Am Freitag hat die Hamburger Dunkelkammer des Schreckens das Persönlichkeitsrecht der hübschen Call-In-TV Moderatorin Miriam Wimmer gegen Marc Döhler und seine Webseite call-in-tv.de (Anm: heißt nun call-in-tv.net) verteidigt. In ihrer unendlichen Weisheit haben die Hamburger Zensurrichter Buske, Dr. Korte und Käfer entschieden, dass die Bezeichnung “Animöse” das Persönlichkeitsrecht der Tochter des Motorradfahrers Martin Wimmer verletzt und deshalb zurecht per einstweiliger Verfügung verboten wurde.
Im Forum Call-In-TV haben sich engagierte Menschen rund um Boardbetreiber Marc Döhler aka Mork vom Ork damit beschäftigt, wie einfache Menschen mit primitiven Call-In-TV Sendungen abgezockt werden. Firmen, die mit Call-In-TV “Shows” viel Geld mit der Dummheit und Spielsucht einfacher Leute scheffeln, war die Aufklärungsseite schon lange ein Dorn im Auge.
Schaut man sich heute die Webseite call-in-tv.de (Anm: heißt nun call-in-tv.net) an, so erscheint anstelle des Boards nur folgender Hinweis:
Sorry, aber dieses Board ist im Moment nicht verfügbar. Probier es bitte später wieder.
Da können bei Call-In-TV-Abzockern nun die Korken knallen. Jetzt brauchen bloß noch ein paar Saboteure und Provokateure in die Diskussionsforen geschickt werden, und schon können missliebige Forenbetreiber dank der eigenwilligen Hamburger Auslegung der Gesetzeslage zur Forenhaftung, überspitzt formuliert mag man das auch als Ignoranz gegenüber der Gesetzeslage sehen, in Grund und Boden geklagt werden. Dieses Urteil bietet beste Voraussetzungen, damit Menschen, die sich gegen die Abzocke ihrer Mitmenschen engagieren, über den Missbrauch des Vorwurfes der Persönlichkeitsrechtsverletzung vollständig zerstört werden können.
Mein Parteibuch kann in dem nun bestätigten Verbot, dass sich wieder einmal auf die berüchtigte Stolpe-Entscheidung stützt, nach der jegliche Meinungsäußerung verboten werden kann, die irgendwie mehrdeutig verstanden werden könnte, nichts als blanke Willkür erkennen. Mein Parteibuch hat den Eindruck, dass bürgerliches Engagement gegen Missstände in der Gesellschaft der Hamburger Dunkelkammer ein Dorn im Auge ist.
Mein Parteibuch sieht dieses Urteil, das vermutlich wie die schrecklichen Urteile zuvor auch wieder vom Hamburger OLG und vom BGH gedeckt werden würde, ein weiteres Beispiel dafür, dass der Rechtsstaat in Deutschland eine Illusion ist. Nach Auffassung von Mein Parteibuch darf es in einem Rechtsstaat nicht sein, dass die Meinungsfreiheit engagierter Menschen so konsequent und brutal unterdückt wird, wie es in der real existierenden deutschen Demokratie geschieht. Mein Parteibuch meint, an so einem roten Gericht hätte auch der Genosse Xxxxxx seine Freude haben können und möchte der Kammer den Vorschlag unterbreiten, sich zu Ehren eines sowjetischen Staatsmannes, der den Faschismus in Deutschland besiegt hat, sich inoffiziell liebevoll in “Xxxxxx-Kammer” umzubennen.
Um sich gegen den totalitären Irrsinn zur Wehr zu setzen, empfiehlt Mein Parteibuch deutschen Dissidenten den Gang in den Untergrund und in die Anonymität. Dissidenten mögen sich durch das Anwenden der in anderen Diktaturen erprobten subversiven Kulturtechniken, mit denen auch das Regime der Nachfolger von Stalin gestürzt worden ist, so gut es geht davor schützen, dass gerichtliche Willkür ihre Existenz vernichtet.
