Der Mobbing-Gegner hat vorgestern eine kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Werner Dreibus, Lothar Bisky, Barbara Höll, Ulla Lötze, Kornelia Möller, Herbert Schui, Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE zum Thema Mobbing am Arbeitsplatz veröffentlicht.
Lediglich ein böses Gerücht ist, dass eine ehrliche Antwort etwa so lauten würde:
Wagen Sie es nicht, das Vertrauen in die deutsche Demokratie zu untergraben!
Die Bundesregierung unterstützt Mobbing in allen seinen Formen, weil Mobbing das staatstragende Prinzip in der real existierenden deutschen Demokratie ist. Weitreichende Möglichkeiten zum Mobbing sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland von essentieller Bedeutung, weil sonst die durch Gewohnheitsrecht legitimierte Wirtschaftskriminalität der gesellscharftlichen Elite aufzufliegen droht.Auch der Führungsanspruch der Meudalistischen Einheitspartei Deutschlanda (MED) würde in Frage gestellt werden, wenn die für sie arbeitenden Menschen nicht mehr Angst vor Mobbing und Angst um ihren Arbeitsplatz haben müssten oder gar ihre eigene Meinung zur Regierungskriminalität in Deutschland kundtun dürften.
Damit die schwerwiegenden Gefahren für den sozialen Frieden in Deutschland nicht Realität werden, ist die Bundesregierung bemüht, Aktionismus vorzutäuschen und das Thema Mobbing, so gut es geht, aus der gesellschaftlichen Debatte auszublenden.
Wir empfehlen Ihnen dringend, von weiteren öffentlichkeitswirksamen Aktionen gegen Mobbing Abstand zu nehmen. Sollten Sie dieser dringenden Empfehlung nicht nachkommen, werden Sie erleben, wie nervenaufreibend detaillierte Steuerprüfungen, unbegründete staatsanwaltschaftliche Beschuldigungen und staatspolizeiliche Maßnahmen in der real existierenden deutschen Demokratie sein können.
Mit vorgespielten freundlichen Grüßen
Ihr Chefmobber
Nun ist Mein Parteibuch mal auf die tatsächliche Antwort gespannt.
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Hallo,
Maßnahmen des Arbeitsschutzes (Prävention) auch betr. Mobbing müssen gem. § 6 ArbSchG vom Arbeitgeber dokumentiert werden. Aus diesem Umstand heraus habe ich im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes einen diesbzgl. Antrag formuliert, so dass Informationen zur arbeitsschutzgesetzlichen Mobbingprävention eingeholt werden konnten.
Das Ergebnis konnte quasi vorhergesagt werden, da Mobbing als Personalführungsinstrument insb. zur Durchsetzung politischer Ziele in Ministerien nebst dem nachgeordneten Bereichen wohl unverzichtbar geworden ist.
So ist es auch nicht verwunderlich, daß 18 Jahre nach Erlaß der Richtl. 89/391/EWG und 11 Jahre nach Veröffentlichung des Arbeitsschutzgesetzes Menschenrechte durch “beharrliche Untätigkeit” insb. in den vg. Bereichen weiterhin mit Füßen getreten werden.
Die Ergebnisse der Antragstellungen in Land (S-H) und Bund werden sukzessive unter
www.workwatch.eu veröffentlicht werden. Einiges habe ich schon hochgeladen.
Als vorläufiges Zwischenergebnis kann schon jetzt gesagt werden, daß in den angeschriebenen Behörden das Arbeitsschutzgesetz - betr. die Mobbingproblematik - erheblich verletzt wird.
Hiervon betroffen sind wohl ein paar Millionen Beschäftigte allein in denn Geltungsbereichen der Bundesministerien.
Hinzu kommt, daß in diesem Zusamenhang eine Richtlinientreue, wie es der EG Vertrag - Art. 10 i.V.m. Art. 149 Satz 3 -vorsieht, keinesfalls gegeben ist.
Zu erwähnen wäre noch , dass Umweltminister Gabriel den wohl empörendsten Bescheid abgeliefert hat.
So mißachtet er nicht nur daß Grundgesetz, sondern auch die b.b. diesbzgl. gemeinschaftsrechtlichen Schutzziele, die eigentlich durch umfassende Prävention erreicht werden soll.
