momentan die so genannte Einseitigkeit des HH- Gerichtes schnuppe. Es wird vielfach, auch hier, die Aufgabenteilung in unserem Rechtssystem übersehen: “die Legislative hat Gesetze zu erstellen, die hinsichtlich der Auslegungsqualität eineindeutig sind. Die Judikative benutzt die von der Legislative vorgegebenen Rechte und setzt sie in Urteile um.” Wenn die Gesetze so auslegungsfähig sind oder die heutige Wirklichkeit nicht widerspiegeln, dann ist das nicht die “Schuld” eines Hamburger Richters, dann ist das die Schuld der Judikative.
Frau Zypries hätte nach dem BGH Urteil ihre Gesetze anpassen müssen! Es ist nach meinen Informationen nicht statthaft, einen BGH- Urteilsspruch als “Ersatzgesetz” zu nutzen.
Gibt es denn keine anderen juristischen Mittel, um den selbstherrlichen Verrichtern in Hamburg beizukommen? Warum werden keine Befangenheitsanträge gegen Buske gestellt? Es ist doch offensichtlich, dass dieser voreingenommen ist gegen “freie Meinungsäußerung” im Internet - diese Meinung vertreten schliesslich auch alle Kläger, die aus der ganzen Republik kommend ausgerechnet dort klagen.
Und warum sollte man keine Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen diese Richter stellen?
Ich persönlich glaube, dass wir den Abriss des Hamburger Landgerichts ernsthaft diskutieren sollten. Auch könnten sich elektronische Fußfesseln für solche Richter als notwendig erweisen, welche den Gesetzteswortlaut zugunsten hochfragwürdiger Unternehmensinteressen ignorieren.
Wenn es um die Verbesserung des Rechtsstandortes Deutschland geht, darf es keine Denkverbote geben!
Achtung, liebste Abmahner: Dieser Kommentar war Satire! Hätten Sie’s erkannt?
@Will Kür
Befangenheitsanträge gehen tatsächlich. NPD-Mann Jürgen Rieger hat in der Sache 324 O 886/06 einen politisch begründeten Befangenheitsantrag gegen die Richter Andreas Buske, Dr. Korte und Zink durchgebracht.
Leider hilft das nicht wirklich weiter, denn andere Richter im Hamburger Juristenfilz bis hin zum OLG Hamburg scheren sich genauso wenig um Meinungsfreiheit, Gesetze und höchstrichterliche Rechtsprechung wie die berühmte Zensurkammer von Andreas Buske.
Gegen Buske, Dr. Korte und Richter Zink von der Zensurkammer Hamburg gibt es zwei bestätigte Befangenheitsanträge.
Die eine LG Entscheidung könnt Ihr hier finden. Der andere ist erst von OLG Hamburg (Richterin Dr. Raben , Richterin Lemcke und Richter Meyer) bestätigt worden. Werde ich noch veröffentlichen. Leider kamen diese vom dem bekannten rechten Anwalt Jürgen Rieger.
Der “befangene” Richter Herr Zink ist inzwischen vesetzt worden in das Oberlandesgericht Hamburg zum Senat 5. Macht dort wahrscheinlich sein drittes Staatsexamen, um dann möglicherweise Vorsitzender Richter beim LG zu werden.
Befangenheitanträge sind in der Regel sinnlos. Der Richter muss bewusst (willentlich und wissentlich) gegen die Gesetze handeln und entscheiden.
Niggemeier kenne ich nicht persönlich.
Er scheint unbestritten ein guter Jornalist zu sein. Erhält Preise, sein Name steht für www.bildblog.de. Auch in der Wikipedia ist ein Artikel ihm gewidmet. Sein Name ist aber auch eng mit dem Anwalt Dr. Christian Schertz verbunden. Niggemeier wird die Tätigkeit der Kanzlei Dr. Schertz als führende Zensurkanzlei mit erfolgriechen Bücherverboten etc. nicht entgangen sein.
