Der sächsiche Innenminister Albrecht Buttolo hat im sächsischen Sumpf bundesweite Bekanntheit erlangt durch seine denkwürdige Aussage:
“Aber die Kriminellen drohen Betroffenen, also Informanten und Ermittlern, mit Rufmord und Gewalt. Auch ein Journalist wurde bereits per Telefon aufgefordert, die Berichterstattung einzustellen, anderenfalls werde man ihm Kinderschändung unterstellen.”
In einem auf “Mein Parteibuch” anonym abgegebenen Kommentar fand sich am 7. Juli ein Link auf das Weblog “Fastien”, wo “Veröffentlicht mit der freundlichen Genehmigung von Heinz Eggert, Staatsminister a.D., MdL. Sachsen” eine Kopie eines Artikels mit Titel “Krimi ohne Ende“, den der sächischen CDU-Politiker Heinz Eggert tags darauf in seiner Kolumne bei der Dresdner Morgenpost publiziert hat.
Der Betreiber von Mein Parteibuch hat daraufhin in diesem Weblog fastien, bei dem Kommentare grundsätzlich moderiert werden, einige kritische Kommentare zu dem “satirischen” Artikel von Heinz Eggert abgegeben und Heinz Eggert wegen dieser Kolumne scharf kritisiert. Der folgende Kommentar wurde von fastien nicht veröffentlicht:
@Fastien
>Anhaltspunkte für Rache
Wir finden hier: http://www.united-mutations.org/?p=4406 (Nachtrag 17.07.2007: Das ist eine Kopie eines FAZ-Artikels, danke für den Hinweis)
folgendes:
“Unverzüglich begann man daraufhin in der Neuländer Straße mit dem Aufbau eines eigenen OK-Referats. An deren Spitze stand eine aus dem Justizdienst ausgeschiedene Staatsanwältin, die nicht über einschlägige berufliche Erfahrung verfügte. Denn ihr vermutlich spektakulärster Fall war Heinz Eggert (CDU).…
Der damalige sächsische Innenminister trat 1995 wegen des unbewiesenen Vorwurfs, Mitarbeiter sexuell belästigt zu haben, vom seinem Amt zurück.”
Das kann natürlich falsch sein, was in dem Blogbeitrag steht. Aber in obiger “Satire” von Heinz Eggert finden wir folgendes:
“Eine leitende Geheimdienstmitarbeiterin , die mit einem Polizeiermittler, den Frust auf unfähige West-Chefs teilt und die gemeinsam ermitteln. Als er es nicht mehr bei der Polizei darf, wirbt sie ihn als Quelle an. Da auch ein wenig Sex beim Krimi sein muss, machen wir sie einfach zu einem heimlichen Paar, das im Bett nicht nur Dokumente austauscht.”Es darf nun jeder selbst für sich beurteilen, wie glaubwürdig oder glaubwürdig der Blogbeitrag von United Mutations ist und ob ein Verdacht, der sich später als nicht haltbar herausstellt, ein Anhaltspunkt für Rache sein könnte.
Keine Information ist letztlich wirklich sicher, auch vor Gericht geht es immer nur um Zeugenaussagen und Indizien, deren Glaubwürdigeit und Aussagekraft das Gericht dann zu beurteilen hat. Würde man die Verdachtsberichterstattung abschaffen, müsste sich Berichterstattung über Vorgänge in der Justiz auf die Wiedergabe rechtskräftiger Urteile zu beschränken. Wir bekämen dann eine Geheimjustiz. Das ist jedoch mit dem Transparenzgebot des Rechtsstaates nicht vereinbar.
Wer sich als Person in das öffentliche Leben begeben hat, beispielsweise durch eine Kandidatur als Politiker, muss Kritik ertragen.
Es geht bei der Verdachtsberichterstattung nicht um Vorverurteilung, sondern u Aufklärung. Gegen den Verlust von Glaubwürdigkeit durch einen falschen Verdacht kann man sich im übrigen durch die Darstellung des eigenen Standpunktes wehren. Wird beisielsweise behauptet: A sagt, B war zur Zeit X am Ort Y und hat das üble Z getan, dann lässt sich der Verdacht schnell entkräften, wenn B entgegenet, A lügt, denn er sei zur Zeit X nicht am Ort Y gewesen und habe auch nicht Z getan. Ist der Vorwurf unpräziser, kann B Präzisierung verlangen, damit die Möglichkeit besteht, den Vorwurf zu widerlegen. Kann A nicht präzisieren, wird A unglaubwürdig. So werden Sachverhalte öffentlich aufgeklärt. Auf einen Verdacht mit einer Drohung, einer Polemik oder einer Verweigerung jeglichen Kommentars zu anworten, ist für die Glaubwürdigkeit hingegen nicht hilfreich.
