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18. November 2007

Rechnungsspaß mit dem HASA-Shop zensiert

von @ 13:45. abgelegt unter Wirtschaft, Zensur, Webshop, Blogosphäre

Der Blogaholic hat im Mai 2006 einen Beitrag über einen Einkauf beim Amazon-Marketplace-Teilnehmer “hasa-shop“, der zum Zeitpunkt des Bestellvorgangs bereits über 6000 Verkäufe durchgeführt hatte, geschrieben. Köstlich, wie der hasa-shop meint, man könne nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, da man Gründe angegeben hat und man als Verbraucher doch nur OHNE Angabe von Gründen zurücktreten kann.

Nun hat der Blogaholic von einem Anwalt des HASA-Shop-Betreibers Hamm-Industries GmbH & Co KG ein Fax bekommen, wo sinngemäß wohl drin steht, er möge den Beitrag löschen. Der Blogoholic hat sich klugerweise dafür entschieden, den Beitrag fristgerecht zu löschen. Angesichts dessen, dass es keine Pressefreiheit in Deutschland gibt, ist die Entscheidung sicher richtig. Damit niemand den Beitrag aus Versehen in Deutschland verbreitet, informiert Mein Parteibuch nachfolgend gern die internationale Öffentlichkeit - Deutschen Menschen ist der Besuch der Webseite Mein-Parteibuch.com ohnehin grundsätzlich verboten -, was in dem Beitrag stand:

### Beginn des dokumentierten Originalbeitrags vom Blogaholic ###
hasa-shop: grundlos glücklich

oder: Über den Aufwand eine Rechnung zu korrigieren

Neu: Update vom 01.05.06: “Es kommt Bewegung in die Sache”

Neu: Update vom 05.05.06

Neu: Update vom 08.05.06 (s. Ende des Beitrags)

Hinweis zur Intention dieses Eintrags: Der nachfolgende Text verfolgt nicht die Absicht, die darin vorkommenden Vertragsparteien zu denunzieren oder zu verleumden. Er soll lediglich anschaulich zeigen, wie schwierig es ist, im Internet Geschäfte zu machen und womit man überall rechnen muss. Vermutlich handelt es sich dabei natürlich nur um einen bedauernswerten Einzelfall. Ich habe mir zwischenzeitlich schon überlegt, an die c’t zu schreiben (Rubrik: Vorsicht Kunde), aber mit diesem Beitrag kann ich schneller auf aktuelle Entwicklungen reagieren.

Im folgenden wird sich zeigen, dass man oft eine ziemlich dicke Haut benötigt, um im Internet sein Recht zu bekommen.

Am Samstag, den 22.04.06, habe ich bei meinem bevorzugten Online-Versandhändler www.amazon.de einen Artikel bestellt (Acrobat Standard 7.0). Allerdings war bei diesem Kaufvertrag nicht Amazon mein Vertragspartner, sondern der Amazon-Marketplace-Teilnehmer “hasa-shop“, der zum Zeitpunkt des Bestellvorgangs bereits über 6000 Verkäufe durchgeführt hatte.

Gleich vorweg: Der Artikel ist inzwischen im hasa-shop leider nicht mehr verfügbar. Es handelt sich dabei um eine OEM-Version des beliebten Acrobat PDF-Programms, die mit einem Preis von 157,00 EUR nur etwa 50% der Vollversion kostete.

Was ich übrigens besonders an Amazon schätze ist die Tatsache, dass es dort eine hervorragende, kundenfreundliche Unterstützung auch für komplizierte Versandsituationen gibt. So ist es selbstverständlich kein Problem, eine von der Lieferanschrift abweichende Rechnungsanschrift zu hinterlegen. Das kam mir insbesondere bei dieser Bestellung entgegen, da ich mich zum Zeitpunkt der Lieferung in Regensburg befinden würde, die Rechnung jedoch unabhängig davon, auf die bitcast GmbH ausgestellt werden sollte. Um die Lieferung zügig zu erhalten, habe ich in der Lieferanschrift meine DHL PAKETSTATION angegeben.

Neben dem Preis von 157 EUR belastete Amazon Payments meinem Konto nach dem Absenden der Bestellung noch 3 EUR Versandkosten - soweit alles einwandfrei. Ich erhielt außerdem folgende die gewohnte Bestätigungs-E-Mail:

Amazon Bestellquittung mit Liefer- und Rechnungsanschrift

Zu diesem Zeitpunkt war also noch nichts Ungewöhnliches zu erkennen. Aber die Geschichte geht ja noch weiter.

Am 25.04.2006 habe ich die Lieferung um 16:27 Uhr aus der Packstation entnommen. Der Lieferumfang war vollständig. Eine Rechnung lag bei. Moment: Eine Rechnung lag bei. Aber nicht die richtige!

Die Rechnung (die ich an dieser Stelle jetzt gar nicht unbedingt hochladen will) war in einem klitzekleinen Detail nicht ganz korrekt: Der Rechnungsanschrift. Der hasa-shop hatte hierfür einfach die Lieferanschrift eingesetzt. In 99% der Fälle ist das weiter gar nicht schlimm. Nur dumm, dass ich nicht in 99% der Fälle hineinfalle. Ich finde es nämlich nicht lustig, wenn ich etwas auf die GmbH bestelle, es dann aber dort weder als Ausgabe verbuchen, noch die enthaltene Vorsteuer vom Finanzamt zurückfordern kann. Es gibt nämlich einen Paragraph im Umsatzsteuergesetz (UStG), der verlangt, dass auf einer Rechnung über 100 EUR eine korrekte Rechnungsanschrift stehen muss (die genaue Stelle könnt Ihr ja selbst nachschlagen, aber lasst das Gesetzesbuch gleich offen, wir brauchen das später vielleicht nochmal).

Nun, eine falsch ausgestellte Rechnung ist ja nicht besonders schlimm - man kann sie ja ändern, zumindest dachte ich mir das am 25.04. als ich dem hasa-shop eine E-Mail geschrieben habe.

E-Mail von Dominik vom 25.04.06:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe heute die Lieferung zu meiner Amazon-Bestellung erhalten.
Allerdings musste ich feststellen, dass die falsche Rechnungsanschrift
verwendet wurde (nämlich die Lieferanschrift).

Wäre es möglich mir eine korrigierte Rechnung zukommen zu lassen?
Rechnungsanschrift:
bitcast GmbH
St.-Peter-Str. 19
86529 Schrobenhausen
Sie können mir die Rechnung gerne auch als PDF zuschicken.

Grüße
Dominik Herrmann

bitcast GmbH - St.-Peter-Str. 19 - 86529 Schrobenhausen
info@bitcast.de - Tel.: 08252-9091870 - Fax: 9091871
www.bitcast.de

Da ich in den folgenden drei Tagen keine Antwort auf meine Anfrage bekommen hatte, musste ich befürchten, einem hinterhältigem Ignoranz-Trick zum Opfer zu fallen. Darum habe ich eine weitere E-Mail aufgesetzt, mich dann aber vor dem Senden entschlossen, einen ordentlichen Brief (ja, genau: Snail-Mail) zu schreiben, der die Wichtigkeit meines Anliegens vielleicht deutlicher unterstreichen würde. Den Brief habe ich dann als E-Mail und per Fax vorab am 28.04. an den hasa-shop geschickt. Am kommenden Dienstag wird er voraussichtlich dort dann auch per Post eingehen.

