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| Persönlichkeitsrecht |
In der Antwort auf eine Klage (AG Hamburg: 36a C 124/07) von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel auf Erstattung von Abmahnkosten hat Marcel Bartels, der Betreiber von www.mein-parteibuch.de, den zugrundegelegten Streitwert von 10.000 Euro für die behauptete Persönlichkeitsrechtsverletzung bestritten.
Marcel Bartels meint, ein Streitwert von 10.000 Euro für eine etwa 100 mal abgerufene Internetseite würde seinem grundgesetzlich garantierten Recht auf Meinungsfreiheit widersprechen und ihn gegenüber Massenmedien unzumutbar benachteiligen. Marcel Bartels möchte feststellen lassen, dass der zugrunde zu legende Streitwert nicht 10.000 Euro, sondern tatsächlich nur einen Euro beträgt.
Dazu wird ausgeführt:
Angesichts der Verbreitung von ca. 100 Abrufen aus dem Internet begehrt der Kläger mit der Festsetzung eines Streitwertes von 10.000 Euro pro erfolgtem Abruf einen Streitwert von ca. 100 Euro zur Entscheidung über die vermeintliche Persönlichkeitsrechtsverletzung festsetzen zu lassen, aus dem der Kläger eine Forderung von Anwaltskosten in Höhe von ca 7,56 Euro pro erfolgtem Abruf ableitet.Für vergleichbare oder weitaus gewichtigere Fälle von vermeintlichen Persönlichkeitsrechtverletzungen in Massenmedien, die ein Millionenpublikum erreichen, werden hingegen die relativ zur Reichweite zu sehenden Streitwerte weitaus niedriger angesetzt. So ist beispielsweise im Berufungsverfahren OLG Hamburg 7 U 80/06 (324 O 760/05) für eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem Printmedium ein Streitwert von 20.000 Euro angesetzt worden, was bei der mehr als dreimillionenfachen Verbreitung der Publikation zu einem Streitwert von weniger als 0,007 Euro pro verbreitetem Exemplar führt. Ähnlich verhalten sich die relativ an der Verbreitung gemessenen Streitwerte in anderen Verfahren, bei denen die Beklagten reichweitenstarke Printmedien sind. Auch hier liegen die Streitwerte nur in Ausnahmefällen höher als ein 0,01 Euro pro verbreiteter Ausgabe.
In der publizistischen Tätigkeit sind unbeabsichtigte Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch nicht vom Autoren beabsichtigte andere Deutungsmöglichkeiten im Zeitalter nach der Stolpe-Entscheidung genauso wenig gänzlich auszuschließen wie es Fehlentscheidungen im sich darauf möglicherweise anschließenden Rechtsweg sind. Mögliche Kosten für juristische Auseinandersetzungen werden deshalb von jedem Verleger von Massenmedien von vornherein als prozentuale Größe der Werbeeinnahmen in das Budget einkalkuliert. Während Kosten juristischer Auseinandersetzungen für Massenmedien ein relativ kleiner Budgetposten sind, sind die Kosten möglicher juristischer Auseinandersetzungen in Höhe von mehreren Euro pro abgerufenem Exemplar bei Kleinst-Publikationen wie der hier beanstandeten Webseite existenzvernichtend und zwingen Kleinstverleger so durch die juristische Drohung mit der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz grundgesetzwidrig dazu, die Verbreitung ihrer Meinung zu unterlassen.
Das Festsetzen von Streitwertenn, die wie der hier vom Kläger in Ansatz gebrachte, für Verleger von Kleinst-Publikationen und reichweitenschwachen Webseiten zu existenzvernichtenden Kosten des Rechtsweges führen. Damit würde das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu einem Privileg für Massenmedien, finanziell besonders gut begüterte Bürger und Bürger, die sich vor den finanziellen Folgen von Abmahnungen und äußerungsrechtlichen Gerichtsprozessen um Lapalien nicht zu fürchten brauchen, weil sie die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Da das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung nach Artikel 5 Grundgesetz und Artikel 10 EMRK für alle Menschen gleichermaßen und nicht nur für finanziell Starke gilt, ist im vorliegenden Fall analog zu bei Massenmedien festgesetzten Streitwerten von 0,01 Euro pro Exemplar rechtmäßigerweise ein Streitwert von einem Euro, errechnet aus ca 100 abgerufenen Exemplaren multipliziert mit 0,01 Euro, festzusetzen.
