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4. August 2007

BKA-Präsident Ziercke plant heimliche Wohnungseinbrüche

von @ 15:15. abgelegt unter IT-Sicherheit, Terrorismus, Hausdurchsuchung, BKA, Jörg Ziercke, Grundgesetz

Inzwischen scheint auch dem BKA klar gewordenzu sein, dass das Konzept der heimlichen Online-Durchsuchung mittels Bundestrojaner und staatlichem Hackerangriff zum Ausspähen von Passwörtern nicht nur rechtliche, sondern auch technische Probleme bei der Totalüberwachung missliebiger Personen mit sich bringt. Unlösbar scheint beispielsweise das technische Problem zu sein, mittels heimlicher Online-Durchsuchung an Passwörter eines Computers heranzukommen, der gar keinen Netzwerkanschluss hat.

Zum aktuellen Stand der Überwachungstechnik bietet beipsielsweise dieser gerade erschienene Heise-Artikel. Wo für die Computerüberwachung bereits ein Budget von gut 130 Millionen Euro zur Verfügung steht, muss dafür natürlich für profane technische Probleme eine Lösung her. Nun hat BKA-Präsident Jörg Ziercke Medienberichten zufolge “Remote Forensic Software” als überraschende Lösung für das Problem präsentiert. Das BKA soll demzufolge nicht nur heimliche Online-Durchsuchungen vornehmen, sondern auch auf das bewährte Mittel heimlicher Wohnungseinbrüche zurückgreifen.

Die Polizei in Sachsen-Anhalt erklärt auf ihrer Webseite lebensnah:

Fest steht: Bei jedem Einbruch handelt es sich um eine Straftat, egal, ob es um einen Haus-, Wohnungs- oder Kellereinbruch geht.

Wer sich sein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung mal genauer anschaut, stellt jedoch schnell fest, dass dieses Grundrecht spätestens seit dem großen Lauschangriff ziemlich weitgehend verwässert wurde. Mit der öffentlichen Planung von legalen heimlichen Wohnungseinbrüchen geht das BKA nun noch einen entscheidenden Schritt zur Abschaffung des Grundrechtes auf Unverletzlichkeit der Wohnung weiter. Schließlich beinhaltet ein Einbruch mit dem Ziel der Computersabotage zwangsläufig, dass die Wohnung zum Auffinden des Computers durchsucht werden muss.

Für Hausdurchsuchungen gibt es jedoch aus gutem Grund strenge strafprozessuale Regeln. So sind nach §105 StPO beispielsweise bei einer Hausdurchsuchung, die nicht im Beisein des Richters oder des Staatsanwalts stattfindet, ein Gemeindebeamter oder zwei Mitglieder der Gemeinde, in deren Bezirk die Durchsuchung erfolgt, hinzuzuziehen. Nach §106 StPO ist der Inhaber der Wohnung, oder falls er abwesend ist, ein Vertreter oder ein erwachsener Angehöriger, Hausgenosse oder Nachbar zur Durchsuchung hinzuzuziehen. Dem Betroffenen steht zudem das Recht offen, sich gegen die Durchsuchung nach §304 StPO juristisch zu wehren und nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO ihre Rechtswidrigkeit feststellen zu lassen.

All diese Rechte will BKA-Präsident Ziercke offenbar auf dem Umweg eines Gesetzes zu heimlichen Online-Durchsuchungen außer Kraft setzen. Einer Behörde wie dem BKA, wo Jörg Ziercke zufolge “korrupte Mitarbeiter” ihr Unwesen treiben, stehen demnach alle Möglichkeiten offen, missliebigen Personen heimlich beliebige “Beweise” unterzuschieben, ohne dass die Betroffenen sich dagegen irgendwie wehren könnten.

Bei dieser staatlich geplanten Abschaffung elementarer Prinzipien unserer Verfassung - nach dem Sondereinsatzkommando Bundestrojaner wird nun mal eben ein Bundeseinbruch gegeplant - ist es geradezu nebensächlich, dass zusätzlich auch noch ein handgestricktes Spionageprogramm auf dem Rechner des Betroffenen installiert werden soll.

