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27. Juli 2007

Sommerliche Abmahneritis in Deutschland

von @ 16:55. abgelegt unter Recht und Unrecht, Abmahnung, Zensur, Meinungsfreiheit, Buskeismus, Einstweilige Verfügung

Jetzt im Sommer, wo das Wetter heiß ist in Deutschland, sind deutsche Zensoren offenbar gut in Form.

Bei Duckhome gibt es nach einstweiligen Verfügungen von Udo Ulfkotte und Pax Europa inzwischen auch reichlich Beiträge mit vielen lustigen x, wo sich der Leser dann selbst überlegen kann, welche netten Wörter er da einsetzen kann, so dass sie auf den unsäglichen Udo Ulfkotte passen. Und für zustimmende Links auf die Beiträge hat dann das Watchblog zur Islamophobie in Deutschland auch gleich noch einstweilige Verfügungen bekommen.

Dass die einstweiligen Verfügungen dem Vernehmen nach ausgerechnet aus Frankfurt gekommen sein sollen, wundert Mein Parteibuch überhaupt nicht. Denn, dass Henryk M. Broder vom Präsidenten des Frankfurter Landgerichts, Berhard Kramer, wegen Beleidigung angezeigt wurde, nachdem er etwas zum Erbe der deutschen Justiz gesagt hatte, und dann freigesprochen wurde, weil das, was er gesagt hatte, so ganz möglicherweise doch nicht ist, ist den meisten sicherlich bekannt.

Mc Winkel berichtet heute über eine Abmahnug von Karl-Heinz Schwensen wegen Nennung eines ungeliebten Spitznamens. Für Leser der Webseite zum Buskeismus kommt das nicht überraschend, denn schon vor Monaten war da zu lesen, dass der Mandant gegen eine weiter auf ihn bezogene Verwendung des Begriffs mit rechtlichen Mitteln vorgehen wird, insbesondere durch Geltendmachung von unterlassungs- und gegebenenfalls Geldentschädigungsansprüchen.

Auch in der Hamburger Xxxxxx-Kammer des Schreckens wurde heute mal wieder gegen Blogger wegen angeblicher Verletzungen von Persönlichkeitsrechten verhandelt. So gab es heute da zum Beispiel eine Verhandlung zu einem Verfahren Callactive GmbH vs. Niggemeier. Der Journalist Stefan Niggemeier, der neben seinem persönlichen Weblog auch noch beim “berühmten” Bildblog mitmacht, ließ sich dabei, für Insider der deutschen Blogosphäre sicherlich wenig überraschend, von einem Anwalt der bestens bekannten Berliner Kanzlei Schertz Bergmann vertreten.

Viel genutzt hat die prominente Anwaltskanzlei, die man ansonsten oft auf der Klägerseite sieht, in diesem Fall aber wohl nicht, denn einen Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung einzureichen, nur um ihn dann im Termin wieder zurückzunehmen, bringt niemanden wirklich weiter. Natürlich würde ein Gedankengang nach dem Muster “Sag mir, welchen Anwalt Du hast, und ich sage Dir wer Du bist” Fahrenheit 451 nicht standhalten, und schon deshalb wird Mein Parteibuch sicherlich das Bildblog auch in Zukunft nicht als Scherzblog bezeichnen.

Etwas besser aus der Hamburger Dunkelkammer rausgekommen ist hingegen Nerdcore, der wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung aus Richtung von Marions Kochbuch mit einem Verfahren angegangen wurde und immerhin einen Vergleich erreicht hat, demzufolge er “nur” seine Anwaltskosten und die Gerichtskosten von der Klageseite zu tragen sind. Bei Buskeismus wird es sicher bald, wie üblich, nette Berichte geben, die über diesen Verhandlungstag in der Hamburger Zensurkammer ausführlich informieren.

Was bleibt, ist die Einsicht, dass Meinungsfreiheit in Deutschland eine Illusion ist und bei der deutschen Abmahneritis einzig Anwälte und Gerichtskassen - zumindest finanziell - immer die Sieger sind. Zu den Kosten kommt noch das nicht zu unterschätzende Problem, dass engagierte Blogger einfach wichtigeres zu tun haben, als sich mit den besonderen Stilblüten der deutschen Abmahneritis zu beschäftigen.