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Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Einen kleinen Einblick in die Verhandlung habe ich schon ins Netz gestellt.
Die anderen Zensurgeschichten werden noch geschrieben mit einem Glas Wein in der Hand.
Anders schwer zu ertragen.
Das Board ist doch da?
Gegen menschliches Versagen helfen gut gemeinte Gesetze aber nicht! Ich bin fest davon überzeugt dass das Hauptproblem der fliegende Gerichtsstand ist. In einem Rechtsstaat kann und darf nicht sein, dass der Kläger sich den Richter frei aussuchen darf.
Ein anderes Hauptproblem ist die Anwendung von Einstweiligen Verfügungen auf im Äußerngsrecht.
In der Regel ist die Eilbedürftigkeit nich gegeben.
Ob z.B. “Amimöse” einen Monat im Netz steht oder ein halbes Jahr, dürfte keine Bedeutung für die Meinungsbildung über die Abzock-Girls haben.
Andere Girls streiten wegen “Fake-Anrufer” und “verwirrter Anrufer”.
Für “Fake-Anrufer” wurde schon eine Unterlassungserklärung abgeben. Hat nicht geholfen. Ersatz durch “verwirrter Anrufer” soll ebenfalls verboten werden.
Ist allerdings beim OGL München gelandet. Die erste Instanz hat den Erlass der Einstweiligen Verfügung nämlich abgelehnt.
Alles ein Irrenhaus.
@Sven
Ja, das Board ist wieder da. Fragt sich bloß, wie lange das der Willkür der deutschen Justiz noch standhalten wird.
Zu allererst distanziere ich mich sebstverständlich unmissverständlich konkludent von allem hier und überall sonst in der Welt Gesagtem bzw. Geäußertem.
Damit die Kammer nicht noch mehr Arbeit bekommt, ist es wohl das wirtschaftlich Vernünftigste, in Zukunft auf die grundgesetzlich garantierte Meinungsfreiheit vorsorglich zu verzichten.
Ich distanziere mich von Deutschland und dessen Rechtsstaat.
Ich distanziere mich von mir selbst.
Ich schweige.
Aber ich werde denken.
Denk ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht (P. Celan).
“Denk ich an Deutschland in der Nacht,
dann bin ich um den Schlaf gebracht.”
ist von Heinrich Heine, nicht von Paul Celan.
Das Wort “Animöse” ist wirklich gemein: animierende Möse. Trifft es zu? Ist die bezeichnete Dame wirklich ein Meisje von den leichten Sitten?
Meines Erachtens ist die Wahrheit nicht unwichtig.
Das Wort “Nazi” oder “Faaschist” oder “Neonazi” das Wort “Betrüger” und das Wort “…”, das Wort “…”, aber auch das Wort “…” ist gemein.
Ich finde es richtig, dass man all diese Worte als Beleidigung sieht und verbietet.
Die einzigen Worte,.die man keinesfalls verbieten darf, sind die von mir benutzten.
Haben wir Konsens?
@4 Oh das habe ich ganz vergessen zu erwähnen. In Kombination mit der ähnlich rechtstaatlichen und alleseits beliebten Sofort-EV (natürlich ohne mündl. Anhörung wg. der Eile und so) ist das natürlich noch verheerender.
@7 Als TV-Vip muss man Kritik einfach ertragen könnnen. Ob nun in Form leichter Schmähungen in einem Forum oder weil ein peinlicher Auftritt von den Kollegen voll ausgeschlachtet wird, kommt im Endeffekt alles aufs gleiche raus. Mimosen haben im Fernsehen einfach nichts verloren.
@8: wg @3, @4 finden sich immer Gründe vor Gericht erfolgreich zu stänkern. Was im Gesetz steht spielt praktisch keine Rolle.
Mal ehrlich.