Brief von Dominik vom 28.04.06:

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem Sie auf meine E-Mail vom 25.04.06, 17:23 Uhr, nicht reagiert haben,
bitte ich Sie hiermit erneut um die Ausstellung einer korrigierten Rechnung.
Die aufgedruckte Rechnungsanschrift ist leider nicht korrekt.

Die bei Amazon hinterlegte Rechnungsanschrift war Ihnen zum Zeitpunkt des Kaufs bekannt,
dennoch wurde die Rechnung fälschlicherweise auf die Lieferanschrift ausgestellt, was nun
den Vorsteuerabzug unmöglich macht.

Die korrekte Rechnungsanschrift lautet:
bitcast GmbH
St.-Peter-Str. 19
86529 Schrobenhausen

Bitte übersenden Sie mir bis spätestens 05.05.2006 eine korrigierte Rechnung. Andernfalls
handelt es sich hierbei um ein Verbrauchergeschäft und ich sehe mich gezwungen, von dem
mir dann zustehenden 14-tägigen Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Herrmann

Soweit so gut. Die Frist war ja mehr als großzügig bemessen. Um so mehr wunderte es mich, dass ich nur einen Tag später, nämlich heute Vormittag, eine E-Mail (!) vom hasa-shop bekam. Offenbar nahm man mich dort nicht ganz ernst:

E-Mail vom HASA-Shop vom 29.04.06 @ 10:35 Uhr

Guten Tag,

das ist leider falsch, denn bei der Bestellung weist Amazon extra darauf hin, das nur die
Lieferadresse an den Verkäufer weitergegeben wird und Sie sich VORAB mit diesem bei anderslautender
Rechnung in Verbindung setzen sollen.

Ein nachträgliches ändern ist uns technisch nicht möglich, schon gar nicht eine Namensänderung!
Wir stellen täglich mehrere 100 Rechnungen aus, der Aufwand eine Rechnung rauszusuchen wäre ohnehin
zu groß.

Mit freundlichen Grüßen

HASA-Shop Team

=========================
HASA-Shop
…ein Unternehmen der
Hamm-Industries GmbH & Co. KG
Kolibriweg 14
85551 Kirchheim
————————————-
Buero@HASA-Shop.de
————————————-
Tel. 089 462791-81 Fax 089 462791-82
=========================
—– Original Message —–
From: “Dominik Herrmann”
Sent: Friday, April 28, 2006 6:52 PM
Subject: Zur Kenntnis: Schreiben vom 28.04.06

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben vorab per E-Mail, das Ihnen in Kürze auch postalisch
zugehen wird. Ich bitte um zügige Erledigung.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Herrmann

bitcast GmbH - St.-Peter-Str. 19 - 86529 Schrobenhausen
info@bitcast.de - Tel.: 08252-9091870 - Fax: 9091871
www.bitcast.de

Mit dieser eher plumpen Abfuhr versuchte das HASA-Shop Team offenbar mein Ansinnen abzuwürgen. Ich habe ja schon viel über unfreundliche Firmen und deren Methoden gehört und habe mich entschlossen, nicht nachzugeben, sondern den anstrengenden Weg auf mich zu nehmen und eine Antwort auf diese Mail zu formulieren.

E-Mail von Dominik vom 29.04.06 @ 13:18 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie dem auch sei: Dann möchte ich hiermit fristgerecht von meinem
Rücktrittsrecht als Verbraucher Gebrauch machen. Die Ware ist natürlich
unversehrt und immer noch versiegelt.

Bitte bestätigen Sie mir den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Wenn ich von Ihnen keinen anderslautenden Vorschlag höre, würde ich
gerne wie folgt vorgehen:

Den Kaufpreis in Höhe von 160,00 EUR zzgl. 7,00 EUR Rücktransportkosten
überweisen Sie bitte innerhalb bis zum 08.05.06 auf folgendes Konto:
Inhaber: Dominik Herrmann
Ktonr 400XXXXX
BLZ 72151880
Sparkasse Schrobenhausen
Verwendungszweck: Hasa-Shop Rueckabwicklung

Den Artikel sende ich Ihnen dann nächste Woche zurück.

Wenn Sie eine andere Vorgehensweise beabsichtigen, teilen Sie mir das
bitte kurzfristig mit. Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Herrmann

Büro HASA-Shop wrote:

> Guten Tag,
> > das ist leider falsch, denn bei der Bestellung weist Amazon extra darauf hin, das nur die
> Lieferadresse an den Verkäufer weitergegeben wird und Sie sich VORAB mit diesem bei anderslautender
> Rechnung in Verbindung setzen sollen.
> > Ein nachträgliches ändern ist uns technisch nicht möglich, schon gar nicht eine Namensänderung!
> Wir stellen täglich mehrere 100 Rechnungen aus, der Aufwand eine Rechnung rauszusuchen wäre ohnehin
> zu groß.
> > Mit freundlichen Grüßen
> > HASA-Shop Team

Nachdem ich diese E-Mail abgeschickt hatte, kam ich jedoch ein wenig ins Grübeln. Vielleicht hatte ich ja tatsächlich einen Hinweis auf der Amazon-Seite übersehen und einen Fehler gemacht? Das Durchstöbern der Hilfeseiten brachte jedenfalls keine Hinweise zu Tage. Ein sehr gutes Dokument ist in dieser Hinsicht die Seite “Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.a.r.l., in der Fassung vom 13.12.2005“, aber dazu kommen wir später noch einmal. Ich habe danach sogar testweise eine weitere Bestellung bei Amazon Marketplace aufgegeben. Natürlich habe ich nirgends einen Hinweis auf die Probleme mit der Rechnungsanschrift gefunden. Daher habe ich eine zweite E-Mail an den hasa-shop geschickt, um den Mitarbeitern das mitzuteilen.

E-Mail von Dominik vom 29.04.06 @ 14:13 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Nachtrag zu meiner E-Mail von 13.18 Uhr möchte ich folgendes bemerken:

* Während des GESAMTEN Kaufprozesses bei einem Marketplace-Geschäft
findet sich - entgegen Ihrer Behauptung - auf der Amazon-Seite KEIN
Hinweis darauf, dass man sich VORAB mit dem Verkäufer zur Beantragung
einer anderslautenden Rechnung in Verbindung setzen soll. Ich wäre Ihnen
daher dankbar, wenn Sie mir einen Link oder Screenshot zeigen könnten,
damit ich weiß, was ich übersehen habe.

* Offensichtlich ist es für Sie einfacher, wenn Sie den Kaufpreis über
Amazon Payments zurückerstatten lassen (und sie erhalten Ihre Gebühren
dann ja auch zurück). Damit bin ich neben dem Vorschlag aus meiner
letzten E-Mail ebenfalls einverstanden.

* In diesem Fall bleibt jedoch ein Problem bestehen:
Gemäß Abschnitt B. I. 5. (Widerrufsbelehrung) der “Teilnahmebedingungen
Amazon Services Europe S.a.r.l., in der Fassung vom 13.12.2005″
(http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/3367031/) muss der
Rück-Versand “auf Kosten und Gefahr des Verkäufers” abgewickelt werden.

Ich schlage hierzu folgende drei Möglichkeiten vor:

a) Sie schicken mir auf dem Postweg einen vorfrankierten Paketaufkleber
zu: Die Versand-Adresse hierfür lautet:
Dominik Herrmann - St.-Peter-Str. 19 - 86529 Schrobenhausen

Mit diesem Paketaufkleber ist es mir dann möglich, der obigen Regelung
zu entsprechen.

b) Sie überweisen mir 7,00 EUR auf das inzwischen bekannte Konto (s.
Mail von 13.18 Uhr), damit ich einen Paketaufkleber bei meiner örtlichen
Postfiliale kaufen kann.

c) Sie bestätigen mir schriftlich (am besten per Fax an 08252-883756),
dass ich Ihnen den Artikel unfrei zurücksenden soll und Sie die Annahme
nicht verweigern werden.

