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4. November 2007

Überraschung im Amtsgericht Kirchhain

von @ 19:39. abgelegt unter Recht und Unrecht, Amöneburg

Zu einer mündlichen Verhandlung am 1.11.2007 um 12 Uhr im AG Kirchhain in einem Hauptsache-Verfahren Christoph Aschenbach gegen Ulrich Brosa aus Amöneburg haben die Redaktion von Mein Parteibuch einige aufschlussreiche Informationen zur jüngeren Rechtsprechung in Hessen erreicht.

Mein Parteibuch kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen jedoch nicht überprüfen. Interessierte Leser und Journalisten, die über das Ereignis berichten möchten, mögen bitte die tatsächlichen Fakten also bitte direkt beim Kläger und beim Beklagten erfragen und sich erst dann eine eigene Meinung bilden. Trotzdem möchte Mein Parteibuch die unbestätigten Informationen der mündigen Öffentlichkeit nicht vorenthalten:

Der Kläger Christoph Aschenbach, der die Berger -88- gegründet habe, habe mit mit dem Verfahren erzwingen wollen, dass der Beklagte die Internet-Seite bumsasch.html nicht mehr zeigen dürfe. Im einstweiligen Verfahren sei der Beklagte auf Anraten seines RA Loukidis dem Kläger in einigen Punkten entgegengekommen, habe sich aber dagegen gewehrt, die vielen Morddrohungen, die Christoph Aschenbach gegen ihn gerichtet habe, nicht mehr zeigen zu dürfen. Das einstweilige Verfahren habe der Beklagte gemessen an den Kosten 80:20 verloren. Im Hauptsache-Verfahren habe der Beklagte, ebenfalls auf Anraten von RA Loukidis, Widerklage eingereicht: Christoph Aschenbach müsse eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, mit der er zusichere, den Beklagten in Zukunft zu verschonen.

Am 1.11.2007 erschien als Richter der neue Direktor des Amtsgerichts Kirchhain, Pierre Brandenstein. Richter Brandenstein erklärte, die Klage sei unzulässig, weil beim Kläger kein Rechtsschutzbedürfnis vorliege. Der Beklagte hätte im einstweiligen Verfahren erklärt, was zu seinem Schutz notwendig sei. Dagegen sei die Widerklage zulässig und begründet. Der Kläger habe es trotz Aufforderung versäumt den Schutz des Klägers mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung seinerseits zu berücksichtigen.

Beschlossen worden sei am Ende der Sitzung, dass der Widerklage stattgegeben wurde. Was die Klage angeht, sei dem Kläger eine Frist zur Stellungnahme eingeräumt worden sein. Die Rechtsauffassung des Gerichts habe die Prozessbevollmächtigte des Klägers (RAin Martina Rost) offenbar überrascht. Dem solle gemäß § 139 Abs.2 ZPO Rechnung getragen werden. Der Streitwert der Klage soll auf 3000 Euro, der der Widerklage auf 1000 Euro festgesetzt worden sein.

4 Kommentare zum Beitrag “Überraschung im Amtsgericht Kirchhain”

  1. Rolf Schälike sprach

    Kaum zu glauben. Hat der Bericht bei der Urteilsverkündung Bestand, dann gehört Richter Brandenstein zu den positiven Helden.

  2. Berger sprach

    Diesen ganzen Mist kann man sich bald nicht mehr anhöhren. CA als Gründer der Berger 88 anzugeben ist schon intelligent. Er wäre zu diesem Zeitpunkt 15 Jahre alt gewesen. Herrn Brosa wird das nicht interessieren. Den Unsinn, den er verzapft, kann nur er noch alleine glauben. So langsam dreht er vollkommen durch. Schlimm, wie sich ein Mensch so in Wahnvorstellungen verrennen kann.

  3. Rolf Schälike sprach

    Mit 15 Jahren fordert Koch, sollte man Jugendliche einsperren auf Dauer. Da ist die Vereinsgründung Pipifax dagegen. Damit kann man sich vor Knast schützen.

    Ist natürlich kein schlüssiger Beweis dafür, dass CA den Verein gegründet bzw. mitgegründet hat.

    Die “Argumente” müssen jedoch schon etwas genauer sein.

  4. Ulrich Brosa sprach

    Zu 3.: Dass Christoph Aschenbach die Berger-88- gegründet hat, steht im Vereinsregister des Amtsgerichts Kirchhain, Akte VR 422. Jeder kann ins Amtsgericht gehen und sich die Akte vorlegen lassen.

    Zum eigentlichen Inhalt dieses Artikels: Das Teilurteil ist tatsächlich ergangen und ausführlich begründet worden. Da es öffentlich verhandelt und verkündet wurde, steht einer Veröffentlichung nicht entgegen. Es kann auch einer, der seinen Namen selbst auf einer Unzahl von Domains veröffentlicht hat, nicht die Löschung seines Namens verlangen.

    Die Hetze hinterhältiger Anonymer wie 2. wird sich nun immer mehr gegen die richten, von denen sie ausging.

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