Mittlerweile ist es wichtiger, dass man Harry Potter kennt und ihn in der Tageschau erwähnt.
Warum sollte man sich daher ernsthafte Gedanken über unseren deutschen Staat machen?
Apropo, mal ne Fraage…
In DSF, hab “aus Versehen” mal nachts reingezappt, gibts/gabs auch so ein TV-Format. JEDENFALLS, die, ähm, Frau da, hat sich während der Show langsam entblättert. (Man war die hässlich). Und halt die Leute zum Anrufen animiert. Gesucht waren Autobegriffe, dann der Tip “Lot..” - “und ein weiterer Tipp!!! das Wort endet aus Ess!! Was könnte es sein? Lotas? Lotus?” - ab hier hat sie dann ziehmlich blöd (und oben ohne) in die Kammera geschaut. NATÜRLICH wurde die Lösung nach 2h noch nicht gefunden. (hatte dann nochmal reingezappt und die war immernoch bei dem Wort)
Aua.
Ähm, bei der wäre dann doch der Begriff “Animöse” gerechtfertigt, oder?
Lobo
@Lobo
In ihrer allumfassenden Weisheit haben die Richter der Xxxxxx-Kammer über den von dir mitgeteilten Sachverhalt bisher nicht entschieden.
Deshalb kann niemand auf der Erde wissen, ob das erlaubt oder verboten ist. Deine oder meine Meinung spielt dabei keine Rolle, ob das nun gerechtfertigt ist, oder nicht.
Mein Parteibuch vermutet jedoch, dass auch der von Dir oben erklärte hypothetische Fall verboten würde. Es ist allerdings möglich, dass die Zensurrichter dabei mehr ins Detail gehen.
Als einen anderen Fall könnten es die Zensurrichter zum Beispiel betrachten, ob da “Anführungszeichen” - und wenn ja, welche - verwendet wurden oder nicht.
So kann das Orakel über mehrere Fälle getrennt entscheiden und dabei mehrfach Kosten im vier- oder fünfstelligen Bereich verursachen. Wenn das Orakel gut gestimmt ist, und ewig verboten, verboten, verboten, verboten, verboten zusagen langweilig ist, kann man dabei auch mal Glück haben, und das Orakel lässt sich zu einem “teilweise erlaubt” hinreißen.
Kann es sein, dass geklagt wurde wegen der Beleidigung und der unwahren Behauptung, die M*** sei lediglich animierend.
Was tun, wenn die eigene M*** eine echte ist, sozusagen, die gleich nach Sache schreit. Da muss man klagen und obsiegen.
Das Gericht hat richtig entschieden, möglicherweise mit einer falschen Begründung.
Es kommt aber immer auf das Ergebnis an,
B….ismus + Meudalismus = bürgerlicher Stalinismus
Weshalb “bürgerlicher Stalinismus”?
Besser ist “moderner Stalinismus” oder “Stalinismus Heute”.
Begründung:
Viele deutsche Ur-Stalisnisten sind heute in Deutschland an der Macht bzw. prägen nachhaltig Deutschland Heute und die Welt.
Mit dem Begriff “bürgerlicher Stalisnismus” stößt man so manchen Bürger an den Kopf, der ebenfalls keinen Buskeisus und Meudalismus wünscht, und gegen diese Erscheinungen und Entwicklungen aktiv tätig ist.
Also bitte!
Auch heute noch sind die Damen aus der Zunft des Haareschneidens unter dem Begriff der Frisöse bekannt.
Ich weiß, korrekterweise soll es Friseurin heißen. Trotzdem wird man nicht von g************* Richtern verdonnert, wenn man die Dame des Gewerbes Frisöse nennt.
Und was ist mit der Fritöse? Friteuse… Fritöse… Die hat doch auch Rechte, oder? Bei der “Rechtssprechung” der Hamburger Zensurkammer möchte man meinen, sie hat mehr Rechte als der mündige Mensch!!!