Vielleicht kann man ja mal gemeinsam Spenden für notleidende Anwälte und Gerichtskassen sammeln, so dass die die Menschen nicht mehr mit unsinnigen Schreiben belästigen müssen, um Geld zu verdienen? Sollten Anwälte nicht nebenbei irgendwas anständiges arbeiten wollen, müssten sie sich dann allerdings vermutlich im Luxus ein bisschen einschränken, denn viele Blogger haben einfach nicht genug Geld, um Anwälten und Gerichten solch ein sorgenfreies Leben zu finanzieren, wie es ihnen das exzessive deutsche Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit der unberechenbaren Rechtssprechung derzeit ermöglicht.

Nachtrag 05.08.2007: Zur EV von Callactive vs Niggemeier gibt es inzwischen auch bei Stefan Niggemeier einen Beitrag “In eigener Sache“. Die Blogwelt hat den Fall inzwischen auch kommentiert und das netterweise sogar - Ausnahmen ausgenommen - ohne auf die Arbeit der in jüngster Zeit mit einem “Rundschreiben an Redaktionen” in Zusammenhang mit Bernd Herzsprung in den Medien genannten Kanzlei Schertz Bergmann einzugehen.

Nachtrag 07.08.2007: Zu den Fällen “Folkert Knieper vs. Walter” (Marions Kochbuch gegen Nerdcore) und Callactive GmbH vs. Stefan Niggemeier gibt es nun auch einen Bericht auf der Buskeismus-Seite von Rolf Schälike, dem bemerkenswerte Zeichnungen vorangestellt wurden.

16 Kommentare zum Beitrag “Sommerliche Abmahneritis in Deutschland”

  1. Franz-Josef Hanke sprach

    Meintest Du “Rechtsprechung” oder “Rechtsbrechung”?
    Egal, es ist Zeit für eine tiefgreifende Änderung in der deutschen Justiz!
    Dafür spricht allein schon der Fall Brosa.
    fjh

  2. tobe sprach

    herrlicher artikel. langsam werde ich sogar neugierig, wie meine eigene angelegenheit wohl ausgehen wird ;-)

  3. Rolf Schälike sprach

    Interessant war das gestrige Hamburger Zensurkammer-Verfahren 324 O 485/07 Callactive GmbH vs. Niggemeier.
    Niggemeier verlor.

    Der Beklagte, Herr Niggemeier wurde vertreten von Anwalt Reich von der Kanzlei Dr. Schertz.

    Bei BILDblog finden wir: BILDblog ist ein Angebot der B-Blog GbR, Stefan Niggemeier.

    Man kann davon ausgehen, dass BILDBlog vertreten und beraten wird von der Kanzlei Dr. Schertz mit besonderer Hingabe von Dr. Christian Schertz.

    Anwalt Reich nahm den Widerspruch gegen die Einstwielige Verfügzung zurück, weil Herr Niggemeier die streitgegenständliche Äußerung nicht umgehend nach der Abmahnung aus dem Netz nahm, sondern erst nach Beratung mit Dr. Schertz 1-2 Tage später.
    Soviel Zeit brauchte der bekannte Abmahnanwalt für die Entscheidung, was Niggemeier zu tun hat.

    In Wirklichkeit wurde die streitgegenständliche Passage wahscheinlich erst nach einer Woche aus dem Netz genommen. Die Kanzlei Dr. Schertz konnte nicht beweisen, dass die Passage aus dem Netz nach 1-2 Tagen genommen wurde. War auch unwesentlich. 2 Tage sind schon zu viel, haben wir erfahren. 1 Tag kann ebenfalls zu viel sein. Man muss unverzügklich nach eine Abmahnung die beanstandeten passagen aus dem Netz nehmen.

    Formal gesehen wurde Stefan Niggemeier von der Kanzlei Dr. Schertz falsch beraten.

    De facto hat Stefan Niggemeier zusammen mit Dr. Christian Schertz ein neues Beispiel geschaffen, wie gefährlich die Blog-Betreiber leben.

    Man kommt auf dumme Gedanken, ob ich nicht gestern ein abgekartetes Spiel erlebte und der Anwalt Herr Reich lediglich formal versucht hatte, den Widerspruch zu verteidigen.

    Bild-Kritiker in BILDBlog passt auf: Auch Euch kann es erwischen.

    Fallen werden überall gestellt.

  4. Rantanplan sprach

    Dieser ganze Saftladen ist nur noch peinlich, ein hoch auf die freiheitlichste
    Republik auf deutschem Boden.

