Am 06.11.2007 hat es bei Rechtsanwalt Tronje Döhmer eine vom bereits durch die Hausdurchsuchung bei Ulrich Brosa aus Amöneburg bestens bekannten CDU-Staatsanwanwalt Philipp Zmyj-Köbel vom LG Marburg angezettelte Hausdurchsuchung gegeben. Mein Parteibuch erreichte dazu nachfolgende Pressemitteilung der Kanzlei Döhmer:
PM der Kanzlei Döhmer - Rechtswidrige Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktion vom 06.11.07
Prozesserklärung in dem Verfahren gegen den Angeklagten D. (LG Marburg - 1 Kls 4 Js 10043/04)(1) Rechtsanwalt Döhmer ist in dem obigen Verfahren neben Frau Rechtsanwältin Dauer Wahlverteidiger in der obigen Strafsache gegen den in Untersuchungshaft befindlichen D. Dabei beteiligte RA Döhmer sich aktiv an der Befragung von Zeugen. Außerdem bereitete er in Abstimmung mit dem Angeklagten D. und der Pflichtverteidigerin RAin Dauer insgesamt 41 Beweisanträge vor. Die 1. Große Strafkammer gab den Beweisanträgen teilweise statt, teilweise lehnte sie sie ab. Die Beweisanträge führten indes zu einer nicht ganz unerheblichen Ausweitung der Beweisaufnahme mit der Folge, dass Umstände zu Tage traten, die geeignet sind, den Angeklagten nicht unerheblich zu entlasten. Von ursprünglich 13 angeklagten Taten kamen bereits 6 Taten zur Einstellung nach § 154 II StPO.
(2) Auf Seiten der Staatsanwaltschaft bei dem LG Marburg wird das Verfahren maßgeblich von StA Zmyj-Köbel beeinflusst. Dieser führt bereits seit Jahren Ermittlungen gegen den Angeklagten D. Dabei ging er wenig objektiv und einseitig zu Lasten des Angeklagten D. vor, in dem er Umstände, die geeignet sein könnten den Angeklagten D. zu entlasten, vom Ermittlungsansatz ausklammerte. Dafür musste er in der seit dem 10.07.2007 laufenden Hauptverhandlung nicht nur Kritik seitens der Verteidigung hinnehmen. In der Hauptverhandlung fiel StA Zmyj-Köbel mehrfach durch abweichendes, stark emotionales Verhalten auf. Er lies andere Verfahrensbeteiligte nicht aussprechen und fiel ihnen ins Wort. Unsachliche Kommentare begleiteten sein Auftreten in der Hauptverhandlung. Seinen vorläufigen Höhepunkt erreichte das unangemessene Verhalten des StA Zmyj-Köbel, als er in dieser Haftsache für den vorzeitigen Abbruch der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung vom 13.09.2007 sorgte. Unter Außerachtlassung der für Staatsanwälte geltenden Verhaltensregeln in der Hauptverhandlung (Sachlichkeitsgebot) beschimpfte StA Zmyj-Köbel den heranwachsenden Zeugen B lautstark („dreist”, „Unverschämtheit”, „Frechheit”). Dieses Verhalten führte aufgrund informeller Gespräche, an denen sich RA Döhmer aus Gründen der Opportunität nicht beteiligte, zu einer vorübergehenden „Abwesenheit” von StA Zmyj-Köbel von der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten D. Inzwischen tritt StA Zmyj-Köbel wieder in der Hauptverhandlung auf, allerdings nur in Begleitung eines zweiten Sitzungsvertreters der Staatsanwaltschaft.
(3) StA Zmyj-Köbel macht für seine nach dem 13.09.2007 eingetretene Verfahrensposition, die dadurch gekennzeichnet ist, dass er nicht mehr alleine als Sitzungsvertreter auftreten kann, nicht sein eigenes Verhalten verantwortlich. Er sieht vielmehr die Strafverteidigertätigkeit des RA Döhmer als Ursache für die Entwicklung des Verfahrens.