@Andreas
>Wieso, hies die SED
Das ist der falsche Dampfer.
“Mein Parteibuch” erhielt dazu eine E-Mail, dass in dem fastien-Blog “kein Schlamm” zugelassen werde, die Vorwürfe des Parteibuch-Bloggers gegen Herrn Eggert “haltlos und einfach nur ekelhaft” sind und der Kommentar so nicht veröffentlicht werde. Daraufhin antwortete “Mein Parteibuch”:
der “Schlamm” kam im Fall der Satire von Heinz Eggert und da hatten Sie keine Probleme, ihn zu veröffentlichen. Hier ein neuer Kommentar mit demselben Tenor, der nicht United Mutations zitiert. Das müssen Sie natürlich nicht veröffentlichen, dann wird die Diskussion eben im Parteibuch weitergeführt.
Gruß
Marcel
@Fastien
> >Anhaltspunkte für Rache
Wir finden hier:
http://fastien.wordpress.com/2007/07/15/den-filz-auf-lokaler-ebene-grundlich-untersuchen/
folgendes Zitat von Heinz Eggert:“Eines Tages erfuhr ich aus der Zeitung, dass es gegen mich eine strafrechtliche Voruntersuchung wegen angeblicher sexueller Kontakte zu Jugendlichen gibt. Zuständig war die gleiche Staatsanwältin, die jetzt mit unlauteren Methoden im Verfassungsschutz in der Abteilung Organisierte Kriminalität aufgefallen ist. Obwohl die Zeugen mich entlastet hatten und es deshalb nie einen konkreten Anfangsverdacht gegeben hat, wurde das Vorverfahren erst sehr spät eingestellt. Ich bin mir heute nicht mehr sicher, ob diese Staatsanwältin nicht vorsätzlich die Ermittlungsergebnisse möglichst lange offen gehalten hat, um mir zu schaden.”
In obiger “Satire” von Heinz Eggert finden wir folgendes:
“Eine leitende Geheimdienstmitarbeiterin , die mit einem Polizeiermittler, den Frust auf unfähige West-Chefs teilt und die gemeinsam ermitteln. Als er es nicht mehr bei der Polizei darf, wirbt sie ihn als Quelle an. Da auch ein wenig Sex beim Krimi sein muss, machen wir sie einfach zu einem heimlichen Paar, das im Bett nicht nur
Dokumente austauscht.”Es darf nun jeder selbst für sich beurteilen, ob ein Verdacht, der sich später als nicht haltbar herausstellt, ein Anhaltspunkt für Rache sein könnte.
Keine Information ist letztlich wirklich sicher, auch vor Gericht geht es immer nur um Zeugenaussagen und Indizien, deren Glaubwürdigeit und Aussagekraft das Gericht dann zu beurteilen hat. Würde man die
Verdachtsberichterstattung abschaffen, müsste sich Berichterstattung über Vorgänge in der Justiz auf die Wiedergabe rechtskräftiger Urteile zu beschränken. Wir bekämen dann eine Geheimjustiz. Das ist jedoch mit dem Transparenzgebot des Rechtsstaates nicht vereinbar.Wer sich als Person in das öffentliche Leben begeben hat, beispielsweise durch eine Kandidatur als Politiker, muss Kritik ertragen.
Es geht bei der Verdachtsberichterstattung nicht um Vorverurteilung, sondern u Aufklärung. Gegen den Verlust von Glaubwürdigkeit durch einen falschen Verdacht kann man sich im übrigen durch die Darstellung des eigenen Standpunktes wehren. Wird beisielsweise behauptet: A sagt, B war zur Zeit X am Ort Y und hat das üble Z getan, dann lässt sich der Verdacht schnell entkräften, wenn B entgegenet, A lügt, denn er sei zur Zeit X nicht am Ort Y gewesen und habe auch nicht Z getan. Ist der Vorwurf unpräziser, kann B Präzisierung verlangen, damit die Möglichkeit besteht, den Vorwurf zu widerlegen. Kann A nicht präzisieren, wird A unglaubwürdig. So werden Sachverhalte öffentlich aufgeklärt. Auf einen Verdacht mit einer Drohung, einer Polemik oder einer Verweigerung jeglichen Kommentars zu anworten, ist für die Glaubwürdigkeit hingegen nicht hilfreich.
@Andreas
> >Wieso, hies die SED
Das ist der falsche Dampfer.