Aus diesen Gründe wage ich mir meine Geaschichtskenntnisse zu nutzen und Vergeiche mit guten menschen nach 1945 in der DDR zu ziehen. Die wichtigen Persönlichkeiten
- wurden entweder umgebracht
- gingen in die innere Emigartion
- hauten ab nach dem Westen
- passten sich der “proletarischen” Diktatur an
- entwickelten sich zu aktiven Bürgerrechtlern mit Inkaufnahme der negativen Folgen.
Dass Niggemeier umgebracht wird, halte ich für unwahrscheinlich. Abhauen kann er nirgends wo hin. Bleibt die Anpassung oder der Weg in die innere Emigration.
Wird sich Niggemeir einsetzen für die Rechte andere auf Kosten des eigenen Fortkommens? Kann ich mir schlecht vorstellen angesichts der jahrelangen Blindheit gegenüber Dr. Christian Schertz.
Anpassung halte ich für die wahrscheinlichste Alternative in diesem konkreten Fall.
Ich denke, es geht hier um die Sache selbst. Es mag evtl. dem einen oder anderen moralisch fragwürdig erscheinen, dass Stefan Niggemeier sich als Vertretung einen Anwalt genommen hat, der sich durch seine Vorgehensweisen nicht gerade positiv hervorgetan hat, aber meiner Meinung nach ist das nebensächlich.
Ich hatte bisher immer den Eindruck, dass Niggemeier einer der wenigen Journalisten ist, der noch Wert auf seinen (guten) Ruf legt.
Daher denke ich, er hat sich einen Anwalt genommen, der sich mit der Materie halbwegs auskennt.
Ich gebe zu, ich würde das auch so machen.
Ich würde, wenn es unbedingt notwendig wäre, auch einen GvG als Anwalt nehmen um mich zu _verteidigen_.
GvG verliert sehr oft und ist wohl auch strafrechtlich verurteilt.
Dr. Christian Schertz bzw. seine Kanzlei verliert mehr als oft.
Beide haben einen eigenartigen Stil, eine eigenartige Rechtsauffassung, einen komischen Auftritt vor Gericht, so dass ernsthafte Zweifel an der Seriösiät entstehen.
Beide sind nicht die beste Wahl, möchte man sich effektiv vertreten lassen.
Beide sind bekannt und machen PR, und erzeugen dabei falsche Eindrücke.
Alles, was du aufzählst habe ich in keinster Weise bestritten. Im Gegenteil! Ich habe (hoffentlich) deutlich genug ausgedrückt, dass ich mich weder von GvG, Schertz und Konsorten _gerne_ vertreten lassen würde. Es könnten jedoch Situationen eintreten, in welchen ich diese Anwälte in Betracht ziehen würde.
Worauf ich allerdings hinaus wollte, war, dass man eine Person nicht aufgrund der Wahl des Rechtsanwalts verurteilen sollte.
Stefan Niggemeier versucht sich gegen eine, seiner (und meiner) Meinung nach, falsches Rechtsauffassung durchzusetzen.
Mir wäre dazu _fast_ (ich betone explizit “fast”) jedes Mittel recht, auch die Wahl eines nicht ganz astreinen Anwalts.
Das sowohl GvG, als auch Schertz Verfahren häufig verlieren, hat nicht unbedingt etwas mit deren “Können” etwas zu tun. Es spricht natürlich nicht gerade für sie, das gebe ich zu.
Nur um meine persönliche Meinung klar zu stellen: Ich mag weder GvG, noch Schertz, Mann, Neuber, Syndikus usw. Ich halte deren Vorgehensweisen in Bezug auf Abmahnungen für mehr als falsch und kann mich deren Rechtsaufassung in keiner Weise anschließen!
