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21. November 2007

Betrifft: Art 10 des GG, Satz 1

von @ 0:39. abgelegt unter Recht und Unrecht, Brigitte Zypries, Grundgesetz

An die
Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Betrifft: Art 10 des GG, Satz 1, das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Sehr geehrte Fr. Brigitte Zypries,

weshalb weigern sich seit über 10 Jahren Bundesbehörden und andere Institutionen der Bundesrepublik, wenn es um den Bruch des Briefgeheimnisses durch Bundesbeamte der Deutschen Post AG geht. (Anlage 1) Ziel der Ausschnüffelung dieser Sendungen war wohl offensichtlich die alte deutsche Beamten- und DDR-Staatsideologie, man muss melden was nicht ist. Im Fall der Briefbeschnüffelung ging es um die Laufzeiten der Briefe, nach denen die Deutsche Post AG verpflichtet ist, so wie jeder andere Briefdienstleister, Briefe nach dem Postbeförderungsgesetz innerhalb von 24 Stunden zu befördern. Da dies wohl nie erreicht worden ist, hat man unter anderem in Berlin offenbar die Ausschnüffelung der Testsendungen und der Teilnehmer an diesem Verfahren aufgegriffen, da man wohl auch auf alte gediente Kräfte der DDR zurück greifen konnte.

Als Stasiopfer weiß ich heute was das heißt, nachdem ich als Bundesbürger von Geburt an der Beschnüffelung durch diesen Staatsdienst in den Jahren 1975 bis 1976 voll ausgesetzt war und das mehrheitlich auf dem Gebiet der Bundesrepublik. Und nun muss ich das wieder erleben in den Jahren 1998 bis heute, dass deutsche Staatsdiener ihre Macht missbrauchen und gegen Grundrechte unserer Verfassung verstoßen.

Wie kann so etwas sein, dass Bundesbeamte aus den Briefzentren Berlin und Brandenburg so schamlos und mit Finanzierung durch Steuergelder - die deutsche Post AG ist ja noch bis 2008 von der Mehrwertsteuer befreit – das Briefgeheimnis brechen können. In welchem rechtsfreien Raum leben wir heute bitte?

Ich bin auch begeistert, mit welchen neuen mathematischen Methoden die Deutschen Post AG, Niederlassung BRIEF Berlin Nord es schafft, sich um Lohnsteuerzahlungen, Einhaltung von Manteltarifverträgen und Arbeitsgerichtsurteilen zu drücken.

Für das Jahr 2006 habe ich brutto einen Anspruch auf 19983,23 € Arbeitslohn, erhalte habe ich aber nur 11260,83 €. Und über die Lohnsteuerkarte für das Jahr 2006 sogar nur 5382,57 für das gesamte Jahr 2006. Sie sehen mit welch geistig hohem mathematischen Aufwand ein deutscher Bundesbeamte (Herr Josef Molitor, Leiter der Niederlassung Berlin Nord in Henningsdorf) im gehobenen Dienst mit komplettem Anhang (oder soll man das Buchführungsexperten nennen) so lange rechnen, bis sie eigentlich keine Steuer mehr bezahlen müssen. Denn laut meiner Lohnsteuerkarte für das Jahr 2006 wurden nur 1890,10 € Lohnsteuer bezahlt, eben durch die Deutsche Post AG, Niederlassung BERLIN Nord.

Von daher finde ich es auch imponierend von Ihnen wie Sie sich um den Mindestlohn beim Postzustelldienst einsetzen, gerade wenn man die mathematischen Kenntnisse dieser hoch gebildeten Steuerexperten eines Unternehmens kennt, dass bis heute sogar durch die Mehrwertsteuerbefreiung, was laut Bundeswirtschaftsministerium (Pet. 3-16-09-901-024805) keine Subvention darstellt vom Bundestag noch gefördert wird.

Ich bewundere daher alle, die sich in dieser Diskussion beteiligen, gerade wenn man weiß, wie dieses Unternehmen mit dem Postgeheimnis, dem Arbeitsrecht und insbesondere mit ihren Steuerzahlungen umgeht. Sie haben Zweifel. Fragen sie mal bitte beim Finanzamt Steglitz, Schloßstr. 58/59, 12205 Berlin nach, wie viel Lohnsteuer für das Jahr 2006 für die Steuernummer 20/247/62624 bezahlt worden ist. Es handelt sich dabei natürlich um meine Steuernummer und ich erteile Ihnen die Vollmacht, diese Abfrage in meinem Namen durchzuführen.

Glauben Sie mir, die Vorhersage der Lottozahlen für den 22.12.2007 ist für mich einfacher, als die korrekte Ausfühlung meiner Einkommenssteuerklärung für das Jahr 2006. Und was soll bitte dann eine Forderung nach einem Mindestlohn, wenn dieser durch das Unternehmen eh nicht bezahlt wird. Einmal gibt es im Postzustelldienst der Deutschen Post Ag fast zu 70% nur ungelernte Arbeitskräfte, in den neuen Bundesländern ist der Anteil fast bei 90 %, die nicht mal einen Hauptschulabschluss haben. Und wenn dann diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer doch einen Mindestlohn erhalten sollten, dann wird per Lohnsteuerkarte dennoch ein Betrag errechnet, der dann etwa ein Jahreseinkommen von 5382,57 € aufweist, wovon mir noch 1890,10 € Lohnsteuer einbehalten worden sind, dann noch Minus der anderen Sozialleistungen von sage und schreibe 1431,58 €. Also habe ich für 4 Monate bei 170 Wochenstunden pro Monat 5382,57 minus 1890,10 minus 1431,58 einen Nettolohn von 2060,58 € erhalten und das bei 680 Arbeitsstunden, macht dann einen Stundelohn von rund 3,03 €.

Über was diskutieren Sie eigentlich im Augenblick bei der Mindestlohndebatte für den Postdienst? Und die 2060,58 Euro habe ich bis heute noch nicht erhalten, aber Steuer und so weiter schon bezahlt. Verstehen Sie eigentlich bitte noch was in diesem Lande Tag täglich geschieht und setzen Sie sich mal bitte beim Finanzamt Steglitz in Berlin, der Vorsteher dieser Behörde ist Michael Marquardt.

Was funktioniert eigentlich bitte noch an Rechtsstaat in Deutschland im Jahre 2007?

Mit freundlichen Grüßen

Harald Bulling, Diplom Volkswirt

Ein Kommentar zum Beitrag “Betrifft: Art 10 des GG, Satz 1”

  1. otti sprach

    Was funktioniert noch in Teuschland? Lug und Trug.

    Die schamlose Abzocke der Bevölkerung, das funktioniert hier prima!

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