Damit wurde hier nicht mehr auf eine nach herrschender Meinung “zweitklassige” Blog-Quelle verwiesen, sondern auf ein am 14.04.2007 in der sächsischen Zeitung veröffentlichtes Interview, dass Heinz Eggert der Journalistin Karin Schlottmann gegeben hat. Auf den Vorschlag kam zum Parteibuch-Blogger die Antwort zurück, dass er es vergessen könne, dass irgend was von ihm auf dem Blog veröffentlicht werde und die Aufforderung, das im Parteibuch zu diskutieren. Bitte schön, hier sind die unveröffentlichten Kommentare.
In der Debatte um Heinz Eggert ist offenbar eine Menge Zündstoff, denn bei Karl Nolle finden wir zum recht aktuellen Artikel von Karin Schlottmann mit Titel “Verdacht gegen Juristin” vom 11.07.2007 den Hinweis:
Um den ursprünglich ins Netz gestellten und gedruckten Zeitungsartikel der SZ gibt es nach meinen Informationen inzwischen rechtliche Auseinandersetzungen. Ich habe ihn deshalb von meiner Seite genommen.
Karl Nolle, MdL
11.07.07, 16:00 Uhr
Mein Parteibuch meint, es ist sehr verwunderlich, dass die Journalistin Karin Schlottmann die Information - gleich, ob sie nun zutrifft oder nicht - hatte, dass eine Verfassungsschutzmitarbeiterin “derzeit krankgeschrieben” sei. So nach landläufigen Verständnis hätte Mein Parteibuch erwartet, dass solche Behördeninterna eines Verfassungsschutzes üblicherweise nicht der Presse mitgeteilt werden. Aber nach landläufigem Verständnis hätte Mein Parteibuch auch erwartet, dass der frische ins Amt gekommene Verfassungsschutz-Chef Reinhard Boos nach dem öffentlichen faktischen Enttarnen einer Quelle und eben dieser Mitarbeiterin gleich wieder rausfliegt.
Trotz des Undings des Geheimnisverrats kann Mein Parteibuch dem Verhalten von Reinhard Boos und den Artikeln von Karin Schlottmann und Heinz Eggert positives abgewinnen. Schließlich zeigen sie sehr deutlich, wer mit welchen Mitteln zur Aufklärung beiträgt oder nicht beiträgt. Auf die Aussage der verratenen LfV-Juristin vor dem sicherlich bald kommenden Untersuchungsausschuss ist Mein Parteibuch übrigens heute schon gespannt.
PS: Wenn dieser tapferen LfV-Juristin, die von ihrem neuen Chef gezielt desavouiert wurde, nun - offenbar zufällig - etwas zustoßen sollte, oder sie nun - offenbar zufällig - ein ähnliches Schicksal wie der leider verstorbene Leipziger CDU-Schatzmeister Walter Bullinger erleiden würde, dann weiß nun hoffentlich auch jeder, was in so einem Fall untersucht werden sollte. Schützt diese mutige Frau!
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Schutz bieten die Öffentlichkeit sowie Verflechtung mit anderen Personen, Freunden, Kollegen, bekannten Persönlichkeiten, Gruppen, Organisationen.
Die Tätigkeit in Geheimdiensten ist ein unsicherer Schutz.
Hoffentlich hat die tapfere LfV-Juristin den notwendigen Schutz.
Anonymität ist ebenfalls von Nachteil für den eigenen Schutzes.
Um den Untersuchungsausschuss zu befördern, wären viele, viele Mails an den sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt und an die Opposition im Sächsischen Landtag notwendig. Sonst wird wieder mal alles unter den Teppich gekehrt.
Es eilt: Über die Einsetzung des Untersuchungsausschusses wird am Donnerstag (19. Juli) im Sächsischen Landtag beraten.
fjh
mensch,mensch
ich finde den eggert zwar coll ,aber mag ihn politisch nicht.
wenn einer sagt, ich ficke minderjähtige würde ich mich auch wehren. vielleicht hat die verfassungschutztante-die ich erst recht nicht mag- ihn reingeritten. was ist das überhaupt fütr ne alte, die einen polizisten als quelle führt..
dann kannste ja gleich wieder die stasi aufpeppen
gruss und viel erfolg beim prozess
saxxe
Hallo Marcel,
ein bißchen bei der Wahrheit solltest Du schon bleiben. Meine 1. Mail an Dich könnte man so widergeben, auch wenn sie wie Du sie zusammenfaßt, doch etwas “tendenziös”ist. Aber sei es drum.