# 13: Herr Schälike, Sie sagen es sehr deutlich “Befangenheitanträge sind in der Regel sinnlos. Der Richter muss bewusst (willentlich und wissentlich) gegen die Gesetze handeln und entscheiden.”, damit implizieren Sie, dass die genannten Richter nicht gegen die Gesetze handeln, sondern ihre Entscheidungsfreiräume nutzen. Machen Sie doch bitte nicht die Richter für die vom Gesetzgeber zugestandenen Entscheidungsfreiräume verantwortlich. Warum sagen Sie nicht, dass das Bundesjustizministerium und deren schläfrige Arbeiten die eigentlich Verantwortlichen sind?!
Sind Sie etwa davon überzeugt, dass die ja seit Jahren praktizierte Internetwelt sich in den Gesetzen ausreichend widerspiegelt?
Das Rechtssystem in Deutschland Heute habe ich inzwischen folgendermaßen verstanden:
Es gibt Gesetze. Die Gesetze sind nicht in der Lage, alle Kleinigkeiten, aber auch wesentliche Dinge genau zu bestimmen [definieren]. Über die Beschlüsse und Urteile von Gerichten wird den Gesetzen Leben eingehaucht. Das erklärt die vielen unvermeidbaren widersprüchlichen Entscheidungen von Gerichten.
Es gibt genug Beispiele, dass die einen Gerichte (und sogar Richter so entscheiden, die anderen entgegengesetzt.)
So entscheidet der 9.Senat oft anders ans der 10. Senat des Berliner Kammergerichts. Zu der Zensur von Internet-Archiven entscheiden die Zensurkammer Hamburg und der Zensursenat des HansOLG anders an das OLG Frankfurt und andere Gerichte. Auch im Falle der Namensnennung des bürgerlichen Namnes von Atze Schröder haben die Zensurkammern von Hamburg und Berlin unterschiedlich entschieden. In Berlin sogar strenger als in Hamburg. Die Beispiel lassen sich unendlich fortführen.
Alle daran beteiligten Richter sind juristisch gesehen weder befangen noch entscheiden diese willentlich und wissentlich gegen die Gesetze.
Neue Gesetze ändern nichts an dieser Tatsache. Der Versuch, das Leben ausschließlich über Gesetze regeln zu wollen, ist gescheitert und wird scheitern.
Zu den “rechtsfreien” Räumen im Internet:
Rechtsfreie Räume gibt es überall. Auch da, wo es Gesetzte gibt, wird nicht jeder, der erwischt wird, bestraft. Dafür sprechen die massenweisen Einstellung von Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft und die sehr geringen Strafen für solche Leute wie Hartz.
Die Möglichkeiten und Chancen des Internet entsprechen nicht den alten Bedingungen in Deutschland Heute. Das begann schon mit der sehr verspäteten und zunächst sehr teuren Verbreitung des Internets in Deutschland. Die heutige Praxis und Rechtsprechung hinkt sehr den Notwendigkeiten nach. Liegt nur zum Teil an den mangelnden Kenntnissen der Richter und Anwälte. Die Jusriten, welche das Internet begriffen haben, missbrauchen dies im großen Stil für den Aufbau fragwürdiger Geschäftsmodelle (Bekämpfung der Archive, Missbrach der Urheberrechte etc.) Beispiele gibt es viel mehr. Eine höhere Qualifikation der Juristen bedeutet nicht automatisch bessere Entscheidungen der Gerichte und bessere Arbeit der Anwälte.
zu Google
Meine Meinung zu Google wird inzwischen kritischer. Dieses Unternehmen missachtet milliardenfach Rechte Dritter und erzeugt damit massenweise Armut, macht Milliarden Gewinne und behauptet einfach, das ist alles heute notwendig, um das Leben in der Welt angenehmer und gerechter zu gestalten. Ich sehe massenweise Verlogenheit hinter der Geschäftspolitik und den Geschäftsgebaren von Google.
Zum Teil sind wir alle Mithehler.