Lieber Daniel Wladow, Du kennst das Wort “Möse” genauso wenig, wie ich es bis zum letzten Freitag kannte.
Pass auf, wegen Deiner anderen Herkunft aus einem anderen Kulturkreis bist Du nur vom Grudgesetz auf dem Papier geschützt, aber nicht bei den Zensurkammern in Hamburg und Berlin.
Auch nicht beim Verfassungsgericht.
Deine “Intergration” hat genausso wenig geklappt, wie die meinige.
Die Zensurkammern werden es mit dem Geldbesen und der Forderung nach bedingugnsloser Unterwerfung noch schaffen.
Schon etwas vom Persönlichkeitsrecht gehört? Vergiss Dein eigenes.
@ 15: Ich werde über die Ausdrücke “moderner Stalinismus” und “Stalinismus Heute” mal nachdenken. Danke für den Hinweis.
Mir sind derartige Talg-Shows - oder schreibt sich das anders? - in derartigen Fernseh-Sendern fremd. Aber mir scheint die betreffende Klägerin wohl ein Mimöschen zu sein, wenn sie Leute zum Anrufen animiert und dabei teure Telefon-Minuten en Masse abzockt, aber die darauf folgende Schmähung nicht akzeptieren will.
Es ist wirklich seltsam, wie einerseits die “Persönlichkeitsrechte” hochgehalten, andererseits aber die Freiheitsrechte plattgewalzt werden.
Stoppt Schäuble, Merkel und all die anderen F…!
fjh
Wie gut, dass ich es mir bisher verkniffeifen konnte, meine Meinungen zu diesen Sendern/Sendungen samt ihrer “Moderatoren/innen” zu veröffentlichen. Da wäre ein Wort mit “Ani” vorn und “öse” hinten vergleichsweise harmlos. Werde ich eigentlich auch bald verklagt, weil ich meine Meinung zu sowas laut in meiner Wohnung (ohne weitere Anwesende, aber ich weiss ja nicht ob wer mithört?) sage?
Oder kommt jetzt die Gedankenpolizei weil in meinem Hirnwindungen noch viel schlimmere Bezeichnungen rumgeistern?
Die abwertende Bezeichnung für die weiblichen Geschlechtsorgane (primär) war mir zwar durchaus geläufig, aber nur in dem Zusammenhang “wer anderen in die **** beisst ist böse meist” … =)
Mir fällt dazu nur ein “komatöse Rechtssprechung”. Auffällig ist ja auch das die meisten dieser “Negativgewinnsender” im auch so katholischen Bayern(1) zugelassen sind. Wenn da mal nicht ein moderner Ablasshandel dahintersteckt. »Wenn das Geld im Kasten klingelt, die Seele in den Himmel springet« sagte schon Johannes Tetzel.
whb
(1) siehe auch: http://www.heis...25/25363/1.html
Ich versteh die Aufregung hier nicht so ganz.
Das, was ich als Zuhörer im Saal wahrnehmen konnte, wird hier nicht korrekt dargestellt.
Die Anwältin des Beklagten stellte das Wort ‘Anim-x-se’als harmlos hin. Möglicherweise hätte sie die EV abwenden können, wenn sie zugestanden hätte, daß das Wort ‘Anim-x-se’ zwar hart aber in Relation zu der Verwerflichkeit der TV-Sendungen noch milde gewählt worden sei.
Meine Meinung:
Wer eine Dame als Animöse tituliert, der macht sich einer groben Beleidigung schuldig.
Wer eine ‘Dame’ als Animöse bezeichnet, der könnte allerdings bei dem gleichen Richter mit einem ‘Blauen Auge’ davon kommen, wenn die solchermaßen angegriffene ‘Dame’ einem anrüchigen (oder unmoralischen) Geschäft nachgeht.
Ehrlich gesagt, bei der heutigen Umgangssprache von vielen Jugendlichen ist das Wort Anim-x-se wirklich harmlos und eines Rechtsstreits nicht würdig.
