Archive und Bibliotheken beinhalten kaum weniger als das kollektive kulturelle Gedächtnis der Menschheit. Wie inzwischen zahlreiche Berichte auf der Webseite zum Buskeismus und Telepolis zeigen, kämpft das im Focus stehende Hamburger Zensurgericht mit großer Entschlossenheit gegen ihm nicht genehme Versuche, auch dem deutschen Teil der Menschheit über das Internet auch wirklich einen schnellen Zugriff auf dieses Gedächtnis zu ermöglichen.
Berichte, die heute vollkommen legal sind, können einige Monate später das Persönlichkeitsrecht von Straftätern auf rechtswidrige Weise verletzen. Wurde beispielsweise über einen Verbrechen berichtet und der Täter dabei mit Namen genannt, so ist nach Ansicht von Rechtsanwalt Alexander Stopp und den Zensoren vom Landgericht Hamburg nach einiger Zeit davon auszugehen, dass die Namensnennung nicht mehr rechtmäßig ist, weil das öffentliche Interesse fehlt. Namen müssen demnach nachträglich aus älteren Berichten im Internet entfernt werden.
In einem Bericht zum Fall Sven Hüber in der Südddeutschen Zeitung wird Lutz Rathenow zitiert, der im Deutschland-Radio sagte, ohne Namensnennung “würden wir über Geschichte ohne Menschen reden”. Die Konsequenzen der Entscheidungen sind jedoch viel weitgehender. Die Hamburger Dunkelkammer ist nämlich offenbar der Auffassung, dass, wer im Internet ein Archiv betreibt, die Verpflichtung habe, regelmäßig zu überprüfen, ob vor einiger Zeit erschiene Artikel noch rechtmäßig sind. Da es für den Betreiber eines Webarchivs praktisch nicht möglich ist, zu entscheiden, ob eine Namensnennung beispielsweise aus Resozialisierungsgründen illegal geworden ist, ist der Betrieb von Internetarchiven in Deutschland praktisch nicht möglich.
Damit wird die deutsche Zensur jedoch nicht durchkommen. Denn auch wenn sich die deutsche Zensur bemüht, den Deutschen den schnellen Zugriff auf ihr kollektives kuturelles Gedächtnis zu versperren, so wird das kultuerelle Erbe deutschsprachiger Texte im Ausland schnell verfügbar bleiben.
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| Weihnachtsengel |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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A. Vorläufige Lösung des Problems:
1. Anonymes Weblog in den USA betreiben (wordpress.com oder blogger.com), natürlich ohne Impressum.
2. Immer mit Tor darauf zugreifen. Sicher ist sicher.
3. Kontinuierlich Vertrauen aufbauen. Auch als jemand, der anonym ist, kann man ein bisschen vertrauen aufbauen. Die Diktatur der Zensur zwingt dazu.
B. Langfristig:
Evtl. werden irgendwann deutschsprachige Webseiten ohne Impressum gesperrt. Mögliche Begründung: Wettbewerbsverstoss. Die finden immer was. Deswegen evtl. in englischer Sprache über deutsche Sachverhalte bloggen.
Deutschlands Dissidenten, lernt englisch! Dann könnt ihr über den Umweg anonymes Weblog in englischer Sprache über Deutschland berichten.
Überbrückt die Zeit bis zum jederzeit möglichen Untergang der gegenwärtigen Diktatur.
Wenn Plan A scheitern sollte, dann kommt Plan B zum Einsatz.
Wie schnell mal etwas offline sein kann, hat man an meinen Beweisen # 1 – 4 gesehen was aber nicht bedeutet, dass die nicht noch außerhalb Deutschlands online verfügbar wären. Ich will jedoch eine gerichtliche Entscheidung, weshalb ich im Moment keinen Gebrauch von der Möglichkeit machen werde.
