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| Ist es bald soweit? |
Zu der in zahlreichen Blogs begrüßten und in Medien reichlich diskutierten erstinstanzlichen Verurteilung von Günter Freiherr von Gravenreuth zu sechs Monaten ohne Bewährung wegen versuchtem Betrug gibt es nun auf Telepolis ein Interview mit Rechtsanwalt Johannes Eisenberg, der als Anwalt der taz die der Verurteilung zugrundeliegende Strafanzeige eingereicht hat.
Besonders bemerkenswert in dem Artikel sind die Ausführungen von Drachentöter Jony Eisenberg zu den Streitwerten im deutschen Abmahngeschäft.
Zuerst erläutert Jony Eisenberg die Festsetzung des Streitwertes im Fall Gravenreuth ./. taz:
Solange er glaubte, selber kassieren zu dürfen, war ihm die Sache 10.000 Euro wert und später fiel ihm ein, dass es ja jetzt, wo er selber zahlen sollte, viel weniger wert sein könnte. Dieses Verhalten zeigt wiederum, dass der Verdacht, dass das ein Abmahngeschäft ist, welches auch betrieben wird, um Gebühren-Tatbestände zu schaffen, nicht von der Hand zu weisen ist.
Im späteren Verlauf des Artikels übertrug Rechtsanwalt Eisenberg diese beispielhaften Erkenntnisse dann auf die deutsche Abmahnpraxis insgesamt:
Das Problem ist vielmehr das Verhältnis von Schadenshöhe zu Anwaltshonorar. Das ist ganz oft bei den Bagatellverstößen hinterfragungswürdig. Die massiv hohe Streitwertfestsetzung durch die Gericht ist letztlich ein Fehler der Gerichte. Das beweist der Fall, über den ich gerade mit Ihnen gesprochen habe, und der ‘Erkenntniszuwachs’ von Herrn Gravenreuth zwischen dem Wert dieser einen E-Mail vor und nach seiner Prozessniederlage. Dessen Verhalten macht deutlich, wo da der Hase im Pfeffer liegt. Da müssten sich die Betroffenen eben nicht gegen die Sache, sondern vor allem gegen die Höhe der Honorare wehren.
Genau das geschieht gerade im Fall Steinhöfel ./. Bartels, wo Marcel Bartels die Auffassung vertritt, dass der zugrunde zu legende Gegenstandswert der Abmahnung einen Euro beträgt und die gängige Höhe der Streitwerte bei Abmahnungen von Webseiten mit geringer Reichweite verfassungswidrig ist.
PS: Dass Günter Freiherr von Gravenreuth wegen seiner Verurteilung “zurzeit nicht zum Abmahnen kommt“, ist übrigens nach Informationen von Mein Parteibuch falsch. Vielmehr rät Mein Parteibuch Webmastern, aufzupassen, dass die Verurteilung über gerichtliches Vorgehen gegen die Berichterstattung im Internet dazu nicht noch ein lohnendes Geschäft für den Verurteilten wird. An der Finanzierung eines Knastabos der taz mit einem Gruß von Fastix auf der Banderole würde Mein Parteibuch sich gegebenenfalls gern beteiligen.
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| Bio |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Zitat:
Der hat ja immer weiter gemacht. Der hätte ja kalten Gemütes die Domain versteigert. Der war ja nicht zur Besinnung zu bringen, ohne Strafanzeige.
Dieses Interview gibt einen authentischen-, wenn auch längst nicht vollständigen Einblick in die Charaktere dieses Anwalts.
Ich kenne die Sturheit und Verbohrtheit, mit welcher er seine Prozesse bis zur bitteren Neige treibt, aus eigenem erleben.
Dieser Anwalt schreckt nach meiner Einschätzung vor nichts, absolut gar nichts zurück, von dem er glaubt, es könnte ihm nützen.
Selbstverständlich macht man sich vor Gericht mit solch arrogantem und überheblichen Gehabe keine Freunde, aber selbst das scheint er inzwischen nicht mehr zu realisieren.
Er merkt wohl auch nicht mehr, daß er sich mit den peinlichen Ausreden, die er den Gerichten und der Öffentlichkeit zumutet, der Lächerlichkeit preisgibt und sich um den letzten Rest an ernsthafter Wahrnehmung bringt.
Wäre er nicht der, der er ist, man könnte tiefstes Mitleid für ihn empfinden.
Tja, Rechtsanwalt Eisenberg arbeitet recht energisch und zielführend
Sowohl ich als auch Freunde von mir wurden erfolgreich von ihm vertreten. Es ist immer gut, Eisenberg auf der eigenen Seite zu haben.
Herr Eisenberg mahnt aber auch erfolgreich und erfolglos ab.
Bekannt ist der Fall der alten Dame, wo er die Berichterstattung über die Unregelmäßigkeiten des Vormunds und de Bürgermeisers verbot. Gegen seinen Willen hat die alte Dame sich später durchsetzen können.
Ebemso ist bekannt sein erfolgloser Versuch, Passagen aus dem Buch von Roman Grafe im Interesse des ehemaligen DDR-Politoffizier Sven Hüber zu verbieten. Eisenberg hat aber nicht aufgegeben und möchte die Zensur mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichts durchsetzen. Die Revisionszulassungsbeschwerde läuft.
Den Stasi-Chef Mileke hat er ebenfalls vertreten.
Seine massenweisen Zensutversuche bezüglich Berchterstattung über die entlassene RAF-Terroristin Haule sind ebenfalls bekannt. Die meisten Zensurvwersuche hierzu hat er beim Landgericht Berlin verloren. Klagt aber weiter. Gewinnt manchmal, weil er eben ein erfahrener und konseqenter Anwalt ist.
Er lehnt allerdngs eine Zusammenarbeit bei der Verteidigung der Internet-Archive ab. Meint wahrscheinlich, sein ungezügeltes Auftreten vor Gericht genügt, bei Buske zu obsiegen. Hat bis jetzt nicht geklappt. Auch bei der Verteidigung der Internet-Archive ist er auf der Verlierer-Seite.
Insofern bin ich skeptisch, wie das Ganze ausgeht. Würde mich nicht auf ihn zu hundert Prozent verlassen wollen.
Das Urteil gegen den Anwalt G. freuth!
Steitwertfeststetzung: freuth - in diesem Fall - G. nicht.