Ich bin mir sicher, wir werden zu einer gütlichen Einigung finden.
Natürlich bin ich immer noch gerne dazu bereit, eine korrigierte
Rechnung entgegenzunehmen (falls sich unterwegs herausstellen sollte,
dass der Aufwand hierfür geringer istk, als die Rückabwicklung entlang
der obigen Punkte).

Weiterhin vielen Dank für Ihre Unterstützung. Ich freue mich von Ihnen
zu hören (bitte nutzen Sie jedoch hierfür meine private E-Mail-Adresse
dominik@herrmann-net.de, die ich als Verbraucher im Sinne des §13 BGB
nutze).

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Herrmann

Büro HASA-Shop wrote:

> Guten Tag,
> > das ist leider falsch, denn bei der Bestellung weist Amazon extra darauf hin, das nur die
> Lieferadresse an den Verkäufer weitergegeben wird und Sie sich VORAB mit diesem bei anderslautender
> Rechnung in Verbindung setzen sollen.
> > Ein nachträgliches ändern ist uns technisch nicht möglich, schon gar nicht eine Namensänderung!
> Wir stellen täglich mehrere 100 Rechnungen aus, der Aufwand eine Rechnung rauszusuchen wäre ohnehin
> zu groß.
> > Mit freundlichen Grüßen
> > HASA-Shop Team

Spätestens jetzt hatte der arme Mitarbeiter wohl mehr Zeit mit dem Lesen meiner E-Mails verbracht als er für die Änderung der Rechnung gebraucht hätte. Kurz nachdem diese E-Mail abgeschickt war, habe ich eine Antwort auf die vorherige Mail erhalten - der hasa-shop legte ein hohes Tempo vor.

E-Mail von hasa-shop vom 29.04.06 @ 14:12:

Guten Tag,

wir sollen Ihnen den Rückversand zahlen, weil Sie einfach alles bestätigen ohne zu lesen?
Sicher nicht … wenn die Ware unversehrt im Haus ist, wird Ihnen der Kaufpreis 157,- Euro
erstattet.

Unfreie Sendungen werden NICHT angenommen.

Mit freundlichen Grüßen

HASA-Shop Team

=========================
HASA-Shop
…ein Unternehmen der
Hamm-Industries GmbH & Co. KG
Kolibriweg 14
85551 Kirchheim
————————————-
Buero@HASA-Shop.de

————————————-
Tel. 089 462791-81 Fax 089 462791-82
=========================
—– Original Message —–
From: “Dominik Herrmann”
To: “Büro HASA-Shop”
Sent: Saturday, April 29, 2006 1:18 PM
Subject: Re: Schreiben vom 28.04.06 / Rechnung 1096545
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie dem auch sei: Dann möchte ich hiermit fristgerecht
von meinem Rücktrittsrecht als Verbraucher Gebrauch machen. Die Ware ist natürlich
unversehrt und immer noch versiegelt. Bitte bestätigen Sie mir den Rücktritt vom
Kaufvertrag. Wenn ich von Ihnen keinen anderslautenden Vorschlag höre, würde ich
gerne wie folgt vorgehen: Den Kaufpreis in Höhe von 160,00 EUR zzgl. 7,00 EUR Rücktransportkosten überweisen Sie bitte innerhalb bis zum 08.05.06 auf
folgendes Konto:

Inhaber: Dominik Herrmann
Ktonr 400XXXXX
BLZ 72151880
Sparkasse Schrobenhausen
Verwendungszweck: Hasa-Shop RueckabwicklungDen Artikel sende ich Ihnen dann nächste Woche zurück.

Wenn Sie eine andere Vorgehensweise beabsichtigen, teilen Sie mir das bitte kurzfristig mit.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Dominik Herrmann

Der hasa-shop war also weiterhin uneinsichtig. Ich glaube, man hatte mich zu diesem Zeitpunkt noch nicht ganz ernst genommen. Aber nun gut, ich hatte ja Zeit und konnte weiterhin hartnäckig bleiben. Auf die Mail gab es erst einmal eine angemessene Antwort.

E-Mail von Dominik vom 29.04.06 @ 14:28 Uhr:

Sehr geehrte Damen und Herren,

> wir sollen Ihnen den Rückversand zahlen, weil Sie einfach alles bestätigen ohne zu lesen?
> Sicher nicht … wenn die Ware unversehrt im Haus ist, wird Ihnen der Kaufpreis 157,- Euro
> erstattet.

Ihre Mail hat sich nun mit meiner letzten Mail (14:13 Uhr) überschnitten. Ich habe inzwischen die ganze Amazon Seite (inkl. der Hilfeseiten zum Thema) durchgelesen und sogar testweise einen weiteren Kaufprozess über Marketplace durchgespielt. Nirgends konnte ich den von Ihnen genannten Hinweis finden. Ich sehe also nicht, dass ich einen Fehler gemacht habe, wie Sie mir ja suggerieren wollen. Darüber hinaus werde ich mich beim Amazon-Support erkundigen, ob es einen offiziellen Standpunkt zu dieser nicht besonders verbraucherfreundlichen Problematik gibt.

> Unfreie Sendungen werden NICHT angenommen.

Womit sich meine Variante c) aus der Mail von 14.13 Uhr ja offenbar erübrigt hat. Allerdings möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie ja gemäß §312d BGB in Verbindung mit §357 Abs. 2 BGB dazu verpflichtet sind, die Kosten für den Rücktransport zu übernehmen. (das wären dann also 157,00 EUR + 7,00 EUR). Die Kosten für den Hin-Transport fallen nach üblicher Rechtsauffassung übrigens ebenfalls unter diese Vorgehensweise und sind daher gemeinsam mit dem Kaufpreis erstattungsfähig (siehe dazu auch OLG Entscheidung von 28.11.01, hier ein Link: http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Entkonfiguration_des_Notebooks.html)

Daher stehen mir gemäß dem Gesetz offenbar tatsächlich
160,00 (=157 EUR Kaufpreis + 3 EUR Versandkosten) + 7 EUR
Rückversandkosten zu. Wenn Sie eine günstigere Lösung kennen, wie ich
den Artikel zu Ihnen zurücksenden kann, würde ich mich über einen
Hinweis natürlich freuen und diesem auch folgen.

Ich hoffe, Sie können mit meiner Auslegung des BGB leben und würde mich
über eine positive Antwort freuen. Sie können aber auch eine andere
Variante zur Einigung vorschlagen.

Grüße
Dominik Herrmann

Im Übrigen war seit Mittag ja auch Christian beim E-Mail-Schreiben und -Lesen dabei und wir hatten gemeinsam Spaß am neuen Volkssport “Paragraphen aus dem BGB zu zitieren” und den hasa-shop damit zu konfronieren.

So leicht gab das hasa-shop Team aber auch nicht auf. Unsere Gesetzeszitate perlten an den Servicemitarbeitern ab wie das Wasser von einer Teflonpfanne. Es gab eine weitere Antwort zu lesen - und das war der Knüller des Tages. Zur Erinnerung: In den oben zitierten “Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.a.r.l., in der Fassung vom 13.12.2005” steht folgender Passus:

Widerrufsrecht

Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen (Hervorhebung durch den Dominik) in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an den Verkäufer.

Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer dem Verkäufer die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Ende der Widerrufsbelehrung

Die wichtige Stelle habe ich optisch hervorgehoben. Lesen Sie nun genauestens, wie der hasa-shop das auslegt.

E-Mail vom hasa-shop vom 29.04.06 @ 15:19 Uhr:

Allerdings möchte ich Sie daran erinnern, dass Sie ja gemäß §312d BGB in
Verbindung mit §357 Abs. 2 BGB dazu verpflichtet sind, die Kosten für
den Rücktransport zu übernehmen. (das wären dann also 157,00 EUR + 7,00
EUR).

Lesen Sie den Artikel genau, OHNE Angaben von Gründen, Ihr Grund steht Fest und es war Ihr Fehler!
Lassen Sie es drauf ankommen, dann sehen wir weiter.
Ich habe schon gehört das Amazon die Bestellabwicklung verändert hat.
Es kann sein, das Sie die Information jetzt per Mail erhalten oder ähnlich …sehen Sie mal nach.

Mit freundlichen Grüßen
HASA-Shop Team

Nanu? Hat da jemand vielleicht etwas falsch verstanden? Mhm, ich denke schon. Man kann nicht mehr zurücktreten, wenn man Gründe genannt hat? Und wenn es der eigene Fehler ist, kann man auch nicht mehr zurücktreten? Soso, interessant! Versuchen wir es noch einmal mit einer Antwort. Vielleicht kann man die Leute ja aufklären.

E-Mail von Dominik vom 29.04.06 @ 16:01

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage erhalten Sie die E-Mail, die mir Amazon als Bestätigung geschickt hat. Sie sehen: Darin ist sowohl die Rechnungs- als auch die Lieferadresse korrekt vermerkt.

Ich sehe also keinerlei Veranlassung für einen “Fehler”. Ob es mein, Ihr oder der Fehler einer Dritten Partei war spielt für die Inanspruchnahme des gesetzl. zugesichterten Rücktrittsrechts *als Verbraucher* aber sowieso keine Rolle. Insofern sehe ich da kein Problem.

Die Existenz des von Ihnen behaupteten Hinweistexts, der besagen soll, dass bei Marketplace-Geschäften die Angabe einer Rechnungsanschrift nicht möglich sei und nur in direktem Kontakt mit dem Verkäufer ausgehandelt werden könne, bleibt also weiterhin unbewiesen.

Darüber hinaus habe ich das Gefühl, dass Sie den Satz “Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen.” (Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.a.r.l., in der Fassung vom 13.12.2005) nicht so auslegen, wie er gemeint ist. Zur Verdeutlichung:

Der Käufer KANN ohne Angabe von Gründen widerrufen, er darf aber natürlich auch MIT Angabe von Gründen widerrufen. Dies ist ganz im Sinne von §355 BGB Abs. 1 “Der Widerruf muss keine Begründung enthalten”.

Wenn Sie es unbedingt möchten, widerrufe ich hiermit meine Gründe und widerrufe nun (immer noch fristgerecht) *ohne Angabe von Gründen* meine Bestellung 736-8683207-3804909 über Amazon Marketplace.

Sie sehen: Darauf kann man es durchaus einmal ankommen lassen. (Welche Verbraucherschutz-Einrichtung ist eigentlich für Ihren Firmensitz zuständig?)

Ansonsten würde ich vorschlagen, wieder einen sachlicheren Ton zu wählen, um eine gütliche Einigung nicht zu gefährden. Weiterhin vielen Dank für Ihre Unterstützung in der Angelegenheit.

Ich nehme an, die Zusendung einer korrekten Rechnung ist immer noch aufwändiger als das nachfolgende Prozedere?

Grüße Dominik Herrmann

Zur Klärung musste nun auch der Amazon-Service herhalten, der wohl die längste E-Mail des Amazon-Universums an diesem Tag erhalten würde:

E-Mail von Dominik an den Amazon-Service vom 29.04.06 @ nachmittags:

Sehr geehrte Damen und Herren,

leider gibt es Probleme mit der Bestellung 736-8683207-3804909 beim Marketplace-Teilnehmer hasa-shop.

Ich habe bei der Bestellung eine Lieferanschrift, die von der Rechnungsanschrift abweicht eingetragen. Diese wurde auch korrekt übermittelt und mir per E-Mail bestätigt (22.04.06 14:04 Uhr). Die Rechnung sollte also auf eine Körperschaft (bitcast GmbH) ausgestellt werden, während die Lieferung an eine natürliche Person (Dominik Herrmann) gehen sollte. Eigentlich ein ganz normaler Vorgang.

Die Lieferung habe ich am 25.04.06 um 16:27 entgegengenommen. Der Lieferumfang ist vollständig. Allerdings ist ein entscheidendes Detail falsch: Die Rechnungsanschrift. Wieso ist das ein Problem? Weil dadurch die Buchhaltung der Kördperschaft keine Möglichkeit hat, die Rechnung wie vorgesehen in der GmbH als Aufwand zu verbuchen und ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist.

Leider war es auch nach mehreren E-Mails und entsprechenden Antworten nicht möglich, den Verkäufer dazu zu bewegen, eine korrigierte Rechnung auszustellen. Mein Ansinnen, mich dann gemäß der falschen Rechnungsadresse als Verbraucher aufzufassen und mir daher zu gestatten, von meinem 14-tägigen Rücktrittsrecht gemäß §312d in Verbindung §355 BGB mit den Folgen beschrieben in §357 BGB Gebrauch machen zu lassen, wollte der Verkäufer ebenfalls nicht gelten lassen, da ich meinen Rücktritt nicht - und jetzt lesen Sie bitte genau - wie in Abschnitt B I.5. der “Teilnahmebedingungen Amazon Services Europe S.a.r.l., in der Fassung vom 13.12.2005″ OHNE Angabe von Gründen, sondern MIT Angabe von Gründen erklärt hatte.

Im übrigen hat der Verkäufer darauf bestanden, dass ich einen Fehler begangen hätte (ich hätte angeblich wissen müssen, dass es nicht möglich ist getrennte Rechnungs- und Lieferanschriften bei Marketplace-Geschäften anzugeben), weshalb er lediglich zu einer Gutschrift in Höhe des Produktpreises (157 EUR) bereit war. Die Versandkosten für den Hintransport (3 EUR) wollte er mir nicht erstatten. Selbst der Hinweis auf die einschlägige Entscheidung des OLG Frankfurt Az. 9 U 148/01 vom 28.11.01 brachte keine Abhilfe. Darüber hinaus war er auch nicht bereit, den Rücktransport zu bezahlen (Rechtsgrundlage §357 Abs. 2).

Eine sehr unbefriedigende Haltung, meinen Sie nicht?

Mich hätte nun folgendes interessiert:

a) Ist es in der Tat so, dass die angegebene Rechnungsadresse dem Verkäufer nicht übermittelt wird?

b) Falls a) zutrifft: Wo kann ich das als Kunde während des Kaufprozesses erkennen?

c) Wie wäre Ihrer Meinung nach das korrekte Verhalten des Verkäufers gewesen?

d) Wird Amazon im Falle eines Konflikts mit der A-Z-Garantie für den Schaden einstehen?

