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10. Oktober 2007

Zypries hält Klage gegen Vorratsdatenspeicherung geheim

von @ 18:01. abgelegt unter Recht und Unrecht, Informationszeitalter, Deutschland, Brigitte Zypries

Das Bundesjustizministerium hat die Herausgabe einer Klageschrift gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verweigert. Bürgerrechtler werten dies als Ausdruck einer zunehmenden Nervosität der Bundesregierung und der zuständigen Ministerin Brigitte Zypries in Bezug auf eine laufende Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie.

Der im März 2006 beschlossenen EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung zufolge soll künftig gespeichert werden, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden hat. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2006 die Fluggastdatenübermittlung in die USA für unzulässig erklärte, weil die Europäische Gemeinschaft für die innere Sicherheit nicht zuständig sei, hat Irland im Juni 2006 Nichtigkeitsklage gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Diese Richtlinie soll ebenfalls einer verbesserten Strafverfolgung dienen. Die Entscheidung des EuGH wird in wenigen Monaten erwartet.

Unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, vom Bundesjustizministerium die Herausgabe der Klageschrift Irlands gegen die Richtlinie beantragt. Das Dokument soll die Einschätzung vieler Rechtsexperten untermauern, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung nichtig ist und deswegen in Deutschland nicht umgesetzt werden darf. Die Koalition arbeitet derzeit an dem Gesetz, das die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einführen würde. Das Justizministerium hat die Anträge auf Herausgabe der Klageschrift nun mit der Begründung abgelehnt, eine Offenlegung könne dem laufenden Gerichtsverfahren schaden und die “Integrität” des Verfahrens gefährden.

“Vom Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags über die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof bis zum Deutschen Anwaltverein - Rechtsexperten rechnen durchweg damit, dass die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schon in wenigen Monaten in Luxemburg für nichtig erklärt wird”, erklärt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

“Drückt die Koalition noch kurz vorher eine Totalprotokollierung der Telekommunikation in Deutschland durch, verletzt sie nicht nur die Grundrechte von 80 Millionen Bürgerinnen und Bürgern, sondern verursacht auch vergebliche Millionen- bis Milliardenkosten für Wirtschaft und Verbraucher. SPD und Union sollten endlich einsehen, dass alle Signale auf rot stehen und ein ‘weiter wie bisher’ unweigerlich dazu führen würde, dass ein verfassungswidriges Gesetz eine nichtige EU-Richtlinie umsetzt. Das ist den Bürgern nicht zu mehr vermitteln”, ergänzt Ralf Bendrath vom Netzwerk Neue Medien.

In Deutschland laufen Datenschützer gemeinsam mit Journalisten-, Wirtschafts- und Berufsverbänden seit Monaten Sturm gegen die Pläne der großen Koalition, die Kommunikationsdatenerfassung noch dieses Jahr umzusetzen. “Eine derart weitreichende Registrierung des Verhaltens der Menschen in Deutschland halten wir für inakzeptabel”, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung vom Januar. 45 Verbände aus allen Bereichen der Gesellschaft fordern inzwischen, die Pläne zumindest bis zur anstehenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf Eis zu legen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat schon mehr als 6.000 Vollmachten für eine Verfassungsbeschwerde gegen das geplante Gesetz gesammelt. Ende September haben in Berlin 15.000 Menschen gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Überwachungsvorhaben demonstriert. Letzte Woche wurde ein Urteil bekannt, welches dem Bundesjustizministerium eine “Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung” attestiert, weil das Ministerium Kommunikationsdaten der Besucher seines Internetportals auf Vorrat gespeichert hatte.

Der Bescheid des Bundesjustizministeriums im Wortlaut:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/BMJ-Bescheid.pdf

Gemeinsame Erklärung der Verbände zur Vorratsdatenspeicherung:
http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de

Pressekontakte:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/70/82/

Quelle:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/148/79/ (Lizenz: CC-BY)

5 Kommentare zum Beitrag “Zypries hält Klage gegen Vorratsdatenspeicherung geheim”

  1. My 0,02 Euro sprach

    Genau richtig, denn was hinter der politischen Bühne so gemauschelt wird, um Generalüberwachungsmaßnahmen gegen die EU-Bevölkerungen zu installieren, geht das Volk doch mal nen Scheißdreck an!!