  5. SK sprach

    Den Eindruck


    In Wirklichkeit wurde die streitgegenständliche Passage wahscheinlich erst nach einer Woche aus dem Netz genommen. Die Kanzlei Dr. Schertz konnte nicht beweisen, dass die Passage aus dem Netz nach 1-2 Tagen genommen wurde. War auch unwesentlich. 2 Tage sind schon zu viel, haben wir erfahren. 1 Tag kann ebenfalls zu viel sein. Man muss unverzügklich nach eine Abmahnung die beanstandeten passagen aus dem Netz nehmen.

    kann ich nicht bestätigen.

    Richtig ist, dass das Gericht betont hat, einer Löschungspflicht müsse “unverzüglich” nachgekommen werden. Was unverzüglich ist, hat das Gericht jedoch ausdrücklich offen gelassen (1-2 Tage schienen jedoch nicht problematisch zu sein), weil der Antragsgegner die angebliche Löschung nach 1-2 Tagen überhaupt nicht glaubhaft gemacht hat.

    Es fehlte schlichtweg die Versicherung an Eides statt des Antragsgegners, aus der sich ergibt, dass er 1-2 Tage nach Erhalt der Aufforderung tatsächlich den beanstandeten Text gelöscht hat. Warum das passiert ist (die Glaubhaftmachungslast liegt für den Zeitpunkt der Löschung offenkundig beim Antragsgegner) ist mir schleierhaft, vor allem wenn es nach dem Widerspruch gegen eine eV offenkundig um die Frage geht, wann denn nun die Löschung erfolgt ist. Aber das sollen Antragsgegner und Anwalt untereinander ausmachen.

  6. Abmahnwelle! : SaarBreaker sprach

    […] Sommerliche Abmahneritis in Deutschland […]

  7. RA-Blog sprach

    Kurznachrichten (13)…

    Muh!
    Die Zentrale Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP) weist darauf hin, dass die Preise für Milchprodukte diese Woche um bis zu 50% steigen werden. Unter anderem soll die wachsende Nachfrag…

  8. Rag Nuuts sprach

    Es ist ein grosser Fehler und ein Zeichen von Schwäche, die Beherrschung zu verlieren und dadurch dem Gegner einen Vorteil zu verschaffen. Deshalb gilt zurecht: Dummes Geld muss weg.

  9. Katze sprach

    @Rag Nuuts
    Was Du hier machst, ist das Verbreiten von sozialdarwinistischer Agitation nach dem Muster, der Schwache sei selbst Schuld, wenn er geschlagen wird, weil er ja stärker sein hätte können.

    Solch zynischer Sozialdarwinismus ist unter anderem ein typisches Kennzeichen von Rechtsextremismus und mit grundgesetzlichen Werten nicht vereinbar.

    Kurz und knapp: Verzieh Dich. Du bist hier nicht willkommen.

  10. Rolf Schälike sprach

    Zu SK #5:
    Richtig ist, dass das Gericht betont hat, einer Löschungspflicht müsse “unverzüglich” nachgekommen werden. Was unverzüglich ist, hat das Gericht jedoch ausdrücklich offen gelassen (1-2 Tage schienen jedoch nicht problematisch zu sein), weil der Antragsgegner die angebliche Löschung nach 1-2 Tagen überhaupt nicht glaubhaft gemacht hat.

    RS: Ausdrücklich offen lassen, heisst bei der Pressekammer Hamburg, wir werdend as nächste Mal frei und unabhängig entscheiden. Es stimmt, dass bei einem Tag die Kammer durchblicken ließ, dass sie bereit wäre, nachzudenken.
    Zwei Tage wurde ausdrücklich ausgeschlossen.

    Es fehlte schlichtweg die Versicherung an Eides statt des Antragsgegners, aus der sich ergibt, dass er 1-2 Tage nach Erhalt der Aufforderung tatsächlich den beanstandeten Text gelöscht hat. Warum das passiert ist (die Glaubhaftmachungslast liegt für den Zeitpunkt der Löschung offenkundig beim Antragsgegner) ist mir schleierhaft, vor allem wenn es nach dem Widerspruch gegen eine eV offenkundig um die Frage geht, wann denn nun die Löschung erfolgt ist. Aber das sollen Antragsgegner und Anwalt untereinander ausmachen.

    RS: Es ist passiert, weil Anwalt Dr. Schertz zwei Tage brauchte, um Herrn Stefan Niggemeier einen Rat zu geben. So wurde jedenfalls vom Beklagten - dem schwächsten Anwalt aus der Truppe Dr. Schertz, Anwalt Herr Reich - vorgetragen.