Ich würde mich darüber freuen, wenn Sie sich in der Sache für mich einsetzen würden. Als langjähriger Amazon-Kunde und (zeitweise) Marketplace-Anbieter bin ich doch einigermaßen verwundert, wie kundenunfreundlich diese Angelegenheit verläuft.

Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen Dominik Herrmann

Leider habe ich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Antwort von Amazon erhalten. Ich bin aber wirklich neugierig, was die wohl sagen werden. Glaubt man den Versprechungen auf der Homepage beantwortet Amazon jede Anfrage innerhalb von 24h. Da bin ich ja einmal gespannt, die Amazon-Leute brauchen diese Zeit wahrscheinlich schon allein zum Lesen meiner Mail und der zitierten Gesetzesgrundlagen.

Völlig überraschend war zwischenzeitlich wieder elektronische Post vom hasa-shop gekommen. Und man glaubt es kaum, auch die haben offenbar bei Amazon nachgefragt, was ein Käufer alles wissen und ein Verkäufer alles machen muss. Aber lesen Sie doch einfach selbst:

E-Mail vom hasa-shop, äh - von Kliem - - > HASA-Shop, vom 29.04.06 @ 15:48 Uhr:

Guten Tag,

eben haben wir Antwort auf unsere Anfrage erhalten.
Wir müssen uns bei Ihnen entschuldigen, da der Fehler bei Amazon liegt.
Es wurde uns mitgeteilt das die Info seit der Umstellung nicht mehr eingeblendet wird.
Somit kann der Käufer dies auch nicht wissen.

Aber zur Info: Rechnungsadressen werden Grundsätzlich nicht von Amazon an den Verkäufer
weitergeleitet.

Bis der Fehler behoben ist, müssen wir bei abweichender Rechnungsadresse in den sauren Apfel beißen
und diese korrigieren.

Da unser System für so etwas nicht geschaffen wurde, kann es bis Mitte der Woche dauern, bis wir die
Möglichkeit dazu haben.

Sie erhalten dann die gewünschte Rechnung per Mail.

Es wäre nett, wenn Sie mir die Anschrift dieser auch noch mal mitteilen würden, da ich das erste mal
mit Ihnen kommuniziere und der Kollege die Mails nicht alle abgelegt hat.

Mit freundlichen Grüßen
D.Kliem

Nanu? Da trauten wir unseren Augen nicht so ganz. Darum haben wir nicht gezögert, sondern Hr. Kliem (offenbar der einzige hasa-shop-Mitarbeiter, der zu seinen E-Mails mit seinem Namen steht) sofort geantwortet.

E-Mail von Dominik vom 29.04.06 @ 16:52 Uhr:

Sehr geehrter Herr Kliem,

vielen Dank, dass Sie sich der Sache angenommen haben und zu ihrer
Klärung beitragen möchten.

Es freut mich zu hören, dass ich nicht wissen konnte, dass Sie die
Rechnungsanschrift nicht bekommen (wieso kann ich sie dann eingeben,
aber das ist ein anderes Problem). Ich habe in der Angelegenheit ja auch
schon eine Anfrage bei Amazon laufen und bin gespannt, ob ich eine
ähnliche Antwort erhalte.

Die vollständige, korrigierte Rechnungsadresse lautet wie folgt:

bitcast GmbH
Dominik Herrmann
St.-Peter-Str. 19
86529 Schrobenhausen
Bayern
Deutschland

Bitte senden Sie diese bis 06.05.06 z.B. als PDF an info@bitcast.de. Als
Entgegenkommen würde ich dann ausnahmsweise nicht auf ein digital
signiertes Dokument, das ich ja eigentlich für den Vorsteuerabzug
bräuchte (Sie erinnern sich sicherlich an §14 Abs. 3 UStG) bzw. eine per
Post zugeschickte Rechnung bestehen.

Sollten Sie Interesse an den übrigen E-Mails unserer Kommunikation haben
(z.B. für die gesetzl. vorgeschriebene Archivierung gemäß §147 AO), kann
ich Ihnen diese gerne noch einmal weiterleiten.

In diesem Zusammenhang schöne Grüße auch an Ihren Kollegen.

Mit freundlichen Grüße
Dominik Herrmann

Kliem –> HASA-Shop wrote:
> Guten Tag,
> > eben haben wir Antwort auf unsere Anfrage erhalten.
> Wir müssen uns bei Ihnen entschuldigen, da der Fehler bei Amazon liegt.
> Es wurde uns mitgeteilt das die Info seit der Umstellung nicht mehr eingeblendet wird.
> Somit kann der Käufer dies auch nicht wissen.
> Aber zur Info: Rechnungsadressen werden Grundsätzlich nicht von Amazon an den Verkäufer
> weitergeleitet.
> Bis der Fehler behoben ist, müssen wir bei abweichender Rechnungsadresse in den sauren Apfel beißen
> und diese korrigieren.
> Da unser System für so etwas nicht geschaffen wurde, kann es bis Mitte der Woche dauern, bis wir die
> Möglichkeit dazu haben.
> Sie erhalten dann die gewünschte Rechnung per Mail.
> Es wäre nett, wenn Sie mir die Anschrift dieser auch noch mal mitteilen würden, da ich das erste mal
> mit Ihnen kommuniziere und der Kollege die Mails nicht alle abgelegt hat.
> > Mit freundlichen Grüßen
> > D.Kliem

Das ist das vorläufige Ende der Geschichte über das Wettrennen zwischen Hase(shop) und Igel. Aber ich bin mir sicher, dass es noch nicht ganz vorbei ist.

* Wird der hasa-shop fristgerecht ein neues Faktura-Programm beschaffen können?
* Wird die Rechnung tatsächlich per E-Mail kommen oder doch auf dem Postweg?
* Meldet sich Amazon WIRKLICH innerhalb der zugesicherten 24h oder dauert es dieses Mal doch einen ganzen Tag?

Lesen Sie mehr - demnächst an dieser Stelle…

[Update vom 01.05.06]

Inzwischen habe ich noch eine E-Mail vom hasa-shop bekommen (Hr. Kliem gibt sich also Mühe).

E-Mail vom hasa-shop (Kliem) vom 29.04.06 @ 18:25 Uhr:

Guten Tag!

Hier die ORIGINAL-Mail an unser System und an das Paymant-System!
Wie Sie feststellen werden, ist keine Rechnungsadresse vorhanden.

Mit freundlichen Grüßen

D.Kliem

Die von Hr. Kliem weitergeleitete E-Mail sieht so aus:

Sehr geehrte(r) amazon@hasa-shop.de,

Sie haben soeben erfolgreich in Amazon Marketplace verkauft! Wir haben den
Erloes des Verkaufes Ihrem Amazon Payments Konto gutgeschrieben. Von hier
wird dann die Ueberweisung auf Ihr Bankkonto ausgefuehrt.

1 von Acrobat 7.0 Standard deutsch WIN [CD-ROM]

Bitte versenden Sie den Artikel umgehend per Standardsendung. Wir empfehlen Ihnen,
innerhalb von zwei Werktagen nach dem Verkauf am 23.04.2006
die Ware zu versenden. Andernfalls gelten die von Ihnen angegebenen Versandbedingungen.

****************************************************************
Beachten Sie bitte unsere Richtlinien zum Versand:
http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/3366791/
****************************************************************

Anbei die Versandadresse Ihres Kaeufers (Geben Sie bitte als Absenderadresse
Ihre eigene Adresse an und legen Sie den Packzettel aus dieser E-Mail bei.)

