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4. Oktober 2007

Unbeteiligter vom LG Hamburg für Internetinhalte haftbar gemacht?

von @ 14:00. abgelegt unter Recht und Unrecht, Informationszeitalter, Internet, Buskeismus, Einstweilige Verfügung

Mein Parteibuch wurde in einer Pressemitteilung auf eine ohne mündliche Anhörung ergangene einstweilige Verfügung der Zensurkammer des LG Hamburg hingewiesen, derzufolge jemand für die Inhalte einer Homepage verantwortlich gemacht werden würde, der bestreitet, für die Inhalte oder die Homepage verantwortlich zu sein. Nachfolgend finden sich Auszüge einer Pressemitteilung von Rolf Hermann Lingen:


Auch komplett Unbeteiligte können für Internetinhalte haftbar gemacht werden.

Am 12. Februar 2007 hat das “Landgericht Hamburg”, namentlich “Richter am Landgericht Zink”, “Richter am Landgericht Dr. Weyhe”, “Richter am Landgericht Dr. Korte”, per “einstweiliger Verfügung ohne mündliche Verhandlung” und komplett hinter dem Rücken des Opfers beschlossen, dass jemand Texte von einer Homepage löschen muss. Bemerkenswert dabei: Das
Opfer 1. ist nicht Autor der Seite, 2. ist nicht Inhaber der Domain, und 3. hat rein gar nichts mit der Seite zu tun.

Dies konnte auch am 12. Februar 2007 anhand der Whois-Informationen nachgeprüft werden; das Gericht hat aber nicht nur von einer mündlichen Verhandlung, sondern gleich von jeglicher Prüfung der Sachlage abgesehen. Beantragt hatte die Einstweilige Verfügung […] Anwalt Ralf Möbius, der in Isernhagen
gemeinsam mit Dieter Laake eine Kanzlei führt. Mit dieser Einstweiligen Verfügung wollte Möbius verhindern, dass notwendige Informationen über ihn auf der Internetpräsenz der römisch-katholischen Kirche in Deutschland (www.kirchenlehre.com) verbreitet werden. […]

Zahlreiche Justizstellen, darunter sämtliche Justiziministerien und mehrere Justizbehörden in Hamburg, sowie Möbius selbst wurden per Fax auf die Sachlage hingewiesen. Zudem wurden gegen Möbius sowie die beteiligten Justizstellen bereits am 20. Februar 2007 ebenfalls per Fax Strafanzeigen wegen Erpressung u.a. erstattet; von allen Faxsendungen liegen die Protokolle vor. Die einzige Reaktion auf die zahlreichen Mitteilungen und Strafanzeigen traf am 10. März 2007 beim Opfer ein, u.z. eine sofort vollstreckbare Zahlungsaufforderung für die Verfügungsgebühren in Höhe von über 1.000 Euro.

Da das Opfer auch zukünftig den Forderungen des Gerichts schlichtweg gar nicht nachkommen kann, eben weil es ja mit der Seite nichts zu tun hat, können damit quasi grenzenlos noch weitere Bestrafungen wie Bußgelder und Gefängnis gegen das Opfer verhängt werden.

[…]

Bis heute gibt es in der Sache nur noch eine einzige Neuigkeit zu vermelden: Das LG Hamburg hat vom Opfer zusätzliche 500 Euro “Prozessgebühren” erpresst.

Anmerkung von Mein Parteibuch: Mein Parteibuch kann nicht erkennen, ob diese Pressemitteilung der Wahrheit entspricht und hat die Pressemitteilung verkürzt wiedergegeben, weil darin Vorwürfe gegen RA Ralf Möbius erhoben werden, die von Mein Parteibuch nicht nachvollzogen werden können. Keinesfalls will Mein Parteibuch mit der Meldung zu dieser einstweiligen Verfügung ausdrücken, dass die Inhalte der Webseite www.kirchenlehre.com in irgendeiner Weise der Wahrheit entsprechen oder eine Verbreitung unterstützenswert ist. Den rechtlichen Vorgang hält Mein Parteibuch jedoch trotzdem für bemerkenswert.

Glückwunsch an RA Ralf Möbius und das LG Hamburg. So schafft man Märtyrer.