@Kurt
Woher soll die Anwältin denn im vorhinein wissen, welche Arguentation dem weisen Gericht genehm ist? Natürlich hast Du Recht, dass die Anwälte versagt haben, denn die hätten schon im Vorfeld darauf hinweisen müssen, dass jede Meinungsäußerung in Deutschland unkalkulierbare Risiken birgt.
Es ist ein Unfug sondergleichen, wenn die Bezichnung Prominenter mit nicht existenten Wörtern als Verletzung des Persönlichkeitsrechtes mit Tausenden von Euro Gerichts- und Anwaltskosten bestraft werden.
Wenn jemand schreibt “Anim-x-se” könnte man das mit dem gleichen Grund auch verbieten, denn schließlich könnte jemand meinen, dass “Anim-x-se” nur ein Platzhalter für “Animöse” ist. Da gibt es kein Ende, denn letztlich kann in jede Äußerung bei genug bösem Willen alles hineininterpretiert werden. Was dadurch passiert ist, dass die Justiz so unberechenbar ist, wie sie gegenwärtig ist. Mit der Methode, in eine Äußerung etwas hineinzuinterpretieren, was da gar nicht so steht, lässt sich jeder durch das Überziehen mit Prozessen, deren Ausgang unvorhersehbar ist, in den Ruin treiben.
Das ist Deutschland im Jahr 2007: Leute zu betrügen, wird nicht entschieden verfolgt, und mit der finanziellen Stärke, die jemand durch die Beute erlangt hat, kann er dann auch alle, die seine betrügerischen Handlungen kritisieren, in den Ruin treiben.
Hoch lebe der Verbrecherstaat!
“Woher soll die Anwältin denn im vorhinein wissen, welche Arguentation dem weisen Gericht genehm ist?”
Ja Marcel, das ist die Crux.
Soweit ich den Richter Buske (und besonders seine beisitzende Richterin) einschätze, läßt der Richter Buske eher eine bitterböse Satire durchgehen, als daß er - völlig wertneutral - eine Dame der derben Beleidigung preisgibt.
- Dein Erzengel ist ja auch vom Sockel gefallen. -
Lurusa Gross hat das ja auf der Buskeismus-Seite eindrucksvoll mit ihrer Karikatur dargestellt (ganz unten):
http://www.busk...icht_070720.htm
und in zensierter Form (schwarzer Balken):
http://www.busk...es/animoese.jpg
Mit dieser Karikatur wird keine bestimmte Person beleidigt, sondern die Sendung als solche aufs Korn genommen - und das ist imho mit einer Karikatur der derben Art zulässig.
Die dargestellte Karikatur habe ich live am TV miterlebt (natürlich etwas hübscher !), nachdem ich durch meine zufällige Anwesenheit bei dem besagten Gerichtstermin auf dieses Thema aufmerksam geworden bin.
Ist eigentlich eine Strafanzeige gegen die Produzenten solcher TV-Sendungen “wegen Volksverdummung” möglich, ohne sich einer Widerklage wegen “wissentlich falscher Anchuldigung” auszusetzen?
@Kurt
Mit der Crux ist das so eine Crux. Was mit dieser Crux passiert, ist das Justiz unberechenbar und brandgefährlich ist.
Es gibt keine Möglichkeit, sich vor Ausdeutungen seiner Worte zu schützen, die dann rechtswidrig sind. Das führt dazu, dass die sprachliche Ausdrucksweise von gut 99% aller Menschen in Deutschland illegal ist. Dafür gibt es dann die Strafe der Prozesskosten, Tausende von Euro, für fragliche Urteile. Das steht in keinem Verhältnis zu dem vorgeworfenen Fehlverhalten, das auch erst als Fehlverhalten korrigiert werden kann, nachdem Richter darüber geurteilt haben.