Der leitende Kriminalbeamte Winfrid J. der Kripo Reutlingen schreibt am 26.01.2007 in seinem Ermittungsbericht an die Staatsanwaltschaft Tübingen wörtlich:
„Hier kündigt er einen Situationsbericht über dieses Ermittlungsverfahren mit Nennung der verantwortlichen Mitarbeiter öffentlicher Behörden an, wobei er gleichzeitig ankündigt, eine Kopie hiervon auf einem ausländischen Server abzuspeichern, um ihn ganz offensichtlich vor etwaigen Zugriffen zu schützen“
womit er vollkommen recht hat, denn das Ziel ist und war der behördlichen Vertuschungsaktion in meinen Fall einen Riegel vorzuschieben.
Selbst ohne VPN kann man in den meisten Fällen z.B. aus einem Internetcafé heraus im Ausland Sachen online stellen. Eine Liste geeigneter Server findet sich hier http://www.rech...net-anonym.html und wenn Interesse bestehen sollte, bin ich gerne bereit mal eine ausführliche Anleitung zu schreiben, die auch auf geeignete Tools eingeht, was aber alles nichts hilft wenn einem das Bundesamt für Verfassungsschutz auf den Fersen sein sollte, da gegen deren Möglichkeiten kaum ein Kraut gewachsen ist.
Die Mörder sind nur vorgeschoben. Der Resozialisierungsgedanke wird pervertiert.
Kraft erhalten diese Bemühungen um den Verlust des kollektiven Gedächtnisses von den Politikern und geschäftstüchtigen Anwälten.
Bei Orwell gab es das Wahrheitsministerium.
Bei uns in Deutschland Heute sind es die auf Zensur spezialisierten Anwälte und Anwaltskanzleien, die spezialisierten Amtsgerichte, Landgerichte und Oberladesgerichte, unterstützt von Bundesgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht.
Juristisch möglich macht das der fliegende Gerichtsstand und die Anwendung der Arrest-Möglichkeiten auch im Äußerungsrecht.
#2 “wenn einem das Bundesamt für Verfassungsschutz auf den Fersen sein sollte” - vollkommen richtig erkannt. Vor dem Nachrichtendienst kann man sich meiner Meinung nach nicht schützen. Aber es geht in erster Linie um diese Abmahngeschichten mit einstweiligen Verfügungen. Die Sache mit der Anonymität ist ein Work-around, um zivilrechtlich keinen Ärger bei den Gerichten in Berlin/Hamburg zu bekommen.
Der VS kann mich ruhig überwachen, stört mich nicht. Aber von Abmahnungen möchte ich verschont bleiben.
@Man of the World
Nun da dieser Richter etwas eigenwillig bei der Interpretation der Gesetze zu sein scheint muss man auch bei ihm gewisse Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, denn Steganos VPN ist z.B. nur solange sicher bis eine richterliche Verfügung auf dem Tisch liegt. Hier würde ich eine VPN Verbindung zu einem ausländischen Server vorziehen (ich habs da einfacher denn bis nach Österreich sind von hier aus 3 km und auch nach Tschechien ist es nicht so weit). Wenn Du erst mal nen Server im Ausland hast kannst Du auch aus nem Internetcafé drauf zugreifen zumal man in manchen sogar Anschlüsse fürs eigene Notebook bekommt , man also z.B. Tor verwenden kann. Von zuhause würde ich spätestens am 1.1.2008 nichts mehr machen was nachvollziehbar ist wenn Du glaubst, dass Du nicht dafür gerade stehen kannst oder willst.
Sich vor solchen Leuten zu schützen ist einfach.
@Man of the World: Ich hoffe mal, der Verfassungsschutz hat Wichtigeres zu tun als Dich zu überwachen
@black eyed blonde
Das wünsche ich ihm auch aber wenn man sich die diversen Medienberichte vor Augen führt in denen der Staatsschutz usw. tätig wird oder man sich schon verdächtig macht wenn man eine Seite des BKA liest, dann muss man sich auch dessen bewusst sein, dass man heute wegen eines falschen Wortes wie “Gentrification” zum Terroristen wird wenns an der falschen Stelle auftaucht. Die Justiz dieses Landes scheint nicht mehr dem Recht sondern dem Schutz der Macht verpflichtet zu sein.