Unberücksichtigt bleibt beim Propaganda-Angriff von Jörg Ziercke freilich, dass als Gefährder bezeichnete missliebige Personen sich gegen Lockpickung und die heimliche Verwanzung ihrer Computer in Abwesenheit durch vielfältige simple oder phantasievolle Maßnahmen schützen können. Potenziell betroffene missliebige Personen könnten sich beispielsweise dadurch schützen, dass sie ihre eigenen Räume in ihrer Abwesenheit versteckt videoüberwachen und ihre Rechner mit Stinkbomben, die beim Öffnen durch eine unwissende Person platzen, absichern. Wie das BKA die Wohnung echter Terroristen heimlich durchsuchen will, wenn die sich möglicherweise im Balkanstil durch scharfe Handgranaten unter der Türklinke absichern, wird die interessierte Öffentlichkeit sicher in der nächsten Märchenstunde von BKA-Chef Jörg Ziercke erfahren.

11 Kommentare zum Beitrag “BKA-Präsident Ziercke plant heimliche Wohnungseinbrüche”

  1. Meudalismus sprach

    Kennt ihr Spybot? Der erkennt wohl ca. 70.000 Schadprogramme (insbesondere diverse Trojaner). Einfach mal durchlaufen lassen, wer das noch nicht getan hat!

  2. ThomWeb sprach

    Die Schilderungen von Herrn Ziercke sind auf reine Verblödung der Bevölkerung angelegt. Wer wirklich Daten haben will, der stiehlt den Rechner. Wenn Daten auf diesem verschlüsselt sein sollten, hat ein normaler PC mit aktuellem Prozessor die in wenigen Stunden geknacht. Und das, ohne dass eine Firewall geknackt und ein Router umgangen werden muss.
    Das war ein reiner Aprilscherz.

    Wichtiger ist aber: Ziercke beschreibt exakt das Vorgehen eines Geheimdienstes wie der Stasi und nicht das einer Polizei, die ja auf der Basis der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland arbeiten müsste.

    Dritter Punkt: Wir erfahren von Ziercke, wie Daten in Sachsen gesammelt worden sind!

  3. Ulrich Brosa sprach

    Polizei und ähnliche ‘Dienste’ können nur funktionieren, wenn sie von etwa 90% aller Leute, die in einem Land leben, unterstützt werden. Zur Zeit ist es eher umgekehrt. Die meisten haben schlechte Erfahrungen mit der Polizei gemacht und freuen sich, wenn sie den “Bullen” hinten rum eins auswischen können. Die Minderheit, die von diesem Staat profitiert, wozu auch viele Bundestagabgeordnete gehören, versucht jetzt durch Beschneidung von Rechten der Mehrheit und durch mehr oder weniger dilettantischen Einsatz von Technik die mangelnde Unterstützung wettzumachen.

    Es geschieht sehr viel, was die ‘Sicherheitskräfte’ und die Staatsanwaltschaften entweder nicht aufklären wollen oder nicht aufklären können, nicht einmal mit Einsatz aller Möglichkeiten. Z.B. ist bis heute nicht geklärt, wer den Bundesanwalt Buback umgebracht hat. Nach dem Polizistenmord in Heilbronn im April 2007 hat die Polizei angeblich die DNA der Täterin, nicht aber die Täterin selbst dingfest gemacht. Irgendwelche Leute stecken mit dem Motto “Origami - Bundeswehr zusammenfalten” Fahrzeuge der Bundeswehr in Brand. Es werden eifrig Wohnungen durchsucht, doch offenbar ohne überzeugenden Erfolg. Das meisten derartigen Ereignisse erscheinen nicht in den Medien, weil den ‘Sicherheitskräften’ der Ausweis ihrer Unfähigkeit peinlich ist.

    Wenn Meldungen in der Presse wie
    “Der Polizei ist ein Schlag gegen das organisierte Verbrechen gelungen”
    erscheinen, werden damit nur die Resultate gezielter Tatprovokationen gefeiert wie beim
    “größten Rauschgiftfund in der bundesdeutschen Kriminalgeschichte”
    http://www.maul...3_04/300304.htm
    oder beim
    “rechtzeitig verhinderten Bombenanschlag auf die Synagoge in München”
    http://www.haga...04/08/wiese.htm
    oder beim
    “Verbrechensvorbereiter Thomas Wüppesahl”
    http://www.just...posts/2887.html
    Auch die Wahlkampfwerbung des Polizeiministers Beckstein mit dem
    “türkischen Serienstraftäter Mehmet”
    http://www.muen...nd-dr-beckstein
    geht in die gleiche Richtung.

