Im deutschsprachigen sowie im internationalen Internet macht gerade die lustige Geschichte die Runde, dass dem Frankfurter Landgericht ein Antrag von Tobias Huch bzw seiner Huch Medien GmbH auf eine einstweilige Verfügung vorliegt, demzufolge Arcor seinen Kunden den Zugang zu unter google.de und google.com erreichbare Webseiten der Suchmaschine Google sperren soll. Begründet wird der Antrag damit, dass in der Bildersuche pornografische Bilder ausgegeben werden, die teilweise illegal sind und obendrein kein vorschriftsmäßiges Jugendschutzsystem Kinder und Jugendliche von Suchergebnissen bei Google fernhält.
Mein Parteibuch ist schon jetzt neugierig darauf, mit welcher Begründung die Richter vom Landgericht Frankfurt den Antrag zurückweisen werden, denn die Courage, durch ein Verbot von Google die ausufernde Zensur in Deutschland für jeden deutlich sichtbar werden zu lassen, werden die Richter, die noch vor kurzem Arcor zur Sperrung der Seite Youporn verpflichtet haben, sicherlich nicht haben.
Schließlich kann sich jeder an drei Fingern abzählen, was passiert wenn Arcor die Webseiten Google.de und Google.com in Deutschland sperrt. Selbst Nutzer, die zu blöde sind, sich andere DNS-Server einzutragen, werden einfach zu google.ch, google.at oder zu google.co.uk ausweichen, wenn Google.de und Google.com nicht mehr geht. Aber wer weiß, vielleicht wird das böse Google ja auch zerschlagen. Erfolgreich durchführen lässt sich eine Zensur ausländischer Webseiten letztlich nur, wenn alle Telekommunikationsverbindungen ins Ausland gekappt werden. Und selbst das hilft nicht gegen Hidden Tor-Services im Inland. So bleibt den tapferen Frankfurter Zensurrichtern vermutlich wirklich nichts anderes übrig, als die Buchstaben P-O-R-N von der Tastatur zu verbannen, wenn sie ihre Linie der Zensurrechtsprechung durchsetzen wollen.
Die Vielzahl von Blogbeiträgen, die man derzeit zu Arcor und Google findet, lassen vermuten, dass die Strategie von Tobias Huch aufgehen wird, das Landgericht Frankfurt sich in seiner Zensurrechtsprechung selbst ad absurdum führen zu lassen. Jetzt fehlt eigentlich bloß noch ein Antrag auf eine Verfassungsänderung, wo ein Satz von Artikel 5 geändert wird in: Eine Zensur findet statt.
Schön sähe das zwar nicht aus, aber immerhin wäre der Satz ehrlicher als der irreführende Unfug, der da im Moment im deutschen Grundgesetz steht.
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| Zwei Anwälte |
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Mich erinnert’s ein bisschen an die allseits bekannten Brüder Schmidtlein, die mit ihren rechtlichen Androhungen jede Menge Geld von erschreckten Eltern eingesackt haben.
Nee, könnte auch darum gehen, mit Gewalt zu versuchen, eine Klärung der Rechtslage herbeizuführen. Der Kläger kann als Anbieter von erotischen Inhalten und Altersverifikationssystemen vermutlich mit so ziemlich jeder Rechtslage leben, nur wenn es wie derzeit völlig unklar ist, wie die Rechtslage ist, dann läuft er Gefahr Fehlinvestitionen zu tätigen.
Soll er lieber in den Ausbau von Altersverifikationssystemen investieren oder besser in den Aufbau von Portalen, die sich um Altersprüfungen nicht besonders kümmern? Das wird zwar vermutlich nicht gelingen, weil die Richter sich um eine Grundsatzentscheidung herumdrücken werden und eine Entschiedung treffen werden, die nur für diesen Einzelfall passt, bringt die Richter aber trotzdem in Zugzwang. Die müssen nämlich ein Stück weit trotzdem Farbe bekennen und ihren Unfug von der letzten Entscheidung revidieren.