    Zudem wird sicherlich gerne auch folgendes geheim gehalten:

    - Ein für die “Stasi 2.0″ negatives Ergebnis der Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung
    - Der urplötzliche Verbleib der Kläger gegen die Vorratsdatenspeicherung…

    Die Leute sollen ihre Steuern bezahlen und ansonsten gefälligst die Fresse zu halten. Weitere Informationen sind völlig unnötig, denn im Extremfall denken die Leute nachher noch, daß das alles gar nicht zu ihrem Wohle ist, was in der Politik “verabschiedet” wird. Sowas muß natürlich verhindert werden und da kommt Frau Zypries das Handbuch mit den üblichen Floskeln “Zur Abwehr von Auskunftsinteressen” natürlich sehr gelegen:

    - Es herrscht gerade eine ganz schlechte Planetenkonstellation
    - Eine schwarze Katze ist mir auch noch über den Weg gelaufen
    - Und nicht zuletzt habe ich sowieso gerade meine Tage…

    Die besten Tage dürfte Frau Zypries zwar sicherlich schon hinter sich haben, aber das hat schon alles seine Richtigkeit. Das Volk ist im Grunde nämlich viel zu dämlich und darf deshalb gar nicht umfassend informiert werden. Schließlich haben wir ja die Demokratie und die Politiker sind ja dafür gewählt (und vereidigt) worden, dem Volk zu dienen und zu seinem Wohl zu entscheiden. Das sollte doch wohl reichen, damit keiner mehr nachfragen braucht.

    Schauen wir doch nur auf Herrn Schäuble, der alles tut, um die Verfassung zu torpedieren. Vom Verfassungsschutz beobachtet werden aber nur die Leute von “Die Linke”, weil diese ja vielleicht möglicherweise gegen unsere Verfassung sein könnten - eventuell. Versteht sowas das Volk? Nein? Na eben…

    Oder unser Verteidigungsminister, der Flugzeuge abschießen lassen würde, obwohl das höchste Gericht Deutschlands genau das ausgeschlossen hat! Muß er nun wegen seiner eindeutigen Position gegen unsere Deutsche Verfassung zurücktreten? Nein, natürlich nicht! Und versteht sowas das Volk?

    Oder das man am Hindukusch ein neues Bundesland entdeckt und daher dort erstmal Krieg macht. Und damit die sich auch nicht mit Anschlägen dagegen wehren, müssen alle Deutschen ihre Fingerabdrücke in ihre Pässe setzen und alle ihre Mails, Telefonate und Internetverbindungen staatlich abspeichern lassen (Vorratsdatenspeicherung). Versteht sowas das Volk? Auch nicht?

    Ja braucht es noch mehr Beispiele??

  2. Man of the World sprach

    Ich bin mal gespannt, wann die gegenwärtige Diktatur in sich zusammenfallen wird. Warum lernt Brüssel eigentlich nicht von Moskaus Schicksal? Warum lernen die nicht, dass eine totale Überwachung letztlich in den Untergang der eigenen Herrschaft führen kann?

    Wir jedenfalls sind dank Internet bestens vorbereitet, wir haben unsere eigene Infrastruktur. Es kann einem deutschen Untertan jedenfalls letztlich ziemlich egal sein, was die Unterdrücker so aushecken. Von mir aus kann die Bundesregierung sich so langsam ein neues deutsches Volk suchen - soll die Bundesregierung doch gern auf dem Mars oder auf den Mond auswandern, wenn es ihr hier in Deutschland nicht mehr gefallen sollte. Deutsche Staatsbürger möchten in Freiheit leben, und es ist sicherlich durchaus zumutbar, wenn man mit der Geheimniskrämerei aufhören würde.

  3. Guido Strack sprach

    Habt Ihr schon mal daran gedacht die Unterlagen zur irischen Klage unter Berufung auf VO 1049/2001 bei der Europäischen Kommission als Dokumentenzugangsantrag anzufordern?

    Nach einer aktuellen Entscheidung des EuG, Urteil des Gerichts vom 12.09.2007 (API/Kommission, T-36/04, Rn. 51ff.) ist jedenfalls nach der mündlichen Verhandlung die Berufung auf den anhängigen Rechtsstreit kein Versagungsgrund nach EU-Recht.

  4. mein-parteibuch.com » 09. November ein besonderer Tag ? sprach

    […] von Telefon, Handy, E-Mail und Internet. Vorbereitet durch eine geziehlte Desinformation und Vorenthalten von Informationen durch die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Es ist ganz sicher, das die […]

  5. Glasdemokratie » Blog Archive » Deutsches Internet im erkennungsdienstlichen Visier! sprach

    […] dass ist der Anfang vom Ende! Denn ein Staat der aus Lobbyismus, Korruption, Rechtsunsicherheit, Verlogenheit , staatliche Torpedierung des Grundgesetzes und Gleichschaltung der Medien besteht, ist […]

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