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19. September 2007

Deal mit dem LG Schwerin brachte Hans-Jürgen Lutz nur vier Jahre

von @ 16:02. abgelegt unter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern

Zum in Kanada verhafteten und nach Deutschland ausgelieferten Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Hans-Jürgen Lutz und den in Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg herrschenden Verhältnissen hat Mein Parteibuch bereits einige Artikel veröffentlicht. Heute gab es in der Sache LG Schwerin 31 KLs 10/07 ein Urteil.

In den Medien findet sich dazu - bisher - jedoch nicht viel. Lediglich beim NDR kann man gut versteckt in den Tiefen der Webseite eine Meldung lesen, dass ein Insolvenzverwalter aus Hamburg vom Landgericht Schwerin wegen Untreue in 24 Fällen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt wurde. Weiter erfährt man auf der Webseite des NDR, dass Oberstaatsanwalt Stefan Urbanek erklärte, es sei dem Angeklagten vor allem darum gegangen, “Löcher zu stopfen” und sein Verteidiger Andreas Roter meint, die Sache sei seinem Mandanten wohl über den Kopf gewachsen, weil er zeitweise rund 150 Insolvenzverfahren gleichzeitig betreut hatte.

Zu den haarsträubend widerwillig geführten Ermittlungen, den juristischen Merkwürdigkeiten, von dem dem Urteil zugrunde liegenden Deal und den offenbar bis in höchste Kreise reichenden politischen Verwicklungen dieses Kriminalfalles erfahren die Besucher der Webseite des NDR, so wie man das vom Desinformationssystem deutsche Medien gewohnt ist, natürlich nichts.

Die Frage, wo das veruntreute Vermögen geblieben ist, wird vorsichtshalber erst gar nicht gestellt. Und erst recht werden keine Probleme mit Fördermitteln in Mecklenburg-Vorpommern thematisiert. Einige weitere Informationen zum Fall gibt es übrigens inzwischen im R-Archiv.

Mein Parteibuch ist neugierig zu sehen, wie schnell es der Justiz gelingt, dem Täter Haftverschonung aus gesundheitlichen Gründen zuzubilligen. Sonst könnte der Täter ja noch auf die Idee kommen, einiges von dem, was er über die Politik weiß, auszupacken. Und schließlich will ja keiner, dass irgendjemand noch auf die Idee kommt, dem früheren Wirtschaftsminister Harald Ringstorff, der gerade den Aufschwung der Wirtschaft herumposaunt, unangenehme Fragen zu stellen, wie zum Beispiel die, wie so ein Fall in dieser Dimension so lange nicht auffliegen konnte.

5 Kommentare zum Beitrag “Deal mit dem LG Schwerin brachte Hans-Jürgen Lutz nur vier Jahre”

  1. Helga Orlean sprach

    Wo immer in Deutschland jemand im Rudel gejagt und seines Vermögens beraubt wird, steht der eingeweihte Insolvenzanwalt schon bereit. Genauso wie eine Diebesbande
    gestohlene Ware zum Hehler bringt, so werden geraubte Vermögenswerte zu einem eingeweihten Insolvenzverwalter verschoben. Gegen die Einsetzung des Insolvenzverwalters gibt es kein Rechtsmittel. Das ist sehr außergewöhnlich in einem Staat, in dem es gegen alles eine Beschwerde oder einen Einspruch gibt. Deshalb muss die Frage erlaubt sein, warum es kein Rechtsmittel gegen den Insolvenzverwalter gibt. Der Insolvenzverwalter ist der letzte in der Korruptionskette, und er ist für diese der Garant, dass das veruntreute Vermögen innerhalb der Korruptionsgemeinschaft verbleibt.