Auch ein sehr bekanntes deutsches Internet-Forum, welches sich überwiegend mit Spammern befasst, musste aufgrund Urteil des Richters B. löhnen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes:
“….wird eine Einstweilige Verfügung gegen uns vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Wir dürfen fortan den Antragssteller und dessen kriminelle Vergangenheit auch nicht in Beiträgen Dritter identifizierbar machen, sonst droht eine Strafe von 250.000 EUR oder 2 Jahren Haft”
@Kommissar X
wie wäre es denn wenn ihr den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geht? Bei solchen Entscheidungen klein beizugeben ist der größte Fehler.
Im real existierenden Rechtsstaat sind haufenweise Persönlichkeitsrechte drin, die grundgesetzlich garantierte Meinungsfeiheit kommt dabei auf den Hund.
#8 Kommissar X
Es gab wohl lediglich eine Einstweilige Verfüpgung und Ihr habt Euch unterworfen. Ansonsten hätte ich das mitbekommen. Allerdings bekomme ich als Pseudoöffentlichkeit oft wichtige Sachen gar nicht mit. Richter, Anwälte und die Parteien scheuen nicht selten die Öffentlichkeit. Die unterlegene Partei unterwift sich lieber, und hofft damit Ruhe zu bekommen. Manche unterwerfen sich und bedanken sich dafür noch beim Richter.
Welches Aktenzeichen hatte das Verfahren?
Die Weitergabe des Aktenzeuchens ist wohl bis jetzt nicht verboten. Anwälte beraten diesbezüglich oft falsch.
womit wir wieder an dem Punkt sind, dass man ohne Spitzenanwalt aufgeschmissen ist auch wenn den sich nicht jeder leisten kann. Da man Prozesskostenhilfe nur bekommt wenn der Antrag nach Beurteilung des Gerichts Aussicht auf Erfolg hat, die Klage oder Erwiderung als schon geschrieben sein muss, wird der Gleichheitsgrundsatz schon hier ausgehebelt.
Für mich hat das Alles nichts mehr mit Recht zu tun, und es könnte durchaus sein, dass ich so einem Richter das Buch “Ich fordere Recht” von Rolf Bossi an den Kopf werfen würde um dann hoch erhobenen Hauptes die Haftstrafe dafür in Kauf zu nehmen.
[…] Mördern tilgen. Die Folgen - vor allem für die deutschen Zeitungsverlage - skizziert Marcel Bartels recht schön: Berichte, die heute vollkommen legal sind, können einige Monate später […]
#8 “….wird eine Einstweilige Verfügung gegen uns vor dem Landgericht Hamburg erwirkt. Wir dürfen fortan den Antragssteller und dessen kriminelle Vergangenheit auch nicht in Beiträgen Dritter identifizierbar machen, sonst droht eine Strafe von 250.000 EUR oder 2 Jahren Haft”
Ich weiß es nicht genau, aber aus den Gerichtsbverhandungen habe ich entnommen, dass eine Strafe von 250.000,00 die maximale Strafe bei mehreren Verstößen ist. Beim Einmalsverstoß habe ich noch nie etwas über 5.000,00 Euro gehört. Meist sind es ca. 1000-2.000,00 Euro.
Maximal dürfen es bei einem Verstoß ein Zehntel sein, also 25.000,00.
Sich Unterworfene verbreiten gerne Angst und Schrecken mit den 250.000, was so nicht stimmt.
Ist man bereit, sich zu unterwerfen, dann ist der Schritt nicht weit hin zur Mittäterschaft mit den Zensoren und der Verbreitung von Angst und Schrecken.
Kommissar X gehört im Augenblick dazu. Nicht einmal das Aktenzeichen möchte er rausrücken. Soweit hat er sich untergeordnet, weiter als vom Gericht gefordert.
Dazu muss ich Stellung nehmen:
“Kommissar X gehört im Augenblick dazu. Nicht einmal das Aktenzeichen möchte er rausrücken. Soweit hat er sich untergeordnet, weiter als vom Gericht gefordert.”
In dem betreffenden Forum bekleide ich keine offizielle Funktion, bin also wie die anderen ca. 20.000 Mitglieder ein ganz gewöhnlicher Poster. Aus diesem Grund ist mir auch das Aktenzeichen nicht geläufig.