Weiter führt Marcel Bartels auf seiner Webseite aus, dass bei einem zugrunde liegenden Gegenstandswert der ursprünglichen Abmahnung von einem Euro der Prozess um die Abmahnkosten nicht um 756,09 Euro, sondern um einen Streitwert von insgesamt 45,24 Euro Abmahnkosten, die sich berechnen zu 32,50 Euro Geschäftsgebühr zuzüglich 6,50 Euro Auslagenpauschale und 6,24 Euro Umsatzsteuer, geführt werden sollte.
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| Der Richter |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Stark.
Eine logisch nachvollziehbare Argumentation.
Findet für die Entscheidung über den Streitwert wieder ein neuer Termin beim LG-Hamburg statt?
Der Vergleich von Äpfeln mit Birnen ist nun wahrlich keine logisch nachvollziehbare Argumentation.
@Anonymus
Wieso? Die Erklärung ist absolut schlüssig und zutreffend, oder legen sie (Anonymus) aus ganz persönlichen Gründen Wert auf eine juristische Ungleichbehandlung von Menschen und Institutionen? Sind sie am Ende einer der dreisten Nutzniesser dieser elemantaren Ungleichbehandlung und kommentieren aus diesem Grund unter dem Schutz der Anonymität?
Es wird immer wieder der Fehler gemacht, dass man versucht, Richter mit Argmenten zu überzeugen, und denkt, Argumente können greifen.
Mit Argumenten kann alles bewiesen bzw. widerlegt werden.
Entscheidend ist, ob Deutschlad es sich leisten kann, die Blogger-Szene kaputt zu klagen und die Meinungsfreiheit vom Geldbeutel abhängig zu machen.
Die heute greifende und von den Zensurkammern betriebene Zensur schadet Deutschland, wie der DDR-Zentralismus der westlichen Demokratie unterlegen war.
Gleichgeschaltete Menschen schaffen einfach weniger, bewegen sich falsch, Kreativität geht verloren, der Pöbel und Mob ergreifen die Macht. Der Versuch, die anstehenden Probleme zentralistisch (diktatorisch) zu lösen, wird scheitern.
Das erkennen auch einige Richter und einige geschäftstüchtige Anwälte. Vielleicht auch Politiker.
Der juristische Weg ist lediglich ein Teilgebiet in den Auseinandersetzungen zwischen Dummheit, Intelligenz und den dahinter stehenden Interessen.
Meinem Abmahner werde ich irgendwann einmal des Nachts besuchen. Das Zahlen schmerzt zwar monentan. Aber ich freue mich schon jetzt darauf.
*schmunzel*
Heute schon die Dose der Pandora geöffnet?
@Rolf:
“Der Versuch, die anstehenden Probleme zentralistisch (diktatorisch) zu lösen, wird scheitern.”
Warum? Was sollte daran falsch sein, wenn der Staat seine hoheitlichen Aufgaben konsequent in die Hand nimmt?
Ich erlebe den Trend der Privatisierung (Abmahnanwälte statt Aufsichtsbehörden) als absoluten Fehlschlag. Wenn man bei der Wahrnehmung seiner Meinungsfreiheit unweigerlich mit den Persönlichkeitsrechten anderer in Konflikt kommt, warum keine Zensurbehörde?
Wenn Mein Parteibuch mit dem Streitwert durchkommt, dürfte das die Abmahner dieser Welt noch mehr ärgern, als Niederlagen in der Sache.
Zu Peterle #6:
Warum? Was sollte daran falsch sein, wenn der Staat seine hoheitlichen Aufgaben konsequent in die Hand nimmt?
RS: Weil es keinen Maßstab dafür gibt, was hoheitliche Aufgaben sind, und was konsequent ist. Diesen Maßstab schafft das Leben, d.h. alle Menschen. Werden diesen Menschen vom Staat zu viel und falsche Vorgaben aufgezwungen, dann scheitert solch ein Staat.