Adressaufkleber
- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Dominik Herrmann
20167668
PACKSTATION 102
93059 Regensburg
Deutschland

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
PACKZETTEL:

Amazon Marketplace Artikel: Acrobat 7.0 Standard deutsch WIN [CD-ROM]
Angebotsnummer: 0405W904833
SKU : 1169785
Menge: 1

Gekauft am: 22.04.2006
Versendet von: amazon@hasa-shop.de

Versandadresse:

An: Dominik Herrmann
Adresszeile 1: 20167668
Adresszeile 2: PACKSTATION 102
Adresszeile 3:
Stadt: Regensburg
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland

Name des Kaeufers: D. Herrmann

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Hier die Details Ihres erfolgreichen Verkaufs in Amazon Marketplace:

Transaktionsnummer: 736-8683207-3804909
Angebote: 1
Anzahl bestellter Artikel: 1

Artikel: Acrobat 7.0 Standard deutsch WIN [CD-ROM]
http://s1.amazon.de/exec/varzea/ts/exchange-glance/Y01Y1779614Y0505236
Angebotsnummer: 0405W904833
SKU: 1169785
Menge: 1
Kaufpreis des Kaeufers: EUR 157,00

E-Mail-Adresse des Kaeufers: domi@exonet.de
Angebotsnummer: 0405W904833
Transaktion: 736-8683207-3804909 1169785
Datum des Verkaufs: 22.04.2006

Amazon Verkaufsgebuehr: (EUR 24,56)
Versandkostengutschrift: EUR 3,00
Abzueglich der Umsatzsteuer: (EUR 0,00)
—————
Ihr Guthaben (in Ihrem Payments-Konto): EUR 135,44

Sie koennen die Details Ihres Angebotes einsehen unter:

–> http://s1.amazon.de/exec/varzea/ts/exchange-glance/Y01Y1779614Y0505236

Da steht also tatsächlich keine Rechnungsanschrift drin. Interessant wäre nur noch, was passiert, wenn man auf die Links klickt. Vielleicht taucht die Rechnungsanschrift ja dort irgendwo auf? In meinem Amazon-Konto-Bereich ist sie schließlich auch korrekt hinterlegt.

Inzwischen hat sich auch Amazon gemeldet. Die versprochenen 24h Reaktionszeit haben sie allerdings nicht geschafft - dennoch liest sich ihre E-Mail wie ein Flickwerk aus Textbausteinen, die für alle erdenklichen Lebenslagen passen könnten.

E-Mail von Amazon vom 01.05.06 @ 13:03 Uhr:

Guten Tag,

vielen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de Marketplace.

Bitte verzeihen Sie uns in diesem Fall!

Dürfen wir Sie bitten, sich mit Ihrem Anliegen direkt an den
ausgewählten Anbieter zu wenden? Dieser stellt Ihnen sicher gerne
eine ordnungsgemäße Rechnung aus.

Da Sie den Titel “Acrobat 7.0 Standard deutsch WIN” (Bestellnummer
siehe Betreffzeile)nicht direkt bei Amazon.de gekauft, sondern über
unsere Plattform Amazon.de Marketplace von einem Drittanbieter
erworben haben, ist es uns nicht möglich, Ihnen für diesen Auftrag
eine Rechnung zu erstellen.

Wir bitten um Ihr Verständnis:

*****Wir stellen lediglich nur die Plattform zur Verfügung. Da der
Verkäufer Ihre Bestellung abwickelt, sollte er Ihre Fragen über den
aktuellen Versandstatus beantworten können.*****

Übrigens:

Falls der Artikel aus Ihrer Bestellung (Bestellnummer im Betreff)
nicht Ihren Erwartungen entspricht. In solchen Fällen bitten wir
Sie, sich zuerst mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, um ihm
die Situation zu erklären und eine geeignete Lösung zu finden.

Sie erreichen Ihren Verkäufer unter folgender E-Mail-
Adresse: “amazon@hasa-shop.de”.

Sie diese Nachricht auf. Sollten Sie innerhalb von 3 Werktagen keine
Rückmeldung von Ihrem Verkäufer erhalten, oder zu keiner Einigung
wegen der Erstattung oder des Ersatzes kommen, melden Sie sich bitte
wieder bei uns. Bitte warten Sie in jedem Fall zunächst das Ergebnis
Ihrer Verhandlungen mit dem Verkäufer ab. Denn an sich ist dieser
Ihr Vertragspartner und damit der richtige Ansprechpartner.

***********************************************************
Vielleicht kommt es für Sie ja auch in Frage, unsere Online A bis z
Garantie in Anspruch zu nehmen. Falls Sie alle Voraussetzungen
erfüllen, können Sie den Garantieantrag stellen und eine Erstattung
des Bestellwertes einschließlich der Versandkosten beantragen.

Detaillierte Erläuterungen zu unserer Amazon A-bis-z-Garantie
einschließlich des Antragsformulars, finden Sie auf unseren Hilfe-
Seiten:

http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/886414/
***********************************************************

Sobald Sie sich wieder bei uns melden, werden wir den Status Ihrer
Bestellung überprüfen und uns um eine Lösung kümmern, soweit uns
dies möglich ist. Bitte kontaktieren Sie uns über folgenden Link:

www.amazon.de/rsvp-mi?comm_id=xxx

Weiterhin:

Es tut uns sehr Leid, dass Sie diese Erfahrung bei der Lieferung
Ihrer Amazon.de-Bestellung machen mussten!

Wir möchten Ihnen einen wirklich guten Service bieten, was natürlich
auch bedeutet, dass unsere Sendungen wohlbehalten und problemlos bei
Ihnen ankommen.

*****Um zu erfahren, wie unser Angebot bei unseren Kunden ankommt,
werten wir Ihr Feedback regelmäßig aus. Ich habe daher eine Kopie
Ihrer E-Mail an unser Marketplace-Team weitergeleitet.****

Bitte entschuldigen Sie uns nochmals für diese Unannehmlichkeit.

Es tut uns sehr Leid: Wir finden in der Regel meistens eine
Kulanzlösung für unsere Kunden. In diesem Fall sehen wir uns jedoch
außerstande, Ihnen eine akzeptable Lösung anzubieten. Wir bedauern
diese Tatsache, bitten jedoch nochmals um Ihr Verständnis.

Bitte teilen Sie uns doch mit, ob unsere Antwort hilfreich war.
Sie war es? Dann klicken Sie bitte hier:
http://www.amazon.de/rsvp-y?c=xxx
Nein? Dann klicken Sie bitte hier:
http://www.amazon.de/rsvp-n?c=xxx&q=deff

Freundliche Grüße

Chandna Tandon
Kundenservice Amazon.de
http://www.amazon.de

Leider war Amazon also trotz der langen Bedenkzeit nicht in der Lage, eine Antwort zu schreiben, die auf meine konkret formulierten Fragen eingeht. Darüber hinaus wurde in der Mail von Herrn/Frau Tandon lediglich das wiederholt, was bereits auf den Hilfeseiten zu lesen ist. Man kommt sich ein wenig wie ein Anfänger vor, der noch nie bei Marketplace eingekauft hat. Ich bin ja mal gespannt, was als nächstes passiert. Jedenfalls werde ich sicherlich nicht auf den “Diese-Antwort-war-hilreich”-Link klicken!