Aus den Postings der Forenverantwortlichen ist mir nur bekannt, dass
sich der Vorgang Mitte Februar 2007 abspielte.
Im betreffenden Posting der Forenverantwortlichen heißt es weiter:
“Die Kommunikation mit unserem Anwalt verläuft unzufriedenstellend und uns bleibt zur Schadensbegrenzung nicht viel mehr übrig, als die beanstandeten Beiträge zu editieren und selbständig eine Abschlußerklärung an den gegenerischen Anwalt zu senden, in der wir die Einstweilige Verfügung akzeptieren. Die Aussicht in dieser oder der nächsten Instanz das Verfahren zu gewinnen, liegt nach einhelliger Meinung unserer Juraprofis nicht annähernd ausreichend hoch.”
Da Forenbetreiber in der Regel keine Rockefellers oder Hiltons sind, ist diese Entscheidung aus meiner Sicht, der Sicht eines Posters, die 2.000 Euronen Gesamtkosten zähneknirschend zu akzeptieren.
Also bitte keine Schelte betreiben. Wenn es der/die Forenverantwortlichen für richtig halten, Stellung zu beziehen, sollen sie es persönlich tun.
Fundsache
http://forum.bo...opic.php?t=1889
@Kommissar X
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit für die Redaktion von Mein-Parteibuch.com, Kontakt zu den Betreibern des Forums zu bekommen?
Bisher fällt es der Redaktion schwierig, etwas zum Fall zu sagen, weil nicht mal die Adresse des betroffenen Forums bekannt ist.
Sind das etwa die antispam.de
Kann mal jemand genauer hinschauen, was das los war?
Ich vermute es fast:
http://www.anti...ead.php?t=14625
(nur für Mitglieder von Antispam eV zugänglich)
[Editor: Kommentar nach Fanpost von Antispam gelöscht]
Ein strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein Vertrag mit dem Antragsteller. Aus dem kommt man nie raus. Jahrzehnte lang kann er Krimineller einen quälen.
Unseriösen Antragstellern gegenüber würde ich keine strafbewehrte Unterlassungserklärung mehr abgeben. Lieber die Kosten (einfache) des Vefügungsverfahrens (keinen Widerspruch einlegen, keinen Anhwalt beauftragen) tragen, und ein Versäumnisurteil durch das Gericht im Hauptverfahren ergehen lassen. Man ist dann nicht abhängig vom kriminellen oder kranken Antragsteller. Kostet etwas mehr. Man bleibt jedoch frei. Ordnungsgelder ergehen seltener. Die Ordnungsstrafen gehen in die Staatskasse, daran sind die kriminellen Antragsteller weniger interessiert. Deren Geschäftsmodelle gehen schlechter auf.
Sicher für manchen eine schwierige Entscheidung. Ich werde mir durch nichts und niemand in meinem Fall den Mund verbieten lassen auch wenn ich mich im Moment noch an ein paar Regeln halte weil ich der Justiz von Baden Württemberg noch eine Chance geben will. Sollte es dumm laufen verlasse ich erst Deutschland um dann ohne Gefahr vor irgendwelchen juristischen Winkelzügen die ganze Wahrheit publik machen zu können.
[…] Großangriff der deutschen Zensur gegen Internet-Archive […]
Das erste OLG Urteil gegen Internet-Archive ist öffentlich (Az.: 7 U 53/07).
Wie erwartet von dem Zensursenat in Hamburg. Richter Frau Dr. Raben, Frau Lemcke und Herr Dr. Weyhe.
Aus dem Inhalt:
Die Beibehaltung eines Beitrages auf einer Internetseite stellt eine ständige Verbreitung dieses Beitrages dar. Ihre Rechtsmäßigkeit bestimmt sich deswegen nach den Verhältnissen zur Zeit der jeweiligen Abrufbarkeit.
…
Soll aber archiviertes Material Dritten zur Verfügung gestellt werden, obliegt es dem Betreiber des Pressearchivs als Verbreiter zuvor die Zulässigkeit unter den Gesichtspunkten des Persönlichkeitsrechts zu prüfen. Eine derartige Verantwortlichkeit trifft auch den Betreiber eines online gestellten Archivs.