Schon kurz nach dem Termin vom 13.09.2007 erhielt RA Döhmer aus internen Quellen der StA bei dem LG Marburg und von außerhalb mündliche Warnungen, StA Zmyj-Köbel werde alles tun, um sich an RA Döhmer zu rächen und seine weitere Tätigkeit als Strafverteidiger massiv zu behindern.(4) Ende Oktober oder Anfang November 2007 leitete die StA bei dem LG Marburg gegen RA Döhmer ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Begünstigung ein. Dieses Verfahren wird wiederum von StA Zmyj-Köbel maßgeblich beeinflusst (Gespräche mit dem Ermittlungsrichter, persönliche Teilnahme an der Kanzleidurchsuchung etc).
Mit dem Ermittlungsverfahren verfolgt StA Zmyj-Köbel vornehmlich folgende Ziele:
- Hauptziel ist und war es, sich Einblick in Verteidigerhandakten betreffend des Angeklagten D. zu verschaffen.- Ausschluss von RA Döhmer als Verteidiger in dem Verfahren mit dem Geschäftzeichen 2 Js 6367/07 - angekündigt mit Schreiben vom 08.11.2007.- Behinderung der Berufsausübung wegen engagierter Strafverteidigertätigkeit u.a. auch in Verfahren mit politischem Hintergrund.- Persönliche Diskreditierung, Diffamierung und Ausforschung von RA Döhmer in seinem beruflichen und persönlichen Umfeld.
Sachliche Gründe für das massive und in jeder Beziehung unverhältnismäßige Vorgehen gegen den Strafverteidiger RA Döhmer gibt es nicht. Dafür sprechen folgende Umstände:(5) Bereits die Annahme, RA Döhmer sei verdächtig, eine Begünstigung zum Nachteil des in dem Verfahren 2 Js 6367/07 gesondert Verfolgten G. begangen zu haben, erscheint - auch gemessen an den wenig strengen Maßstäben des Beschlusses des OLG Frankfurt vom 10.03.2005 - 2 Ws 66/04 - als leichtfertig und nur schwer begründbar.
Es besteht weder ein Anfangsverdacht im Sinne von § 160 I StPO noch liegen „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte” dafür vor, die geeignet sind und waren, Maßnahmen nach §§ 102, 103 StPO zu rechtfertigen.
Akteneinsicht ist in dem Ermittlungsverfahren gegen RA Döhmer noch nicht gewährt worden. Nach dem Inhalt der Handakten ist das Vorliegen eines wie auch immer gearteten Tatverdachtes widerlegt. Dies folgt bereits daraus, dass RA Döhmer für den inhaftierten und nach eigenen Angaben mittellosen Beschuldigten G. die Pflichtverteidigung übernehmen sollte. Diese von G. selbst beantragte Beiordnung ist sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Strafvollstreckungsverfahren (Widerruf einer Strafaussetzung) inzwischen erfolgt.(6) Dennoch gelang es StA Zmyj-Köbel, Herrn Richter am AG Marburg Schauß dazu zu bewegen, am 02.11.2007 Durchsuchungsbeschlüsse gegen RA Döhmer und andere Personen zu erwirken. Gegen diese Beschlüsse des AG Marburg wird vorgegangen.
(7) Die Durchsuchungen lies StA Zmyj-Köbel am Vormittag des 06.11.2007 durchführen, während RA Döhmer arg- und wehrlos an einer Hauptverhandlung vor einer Großen Strafkammer des LG Gießen teilnahm, die er nicht verlassen konnte, als er von den Eingriffen in seine elementaren Berufsrechte erfuhr.
(8) Zur Durchsuchung kamen in jeder Hinsicht grundlos die Räume im Haus H. 9 in 350.. Marburg. Dadurch sind die dort betroffenen Personen grundlos in Angst und Schrecken versetzt worden. Es gab von Anfang an keine Anhaltspunkte dafür, dass die angeblich gesuchten Verteidigerhandakten des G. dort hätten aufgefunden werden können. Es sind keine Gegenstände sichergestellt worden.