Aber Sie können sich gerne selbst ein Bild hiervon machen unter…
http://workwatc...ktorsicherheit/
Auch möchte ich auf meine Konfrontation der Frau BJM B. Zypries mit der derzeitigen Situation des Arbeitsschutzes hinweisen unter
http://www.abge...p475#formfragen
Frendliche Grüße
J. Hensel
Fehlerteufel …
muss heißen ….
wie es der EG Vertrag - Art. 10 i.V.m. Art. 249 Satz 3 -vorsieht
Auflösung der Exekutive in S-H als offener Angriff auf die Verfassung - Fragen an Bundesjustizministerin Zypries.
Guten Tag,
heute habe ich zu o.a. Thematik den Beitrag an www.abgeordnetenwatch.de gesendet. Er muß von der Redaktion wohl noch genehmigt werden.
Ggf. wird er dann unter http://www.abge...650&id=5639 erscheinen.
Den Sachverhalt habe ich unter Grosse und kleine Skandale verbucht.
http://workwatc...leine-skandale/
Mit der Bitte um Weiterleitung
sowie freundliche Grüße
Sich.-Ing. J. Hensel
Beschwerde wegen Angriffs auf die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland
durch die Auflösung der Exekutive in S-H - Beschwerde und wegen offensichtlich fehlenden Arbeitsschutzes in den Atomkraftwerken Krümmel und Brunsbüttel als ggfs. erhebliche Gefährdung für die Bevölkerung
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Landtages Schleswig-Holstein,
in Schleswig-Holstein wird durch die Auflösung der Landesämter für Gesundheit und Arbeitssicherheit als Exekutive i.S.d. Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetztes der Bundesrepublik Deutschland ein direkter Angriff auf die bundesdeutsche Verfassung betrieben, so dass die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in Arbeitswelt Schleswig-Holsteins zukünftig und in Anwendung des Artikel 1 (3) i.V.m. Artikel 2 (2) GG nicht mehr stattfindet.
Zur weiteren Information bitte ich Sie sich den Inhalt der nachfolgenden Seite durchzusehen und meiner heutigen Beschwerde zu entsprechen, so dass der verfassungsrechtliche Zustand durch Sie als Abgeordnete des Landtages Schleswig-Holsteins wieder hergestellt werden möge.
http://workwatc...leine-skandale/
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie ebenfalls bitten, den Verfassungsschutz mit der Prüfung des Sachverhaltes zu beauftragen.
Ferner möchte ich Sie daruf hinweisen, daß in den Betriebsakten zu den AKW Krümmel und Brunsbüttel möglicherweise keine Dokumentationen gemäß § 6 Arbeitsschutzgesetz bei der Atomaufsicht im Sozialministerium Kiel vorhanden ist.
Über das Informationsfreiheitsgesetz S-H habe ich vom Sozialministerium einen entsprechenden Bescheid erhalten, dessen Inhalt befremdlich anmutet, wollte ich doch nur Einsichtnahme in vg. Betriebsakte bzw. Kopien hiervon zugesandt bekommen - vgl. IFG S-H.
Ist diese Gefährdungssituation zutreffend, bleibt aus sicherheitstechnischer Sicht eine dringende Warnung auszusprechen, da in Folge von Mängeln beim Arbeitsschutz, bei der Arbeitssicherheit in Atomkraftwerken die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten weiterer Schadensereignisse in den beiden Meilern erheblich zunimmt, so daß aus einem sich verdichtenden Gefährdungspotential eine Gefahrensitution unter den Bedingungen eines sehr wahrscheinlichen Kontrollverlustes einer möglicherweise vorhandenen Gefahrenabwehr erwachsen kann.
Den auf die möglicherweise defizitäre Lage hinweisenden Bescheid der Sozialministerin können Sie unter der nachfolgenden Adresse einsehen:
http://workwatc...ta-trauernicht/
Die Presse und die Medien möchte ich bitten, sich dieser Tatsachen investigativ anzunehmen.
Dies im Sinne einer wehrhaften Demokratie.
Freundliche Grüße
Sich.-Ing. Jörg Hensel
Beauftragte Person gem. § 22 (2) ArbSchG i.R.
www.workwatch.eu
Bekstrasse 5a
24214 Gettorf
04346/413538
Die Beschwerde ging an nahezu alle Landtagsabgeordnete S-H, Petitionsausschuss,an die Ärztekammer, einige Vertreter von Presse und sonst. Medien, MP Carstensen u.a.
Mit der Bitte um Weiterleitung….
http://www.open...ews/159349.html