Deutscher Bundestag Drucksache 16/6379
16. Wahlperiode 14. 09. 2007
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches
A. Problem
Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar, nicht allerdings das Führen des Angriffskrieges selber. Dies ist die unwidersprochene Interpretation des § 80 des Strafgesetzbuches (StGB) seitens des Generalbundesanwalts. Diese Rechtsauffassung vertritt der Generalbundesanwalt in seiner Antwort auf eine Strafanzeige von Friedensorganisationen gegen die damaligen Mitglieder der Bundesregierung der 14. und 15. Legislaturperiode. Da der Angriffskrieg selbst nicht strafbar sei, sei auch „die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht strafbar“ führte er aus.
B. Lösung
Ziel ist es, diese oder ähnliche Interpretationsmöglichkeiten des § 80 StGB künftig zu verhindern, so dass nicht nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges, sondern auch dessen Auslösung, Durchführung oder Unterstützung daran einen Straftatbestand darstellen soll.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Bund, Länder und Kommunen werden durch die Novellierung nicht mit Kosten belastet.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches
Das Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. April 2007 (BGBl. I S. 513) mit Wirkung vom 18. April 2007, wird wie folgt geändert:
§ 80 wird wie folgt gefasst:
„§ 80
Vorbereitung eines Angriffskrieges
Wer einen Angriffskrieg oder die Beteiligung an einem Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes) vorbereitet, auslöst oder durchführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 12. September 2007
Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion
Begründung
A. Allgemeiner Teil
Die Abweisung der von Friedensorganisationen eingebrachten Strafanzeige gegen Mitglieder der Bundesregierung der 15. Legislaturperiode seitens des Generalbundesanwalts macht eine Ergänzung und Präzisierung des Straftatbestandes erforderlich. Die Begründung des Generalbundesanwalts lautet wie folgt:
„Nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift ist nur die Vorbereitung an einem Angriffskrieg und nicht der Angriffskrieg selbst strafbar, so dass auch die Beteiligung an einem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg nicht darunter fällt.“
Da der bisherige Wortlaut des § 80 StGB lediglich die Vorbereitung, nicht jedoch, laut Interpretation des Generalbundesanwalts, auch die Auslösung, Durchführung und Unterstützung eines Angriffskrieges beinhaltet, ist eine Ergänzung um die drei Faktoren Auslösung, Durchführung und Unterstützung vonnöten.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafgesetzbuches)
Die Gesetzesänderung in Form der Präzisierung und Ergänzung soll künftig fragwürdige Interpretationsmöglichkeiten ausschließen.
Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(Quelle: Deutscher Bundestag) (via)
![]() |
| Urlaub |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
[19 queries. 2.258 seconds. 10 level2 caches. Top ]
Wenn das Vorbereiten eines Angriffskrieges strafbar ist, nicht jedoch das Führen desselben, kann dies nur unter den üblichen juristischen Spitzfindigkeiten subsumiert werden, die mit menschlicher Logik nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.
Aber keine Angst, Teuschland führt keine Angriffskriege. Das sind alles reine, astreine, Friedenseinsätze, liebe Ostermaschierer!
Für den Erhalt des Friedens und zur Erlangung der so genannten ‘Demokratie’ könnte Krieg gerechtfertigt sein.
Teuschland, wir wollen, dass es den Menschen auf der ganzen Welt besser geht. Dafür ist uns nichts zu billig. Dafür nehmen wir daheim auch Kinderarmut in Kauf.
Teuschland - darf’s ein bisschen weniger sein?
[…] in Furcht vor den Feinden hinter der Regierung steht und die eigene Regierung nicht für ihre Straftaten zur Rechenschaft zieht. Der Verteigungsminister von Japan, Shigeru Ishiba, hat nun offenbar einen […]
[…] strafbar, Angriffskriege vorzubereiten, Angriffskriege zu führen ist im deutschen Rechtsstaat jedoch bislang völlig in Ordnung. Recht ist schließlich Recht, mordende Bundeswehrsoldaten in Afghanistan sind eine Fata […]
[…] grüne Drei-Liter-Panzer-Kriegspartei ist, der mag sich übrigens mal die junge Welt und die Linke […]