(9) Ob für die Durchsuchung der Privaträume des RA Döhmer in C. ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, ist bislang nicht bekannt. Nach Angaben des Vermieters erfolgte die Durchsuchung sehr oberflächlich. Es kamen keine Gegenstände zur Sicherstellung. Indes sind Manipulationen am PC des RA Döhmer vorgenommen worden, die nun von einem Sachverständigen überprüft werden müssen, weil der Computer überwiegend an den Wochenenden auch beruflich genutzt werden muss. Es ging zweifellos nicht um das Auffinden der Handakten des Beschuldigten G., sondern um die Ausforschung des persönlichen Lebensbereiches des RA Döhmer.
(10) Die Durchsuchung der Kanzleiräume des RA Döhmer war quasi beendet, nachdem StA Zmyj-Köbel die Verteidigerhandakten des Angeklagten D. gefunden hatte (2 Bände mit dem Aktenzeichen 22-07/00151). Nach dem Auffinden dieser Akte sind zwar noch Aktenschränke durchgesehen worden. Außerdem blätterte StA Zmyj-Köbel unter Ausnutzung der zeitweisen Abwesenheit von RA. F. illegal etwa 5 Minuten in Akten, die weitere Insassen der JVA Gießen betreffen. All dies geschah allerdings nicht mit einem gesteigerten Durchsuchungsinteresse.
Um das Auffinden von Handakten, die das Verfahren des RA Döhmer wegen angeblicher Begünstigung des Beschuldigten G. betreffen, ging es nicht. Nur der Form halber, aber dennoch rechtswidrig nahm StA Zmyj-Köbel die Akten mit dem Aktenzeichen 22-07/00235 mit. Für die zur Zeit der Durchsuchung vorhandene und offen von einer Mitarbeiterin bearbeitete Handakte des gleichen Beschuldigten G. mit dem Aktenzeichen 22-07/00247 interessierte sich StA Zmyj-Köbel nicht. Indes hätte es sich geradezu aufgedrängt, auch die zweite Handakte sicherzustellen, wenn tatsächlich ein ernstzunehmender Begünstigungsverdacht gegen RA Döhmer bestanden hätte. Zum Beweis der Tatsachen zu (10) wird beantragt,
Herrn RA F. und Frau D. - beide dienstansässig in Gießen - zu laden und in der Hauptverhandlung als Zeugen zu vernehmen.(11) StA Zmyj-Köbel lies in einem Verfahren, das sich ebenfalls gegen den Angeklagten D. richtete, die Kanzleiräume des RA Dr. B. durchsuchen. Dabei kam es ihm darauf an, in den Besitz der Verteidigerhandakten des Angeklagten D. zu gelangen. Zum Beweis dieser Tatsache wird beantragt,
Herrn RA Dr. B. zu laden und in der Hauptverhandlung als Zeugen zu vernehmen.(12) Aufgrund von Unregelmäßigen, die im Bereich der Telekommunikationssysteme der Strafverteidigerkanzlei nach der illegalen Durchsuchungsaktion vom 06.11.2007 festgestellt worden sind, besteht Anlass zur Besorgnis, dass StA Zmyj-Köbel eine rechts- und verfassungswidrige Telekommunikationsüberwachung (Telefon, Mobilfunk, Internet, E-Mail) durchführen lässt, um die Tätigkeit der Kanzlei Döhmer und ihrer Mandantschaft auszuspionieren.
Gießen, 11. November 2007
D Ö H M E R
Rechtsanwalt
Anlagen: AG Marburg 071107.PDF LG Marburg 121107.PDF
Mein Parteibuch meint dazu, dass es höchste Zeit ist, die Tankstellen-Connection von Roland Koch in Hessen von der Macht zu entfernen, damit der schwarze Sumpf in der hessischen Justiz endlich trocken gelegt wird.
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| Was ist Art. 5 des GG? |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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… und dieses widerwärtige Gebilde nennt sich dann Rechtsstaat.
Packen wir es an! Je mehr wir die Mängel im Aufbau der Justiz am Einzelfall aufdecken, desto eher gelingt es, den Sumpf trocken zu legen.