Hier in Deutschland werden jährlich Hunderttausende von Beleidigungsprozessen geführt. In Großbritanien hingegen kaum eine handvoll - wer jemanden öffentlich beleidigt, zeigt damit bloß der Öffentlichkeit, dass er selbst keine gute Erziehung genossen hat. Das ist Strafe genug.
Strafanzeigen gegen Call-In Shows sollten nicht wegen Volksverdummung, sondern wegen Betrugsverdacht gestellt werden. Bei strafrechtlichen Ermittlungen gegen Call-In Shows kam jedoch - ach wie seltsam - bisher offenbar nichts heraus, genauso wenig wie bei der Medienaufsicht, die die Einhaltung der Auflagen von Sendelizenzen mit dicken GEZ Gebühren finanziert überwachen soll.
Dafür werden nun mal wieder diejenigen bestraft, die den Betrug öffentlich gemacht haben. So muss Justiz sein - Betrüger schützen, Verbraucherschützer ruinieren.
Zu Deiner Frage: Wie dieser Artikel zeigt, musst Du selbstverständlich damit rechnen, dass die Justiz Dich kaputt macht, wenn Du eine Strafanzeige gegen mächtige Fernsehmacher stellst, die ein gutes Dach haben. Verwendest Du nicht das Wort “Axxxxxx”, wird die Justiz sicherlich etwas anderes finden, um Dich Deiner gerechten Strafe zuzuführen und Täter mit gutem Dach reinzuwaschen.
Oder glaubst Du allen Ernstes, die Motive für den Prozess, den Du gesehen hast, lagen wirklich in der Untersagung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung?
“Oder glaubst Du allen Ernstes, die Motive für den Prozess, den Du gesehen hast, lagen wirklich in der Untersagung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung?”
Ooch Marcel, ich weiß noch nicht so recht, was ich glauben soll.
An so einer imho dubiosen Rätsel-TV-Sendung hängen viele Geldverdiener dran, die sich ihr Geschäft nicht gern kaputt machen lassen wollen.
Außerdem verdient da ja auch unser “Vater Staat” kräftig mit, indem er die Mehrwertsteuer und andere schöne Dinge einkassiert . . .
Wenn ich mir dann auch noch die hübsche klagende Dame so im Netz betrachte, dann kann ich verstehen, daß da so manche Männerherzen schwach werden; besonders dann, wenn diese “Herren der Schöpfung” ihr Hirn ausschalten und ihr Gefühl walten lassen.
Nichtsdestotrotz wäre ich empörter über die EV, wenn die Beklagte Partei die beanstandete Wortwahl klar als das bezeichnet hätte, was sie imho sein sollte: Übler Straßenjargon, der keiner Lady galt, sondern einer ‘Dame’.
Bedenke:
Du kannst zu einer echten Lady nicht ungestraft Nutte sagen. Sagst Du das gleiche Wort aber zu einer Hure, so bekommst Du bei uns auf der Reeperbahn in einem gewissen Seitensträßchen nur einen Pinkelpott vom oberen Stockwerk über deinen Kopf gegossen . . . aber klagen wird die ‘Dame’ wohl nicht.
Bitte denk dran, daß das, was wir hier bekakeln ja auch ‘nur’ eine EV war und kein Urteil in der Hauptsache.
° Wer sich hier über diese Entscheidung der Pressekammer zu Hamburg empört, der möge seine Spendierhosen anziehen und es dem Beklagten ermöglichen in das Hauptverfahren einzusteigen.
Wenn dann dort einmal Tacheles geredet wird, dann könnte sich das Ganze auch plötzlich zum Rohrkrepierer für die Klägerin und deren TV-Oberen entwickeln.
Obsiegen vor Gericht, lieber Kurt, hängt nicht nur vom Geldbeutel ab. Dieser ist lediglich Voraussetzung.