Warum keine Zensurbehörde?
Weil das dem Grundgesetz widerspricht.
Und wenn schon, dann sollen die Behörden auch beim Namen genannt werden.
Die Pressekammern sind Zensurkammern.
Wenn man bei der Wahrnehmung seiner Meinungsfreiheit unweigerlich mit den Persönlichkeitsrechten anderer in Konflikt kommt, warum keine Zensurbehörde?
Bei der Wahrnehmung eines jeden Rechts kommt man unweigerlich mit den Rechten anderer in Konflikt.
Die Frage stellt sich so: Weshalb wird das Persönlchkeitsrecht, das Recht auf Selbstbestimmung, das Markenrecht, das Urheberrecht und das Patentrecht über dem Recht der Meinungsfreiheit gestellt. Weshalb haben Unternehmen Persönlichkeitsrechte in äußernsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Weshalb hat der Betroffene das Recht, den Inhalt des Äußernden zu einseitig deuten?
Wesahlb darf in Zeitungen und in wissenschaftlichen Publikationen etwas stehen, aber im Internent nicht. Weshalb müssen Internet-Archive gelöscht werden? Weshalb müssen Meinungsverschiedenheiten gerichtlich geklärt werden?
Außerdem wird in Äußerngsprozessen der Unterlegene ebenfalls in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Hier beißt sich juristisch dogmatisch gesehen der Hund in den Schwanz.
Ohne Meinungsfreiheit kein Fortschritt. Sackgassen werden zu spät bzw. gar nicht erkannt. Es kommt schnell zu Katastrophen.
Alles nicht Neues. Vieles Schereckliche in der Welt wäre vermeidmar bei rechtzeitiger
Diskussion ohne Verbote.
Betrifft auch die geschichtliche verbotlose Aufarbeitung 33-45und 45-89.
Zensurbestreben läuft alledings nicht im luftleeren Raum. Abschaffung der Pressekammern allein und von Heute auf Morgen löst das Problem nicht.
Hallo allerseits!
Also ich denke, dass unsere Justiz - prominentestes Beispiel ist vermutlich das Gericht in Hamburg - es so langsam geschafft hat, die Bloggerszene in Deutschland kaputtzumachen, wie bereits im Kommentar mit der Ordnungsziffer 4 festgestellt wurde.
Exkurs:
An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass es ein klein bisschen Bewegung im Parteibuch Wiki gibt. Dort werden so nach und nach interessante und informative Artikel rein gestellt, natürlich immer unter Anwendung des Konzepts der plausiblen Abstreitbarkeit (Anonymisierung per Tor), was den Diktatoren der Gegenwart in Berlin vermutlich ganz und gar nicht gefällt. Also schreibt doch mal im Parteibuch Wiki mit, nicht immer nur im Weblog. Das Wiki ist auch wichtig.
Ich denke, dass wir aus dem Schutz der Anonymität heraus die gegenwärtigen Zustände in Deutschland heute sehr gut dokumentieren und protokollieren können. Ich hoffe auch, dass das Zentralarchiv in Deutschland (damit meine ich diejenige Bibliothek, die für die Archivierung von politisch relevanten Schriften zuständig ist, die genaue Bezeichnung ist mir momentan entfallen), auch das Aussterben der sowieso nur kümmerlich vorhandenen deutschen Weblogs dokumentieren wird.
Ich bin mal gespannt, ob künftige Forscher Deutschland heute rückwirkend in einigen Jahren als Diktatur bezeichnen werden.
In diesem Sinne, vertreiben wir uns noch ein bisschen die Zeit mit Kommentar-Schreiben aus der Anonymität heraus und warten auf den jederzeit möglichen Regimewechsel in Berlin/Brüssel.
@Don Pepone
Nee, der Bastian von #2 trollt hier einfach nur so mal ein bisschen, der gehört, auch wenn er Jurist ist, wohl eher nicht zu den “dreisten Nutzniessern dieser elemantaren Ungleichbehandlung”.
@Meudalherr
Danke, die zahlreichen neuen Artikel im Parteibuch-Wiki wurden hier schon sehr erfreut zur Kenntnis genommen.