Erfolgreich können wir nur sein, wenn wir die brauchbaren politischen Kräfte stärken. Politiker können eine so große grundlegende Reform auch nur durch unserer massenhaften Proteste vorantreiben. Allein sind politische Reformer (ohne die Macht der Lobby) sehr machtlos, evtl. sogar dem Mobbing in den eigenen Reihen ausgesetzt. Nutzen wir die Parallelöffentlichkeit der Internets, solange die großen Medien es kaum wagen können, sich für Justizreformen einzusetzen.
Denkt immer daran, erst kommt das Fressen, dann kommt die Moral! Das ist ein gültiges Naturgesetz, dass nur die außer Kraft setzen können, die kaum etwas zu verlieren haben oder die sehr seltenen Helden.
Mir fehlen, bei so viel Dreistigkeit, die Worte. Die ganze Geschichte erscheint wie eine fantasielose Räuberpistole, doch glaubwürdig ist sie allemal.
Naja, massenhaft passiert so was ja wohl (noch?) nicht. Die Anwaltschaft hat, denke ich, eine einigermaßen starke Lobby. Ich gehe davon aus (und hoffe inständig), dass es sich hier um einen sogenannten “Einzelfall” handelt.
Staatsanwalt Zmyj-Köbel hat mindestens noch einen anderen Verteidiger beglückt - den
RA Dr. B.. Das sind Zeichen zunehmender Hysterie. Es kommt jetzt darauf an sich durch derartige Manöver nicht einschüchtern zu lassen und die Öffentlichkeit furchtlos und konsequent zu informieren.
[…] Anwalt wird nach eigenen Angaben Begünstigung in einem Verfahren vorgeworfen. Ob für die Durchsuchung der Privaträume […]
[…] daß mittlerweile Bands wegen ihrer Texte verfolgt werden, nein, auch bei deren Anwälten finden Hausdurchsuchungen statt. Rechtsstaat war wohl […]
Eine völlig einseitige Pressemitteilung und alle schreien auf. Ich bin mir sicher, dass es auch noch eine andere Sicht der Dinge gibt. Welche stimmt, wissen die Beteiligten allein.
Die Durchsuchungen bei Rechtsanwalt Döhmer haben Resonanz im Internet hervorgerufen. Mir sind folgende Seiten aufgefallen:
http://www.rich...rtagen/199.html
http://radio-ut...p?themenID=1222
Die Mutter der Internet-Seiten ist wahrscheinlich die hier im Parteibuch.
Ein paar zusätzliche Einzelheiten sind durchgesickert.
Döhmers Wohnung in Marburg ist am 6.11.2007 ohne richterlichen Beschluss durchsucht worden. Richter Schauß hat eine Durchsuchung am 8.11.2007 genehmigt. Vermutlich handelt es sich um eines jener ‘Versehen’ der Justizangehörigen, deren Folgen immer andere ausbaden müssen.
Auch die Wohnung einer Bekannten Döhmers wurde durchsucht. Diese Wohnung hat Döhmer seit Jahren nicht betreten. Die Wohnung eines Menschen zu durchsuchen, der nicht beschuldigt wird, ist wegen § 103 StPO nur zulässig, wenn TATSACHEN vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass in dieser Wohnung Beweismaterial liegt. Die Hysterie und die Verachtung von Grundrechten, die in der hessischen Justiz herrschen, werden hier besonders deutlich.
Ich warne davor hessischen Justizbehörden auch nur im Geringsten zu glauben. Die Staatsanwaltschaften leiten Verfahren ein, die an Haaren herbeigezogen sind, und sie finden genug Richter, die ihnen mit Beschlüssen und Urteilen zur Hand gehen. Berufungen, Beschwerden und dergleichen ohne massive öffentliche Unterstützung sind zwecklos. Leider wird das den meisten Menschen erst klar, wenn sie selbst ins Visier dieser Juristen geraten sind.
RA Döhmer ist Mitglied des Republikanischen Anwaltsvereins (RAV) und hat beim anwaltlichen Notdienst zum G8-Gipfel in Heiligendamm mitgearbeitet.
http://www.rav.de/news.php
gießen, wo sonst.
http://www.proj...esse/haupt.html
gibt wirklich zu denken…
Wenn ich so Aussagen von bekannten Politikern lese ist so etwas doch nur eine Bagatelle
STASI läßt grüßen
In Frontal21 wurde vor vielen Jahren darüber berichtet, das deutsche Richter
Hausdurchsuchungsbeschlüsse pauschal unterschreiben, die ihr von der
Staatsanwaltschaft vorgelegt werden.