Mal angenommen, die mit einer einstweiligen Verfügung belegte Person, die bestreitet, für die Inhalte der offenbar in Kanada gehosteten Webseite www.kirchenlehre.com verantwortlich zu sein, kann der einstweiligen Verfügung des LG Hamburg tatsächlich nicht nachkommen, was soll dann weiter passieren? Will man dann anfangen, Menschen in Deutschland für Webseiten zu inhaftieren, bis man irgendwann den richtigen dabei hat? Wie viele Leute will man denn in Deutschland einsperren, bis man den richtigen hat? Und was, wenn die Person, die die Inhalte eingestellt hat, gar kein Deutscher ist und nicht in Deutschland lebt? So geht das wohl nicht.

Mal abgesehen davon, dass solch ein Vorgehen selbst in der real existierenden deutschen Demokratie mit rechtstaatlichen Grundsätzen unvereinbar ist, ändert das nichts an der Verbreitung der rechtswidrigen Inhalte. Wenn Rechtsanwalt Ralf Möbius die rechtswidrigen Inhalte von der Webseite entfernen lassen möchte, dann muss er den Provider der Webseite in Kanada als denjenigen verklagen, der die Webseite unstreitig verbreitet.

Wenn dem Landgericht Hamburg die Verbreitung von Internetinhalten außerhalb seines Machtbereiches in Hamburg nicht gefällt, dann steht ihm die Möglichkeit offen, gegen Hamburger Internet-Provider zu verfügen, dass in Hamburg nur noch Webseiten aus Hamburg verbreitet werden dürfen und die Leitungen nach Hamburg zum Rest des Internets unterbrochen werden. Das würde dann zwar die ideologische Beheimatung des Weltbildes des LG Hamburg offenbaren, wäre aber wenigstens konsequent. Und ein Segen für deutsche Webseitenbetreiber wäre das auch - denn schließlich muss dann niemand mehr befürchten, dass seine Webseite auch in Hamburg verbreitet wird und die Hamburger Zensurkammer sich deshalb für zuständig erklärt.

Sollte das Landgericht Hamburg die Abkoppelung des Hamburger Internets vom Rest der Welt nicht wollen, hätte es sich für die Zensur einer kanadischen Seite schlicht für unzuständig erklären müssen.

20 Kommentare zum Beitrag “Unbeteiligter vom LG Hamburg für Internetinhalte haftbar gemacht?”

  1. silberling sprach

    Mal abgesehen davon was ich von der Internet-Seite “kirchenlehre” halte, - nämlich nichts -, halte ich den rechtlichen Hintergrund der Zensurkammer Hamburg nur für konsequent. Auf .de Internetseiten findet doch ein freie Meinungsäußerung defacto nicht mehr statt (Abmahnpraxis). (Auf kirchenlehre findet meiner Meinung aber keine freie Meinungsäußerung statt, sondern mehr üble HETZE!)Die Menschen mit einer freien Meinung wurden regelrecht vertrieben, auf ausländische anonyme Server (incl. Whois Protect). Und jetzt wundert man sich, dass einem diese Taktik auf die Füsse fällt. Aber wie will man der freie Meinungsäußerung über ausländische Server den noch Herr werden?
    Genau über diese Vorgehensweise der Zensurkammer Hamburg!Wenn die rechtlichen Zusammenhänge so stimmen wie oben beschrieben, ist es ganz deutlich (auch für Blinde) zu sehen, die deutsche Demokratie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen existiert nicht mehr.Diese Umgehensweise unser Mächtigen mit dem Internet könnte aber dazu beitragen, das diese nicht vom politischen Gegner irgendwann hinweggefegt werden, sondern sehr schnell durch die deutsche Internetgemeinde.

  2. Peterle sprach

    *Schmunzel*
    Die Texte hier sind immer wieder ein Hochgenuss:
    “Das würde dann zwar die ideologische Beheimatung des Weltbildes des LG Hamburg offenbaren, wäre aber wenigstens konsequent.”
    :) :)
    Kann der vermeintliche Rechtsverletzer ja mit seiner Verfügung zu Decix u.ä. rennen und verlangen, dass der Strom abgestellt wird :)
    Die Menschenwürde ist schliesslich wichtiger als das Haftungsprivileg der Carrier…

  3. Camillo sprach

    Die Juristerei erinnert immer mehr an eine verunglückze Muppetshow. Wenn man nicht dauernd k..zen müsste könnte man ja so herrlich darüber lachen.
    Welch reizvoller Gedanke, mit derartigem Schwachsinn seine ohnehin viel zu lange Richterzeit mit Kurzweil zu füllen, man kommt aus dem Staunen gar nicht mehr heraus.