Eigentlich wäre die Geschichte mit den durch den Wiki-Scanner aufgedeckten Manipulationen nun eigentlich eine gute gelegenheit, mal öffentlich darauf aufmerksam zu machen, dass Wikipedia-Artikel, die in der Wikipedia ständig manipuliert werden, im Parteibuch-Wiki ein Exil finden könnten.
Derzeit laufen allerdings hier im Parteibuch vor allem Hintergrund-Arbeiten an der Technik, so dass das Erstellen von Inhalten hier im Moment etwas zu kurz kommt.
Die Kalkulation ist überzeugend. Ich hatte mal ein anders gelagertes Problem in Hamburg. Die Gegenseite wollte ihre Schulden nicht bezahlen und so musste ich sie leider vor Gericht ziehen.
Richter, Anwalt und Gegenpartei waren sich bereits einig - für mich auf schändlichstem Neveau. (”Ich hasse diese 50/50 oder brauchst Du noch ein bisschen mehr -Lösungen.”) Dann zog ich meine Asse aus dem Hut und machte noch das 4-fache draus, damit auch ich zufrieden war. Mein Anwalt musste so lange schweigen.
Die Argumentationskette hat schließlich funktioniert, auch wenn da jemand himterm “Tresen” saß, der meinte, ich hätte das alles schon vor der Verhandlung vortragen müssen und ständig abblocken wollte. Genau das hatte ich versucht - aber entweder hat`s keiner gelesen oder Juristen können nicht rechnen. Erkläre es daher so einfach wie möglich und es müsste jeden überzeugen.
ein Blogger #11: Welche Kammer war das?
Auch meine Erfahrungen gehen dahin, dass der Anwalt lieber schweigen soll. Nur rein formell muss er die Anträge stellen oder auch nicht stellen.
Der Anwalt darf mich beraten, wenn er es kann.
Passend zum Thema:
“Streitwert “auf bis zu 900 Euro” herabgesetzt!”
Siehe: http://tinyurl.com/3xxvyj
Es geht zwar um Wettbewerbsrecht, es gibt aber durchaus Analogien.
Klasse Marcel, gute Idee, ich habe für solche Typen auch schon gezahlt, ich kann mich deiner Argumentation nur anschliessen ,denn auch vor Trauernden kennen einige Anwälte weder Moral noch sowas wie *Anständigkeit*
Was bei der Festsetzung der Srteitwerte wieder einmal zum Tragen kommt bzw. versucht wird, ist die alte Volksweisheit, dass man die Großen laufen bzw. gnädig davon kommen lässt und die Kleinen - mit unverhältnismäßigen Forderungen oder Auflagen - hängt.
Viel Glück mit Ihrer nachvollziehbaren Argumentation!
Meines Wissens gibr es in Deutschland kein Gesetz über Abmahnungen im Internet. Auf welcher Gesetzesbasis wird da eigentlich verhandelt?
@16
Ein Anspruch wird über GoA oder Schadensersatz aus unerlaubter Handlung konstruiert. Im Persönlichkeitsrecht wird die unerlaubte Handlung durch richterlichen Entscheidungsspielraum, man kann das auch richterliche Willkür nennen, über Artikel 2 GG konstruiert. Die Streitwerte bei unerlaubten Äußerungen sind nirgendwo geregelt, da gibt es einen großen Ermessensspielraum, was man auch blanke Willkür nennen könnte.
Hohe Streitwerte sind dabei sowohl gut für die Gerichtskassen wie auch für die Geldbörsen der Anwälte beider Seiten, weshalb es nachvollziehbar ist, wenn Juristen die Streitwerte möglichst hoch ansetzen.
Steinhöfel vs. Bartels: Geht das auch billiger?…
Wegen einer als persönlichkeitsrechtsverletzend bezeichneten Äußerung im Parteibuch-Wiki wurde nun Marcel Bartels von Anwalt Joachim Steinhöfel verklagt.
Neben seiner Argumentation in der Sache bläst Bartels Anwalt zum Angriff auf die Streitwer…
Neben der gegenüber Druckerzeugnissen geringeren - tatsächlichen - Verbreitung wäre auch zu berücksichtigen, dass bei einem Blog die Verbreitung beendet werden kann (abgesehen von Suchmaschinen Cache u.ä.), während einmal ausgelieferte Zeitschriften noch monatelang (z.B. in Wartezimmern) neue Leser finden.