Sie prüfen nicht, ob eine Durchsuchung gerechtfertigt ist oder nicht.
mit freundlichen grüssen, R.Schmidt
Ja, leider gibt es auch in Berlin Staatsanwälte, die ihr Amt missbrauchen für einseitige Ermittlungsmethoden gegen Rechtsanwälte, wenn es darum geht, einen Beamten, der u.a. mit Nazivergleichen Rechtsanwälte öffentlich beleidigt….aber trotzdem meine ich als Rechtsanwalt, es handelt sich insgesamt (noch) um Einzelfälle, die verfolgt werden müssen…die politisch einseitige Anklage der CDU hilft dort nicht weiter…
..ich meinte, wenn es darum geht einen Beamtem zu schützen, der in einem Bundesministerium tätig ist und bei einer Verurteilung u.a. wegen Beleidigung oder sogar uneidlicher Falschaussage mit einem Disziplinarverfahren zu rechnen hätte (auch Staatsanwälte bzw. Oberstaatsanwälte sind bekanntlich ja Beamte)..
Hier ein paar Hintergründe der Durchsuchungen bei RA Döhmer:
http://www.heis...r/meldung/99256
“Amoklauf”-Song sorgt weiter für Unruhe
Die Staatsanwaltschaft Marburg hat die Wohnräume des Anwalts der Punk-Band “Mono für alle!” durchsuchen lassen.
http://de.indym...11/200247.shtml
Ermittlungen wegen “Amoklauf” - TEIL II
Gab es jemals eine Durchsuchung bei den oder wegen der Böhsen Onkelz?
Als treue Mandantin von Herrn RA Döhmer schäme ich mich angesichts dieser unglaublicher Vorgänge beinahe, CDU-Mitglied zu sein (jaja, diesen Umstand gebe ich auch auf die Gefahr hin zu, jetzt hier gesteinigt zu werden…).
Was die hessische Justiz betrifft: Viel Glück, lieber Herr Döhmer! Das werden Sie brauchen…
Ach ja, bevor ich’s vergesse: Natürlich gibt’s auch noch eine Email mit ähnlichem Inhalt. Ganz besonders, wenn tatsächlich eine Abhöraktion stattfindet, werde ich Stellung beziehen!
LG
TS
pathologisch/somatisch betrachtet [Editor: Gelöscht, sowas kannst Du gern auf Deiner Seite schreiben …]
Das Duo Infernale Smyj-Köbel/Schauß hat am 29.9.2008 wieder gegen einen Standeskollegen zugeschlagen. Diesmal traff es den Kollegen N.W. der in Weimar und Frankfurt Kanzleiräume unterhält. Objekt der Begierde des natürlich nur oberflächlich gefassten Durchsuchungsbeschlusses waren Unterlagen zum Nachweis einer mangelnden Aktivlegitimation in einem Prozess in welchem ein Vergleich zwischen den Parteien geschlossen wurde. RA N.W. vertrat die Beklagtenpartei. Der Vorwurf begründete sich mit Prozessbetrug. Die Beklagtenpartei die den Vergleich erfüllte und lediglich die Prozesskostenübernahme wegen Aufrechnungsguthaben verweigerte wurde gleich gemeinschaftlich RA N.W. des Prozessbetruges beschuldigt. Aber es kommt noch besser: Obwohl sich der Durchsuchungsbeschluss nur auf die Kanzleiräume in Weimar ertreckte hat StA Smyj-Köbel die Ermittlungsbeamten in Frankfurt per Handy motiviert, trotz Widerspruchs die Durchsuchung fortzuführen. Der StA hat ja nunmal die Herrschaft über das Verfahren. Aber das ist noch nicht alles: Eine besondere Dynamik nahm die Aktion dann an, als mit gleichem Durchsuchungsbeschluss das Haus einer Zeugin durchsucht und Sicherstellungen durchgeführt wurden. Obwohl der Beschluss nur nach 102 und nicht nach 103 StPO ergangen war. Obwohl sich dieser nur auf Kanzleiräume