  4. Pater Rolf Hermann Lingen sprach

    Zugegeben, der Homepage-Titel “Kirche zum Mitreden” bedeutet (wie es ja auch ausdrücklich dort erklärt ist), dass jedem Informationen an die Hand gegeben werden, damit er in der Kirche mitreden kann. Kirchliche Informationen erhält man aus Katechismen, aus Enzykliken etc., und deshalb finden sich bei KzM eben massenweise Texte aus Katechismen, aus Enzykliken etc. Das ist objektiv keine Hetze, auch wenn natürlich bestimmte Lehren und Handlungen als dem Christentum zuwider aufgezeigt werden. Irrlehrer, Ehebrecher etc. kommen dann gerne mit dem verleumderischen Vorwurf der “Hetze”.
    Die Kirchenfeinde werden aber auch bei KzM großzügig zitiert, z.B. in den zahlreichen Leserbriefen und sogar praktisch unkommentiert in den “weit”-Texten (die Dateinamen fangen mit “weit” an, also weit.htm, weit0002.htm; bislang sechs Texte).
    Der hier nun gebrachte Märtyrer-Vergleich ist insofern ganz spaßig, als Möbius genau das *NICHT* wollte. Er hatte mich bereits in Grund und Boden geklagt mit seinem illegalen “Beleidigungs-Prozess” (s. die Darstellungen von Bert Steffens, Claus Plantiko etc. zum §185 StGB) und wollte mir jetzt noch nicht sofort das Genick endgültig brechen. Deshalb suchte er sich als Pausenfüller ein anderes Opfer, um mir dabei mittelbar auch seine vermeintlich übergöttliche Macht zu demonstrieren. Deshalb ließ er erfolgreich auch noch einen komplett Unbeteiligten verurteilen.

  5. Peterle sprach

    Im Endeffekt hat das “Opfer” durch diesen Formfehler doch alle Trümpfe in der Hand. Bei einer unerwarteten Hausdurchsuchung sähe die “Sachlage” ja vielleicht jetzt schon anders aus…
    Weil derartige Ermittlungen versäumt wurden, kann er jetzt - natürlich nur sofern er es doch gewesen sein sollte - gemütlich alle Spuren verwischen und dem Gericht und der Gegenpartei bis auf die Knochen blamieren…

  6. silberling sprach

    zu @4

    Also ich bin absolut kein Irrlehrer, geschweige denn ein Ehebrecher noch bin ich etc. (ich mag mir gar nicht vorstellen was etc. wohl noch zu bedeuten hat)
    Also die Beiträge “Anne Frank und die teuflische Holocaust-Religion” und “Probleme mit dem Tagebuch der Anne Frank” auf der Internetseite “Kirchenlehre” sind für mich der Inbegriff der üblen Hetze und erfüllen für mein Rechtsempfinden den Tatbestand der “Volksverhetzung”. Die ganze Internetseite ist in dem gleichen Stil wie kreuz.net gehalten. Auch hier wird auch in übelster Weise über Atheisten, Juden, Schwule, Lesben gehetzt!

    Aber auch gegen diese Menschen kann eben nur mit rechtsstaatlichen Mittel vorgegangen werden und nicht wie oben beschrieben. Eines beweisst der vierte Kommentar aber eindeutig. Der Verfasser sympatisiert ganz offen, mit den Aussagen der Internetseite “kirchenlehre”.

  7. München Marie sprach

    Das is ja mal ne tolle Pressemitteilung! So sachlich und von einer Menge Sachverstand zeugend! Warum um alles in der Welt berichtet mein-parteibuch über so was??? Jemand behauptet, zu Unrecht mit einer einstweiligen Verfügung belegt worden zu sein (was die Meisten in solchen Fällen behaupten…). Dass er mit der Homepage und den Inhalten nichts zu habe, sei anhand der “Whois-Informationen” (was ist das denn?) nachgeprüft worden. So ein Käse!