  2. HANS sprach

    Wäre L.nicht zufällig in Kanada von einem kanadischen Beamten verhaftet worden, weil L. monatelang mit einer US-Tageszulassung in Thunderbay/ Kanada herumfuhr, wäre L.wohl bis zur Verjährung der von ihm begangenen Straftaten gar nicht verhaftet worden. Jedenfalls nicht von den “Zielfahndern” des LKA Mecklenburg-Vorpommern, den Beamten B. und H.. Es spricht nicht nur wegen B. und H. sehr viel für die Annahme, dass L. von deutschen Diensten abgeschirmt wurde und wird. Oberstaatsanwalt URBANEK dürfte darum wissen - und die Strafkammer verhandelt nur das, was angeklagt wird.
    Vorläufiges Ergebnis: L. lebt jahrelang unbehelligt im Ausland und just in dem Moment, wo er zufällig verhaftet wird, ist sein ganzes Geld plötzlich weg! Jetzt ist er plötzlich völlig mittellos (gut für ihn, dass er verhaftet wurde, damit er nicht verhungern hätte müssen und gut, dass sein Insolvenzverwalter Dr. Gerd Weiland die totale Pleite auch gleich bestätigt). Wenn kein Geld mehr da ist, braucht das Gericht ja auch nicht mehr fragen, wo es denn sein könnte. Das ist praktisch; zumal man die Sache ja ohnehin, wie der Vorsitzende sagte, nicht “zu sehr aufblähen wollte”. Jetzt noch schnell ein Geständnis für zivilrechtlich bereits ausgeurteilte Masse zu Masse Darlehen (ohne persönliche Bereicherung des Angeklagten selbstverständlich)und fertig ist das Strafverfahren. Halt noch nicht ganz: Natürlich habe er das doch alles gar nicht gewollt (heul), es ist ihm einfach über den Kopf gewachsen (schluchtz) und er habe doch nur das beste gewollt für die Pleitefirmen und die Arbeitsplätze (ganz bestimmt). Und krank bin ich auch noch über mein elendes Schicksal geworden; und meine Familie tut mir auch leid! Aber ich bin jetzt nach 25 Jahren als Konkursverwalter wirklich völlig pleite und kann deshalb auch wirklich überhaupt gar keine Wiedergutmachung leisten (nur meiner Ehefrau konnte ich DM 25.000,00 im Monat zahlen)
    So, jetzt ist das Strafverfahren in Schwerin fertig!
    Aber warum wird dieser kranke, leidende und heulende Mann von deutschen Diensten abgeschirmt?

    Wir werden es erfahren!

  3. LOL sprach

    Wenn man bedenkt, mit was für lächerlich geringen Strafen hierzulande regelmäßig Gewaltverbrecher bedacht werden, könnte man die verhängte Strafe sogar als vergleichsweise hart empfinden.

  4. HAI sprach

    Das verhängte Strfamaß beruht auf einer Hauptverhandlung mit über 10 Verhandlungstagen; allerdings ohne jede Zeugen und ohne jede Aufklärung, wo das veruntreute Geld aus den hier angeklagten Straftaten verblieben ist; von den nicht angeklagten Sachverhalten ganz zu schweigen. Da - trotz der vielen Verhandlungstage -nicht ein einziger Zeuge vernommen worden ist, beruhen sämtliche Entscheidungsgrundlagen des Gerichts praktisch allein auf der Anklage und dem “Geständnis” des Angeklagten. Das Gericht hat nicht aufgeklärt, wo das veruntreute Geld verblieben ist und hierzu keine Zeugen gehört.

    Das hat seinen Grund. Denn L. soll nichts passieren und er soll zügig aus der Haft kommen - und sei es wegen vermeintlicher, “amtsärztlich”festgestellter “Haftunfähigkeit”.

    Dann soll er weiter, abgeschirmt durch deutsche Dienste, ungestört auf sein aus Straftaten angehäuftes Vermögen zugreifen und unauffällig abtauchen.

    Fraglich ist nur, ob es L. in Freiheit zukünftig gelingen würde, seinen (ehemaligen) Geschäftspartnern, die definitiv wissen, dass L. in Haft u.a. auch Besuch vom LKA Mecklenburg-Vorpommern hatte (z.B. betreffend italienische Gastronomie in Rostock)noch das notwendige Vertrauen zu vermitteln.

  5. Meudalherr sprach

    Off Topic - # 1 Werfen Sie doch mal einen Blick in das Parteibuch Lexikon! Grüße

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