    Es bleibt offen, weshalb BILDblog von der Kanzlei Schertz vertreten wird. Gemeinsame Interessen gegen die BILD wären nachvollziehbar.
    Aber als Blogger einen Abmahnkanzlei als die eigene rechtliche Vertretung zu nehmen, riecht stark nach unangenehmer Politik.

    Nebenbei bemerkt: der kritische MLPblog ist dem Betreiber durch MLP nach einen Hamburger Gerichtsbeschluss weggenommen worden. Kann ebenfalls BILDblog passieren, wenn die Axel Springer AG sich auf das Niveaus von MLP begibt, welche jetzt diesen MLPblog selbst nutzt.

    Ob die Kanzlei Dr. Schertz BILDblog in einem solchen Fall retten kann und will, möchte ich bezweifeln.

  11. Stefan Niggemeier und der Datenschutz auf F!XMBR sprach

    […] Es ist unbestritten, dass Call-in-TV zu den größten Seuchen im deutschen TV gehört. Man kann durchaus den Eindruck gewinnen, dass dort systematisch Menschen abgezockt und auch in den Ruin getrieben werden. Betreiber von solchen Call-in-Formaten wehren sich selbstverständlich gegen solche Vorwürde, notfalls per Gericht. Sie mögen vielleicht rechtlich Erfolg haben, die menschliche Beurteilung von diesen Praktiken und denen, die es machen, überlasse ich dann aber den Lesern. Das Portal Call-in-TV.de hat sich zur Aufgabe gemacht, die Vorgehensweisen dieser Sendungen und Sender transparent und fair, evtl. Betrug öffentlich zu machen. Ebenso schaut Stefan Niggemeier regelmässig diese anspruchsvollen Sendungen und berichtet dann darüber auf seiner gewinnorientierten Homepage. Sowohl der Betreiber von Call-in-TV.de als auch Stefan Niggemeier haben wohl schon empfindliche Niederlagen vor Gericht erlitten. Rolf Schälike schreibt zum Prozess Callactive GmbH vs. Stefan Niggemeier: […]

  12. stefan niggemeier sprach

    die von herrn schälike geschilderte verhandlung am vergangenen freitag hat nichts mit bildblog zu tun.

  13. Rolf Schälike sprach

    Die Gerichtsverhandlung hat nichts mit BILDblog zu tun, aber Stefan Niggemeier als Beklagter und diesmaliger Verlierer bei Buske sowie seine Kanzlei Dr. Schertz haben wohl doch etwas mit BILDblog zu tun?

    Oder auch nicht?

    Ist das alles Zufall?

    Weshalb schickt die Kanzlei nach Hamburg ihren schwächsten Anwalt, den Herrn Reich?

    Dieser Anwalt schreit nicht, tobt nicht, beleidigt und beschimpft niemanden im Gegnteil zu Dr. Schertz und Herrn Dominik Höch.

    Haben sich allerdings dieses Jahr schon etwas gebessert. Verlieren dafür häufiger. Leider aber auch auf der Beklagtenaseite.

    Herr Anwalt Reich begründete die Verzögerung beim Herausnehmen aus dem Netz, dass Herr Dr. Schertz persönlich den Fall bearbeitete. Konnte nicht schneller den Rat an Niggemeier weiter geben.

  14. links for 2007-08-01 | hansi.unblogged.de sprach

    […] Mein-Parteibuch.com » Sommerliche Abmahneritis in Deutschland Jetzt im Sommer, wo das Wetter heiß ist in Deutschland, sind deutsche Zensoren offenbar gut in Form. (tags: zensur abmahnwelle abmahnung) […]

  15. Warum mir die derzeitigen Abmahnfälle schnuppe sind auf F!XMBR sprach

    […] wir zu einem weiteren Punkt: Laut Rolf in den Kommentaren vom Parteibuch wird Stefan Niggemeier vertreten durch die Kanzlei Dr. Schertz. Diese Kanzlei war mir entfernt ein […]

  16. mein-parteibuch.com » Die kleinen Merkwürdigkeiten und das große Schlimme sprach

    […] macht ein Blog-Leser in so einem Fall: Eben rübergeschaut zum Scherzblog Bildblog und da sauber recherchierte Details nachgelesen. Oh, da steht ja gar nichts davon. […]

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