Zensur die du meinst. Also die in der Verfassung verbotene, ist die Staatliche Vorabkontrolle von Massenmedien.
Jetzt könnte man wunderbar darüber streiten ob eine sperre von Tierpornographischen Bildern bei Google (denn nur die sollen gesperrt werden und nicht Google komplett) eine Staatliche Vorabkontrolle von Massenmedien ist.
Denn Zensur wie sie in der Verfassung gemeint ist ist wohl nur die wirkliche Zensur gemeint.
Das vorlegen von Artikel TV-Sendungen usw. um der Regierung die Möglichkeit zu geben eine Vorabkontrolle auszuführen.
Zumindest sieht das der BVerfG so.
Was das “gemeine” Volk unter Zensur versteht ist nur das durchsetzen von geltenden Gesetzen durch Verbote oder sperren die leider auch unschuldige treffen.
Zu der Zensur die in der Verfassung gemeint und verboten ist wird es dadurch aber nicht.
Es währe an der Zeit das die Deutung des Begriffes Zensur in der Verfassung ausgeweitet und genauer definiert wird denn die Verfassung ist nichts wert wenn sie 99,99% der deutschen enttäuscht, weil sie den Begriff Zensur anders definiert als er allgemein verstanden wird.
@du
Der Antrag bezieht sich eben nicht auf die Sperre einzelner Bilder oder auf die Bildersuche in Google und der Antragsgegner ist auch nicht Google, sondern der Provider Arcor soll dazu verpflichtet werden, Google zu sperren.
Och, was soll denn die Dolzerei hier?
Im übrigen weißt Du selbst am besten, dass die juristische Definitionen dessen, was verboten ist, knetbar wie Knetgummi ist. Es wäre Zeit, Zensur zu verbieten.
Zensur ist verboten zumindest die wie sie in der Verfassung gemeint ist.
Und eine solche gibt es in Deutschland auch nicht.
Es gibt aber sehr wohl als von der Bevölkerung als Zensur empfundene Urteile und sperren die der umgangssprachlichen (aber nicht rechtlichen) Definition von Zensur entsprechen.
Des weiteren steht im Antrag als Grund für die Verlangte Sperre das zugänglich machen Tierpornographischer Bilder.
Also kann auch nur dies verboten werden.
Was verlangt wird und was verboten werden kann ist in dem Fall nicht das gleiche.
Und was ist übrigens Dolzerei?
Arcor, Google, Youporn und interessante Links…
Ich wollte nur mal eben auf diesen Artikel von mein-parteibuch.com aufmerksam machen. Der Artikel beschäftigt sich mit der Zensurproblematik im Internet in Bezug auf die aktuelle Diskussion um Arcor.
Es lohnt sich den Links des Artikels zu folge…
Staatliche Zensur mit Vorabkontrolle zensiert niemals alles, was von den Interessen der Herrschenden her zu zensieren wäre. Damit ist eine Definition der Zensur über das Vorhandensein eine staatlichen Stelle, welche Zensurstelle heißt, irreführend.
Die Zensur inDeutschland Heute funktioniert vielschichtig. Sichtbar über die Zensurkammern in Hamburg, Berlin und anderen Hauptstädten der deutschen Bundesländer. Die Gesetze werden lediglich hilfsaweise herangezogen.
Auch staatliche Zensurbehörden, wei in der Sowjetunioin, mussten sich an Gesteze halten. Ob über staatliche Gerichte oder Behörden ist unwesentlich.
[…] Mal angenommen das wäre so, dann wäre es sicher nur folgerichtig, nun auch noch eine Providersperre gegen das Blog Windsheimer Geschichten zu beantragen, denn so etwas garantiert ein maximal an […]
[…] Redaktion von Mein-Parteibuch.com hat Fanpost vom sattsam bekannten Kämpfer gegen Zensur Tobias Huch erhalten. Gern veröffentlicht Mein-Parteibuch.com die - nennen wir es […]