    Der Sinn einer einstweiligen Verfügung ist es, ohne Zeitverzögerung eine Regelung zu treffen. Deshalb prüft das Gericht nur, ob der Vortrag des Antragstellers schlüssig ist. Beweise werden nicht erhoben, das ist gerade die Besonderheit dieses Verfahrens. Einstweilige Verfügungen ergehen fast immer ohne mündliche Verhandlung. Wenn dem armen “Opfer” so übel mitgespielt wurde und alles gar nicht stimmt, warum legt er denn nicht Widerspruch ein??? Das geht nämlich in einem Rechtsstaat. Da gibts dann eine mündliche Verhandlung und das “Opfer” kann mit seinen “Whois-Informationen” seine Unschuld beweisen. Aber anscheinend hat es sich darauf beschränkt gegen alle und jeden Strafanzeigen zu erstatten, übrigens sehr sinnvoll die “beteiligten Justizstellen” anzuzeigen, wahrscheinlich kommt das Justizministerium dann in den Knast, oder?

    So ein Schmarrn!

  8. Man of the World sprach

    Leute, ein Tipp: Nehmt Tor (Anonymisierung). Damit betreibe ich mein Weblog bei WordPress.com. Manchmal gibt es Zugriffsprobleme (wohl wegen einzelnen Tor-Exit-Nodes), dann muss man sich schnell eine neue Identität geben lassen, dann kann man weiterbloggen - anonym, ohne Abmahnung, ohne Impressum, ohne einsweilige Verfügung.

    Nutzt das aus, nutzt eure Freiheit.

    Den obigen Vorgang habe ich grob zur Kenntnis genommen - möglicherweise absurd.

    Noch arbeiten Nachrichtendienste und Abmahnanwälte nicht zusammen - was nicht ist, kann ja noch werden. Schützt euch!

  9. Man of the World sprach

    # 7: Von einem Rechtsstaat erwarte ich, dass *vor* der einstweiligen Verfügung angehört wird. Aber das begreifen unsere Richter ja leider nicht, die nehmen sich etwas zu wichtig. Die DDR ist ja bereits untergegangen. Mal schauen, wann die gegenwärtige Unrechtsdiktatur untergeht.

  10. Todgeweihter sprach

    @Man of the world
    >Noch arbeiten Nachrichtendienste und Abmahnanwälte nicht zusammen
    Woher die Gewissheit, dass Nachrichtendienste und Abmahnanwälte nicht zusammenarbeiten? Wäre es nicht sehr viel logischer anzunehmen, dass Abmahnanwälte und Geheimdienste zusammenarbeiten? Die Interessenlage dürfte schließlich sehr ähnlich sein.

    Man lese beispielsweise mal die Kimble-Story, und dann suche man mal nach

    “Hartmut Pohl” “Kim Schmitz” Gravenreuth

    und dann denke man noch einmal darüber nach.

  11. München Marie sprach

    @Man of the World: Die Richter haben sich an die Gesetze zu halten. Man nennt das Gewaltenteilung. Mit einer einstweiligen Verfügung wird nur eine vorläufige Regelung getroffen. Wie gesagt, man kann Widerspruch einlegen, dann gibt es eine mündliche Verhandlung.
    Warum wanderst Du denn nicht aus, nach Kuba zum Beispiel, wenn Dir die “Unrechtsdikdatur” hier nicht passt?

  12. München Marie sprach

    Noch ein passendes Ziel zum Auswandern für Man of the World ist mir eingefallen: Nordkorea, das ist gerade ganz stark im Kommen!

  13. Rolf Schälike sprach

    Wenn dem armen “Opfer” so übel mitgespielt wurde und alles gar nicht stimmt, warum legt er denn nicht Widerspruch ein??? Das geht nämlich in einem Rechtsstaat. Da gibts dann eine mündliche Verhandlung und das “Opfer” kann mit seinen “Whois-Informationen” seine Unschuld beweisen. #7

    Kann es nicht sein, dass das Opfer mit dem Betreiber der web-Site nichts zu tun haben möchte. Im Gerichtverfahren kommt das Opfer nicht umhin, in den Sch… der web-Site hineingezogen zu werden. Schwer anzunhemen, dass Buske nicht erkannt hat, dass mit den “Whois-Informationen” etwas nicht stimmt. Buske wird Gründe gehabt haben, die EV zu erlassen. Woher kann das Opfer die Sicherheit hernehmen, zu obsiegen, d.h. Buske umzustimmen?

    Dem Opfer kann es genau so ergehen, wie vielen vergewaltigten Frauen und missbrauchten jungen Mädchen, welche keine Anzeige erstatten und niemanden von ihrem Unglück erzählen. Vor Gericht möchte viele ebenfalls nicht dem Täter gegenüberstehen. Ein Ofer ist vor kurzen im Gericht ohnmächtig geworden. Es gibt keine Sicherheit, dass das Opfer nicht als mitschuldug mit gerichtet werden.