Update vom 05.05.06:

Unglaublich, aber wahr! Am 03.05. habe ich eine neue Rechnung vom hasa-shop bekommen, die die korrekte Rechnungsanschrift trägt. Damit ist die Angelegenheit nach einigen Strapazen völlig unerwarteterweise doch noch in meinem Sinn ausgegangen. Ich hatte ja schon selbst nicht mehr daran geglaubt. Ich möchte mich an dieser Stelle noch einmal für das Engagement von Hr. Kliem vom hasa-shop bedanken. Wären die nicht so bockig gewesen, hätten wir uns den ganzen Stress ersparen können.

Amazon werde ich nicht zurückschreiben, weil ich keine Lust darauf habe mit einer Maschine zu kommunizieren, die in sinnlosen Wortfetzen antwortet. Vielleicht programmiere ich in einer freien Minute einen Amazon-Kundenservice-Bot, der den Kundenservice mit den gleichen Waffen schlägt und 1x täglich sinnlose Anfragen produziert. Hey, das wäre echt mal witzig! Wenn sich jemand an diesem Projekt beteiligen will, soll er sich unbedingt bei mir melden.
So, ich werde diesen Beitrag jetzt in den öffentlichen Bereich stellen, da er nach Aussagen einiger Leser einen gewissen Unterhaltungswert hat. Ja, ich werde mich wohl auch noch lange daran erinnern, dass man nach der Auslegung des hasa-shop Mitarbeiters nur OHNE, aber keinesfalls MIT Angabe von Gründen den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären kann.

Ich weise noch einmal darauf hin, dass dieser Beitrag keinen Akt der Vergeltung gegen den hasa-shop darstellen soll, sondern ich ihn lediglich als mahnendes Beispiel der Allgemeinheit zur Verfügung stellen will.
Beitrag wurde veröffentlicht am 05.05.06.

Update vom 08.05.06:

Eigentlich wäre diese Geschichte ja inzwischen zu Ende. Ich habe aber noch eine weitere Mail an Amazon geschrieben, um auf die Missstände hinzuweisen.

E-Mail von Dominik an Amazon vom 07.05.06:

Ihre Antwort auf meine Mail vom 29.04. ging nicht auf meine konkreten Fragen (die ich auch noch klar erkennbar außerhalb des Fließtextes platziert habe) ein. Statt dessen kommt beim Lesen das Gefühl auf, dass es sich lediglich um eine Aneinanderreihung von Textbausteinen handelt, die nichts miteinander zu tun haben. Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, ist dies ziemlich unbefriedigend.

Dieses Mal gab es sogar eine Reaktion darauf innerhalb der 24h-Frist. Und diese Mail liest sich auch nicht mehr als ob sie lediglich aus Textbausteinen zusammenkopiert worden wäre.

E-Mail von Amazon vom 08.05.06:

Guten Tag Herr Herrmann,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben an Amazon.de Marketplace.

Es tut mir sehr leid dass die Bestellung nicht zu Ihrer vollsten
Zufriedenheit verlaufen ist!

Geben Sie mir bitte Gelegenheit, Ihre Anfrage zu Ihrer Zufriedenheit
abzuschließen. Ich habe mir den bisherigen Ablauf der Korrespondenz
noch einmal angesehen.

Da Sie den Titel nicht direkt bei Amazon.de gekauft haben, sondern
über einen Drittanbieter erworben haben, ist es auch uns nicht
möglich, Ihnen für diesen Auftrag eine Rechnung zu erstellen.

Wir können leider keine Aussage treffen, ob ein Anbieter
verpflichtet ist, eine Rechnung auszustellen.

Wenn Sie den Artikel zurückschicken und es mit dem Verkäufer zu
keiner Einigung kommt, können Sie die A-Z Garantie in Anspruch
nehmen.

Detaillierte Erläuterungen zu unserer Amazon A-bis-z Garantie
einschließlich des Antragsformulars, finden Sie auf unseren
Hilfeseiten:

http://www.amazon.de/exec/obidos/tg/browse/-/886414/

Beantragt werden kann unsere Garantie frühestens 30 Tage, spätestens
jedoch 90 Tage nach Kauf bei Marketplace.

Nun würde ich gerne zu Ihren gestellten Fragen Stellung beziehen.

Dem Verkäufer wird Ihre Rechnungsanschrift nicht mitgeteilt. Er
bekommt lediglich die Versandadresse zum versenden der Sendung.

Dies können Sie als Kunde nicht erkennen. Wenn Sie die Rechnung an
eine bestimmte Adresse ausgestellt haben möchten, müssten Sie dies
dem Verkäufer sofort nach Bestellaufgabe mitteilen bzw. dies mit
Ihrem Verkäufer abklären.

Auf Ihre Frage “Wie wäre Ihrer Meinung nach das korrekte Verhalten
des Verkäufers gewesen?” gilt dass wir grundsätzlich, wie bereits
geschrieben, keine Aussage treffen können ob der
Verkäuferverpflichtet ist, eine Rechnung auszustellen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen!

Bitte setzen Sie sich erneut mit uns in Verbindung, wenn Sie weitere
Fragen haben - wir sind immer wieder gerne für Sie da!

Freundliche Grüße

Melanie Schuecker
Kundenservice Amazon.de
http://www.amazon.de

Das ist jetzt aber endgültig das Ende der Geschichte. Was lernen wir daraus? Wenn alles glatt läuft, ist Amazon super. Aber wehe man muss mit dem Support Kontakt aufnehmen, dann wird es spannend…

### Ende des dokumentierten Originalbeitrags vom Blogaholic ###

Mein Parteibuch gratuliert dem vertretungsberechtigtem Geschäftsführer der komplementären Hamm Verwaltungs GmbH, Herrn Sascha Hamm, zur erfolgreichen Zensur und empfiehlt ihm, mal ein paar Tips für Unternehmer im Web 2.0 zu lesen.

7 Kommentare zum Beitrag “Rechnungsspaß mit dem HASA-Shop zensiert”

  1. Peterle sprach

    Das mit der korrekten Rechnung ist bei vielen Tonnen-OVP-Ware-verschicken-für-billig Händlern recht schwierig.

    Dem Autor sollte übrigens klar sein, dass er als GmbH gar kein Widerrufsrecht hat! Auch reagieren diese Firmen allergisch auf Support-Spam wie oben zu sehen… Seitenlange Erläuterungen bla bla das kann kein Mensch bezahlen wenn sich das ein Mitarbeiter alles durchlesen muss für 2,20 EUR Marge…
    Am besten erstellt man einen vorgefertigten Standardbrief, der alle üblichen Verdächtigen zum Ankreuzen enthält: Empfänger, Rechnungsnummer, Hinweis auf die Leistungsperiode und so weiter… und einen Hinweis auf die RechtsPFLICHT des Lieferanten (HGB §§könnt ich euch selber raussuchen) korrekte Rechnungen zu schreiben.
    Das dann zusammen mit der Originalrechnung per Brief zurück und in 95% der Fälle ist nach kurzer Zeit die gewünschte Rechnung im Briefkasten… bei den übrigen 5% nochmal ne Kopie faxen und den Versand der Rechnung anmahnen -> funktioniert immer.

    Ich kann mir übrigens gut vorstellen, dass der Händler Angst hatte wg. der Veröffentlichung seines Briefes selber Fanpost zu bekommen und es eine Panikreaktion war?

  2. Perspektive2010 sprach

    Der Witz ist ja gerade, dass die private Adresse der Packstation als Rechnungs- und Lieferanschrift angegeben war, so dass die verbraucherrechtlichen Regelungen voll einschlugen. Das wurde erst durch die geänderte Rechnung getilgt, weil erst dann eindeutig ein B2B-Geschäft vorlag.