in Weimar bezog. Obwohl der Ehemann besagter Zeugin, mitbeschuldigter im Verfahren dort seit 2 Jahren nicht mehr wohnt und nur als gemeinschaftlicher Beschuldigter aufgeführt wurde. Nur für die Verhältnismäßigkeitsstatistik: Wirtschaftlicher Schaden des KFB EUR 2600. Unbestrittenes Aufrechnungsguthaben jenseits > TEUR 20. Da es am gleichen Abend noch neben einer Beschwerde gegen die Beschlagnahme noch Dienstaufsichtsbeschwerden gegen alle Beteiligten über den PVD Südosthessen bis StA Marburg hagelte sowie mehrere Strafanträge gestellt wurden, hat man wohl die Unverhältnismäßigkeit und Rechtswidrgkeit der Mittel eingesehen. Die im Privathaus der Zeugin beschlagnahmten Unterlagen wurden am nächsten Tag (heute) zurückgebracht. Zum weiteren Verlauf des Verfahrens werde ich gerne hier posten. Wo bitte ist den unser Rechtsstaat gelandet? In einer Bananenrepublik weiß man wenigstens wie die Dinge laufen. Und Nordhessen scheint ja wohl das Eldorado für Rechtsbeugung und Amtsanmaßung zu sein. Hier wird doch tatsächlich die vom BGH schon lange gekippte EOP-Methode in ZVG-Gutachten zur Bewertung herangezogen. Da sage ich nur: Es lebe die BGH-freie Zone Schwalm Eder Kreis
Mich wundert im scheinbar rechtsfreien Raum Mittelhessen
nichts mehr. Meine Tochter wurde über einen Zeitraum von fast sieben Jahren sexuel vom Großvater mißbraucht und zum Scheigen genötigt,Ihre Muttern
schutzte sie nicht, sondern nötigte sie - aufgrund eigenen
Mißbrauchs - zum Schweigen. Wenn meine Tochter aufbegehrte wurde sie von ihrer Mutter und deren Lebensgefährten geschlagen.
Meine Befürchtungen nannte ich bereits 1995 dem Amtsgericht Wetzlar als auch dem Jugenamt Wetzlar und Giessen. Als sich 1997 der Verdacht verstärkte, informierte ich Wildwasser und Jugendamt Giessen. Aufgund weiterer sexueller übergriffe des Großvaters stellte ich 2003 einen Sorgerechtsantrag beim Familiengericht in Giessen.Die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes benahmen sich eher so, als wären sie im Frauhenhaus beschäftigt und hätten nicht die Rechte meiner Tochter wahrzunehmen, sondern fanden die Lügen der Kindesnutter ungeprüft als glaubhaft, ebenso wie sie die angegebenen Zeugen meiner Tochter gar nicht hören wollten. Die für meine Toochter eingesetzt Rechtspflegerin wurde vom Jugendamt im Sinne der Kindesmutter manipuliert.
Inzwischen ist mir bekannt, daß z.B. Wildwasser bevorzugt Anwälte empfiehlt, die der organisation auch spenden.
Auch Familienrichterin und Gutachter kennen sich psönlich sehr gut, sodas man leicht den Verdacht gewinnen kann, daß sich die Begutachtung von vornherein an einem Wunschergebnis orientiert, zumal alle beweise und Zeitzeugen vom Jugendamt, dem mit der Richterin befeundeten Gutachter und dem Familiengericht gescheut wurden, wie das Weihwasser vom Teufel.
Meine tochter hatte sieben lange Jahre zu überstehen, in denen weder ihre Mutter, das Jugenamt, die Verfahrenspflegerin, Wildwasser, der Gutachter oder das Familiengericht für sie einsetzte. Auch diePolizei ermittelte eher widerwillig.
Nur dadurch, daß derGroßvater inszwischen seine übergiffe zugibt, wird es eine Gerichtsverhandlung geben.