    Interessanter in diesem Zusammenhang ist der Anwalt Möbius. Dieser klagt nicht das erste Mal gegen den Pater. Klagen könnten viele. Mir mailte Möbius seinerzeit auf meine entsprechende Frage, warum er diesen Mann nicht in Ruhe lässt: Nach Abschluß des Strafverfahrens habe ich es dann unterlassen, ihn zu verklagen, weil er bereits am Boden lag.

    Nun verklagt er die Umgebung. Weshalb Buske mitmacht, bleibt für mich ebenfalls ein Rätsel.

    Sehr Euch nur die Sits: www.kirchenlehre.com an.

    Alles zu absurd.

  14. silberling sprach

    @München Marie
    es erstaunt mich immer wieder, einerseits seit ihr so stolz auf eure rechtsstaatliche Demokratie !!! Wenn dann aber einer mal seine Meinung äußert die euch nicht passt (Unrechtstaat) dann soll er auswandern.

    Dieses euer Demokratieverständnis finde ich zum Kotzen!

  15. silberling sprach

    @München Marie
    das hatte ich noch vergessen.
    Deine Frage was eine Whois-Informationen ist, disqualifiziert dich für dieses Thema leider auch technisch!

  16. Muntermacher sprach

    Ich würde keine “Pressemeldung” einfach ungeprüft übernehmen und als Tatsache hinstellen. Wer sagt Dir, dass der Sachverhalt korrekt dargestellt ist? Wer sich die Website www.kirchenlehre.com ansieht, wird in seinem Zweifel eher noch bestärkt.

  17. Man of the World sprach

    Hallo München Marie,

    Was soll der Vorschlag auszuwandern? Habe ich etwa behauptet, dass Kuba und Nordkorea Rechtsstaaten sind? Nein, das habe ich nicht behauptet.

    West-Deutschland ist im Gegensatz zu Nordkorea immerhin Exportweltmeister. Dennoch wäre ein Regimewechsel in Berlin sicherlich wünschenswert und im Interesse des deutschen Volkes, das in der überwiegenden Mehrheit entreichert wird.

    München Marie, ausser Polemik haben Sie offenbar nicht viel zu bieten. Und ihre einfachgesetzlichen Kenntnisse helfen nicht, denn auch in einem Unrechtsstaat kann alles nach Gesetz gehen. Gesetz ist etwas anderes als Recht.

    Sparen Sie sich Ihre Polemik, bringt zumindest bei mir nichts.

    Hallo Silberling,

    Danke für Deine Unterstützung.

  18. silberling sprach

    @Muntermacher

    Wer lesen ist klar im Vorteil:

    Anmerkung von Mein Parteibuch: Mein Parteibuch kann nicht erkennen, ob diese Pressemitteilung der Wahrheit entspricht und hat die Pressemitteilung verkürzt wiedergegeben, weil darin Vorwürfe gegen RA Ralf Möbius erhoben werden, die von Mein Parteibuch nicht nachvollzogen werden können. Keinesfalls will Mein Parteibuch mit der Meldung zu dieser einstweiligen Verfügung ausdrücken, dass die Inhalte der Webseite www.kirchenlehre.com in irgendeiner Weise der Wahrheit entsprechen oder eine Verbreitung unterstützenswert ist. Den rechtlichen Vorgang hält Mein Parteibuch jedoch trotzdem für bemerkenswert.

    Mehr ist zu deinem Beitrag nicht zu sagen.

  19. Muntermacher sprach

    @silberling
    Gerade um den rechtlichen Vorgang geht es doch. Angesichts der wirren Kirchenlehre-Site habe ich an der korrekten Schilderung des gesamten Vorgangs erhebliche Zweifel. Und wenn die Zweifel so groß sind, würde ich auf eine Übernahme und Veröffentlichung der Pressemeldung ganz verzichten.

  20. Rolf Schälike sprach

    #19 Muntermacher:
    Angesichts der wirren Kirchenlehre-Site habe ich Bedenken, dass sich überhaupt Anwälte und Gerichte mit seiner Site beschäftigen.

    Gehört vielleicht zu den Resozialisierungsmassnahmen.

    Alles wirr und wahnsinnig.

    Das Internet ist nicht über das veraltete und heute missbrauchte Presserecht zu packen.

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