Bezgl. der Aussage, dass ich nichts mehr von Dir veröffentlichen würde, solltest Du schon erwähnen, dass ich Dir dies sagte, weil mir drohtest. Entweder ist würde den Kommentar auf meinem Blog veröffentlichen oder Du würdest es halt auf Deinem Blog tun.
Drohen lasse ich mir von keinem und bei so einem Stil habe ich kein Interesse auf eine Zusammenarbeit, in welcher Form auch immer.
Ich werde auch Deine Mails nicht mehr beantworten, weil Du einfach kein fair play betreibst, sondern nur versucht, möglichst reißerisch Deine Inhalte an die Frau und den Mann zu bringen und offensichtlich an einer objektiven Darstellung gar kein Interesse hast.
Gruß
Fastien schreibt:
“… und offensichtlich an einer objektiven Darstellung gar kein Interesse hast”
Und was objektiv ist, bestimmst nur du.
Wenn ich schreibe, Marcel, wenn Du mir drohen willst, veröffentliche ich nichts mehr von Dir, sollte dies doch in öffentlichen Wiedergabe meiner Mail auf diesem Blog zumindest erwähnt werden, es sei denn, man möchte einen bestimmten Eindruck erwecken. Dies hat nichts mit Objektivität im Auge des Betrachters zu tun, sondern ist schlicht ein an den Fakten vorbei Berichten.
Dieses Vorgehen ist ja keine Ausnahme, sondern exemplarisch.
So, ich wünsche allen ein frohes Diskutieren auf diesem Blog und werde mich auch an dieser Stelle aus der Diskussion hier zurück ziehen.
Inwiefern kann man jemanden bedrohen, indem man die Veröffentlichung einer Meinung an anderer Stelle ankündigt? Kann eine demokratische Selbstverständlichkeit als Drohung verstanden werden? Kann es sein, dass Fastien noch in vordemokratischen Massstäben denkt?
Als jetzt wird es hier wirklich albern.
Was ist es denn anders, enweder bei Dir auf dem Blog ansosnten bei mir? Wer mir so kommt, der soll dann gern bei sich.
So, ich werde jetzt hier nicht mehr auf Fragen eingehen, weil mir das einfach zu dumm ist. Ich schrieb schon, ich bin jetzt hier draußen und werde daher nun wirklich Posts an mich unbeantwortet lassen.
Viel Spaß beim Diskutieren
Zusammengefasst heisst das wohl nichts anderes, als dass in deinem Blog jeder kommentieren darf, solange die vertretene Meinung nur nahe genung zu deiner eigenen ist (”objektiv”). Und wer es wagt, andere Kommentare, die von dir abgelehnt werden, woanders zu veröffentlichen, ist ein Bedroher. Und da du ohnehin nicht wirklich mit Vertretern anderer Meinungen kommunizieren möchtest, lässt du es hier auch sein.
Zirkel, es gibt Unterschiede zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen.
Auch wenn es momentan deutsche Gerichte gibt, die grundsätzlich in Zweifelsfällen zwischen Behauptung/Meinung die angebliche Behauptung verbieten und somit eine Vergewaltigung der Sprache abverlangen (z.B. jeder Satz habe mit “meiner Meinung nach …” zu beginnen) bedeutet dies nicht, dass man keine Meinung mehr äußern darf, die Vermutungen zu bestimmten Sachverhalten enthält. Und zwar ohne einen Beweis für die Vermutungen anzutreten.
Nach dem richtungweisenden Urteil des BGH ist der Unterschied zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung folgender: Die Behauptung einer Tatsache kann exakt bewiesen werden, eine Meinungsäußerung dagegen nicht.
Beispiel:
a) Holger Apfel ist Mitglied der NPD.
Das ist eine Tatsachenbehauptung, weil sie bewiesen oder widerlegt
werden kann.
b) Die NPD ist eine neofaschistische Partei.
Das ist eine Meinungsäußerung, weil “neofaschistisch” kein scharf definierter Begriff ist.
Ob mensch einen Satz mit der Floskel “Meiner Meinung …” einleitet spielt keine Rolle.
Das genaue Zitat des BGH-Urteils ist auf http://www.alth...e/onkelsur.html zu finden, in einem Urteil von Mauck. Bei aller Kritik an Mauck und Buske: Ein bisschen klarer im Kopf als die meisten Dorfrichter sind diese beiden doch. (Das ist beispielsweise auch eine Meinungsäußerung.)