#18 Hallo Bernd,
Sie haben teilweise recht. Das Bundesjustizministerium trägt natürlich auch einen Teil der Verantwortung. Genauso auch Bundestag/Bundesrat. Aber das Versagen von Regierung und Gesetzgebung entlastet die Richter nur teilweise.
Hallo alle,
Meiner Meinung nach ist das größte Versagen des Gesetzgebers, dass er nicht einmal den Gerichtsstand in Internet-Streitigkeiten festgelegt nach dem Wohnsitz des Beklagten. Damit wäre schon eine erhebliche Rechtsunsicherheit beseitigt. Denn nicht jeder wohnt in Hamburg oder in Berlin, wo die Zensur besonders krass sein soll. Leute, die in einer anderen Stadt ihren Wohnsitz haben, können sich dann an der Rechtsprechung des jeweiligen Amtsgerichts beziehungsweise Landgerichts orientieren. Der Gesetzgeber hätte also z.B. durch die Festlegung des Gerichtsstandes die Chance, ganz elegant für die teilweise Entmachtung der Zensurgerichte in Hamburg und Berlin sorgen können. Aber der Gesetzgeber wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an der gegenwärtigen schlechten Situation nichts ändern, denn wir haben das Schattenkabinett aus Gütersloh.
Ich halte es für sehr lohnenswert, das Rechtsinstitut der substantiellen Wahrheit in Deutschland bekanntzumachen. Es gehört zum Recht der Vereinigten Staaten. Nach meinem Kenntnisstand ist dieses Rechtsinstitut in der deutschen Rechtsprechung bisher nicht verankert, denn anderenfalls hätte Rügemer wegen seinem Buch »Der Bankier« nicht mit einer solchen Fülle von Nebensächlichkeiten vor Gericht gezerrt werden können. Denn Rügemer hat in der Substanz die Wahrheit gesagt. Worum geht es bei diesem Rechtsinstitut der substantiellen Wahrheit? Die Antwort auf diese Frage gibt es im Artikel Britney Spears’s Suit Against US Weekly: Can She Be Libeled?.
Also ich glaube schon, dass man deutsche Richter dafür begeistern könnte, die Rechtsfigur »substantielle Wahrheit« in Deutschland umfassend anzuerkennen. Man muss nur ein bisschen Werbung dafür machen. Man muss den Richtern eine Brücke bauen. Im Rahmen der Juristenausbildung geht es halt oft nur darum, Subsumtionsautomat zu werden, das Suchen nach Erkenntnis kommt dabei häufig zu kurz. Aber mit so etwas wie »substantielle Wahrheit« kann man den Richtern helfen. Man muss nur auf deren Denken Einfluss nehmen, man muss versuchen, die Meinung der Richter zu beeinflussen, dann sind wir einen kleinen Schritt weiter auf unserem Weg in die Freiheit.
Und außerdem ist doch Deutschland ein US-Vasall, es gibt die transatlantische Partnerschaft. Und warum nicht auch mal was Gutes von den USA übernehmen?
#19 Hallo Rolf,
Genau das ist das Problem: Wenn die Gerichte in Hamburg, Frankfurt, Berlin usw. widersprüchlich entscheiden, dann entsteht eine gewisse Rechtsunsicherheit. Aus der Sicht des Bürgers kann das dann als Willkür wahrgenommen werden. Ich würde gerne wissen, vor welchem Gericht ich im Falle des Falles ich mich streiten müsste. Das ist aber unklar, kann jedes Gericht sein. Diese Rechtsunsicherheit ist nicht hinnehmbar. Deswegen ist in meinem Impressum auch ein ausländischer Wohnort angegeben. Da gibt es dann keine Probleme.
Zum Thema »rechtsfreie« Räume. Da fällt mir auch noch ein anderer Name ein: Wie war’s denn damals mit Helmut K.?
Ich könnte jetzt noch mehr schreiben, verzichte aber mal an dieser Stelle darauf, damit dieser Kommentar nicht zu umfangreich wird.
