Die deutsche Presselandschaft stellt gerade verwundert fest, dass vermutlich Universitätsnoten und juristische Doktortitel in Deutschland gegen Geld und Sex verkauft wurden. So berichtet der NDR gerade, dass ein Juraprofessor der Leibniz-Universität Hannover am Donnerstag wegen des Verdachts der Bestechlichkeit verhaftet worden sei.
4100 Euro soll eine Ausnahmegenehmigung zur Promotion beim inhaftierten Jura-Professor an der juristischen Fakultät der Uni Hannover gekostet haben. Weiter heißt es beim NDR:
Darüber hinaus soll der Professor Klausuren und Hausarbeiten zweier Studentinnen als Gegenleistung für Sex besser benotet und eine der Studentinnen als studentische Hilfskraft beschäftigt haben. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen den Professor wegen Bestechlichkeit in 78 Fällen. Den beiden 29- und 31-jährigen Studentinnen wird Bestechung in sieben beziehungsweise einem Fall vorgeworfen, den Geschäftsführern der in Bergisch-Gladbach ansässigen Promotionsvermittlung Bestechung in 69 Fällen.
Die deutschen Medien achten fein säuberlich darauf, nicht den Namen des Professors zu nennen, der schon vor zwei Jahren aufflog, weil sich eine Studentin nicht bei ihm prüfen lassen wollte und dies mit der Angst vor einem Ansehensverlust begründete. Spiegel Online nennt den Professor, bei dem an der Uni Hannover anscheinend so ziemlich jeder weiß, um wen es sich handelt, beispielsweise nur Thomas A. und verheimlicht seinen Lesern die Namen der Geschäftsführer des “Instituts für Wissenschaftsberatung” in Bergisch Gladbach.
Mein Parteibuch fragt sich, wieso die deutsche Presse die Namen nicht nennt. Mal angenommen, es würde sich bei dem inhaftierten Professor um Prof. Dr. Thomas E. Abeltshauser LL.M. handeln, so wie das in Eintrag im Jurawelt-Forum von 2005 nahelegt, warum sollte die Öffentlichkeit davon nichts erfahren dürfen? Durch die Aussparung der Namen fehlt der deutschen Öffentlichkeit die Möglichkeit Zusammenhänge zu erkennen und der ermittelnden Staatsanwaltschaft entlastende Umstände mitzuteilen.
Wenn mit Thomas A. Prof. Thomas E. Abeltshauser gemeint sein sollte - Mein Parteibuch will natürlich nicht behaupten, dass dies tatsächlich der Fall ist - dann könnte die Öffentlichkeit die dem Juraprofessor zur Last gelegten Taten mit seinem Wirken als Richter am OLG Celle vergleichen und aus seinen weisen Entscheidungen dort sicherlich viele entlastende Momente mitteilen. Auch könnte die Öffentlichkeit fragen, ob die Ausnahmegenehmigungen für die Doktorarbeiten nur durch einen Mann verantwortet wurden. Und sicher könnte sich auch mal jemand Doktorarbeiten, die er betreut hat, und die von ihm abgenommenen Prüfungen genauer anschauen, und dabei womöglich feststellen, dass sie von hervorragender Qualität sind und seine Studentinnen und Doktoranden sich natürlich vorzüglich für ein gehobenes Richteramt eignen. Dass da bisher noch niemand negativ aufgefallen ist, spricht schließlich eindeutig dafür, dass der Professor seinen Studentinnen und Doktoranden genau die Qualitäten beigebracht hat, die für ein erfolgreiches Wirken im deutschen Justizwesen notwendig sind.
Schließlich findet man zu einem “Institut für Wissenschaftsberatung” aus Bergisch-Gladbach ja auch Presseartikel. Aus denen geht beispielsweise hervor, dass dort ein Dr. Frank Grätz und Dr. Martin Drees Manuel gewirkt haben und es zu Prozessen mit Professor Manuel René Theisen von der Uni München gekommen ist. Wen Prof. Theisen sagt, dass Frank Grätz nie Zahlungen an Professoren nachgewiesen werden konnten, dann ist das doch sicher ein hilfreiches Indiz bei der Feststellung der Unschuld oder der Entzauberung der Justiz.
Nachtrag 31.01.2008: Der Prozess gegen den 53-jährigen Prof, der immer noch in U-Haft sitzt, hat nun vor dem Landgericht Hildesheim begonnen.
Nachtrag 26.02.2008: Und auch der dort beschäftigte Professor Henning Radtke hält nichts von solchen Verbindungen: “Ich kann diese Vorwürfe nicht nachvollziehen. Es gibt überhaupt keine Anhaltspunkte dafür, dass einer der Kollegen gewusst hat, was Herr A. dort treibt”, sagt er.
Nachtrag vom 07.03.2008: Der NDR berichtet vom Prozess in Hildesheim unter der Schlagzeile: “Jura-Professor gesteht: Doktortitel gegen Geld”
Nachtrag vom 11.03.2008: Frank Überall berichtet beim WDR von einer “Razzia in Bergisch Gladbach” unter dem Titel: “Bundesweiter Betrug mit Doktortiteln?”