Bitte um Vergebung. Der richtige Link zum Mauck-Urteil über Meinungsäußerung ist
http://www.alth...e/onkelzur.html
Herr Brosa, denken sie nicht, dass vor dem Buske-Gericht praktisch jede negativ besetzte Vermutung verboten werden würde (vielleicht einmal von den Herrn Buske persönlich unsympathischen Klägern abgesehen) mit der juristischen Hilfskonstruktion, es sei eine Behauptung?
Besteht wirklich juristisch kein Unterschied zwischen den folgenden Sätzen?
“Meiner Meinung nach hat Manfred Stolpe bewusst für die Stasi gearbeitet”.
“Es ist eine Tatsache: Manfred Stolpe war Stasi-Mitarbeiter und dies war ihm auch bewusst.”
Kann man auch den eindeutig als Meinungsäußerung gemeinten Satz nicht mehr schreiben?
Soweit ich Buske beobachtet habe, könnte der Satz “Meiner Meinung nach hat Manfred Stolpe bewusst für die Stasi gearbeitet” verboten werden, weil dieser die Tatsachenbehauptng beinhaltet, dass Manfred Stolpe bewusst für die Stasi gearbeitet hat, dass heißt Stasi-Sitzel war. Dass er sich mit den Stasimitarbeitern traf war ja bekannt und ist unstrittg.
Die Schwierigkeit besteht darin, dass “bewusst” eine innere Tatsache ist, welche - fehlt die Verpflichtungsunterschrift - nur beweisen werden kann, wenn Stolpe das selbts zugibt.
Unbedenklich dürfte der folgende Satz sein: Es ist nicht bewiesen, dass Manfred Stolpe bewusst für die Staatssicherheit gearbeitet hat. Die vorhandenen Informationen reichen mir jedoch aus, dies anzunehmen.
Das dürfte eindeutig eine Meinungsäußerung sein mit der notwendigen Distanzierung (Klarstellung).
Unbefriedigend ist das Ganze.
Die deutsche Sprache wird vergewaltigt bzw. es wird nur den Ausgebildeten erlaubt, sich öffentlich zu äußern.
Erlaubt sein dürfte ebenfalls. E6was umständlich, aber eben erlaubt:
Manfred Stolpe hat sich mit der Stasi sehr oft getroffen. Das ist bewiesen und bekannt. Er streitet das nicht ab. Die Meinung zu haben, dass er mit seiner Art und Weise der Kontakte für die Stasi gearbeitet hat und de facto IM war, ist erlaubt. Jedoch öffentlich zu behaupten, Mafred Stole wäre IM, kann verboten werden, falls Manfred Stolpe klagt. Die deutschen Gerichte gehen davon aus, dass die bewiesenen und zugegebenen Tatsachen nicht ausreichen, Manfred Stolpe als IM zu bezeichnen. Es ist eine Wertungsfrage. Was in Deutschland öffentlich gesagt werden darf und was nicht, entscheiden in der Endkonsequenz frei und unabhängig die Gerichte.
Wie gesagt, etwas umständlich, aber als Tatsachenbehauptung [fast] war.
@fastien
>Wenn ich schreibe, Marcel, wenn Du mir drohen willst,
>veröffentliche ich nichts mehr von Dir, sollte dies doch in
> öffentlichen Wiedergabe meiner Mail auf diesem Blog
>zumindest erwähnt werden, es sei denn, man möchte einen
>bestimmten Eindruck erwecken. Dies hat nichts mit
>Objektivität im Auge des Betrachters zu tun, sondern ist
>schlicht ein an den Fakten vorbei Berichten.
Gerne können hier die Fakten veröffentlicht werden. Hier ist die E-Mail, mit der die Veröffentlichung des Kommentars, wie oben im ersten Zitat wiedergegeben, abgelehnt wurde:
Hier ist die Antwort darauf mit dem neuen Kommentarvorschlag wie im zweiten Zitat oben wiedergegen:
Auf den neuen Kommentarvorschlag kam dann folgende Antwort:
Der von Ihnen zitierte Link von United Mutations bezieht sich und zitiert einzig den Original-Artikel der auch als Quelle angegeben wurde: http://www.faz....n~Scontent.html
Der Artikel auf den sie sich beziehen stammt also aus der FAZ und nicht aus einem drittklassigen Blog. Ich bitte sie dies zur Kenntnis zu nehmen.
Danke für den Hinweis. Dass der Artikel ursprünglich aus der FAZ stammt, war hier tatsächlich übersehen worden.
Auch auf Ihrer Wiki-Seite: http://www.mein...ki/Heinz_Eggert
nennen sie als Quelle nicht die FAZ sondern dieses United Blog.
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