Ich sitze im Zug und studiere so einige Urteile vom Berliner Mauck, so einige erfolgreiche Anträge auf Erlass einer Einstweligen Verfügung von der Kanzlei Schertz und Johannes Eisenberg, so manche Argumente der Richter.
Bestimmt wird es bald verboten sein, diese mir offiziell zugesandten Urreile zu veröffentlichen.
Denn da kommen Zitate aus Anwaltsschreiben der Anwälte Höch und Schertz vor, die zu veröffentlichen anderen verboten wurde. Auch Herr Johannes Eisenberg verbietet die Veröffentlichung von Zitaten aus seinen Anwaltsschreiben (Anträgen).
Man darf nicht einmal öffentlich machen, dass diese Anwälte in ihren Abmahnungen gleichzeitig unflätig drohen.
Alles ist geschützt durch das Persönlichkeitsrecht.
Ihr werdet diese Urteile trotzdem in einigen Tagen bei mir sehen.
Wenn ich das richtig sehe, hat sich das Gericht nicht an der kritischen Berichterstattung an sich gestört, oder? Was soll also diese plumpe Stimmungsmache?
[…] in der Hamburger Xxxxxx-Kammer des Schreckens wurde heute mal wieder gegen Blogger wegen angeblicher Verletzungen von Persönlichkeitsrechten […]
Zu Anonymus:
Noch nicht begriffen?
In jeder kritischen Berichterstattung kann man jederzeit etwas finden, was als verletzend, dem Persönlichkeitschutz sowie dem Recht auf Selbstdarstellung widerspricht und verboten werden kann.
Typisches Beispiel “Anwalt arbeitet von zu Hause aus” wird ausgelegt als abgebliche Behauptung, ein solcher Anwalt wäre ein Küchenanwalt bzw. er arbeite nicht professionell.
Was hat das durchgehende Verbot der Veröffentlichung von Anwaltsschreiben und des Zitierens, sogar des Zitierens (des wörtlichen bzw. nicht ganz wörtlichen) ohne Namensnennung des Anwalts aus diesen Schreiben für einen Sinn?
Insofern erfolgt hier keine Stimmungsache. An dem konkreten Beispiel der “Animöse” verstehen die schleichende Meinungsunterdrückung auch Leute, welche sich [zu Recht] nicht für Anwaltsschreiben, die Arbeitsweise von Anwälten, den kommerziellen Problemen von Prominenten und der Boulevardpresse auf Kosten der Meinungs- und Presefreihet interessieren.
Nachtrag zu meinem Kommentar #27. vom 24. Juli 2007 um 18:24h
Unter dem Stichwort “Wortistik” schreibt Detlef Guertler schon am 23. Juli im tazblog etwas von einem ‘Gefälligkeitsgutachten’ für den Beklagten (um das Wort ‘Anim#se’ zu rechtfertigen …).
http://taz.de/b...07/23/animoese/
Dumm gelaufen mit dem Versuch, einen Richter zu
verars…verhintern, indem man dieses ominöse Wort ‘Anim#se’ als Neuschöpfung und aus dem Französischen entlehnt verkaufen wollte.Auch eine mehr oder weniger fragwürdige Call-in-TV-Sendung rechtfertigt nicht jedes Mittel.
- Der Fisch stinkt vom Kopfe her . . . wer macht denn solche Call-in-TV-Sendungen überhaupt erst möglich? -
Gefälligkeitsgutachten helfen bei der Zensurkammer genau so wenig, wie Argumente.
Deren Denke hat sich fest gefressen. Die haben ihre Vorstellung vom Leben und den zwischenmenschlichen Beziehungen, und leider die Macht, diese Gefühlswelt anderen aufzuzwingen.
Gott sei Dank schaffen die es nicht, dass jeder in Deutschland gleichgeschaltet wird.
Das haben die Holzköpfe in der DDR ebenfalls nicht geschaft. Gefährlich weit gekommen sind die allerdings. Die Suppe baden wir heute alle zusammen aus.