Nachtrag vom 02.04.2008: Der NDR berichtet im Beitrag “Drei Jahre Haft für bestechlichen Jura-Professor“:
“Ein Jura-Professor aus Hannover muss wegen Bestechlichkeit für drei Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Hildesheim wertete die Taten am Mittwoch als “Bestechlichkeit in besonders schwerem Fall”. … Das Urteil wurde rechtskräftig, da Anklage und Verteidigung auf Revision verzichteten. Der Professor hatte vor Gericht zugegeben, dem Institut für jeden der angenommenen Doktoranden 2.050 Euro in Rechnung gestellt zu haben. … Den Vorwurf, er habe Gefälligkeitsgutachten erstellt und so ungeeigneten Kandidaten gegen Bares zum Doktortitel verholfen, wies der Angeklagte jedoch zurück. … Das Gericht hatte dem Angeklagten im Gegenzug für das Geständnis eine Strafe von maximal drei Jahren Haft in Aussicht gestellt. Den Vorwurf, der Jura-Professor habe einer Studentin gegen Sex bessere Noten gegeben, ließ das Gericht im Laufe des Verfahrens fallen.”
Nun ja.
Nachtrag 14.07.2008: Der NDR informiert über eine noch nicht rechtskräftige 3 1/2 jährige Haftstrafe in erster Instanz für einen 52-jährigen “Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft”:
Im Prozess um den Handel mit Doktortiteln hat das Landgericht Hildesheim den Geschäftsführer einer Wissenschafts-Beratungsgesellschaft zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den 52-Jährigen am Montag der Bestechung in 61 Fällen schuldig und verhängte außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 Euro.
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| Zukunft 2007 |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Ob der Name des Jura-Professors und ehemaligen Richters stimmt erfährt man sicher und bewesikräftig spätestens bei der ersten Abmahnung.
Das ist die positive Seite von Abmahnungen.
[…] hat oder nicht. Vor einigen Monaten hat Mein Parteibuch darüber berichtet, wie hilfreich sich Geld und Sex im Fach Jura an der Uni Hannover erwiesen haben. Was die Absolventen und Absolventinnen nachher gekonnt haben, kann Mein Parteibuch […]
In dubio pro reo… und daher finde ich es nur recht, dass sein Name nicht genannt wird und bis zu einer eventuellen Verurteilung anonym bleibt. Der Mann hat auch eine Familie, die auch unter dem Desaster mitleidet und nicht für seine Fehler mit einstehen müssen. Auch das steht in unseren Gesetztestexten. Ich habe ihn in dem besagten Pressebericht erkannt, weil ich selber eine Studentin bei ihm war in meinem Grundstudium. Sicherlich munkelte man über seine Affäre zur HiWiline, aber dennoch sei dahingestellt, inwiefern er sein Amt missbraucht hat. Damals hat er uns sehr viel beigebracht… und geschenkt hat niemand etwas von uns bekommen. Eigener Ehrgeiz und Fleiß war absolut nötig. ich bin sehr gespannt auf den Ausgang des Verfahrens.
@Klann
Ohne die Namen zu kennen, ist es kaum möglich, darüber zu diskutieren, was der Herr Professor - wenn sich denn die Vorwürfe bestätigen - angerichtet hat. Nicht nur zur Betrachtung seiner Prüfungen, auch zur Betrachtung seiner Urteile als OLG Richter ist die Information wichtig. Schließlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass der Mann möglicherweise erpressbar war.
Und wichtig wäre es auch zu wissen, welche Juristen bei ihm Doktortitel gekauft haben sollen. Auch die sind nun mögicherweise erpressbar.
In so einem Fall gibt es nur eine richtige Lösung. Es muss alles an die Öffentlichkeit. Mit Vorwürfen, die bekannt sind, sind Erpressungen nicht möglich. Seine Familie muss für die Vorwürfe nicht einstehen, der Prof sitzt im Knast, nicht seine Frau und seine Kinder.
Dazu gehört aber auch, darüber zu berichten, wenn sich die Vorwürfe als unwahr und konstruiert herausstellen sollten.
Sicherlich sind deine Aspekte in einer Diskussion wichtig, die ich aber hier für zu verfrüht halte. Sollte man ihm die vorgeworfenen Punkte nachweisen und sie sich für wahr herausstellen, dann sollte sicherlich sein Name bekannt werden. Sollte dies aber nicht der Fall sein, ist es sein Recht anonym zu bleiben. Der Fall ist jetzt viel zu sehr durch die Medien aufgeblasen worden und die Hauptkritikpunkte in den Hintergrund gerückt… Schlagzeile ist immer seine Affäre und nicht die eventuelle Bestechlichkeit als Doktorvater, dei viel schwerwiegender ist. Immerhin 15 Fälle sind mittlerweile schon nachgeprüft worden und wurden durch ein Zweitgutachten für berechtigt bestätigt. Es gibt auch einen Pressekodex und dieser sollte hier greifen, damit nicht aus einem Rechtsverfahren reine Sensationslust wird.
[…] Parteibuch berichtete vor etwas mehr als einem halben Jahr unter dem Titel “Mit Geld und Sex zum Jura-Doktor an der Uni Hannover” über das lustige Jura-Studium an der Uni Hannover. Gerüchten zufolge war der […]
[…] Texte und Dokumente selbst eine Meinung bilden anstatt das urteilen einzig einer bekanntermaßen korrupten deutschen Justiz zu […]