    Gruß

    Alex

  3. Oliver sprach

    Ich verstehe den Witz an diesem Beitrag nicht, der HASA-Shop hatte, wie sich am Ende rausgestellt hat, RECHT gehabt.
    Seit Beginn der Geschichte behauptet dieser, das Amazon nur die Lieferadresse mitteilt. Dies wurde vom Kunden die ganze Zeit angezweifelt, aber am Ende der Geschichte durch Amazon bestätigt. Außerdem schreibt Amazon: ### Wenn Sie die Rechnung an eine bestimmte Adresse ausgestellt haben möchten, müssten Sie dies dem Verkäufer sofort nach Bestellaufgabe mitteilen..### Dies hat der Kunde aber nicht getan, sondern er hat sich erst nach Erhalt der Ware gemeldet. Ich verstehe vollkommen, das der Aufwand hier zu Gross ist.

    @Peterle - Man sieht Du hast Erfahrung, genau so wird es gemacht und klappt fast immer.
    Nur Dein HGB stimmt nicht so ganz, denn zur Rechnungsänderung nach dem Kauf kann KEINER Verpflichtet werden.
    Wie Du ja am Ende selbst gelesen hast, lag zum Zeitpunkt des Kaufs die falsche Rechnungsadresse vor …

    @Perspektive2010 – Nich ganz richtig, da sich der Verkäufer als Firma autete, zählt nicht die Rechnung.

    Meiner Meinung hätte der Kunde einen Freiumschlag mit original Rechnung an HASA-Shop senden sollen und alles wäre gut.
    Aber so wird es wahrscheinlich noch eine saftige Klage wegen Rufschädigung oder so ähnlich geben. Ich würde mir dies hier auf jeden Fall nicht gefallen lassen.
    Es gibt immer Mittel und Wege jemanden ausfindig zu machen und in den meisten Ländern sind die Gesetze härter als in Deutschland.

    Gruß Olli

  4. Redaktion sprach

    @Oliver
    Lustig ist die ganze Geschichte, weil Hasa-Shop nicht nur einen bemerkenswerten Umgang mit Kunden, über den sich hier jeder selbst eine Meinung bilden kann, an den Tag gelegt hat, sondern nachträglich auch noch den Bericht über seinen Umgang mit Kunden zensieren lassen hat.

    Und natürlich hat weder das eine noch das andere letztlich funktioniert. Der Hasa-Shop war vielleicht - das müsste im Zweifel die Gerichtsbarkeit entscheiden - nicht verpflichtet, soviel Kundenfreundlichkeit an den Tag zu legen, eine neue Rechnung zu schicken, aber clever war die kundenunfreundliche Entscheidung sicher nicht.

    Wie wär’s mit einem neuen Werbespruch: “Nein, wir sind nicht kundenfreundlich. Aber pssst, wenn Sie darüber berichten, schicken wir den Anwalt… Wir lassen uns Kundenunfreundlicheit schließlich was kosten.”

    Clevere Geschäftsleute machen das wohl so.

  5. Hermann sprach

    Ärger mit HASA-SHOP kann ich bestätigen. Am 21.09. habe ich ein PS3-Spiel bei HASA via EBAY gekauft. Ich wurde bis 10.10. mit Mails vertröstet. Die Sendung soll angeblich mehrfach nicht angekommen sein. Einen Nachweis über eine erfolgte Versendung konnte HASA nicht erbringen. Nur auf Beschwerde bei PAY/EBAY wurde am Ende doch noch geliefert. Bei solchen Versender möchte ich in der Zukunft nicht mehr kaufen, da der Ärger durch die Ersparnis kaum wettzumachen ist. Ständig E-Mail Nachfragen, PAYPAL-Beschwerde anlegen rechtfertigen,Telefonate .. alles wegen einem Artikel unter 30€ - da ist mir meine Zeit zu schade. Danke HASA-Shop .. wenigstens Euer Laden brummt …

  6. Hans sprach

    Hi,

    nun möchte ich auch mal über diesen “tollen” Shop berichten.
    ABSOLUT NICHT EMPFEHLENSWERT…NIE WIEDER!!!
    Auch ich hatte derbe Probleme mit dem Shop.

    Ich habe ein PS3 Spiel am 01.12.2009 unter http://www.hasa-shop.de gekauft.

    Ich habe selbstverständlich unmittelbar nach dem Kauf überwiesen.

    Ich wurde, wie mein Vorredner berichtet, auch mehrfach über 2 Monate vertröstet.

    Da der Hasa Shop ja ein Paket anbietet und rechtlich gesehen man ja eine Trackingnummer hat, wurde mir diese nie mitgeteilt.

    Nach einem Monat bekam ich, NACH MEHRFACHEN ANFRAGEN endlich eine Mail.
    War zu diesem Zeitpunkt echt sauer!!!
    Hierdrin steht, dass das Paket entweder abhanden gekommen ist auf dem Postweg oder aber, dass es zu denen wieder zurückgeschickt wird.
    *Nach einem Monat????*

    Weiterhin stand in dieser Mail drin, dass der Hasa Shop eine Nachlieferung machen möchte aber nicht genau weiss wann der Artikel vom Grosshändler geliefert wird.
    *Das ist echt komisch, unwissend zu sein wann seine bestellte Ware ca. eintreffen wird*

    Wohl gemerkt, die Bestellung bzw. die Bezahlung ist schon rund 1 Monat her wo ich diese Mail bekam.
    *Hier dachte ich nur…der Typ, der diesen kleinen Webshop und die Ebay Verkäufe abwickelt scheint wohl voll überfordert zu sein.

    Naja ich habe auf diese Mail geantwortet, dass der mir das Geld zurücküberweisen soll.

    Nach langem hin und her mit dem Anwalt habe ich letztendlich mein Geld wieder bekommen da schon der Gerichtsantrag gestellt wurde.
    Erst dann hat der Typ mir das Geld zurück überwiesen.

    Naja mein feedback ist ein DICKES FETTES MINUS für http://www.hasa-shop.de

    Will nicht wissen wieviel Kunden über Ebay und über den Shop geprellt wurden und weiterhin geprellt werden!!

    ABSOLUT NICHT EMPFEHLENSWERT…NIE WIEDER!!!

  7. Daniel sprach

    Hi,

    komisch aber ich hatte die selben Probleme mit dem Hasa-Shop wie mein Vorredner.

    Auch ich habe einen Artikel bestellt und per Vorkasse überwiesen.

    Den Artikel habe ich ebenfalls seit Wochen nie erhalten.
    Ich habe nach einer Woche eine Mail abgeschickt wo mein Artikel bleibt und nie eine Mail erhalten.

    So schrieb ich innerhalb 3 Wochen täglich eine Mail.

    Erst wo sich mein Anwalt bei diesem komischen Shop gemeldet hat, hatte ich das Geld komischerweise am übernächsten Tag auf meinem Konto wiedergesehen.

    F A Z I T:
    LEUTE LASST DIE FINGER WEG VON DIESEM SHOP!!!
    IHR WERDET NUR ÄRGER HABEN!!!
    LIEBER 2 EURO MEHR ZAHLEN ABER DAFÜR SERIÖS UND NICHT WIE IN DIESEM HASA-SHOP.

    Was mich auch nicht wundert ist, dass Hasa-Shop sämtliche Bewertungsteilnahme von ALLEN Bewertungsportalen verbietet.
    KEIN WUNDER!!!

    In diesem Sinne.

    Viele Grüße

    Daniel

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