Anlässlich des Löschens der Webinhalte zum ZDF-Beitrag “Heiler statt Arzt?” von Joachim Bublath nach Massenprotesten von Gläubigen und Profiteuren der Paramedizin hat der Chefredakteur von Zeit-online, Gero von Randow, etwas bemerkenswertes zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk öffentlich geschrieben:
Die öffentlich-rechtliche Struktur eines Senders garantiert mitnichten, dass die journalistische Ethik durchgehalten wird.
Bemerkenswert ist natürlich nicht die Feststellung bestens bekannter Tatsachen an sich, sondern lediglich, dass das nun auch mal in einem Massenmedium wie der Gerontokratenpostille so gesagt wurde. Die Frage, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf die Idee kommt, für seine regelmäßigen Schlechtleistungen durch die GEZ unverschämte Gebühren für einen Leuchtturm in der Informationslandschaft des Internets eintreiben zu dürfen, hat Holtzbrinck-Schreiber Gero von Randow allerdings leider vergessen. Da sind unabhängige Schreiber im Internet mit Initiativen wie “Halbe Wahrheit - halbes Geld” schon weiter.
Auch ist Gero von Randow nicht auf den parteiisch besetzten ZDF-Fernsehrat eingegangen, der eine Garantie dafür bietet, dass im ZDF kein zu unabhängiger kritischer Journalismus betrieben wird.
Wer kritische Informationen zur Alternative Heilverfahren sucht, kann übrigens auf einen Artikel der Süddeutschen Zeitung vom April ausweichen.
Nachtrag 21.10.2007: Der Spiegelfechter verlinkt im bereits 35 mal kommentierten Beitrag “Wer am lautesten schreit hat recht?” das Schreiben, mit dem Monika Gerhardus als “Präsidentin der Union Deutscher Heilpraktiker e.V.” Stimmung gegen den Wissenschaftsjournalimus von Joachim Bublath macht.
![]() |
| Schöne Aussichten |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
[23 queries. 6.863 seconds. 9 level2 caches. Top ]
[…] Und eine ganz wichtige Frage, die dringend beantwortet werden muss, ist die, ob es angesichts umfallender Leuchttürme und gezielter Desinformation im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht völlig legitim […]