Auch ist bei einem Blog pro Seitenabruf in aller Regel von genau einem Leser auszugehen, während Zeitschriften z.B. häufig von mehreren Personen gelesen werden.
Wäre doch zu schön wenn der blödsinnige Abmahnwahn ins Stocken käme weil er nicht mehr so lohnend ist.
Auch den Streitwert festlegen und die Kosten darauf zu basieren ist etwas was scheinbar nur in Deutschland passiert. Warum soll sich ein Angeklagter nicht pro Stunde einen Rechtsanwalt anstellen.
Ich betreibe ein Webshop. Dort habe ich ein PR eines Herstellers X aus den US veröffentlicht, das es sich bei den berümten Marke B Geräten um OEMs aus ihren Haus handelte. In der US darf die Information frei veröffentlicht werden, laut meinen Rechtsanwalt in Deutschland auch, aber mann kann es nie wissen. Streitwert war schon mal €40 000 (Der totale Verdienst des Shops liegt bei €6000, Geräte von x sind etwa €800 umgesetzt, vielleicht €200 verdient)
Genau wie die von Mediamarkt Abgemahnten. Von über 1000 Händlern haben schätzungsweise 800 nie die Gebüren verdient die sie für Abmahngebür auf den Tisch legen sollten. Vor Gericht ziehen ist auch keine Option, da müssen sie noch mehr voraus zahlen. Wie kann eine Nation es tolerieren das sie solche Gesetze haben?
Die Zypries sagt dann noch das sie die Gesetze gut findet. Wahrscheinlich versteht sie sie nicht.
@20
Gesetze dienen den Machthabern, nicht den Bürgern (s. Gammelfleisch, GEZ).
Juristisch ist Marcels Argumentation unhaltbar. Der Streitwert hat absolut nichts mit der Quantität des Rechtsbruches zu tun. Trotzdem hat sich Marcel mit diesem Beitrag einen langgehegten Wunsch erfüllt: Er schreibt wie ein Volljurist jede Menge juristisch klingendes Zeug, ohne etwas auszusagen und vor allem: Völlig substanzlos.
Fast möchte man ihn im Kreise der Kollegen begrüssen.
[…] der zugrunde zu legende Gegenstandswert der Abmahnung einen Euro beträgt und die gängige Höhe der Streitwerte bei Abmahnungen von Webseiten mit geringer Reichweite verfassungswidrig […]
[…] Begreifen der Auswirkungen der Kombination von gewillkürten Streitwerten, fliegendem Gerichtsstand und Buskeismus ist dann sicherlich den Fortgeschrittenen vorbehalten. […]
[…] werden. Auch ist es möglich, dass das Bundesverfassungsgericht zukünftig mal entscheidet, gängige Streitwerte bei Internet-Abmahnungen seien verfassungswidrig […]
[…] und Bezirksrevisoren schauen auch danach, dass die äußerungsrechtlichen Gerichte die Streitwerte hoch genug ansetzen, um mit den Kosten einen anständigen Überschuss zu erwirtschaften. Gelingt das, […]
[…] Behörden und Bezirksrevisoren schauen auch danach, dass die äußerungsrechtlichen Gerichte die Streitwerte hoch genug ansetzen, um mit den Kosten einen anständigen Überschuss zu erwirtschaften. Gelingt das, so kann […]
[…] davon, dass die Zensurjustiz in Deutschland oft grotesk absurde Urteile fällt, insbesondere die gängigen Streitwerte für den Knackpunkt, über den die Meinungsfreiheit in Deutshcland von der Jurisprudenz […]
+++ DIE CHANCE 1x ALLE 4 JAHRE +++
Als Abmahngeschädigter mit mehreren 1000 EUR Schaden kann man eigentlich nur die PIRATENPARTEI wählen, denn die sind die Einzigen, welche wirklich was vom Internet verstehen. Frau Zypries (SPD) weiss noch nicht einmal was ein BROWSER ist *kopfschüttel*