    Polizei, Geheimdienste, Justiz und dergleichen sind nicht zu reparieren. Wir brauchen etwas grundsätzlich Neues

  4. Rolf Schälike sprach

    Anwälte erzeugen einen Screenshot und versichern anwaltlich, dass dieser auf Anwalt Dr. Schertz stand. Plums, und das Landgericht Köln erteilt Einsweilige Verfügungen.
    Rechnungen folgen schnellstens. Deren Höhe hängt vom Streitwert ab. Bei einem fast minimalen Streitwert von € 10.000,00 darf man sich glücklich ob der deutschen Rechtsprechung fühlen.

    Das ist kein Märchen.

  5. Rolf Schälike sprach

    Habe oben einen falschen Screenshot erzeugt. Sollte zum Verständnis des Problems dieser anwaltlich versicherter Screenshot sein.

  6. blariog.net sprach

    Bundestrojaner doch nur ein Rootkit(?!)…

    Es scheint so, als ob die BKA-”Vordenker” langsam mal ansatzweise verstehen, dass die nicht einfach so übers Internet eine Software bei einem ganz bestimmten Menschen installieren können.
    Diverse Medien (einschließlich Blogs) berichten n…

  7. otti sprach

    Was brauchen wir einen Rechtsstaat, wir haben doch die politische Kaste, die uns dient und von der wir bedient sind.
    @4,6
    Bitte Einzelheiten bzgl Kosten.

  8. Rolf Schälike sprach

    Einzelheiten zu den Kosten:
    Unterlassungserklärungen gebe ich bei Anwälten, die ich für krank halte, keine mehr ab. Zahle lieber später Ordnungsgeld und gehe in den Knast. Dort wird man bedient, man hat viel Zeit und kann das machen, wozu man draußen nicht kommt. Knastzeit ist keine verlorene Zeit. Zumindest für mich. Gilt nicht für jedermann.

    Das zur Einleitung.

    Auf Einstweilige Verfügungen gehe ich nicht in Widerspruch, weil im Verfügungsverfahren die anwaltlichen Lügen das gleich Gewicht haben, wie die Aussagen des Abgemahnten. Bei non luiquet wird die Verfügung bestätigt.

    Dieses Geld spare ich mir. D.h. ich spare mir die Verhandlungsgebühr und das Geld für meine eigenen Anwälte im Stadium des Verfügungsverfahrens.

    Lasse es auf das Hauptverfahren ankommen. Im Hauptverfahren sind anwaltliche Versicherungen, eidesstattliche Versicherngen nicht viel Wert. Es kommt etwas mehr auf die Inhalte und die materialle Wahrheit an. Ist zwar auch kein sicheres geschäöft. Trotzdem ganz habe ich den Glauben an vernüftige Richter nicht verloren. Habe bis jetzt die meisten Prozesse gewonnen. Das muss ich zur Verteidigung der Richter erwähnen.

    Im konkreten Fall kostet mich bei einem Streitwert von € 10.000 die Abmahnung hinsichlich “Schweinchen” und/oder “Psychopath” die Gerichtgebühr und die Anwaltkosten des Antragstellers 775.64 Euro, einschließlich 123,94 MwSt.

    Ich kann mir das leisten. Trinke etwas weniger oder mehr aus Kosten anderer.

    Die zweite Abmahnung betraf lediglich das Wort “Psychopath” und wurde mit einem Streitwert von € 7.500,00 belegt. Von Buske weiß ich, dass das nah an der unteren Grenze liegt.

    Was das rechtlich bedeutet wede ich in Köln erleben. Köln ist eine schönen Stadt. War lange nicht mehr in Köln.

  9. otti sprach

    @ Rolf Schälike
    Vielen Dank für Ihre Ausführungen und Ihre Prozessberichte. Die Justiz bedarf der dringenden Kontrolle durch das Volk - im Namen des Volkes.

  10. 24stunden.de sprach

    Remote Forensic Software…

    (Foto: www.ccc.de)
    Was mit Remote Forensic Software wahnwitzig nach CSI und modernen Fahndungsmethoden klingt, ist so altbacken, dass es fast wieder witzig ist, wenn es nicht so traurig wäre. Gestatten, Bundestrojaner. Nach Berichten des heise-Verlag…

  11. Milva sprach

    an Thomweb:

    auf so ein Niveau wie Du es hier zum Ausdruck bringst mit Deinen ahnungslosen Äußerungen, würde so ein Herr wie der Präsident Herr Zierke sich gar nicht erst mit Dir unterhalten.

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