Die Gebühreneintreiber für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben in in jüngster Zeit wenig ausgelassen, um sich in der real existierenden deutschen Demokratie noch unbeliebter zu machen als es die Stasi in der DDR je war.
Wenn heute berichtet wird, dass in China 25 Begriffe zum Parteitag gesperrt worden seien, dann muss sich die chinesische Führung sagen lassen, dass sie da bis zur Weltspitze noch einiges zulegen muss, denn das kann in Deutschland schon allein die GEZ mit den 28 Begriffen wie “GEZ-Gebühren”, die Akademie.de jüngst verboten werden sollten, locker toppen.
Besonders ärgerlich scheint für die GEZ heutzutage zu sein, wenn Leute mitbekommen, dass die Zwangsgebührenbeauftragten für die staatliche Propaganda vor einer verschlossenen Wohnungstür ungefähr die gleichen Rechte wie die Zeugen Jehovas haben. Wenn jemand nicht aufmacht, dürfen die Eintreiber der Zwangsgebühren ein Briefchen in den Briefkasten werfen und das war’s dann schon.
In einem Beitrag mit Titel “Wie GEZ-Fahnder Schwarzsehern auf die Spur kommen”, der zwischenzeitlich nur noch bei jetzt.de abrufbar ist, hat die Süddeutsche Zeitung ihren Lesern erklärt, wie das mit der Gebührenfahndung so läuft. Dabei ist der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Lawblogger Udo Vetter mit folgenden Worten zitiert worden:
“Auch wenn die Beauftragten mitunter sehr amtlich auftreten und mit einem Ausweis wedeln: Sie haben keinerlei hoheitliche Befugnisse” … “Niemand muss sie für Kontrollen hereinlassen, nicht mal Fragen müssen beantwortet werden.”
Heise-Online berichtet nun heute wie andere auch darüber, dass SWR-Justiziar Hermann Eichler zwischenzeitlich in einer E-Mail an die Onlineredaktion der SZ gebeten hat, zwei falsche Tatsachenbehauptungen zu korrigieren, und unverhohlen mit rechtlichen Schritten gedroht hat. Das könnte wohl ein Kollege von Armin Herb sein, dessen ansonsten vor sich hin dümpelnder Artikel im Parteibuch-Wiki von jemandem mit der IP 217.66.32.101 ebenso liebevoll wie zeitaufwendig “gepflegt” wurde. Nun meint der SWR Heise.de zufolge offenbar, die GEZ habe hoheitliche Befugnisse und Fragen müssten beantwortet werden.
Gut dass es in Deutschland keine Pressefreiheit gibt. So verweist Udo Vetter heute im Lawblog zwar süffisant auf den Heise-Artikel mit dem Linktext “GEZ-Schnüffler hoheitlich unterwegs?“, aber hässliche Worte wie Gebührenstasi tauchen praktisch nirgendwo auf.
Mein Parteibuch ist übrigens der Meinung, dass die GEZ eine hoheitliche Aufgabe wahrnimmt und auch Fragen beantwortet werden müssen. Mein Parteibuch hält es für unvorstellbar, dass das Kassieren von Zwangsgebühren für die zur Lebensfähigkeit des staatlichen Systems in Deutschland notwendige Desinformation keine hoheitliche Aufgabe sein könnte. Und eine ganz wichtige Frage, die dringend beantwortet werden muss, ist die, ob es angesichts umfallender Leuchttürme und gezielter Desinformation im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht völlig legitim ist, zu sagen: Halbe Wahrheit - Halbes Geld.
Mein Parteibuch freut sich über die Unterstützung von Hermann Eichler bei der Klärung wichtiger Fragen zur Korrelation zwischen redaktioneller Wahrheit und Gebührenakzeptanz in der Bevölkerung und gratuliert ihm herzlich zur gelungenen PR-Aktion. Schließlich könnten sich Fernsehzuschauer mit der anderen Hälfte der Gebühren besser ein Eis kaufen oder kritische Nachrichtenportale wie Net-News-Global unterstützen.
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GEZ-Fahnder drohen möglicherweise durchaus mit gerichtlichen Schritten, wenn man an der eigenen Haustüre die Beantwortung von Fragen verweigert. Mir ist von einem Fall berichtet worden, wo das der Fall war.
Schafft die GEZ ab. GEZ und Schornsteinfeger-Monopol sind zwei Bereiche, die mal entrümpelt werden müssen in der gegenwärtigen Beinahe-Diktatur.
Man möge mal hier nachsehen und die deutlichen Meinungen der Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen. Ich würde mich nicht trauen so zu schreiben: http://www.welt...eure_gehen.html
Schöne Neue Welt: GEZ und Justiziar des SWR bestimmen, was im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühren-Abzocke geäußert werden darf. Meinungsfreiheit in Zeiten von Machtkartellen.
Dieser Meinungsbeitrag stellt in jedem Fall eine Meinungsäußerung dar und ist in keinem Fall - ausdrücklich und unmissverständlich - eine Tatsachenbehauptung.
Es muss doch auch mal einen Rechtsverdreher geben der durchsetzen kann das man bei miesem Programm Schadensersatz bekommen kann?
z.B. bin ich gestern im Hotel vor der Kiste eingeschlafen.
Da ich etwas schlecht höre, mit etwas lauterem Ton.
Nachts um 2 bin ich wach geworden und dann liefen die 0190 Filmchen.
Ich kann mir schon denken was meine Zimmernachbarn gedacht haben.;-)