Trotz meiner grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit distanziere ich mich expressis verbis, ausdrücklich und unmissverständlich, von allem hier, im gesamten Beitrag, Gesagtem wegen der Unmöglichkeit, eine juristische Folgenabschätzung ohne gerichtliche Inanspruchnahme vornehmen zu können.
Deshalb bitte ich ebenfalls von einer Verfolgung im Wege der Mitstörerhaftung Abstand zu nehmen.
Mir ist bewusst, dass in Teuschland vermeintliche oder tatsächliche so genannte ‘Persönlichkeitsrechte’ schwerer wiegen als die popelige Meinungsfreiheit des GG.
Halten wir in diesem Sinne zum Nutzen und Frommen unserer Machthaber, wie schon zu früheren Zeiten, in Zukunft das Maul.
Sehen wir einfach weg in Teuschland!
Gerade Niggemeier war einer derjenigen, der ständig gegen andere Blogs und Medien hetzte, die die Meinungsfreiheit wörtlich nehmen. Auch PI und Stefan Herre waren unter den Niggemeier Inquisistionsopfern. Gerade Niggemeier verurteilte einen ganzen Blog auf Grund ein oder zwei Kommentare, die dort hinterlassen wurde und geilte sich regelmäßig daran auf. Am liebtsten hätte er diesen Blog wohl selbst gerichtlich schließen lassen und nun bekommt er einen Dosis der Medizin, die er selbst gerne anwendet. http://www.biss...-und-pi-encore/
Auch wenn ich hier meine Schadenfreude darüber, WEN es diesmal erwischt habe, nicht verbergen kann, so ist dieses Urteil wohl wegweisend. Wir sind auf dem Weg in ein totalitäres System.
Nicht alle Gerichte sehen den “fliegenden Gerichtsstand” für Internet-Sachen als gegeben an. Im Gegenteil, zwei Landgerichte halten ihn für willkürlich:
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LG Mosbach, Beschluss vom 28.06.2007 - Az. 1 T 22/07
Fliegender Gerichtstand im Internet! Oder nicht? - Der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist bei Rechtsverletzung im Internet nicht schon deshalb gegeben, weil eine Internetseite auch im Bezirk des angerufenen Gerichts aufgerufen werden kann.
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LG Krefeld, Urteil vom 14.09.2007 - Az. 1 S 32/07
“Fliegender Gerichtsstand” - Für die Begründung der örtlichen Zuständigkeit bei Rechtsverletzungen (Internetseite) im Internet ist darauf abzustellen, ob sich die Verletzungshandlung im Bezirk des angerufenen Gerichts bestimmungsgemäß auswirken sollte.
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Das Problem dabei ist allerdings, hat sich ein Gericht erst mal selbst für zuständig erklärt (das tut das LG Hamburg ja offenbar immer), bekommt man das schwer wieder weg. Wenn zwei Gerichte sich für zuständig erklären, entscheidet das nächsthöhere, welches zuständig ist.
Grundsätzlich ist als letztes Mittel auch eine Verfassungsbeschwerde möglich, wenn offenbar willkürlich der gesetzliche Richter entzogen werden soll.
Im Falle Schrempp vs. Grässlin hätten m.E. gute Chancen bestanden, den Gerichtsstand anzuzweifeln: Warum sollen sich zwei Baden-Württemberger in Hamburg vor Gericht treffen? Das ist absurd. Nach den o.g. Urteilen wäre das völlig willkürlich.
Der gleiche Paragraph in der ZPO mit zweifelhafter Auslegung diente übrigens auch der Deutschen Bahn dazu, die GDL ausgerechnet in Chemnitz zu verklagen, statt in Frankfurt oder Berlin.
Sorry es mußte natürlich nicht Schrempp vs. Grässlin, sondern Zetsche vs. Grässlin heissen.