Darf man einen Pseudo-Finanzberater indirekt zur “Organisierten Krimininalität” rechnen, wenn dessen ehemaliges Führungspersonal wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung und Insiderhandel angeklagt ist?
Diese Frage wird morgen am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg verhandelt werden - vermutlich nur kurz, da eine entsprechende einstweilige Unterlassungsverfügung durch die berühmte Pressekammer des Landgerichts Hamburg erlassen und bestätigt worden war und deren Entscheidungen offenbar prinzipiell vom OLG mitgetragen werden.
Bislang war es sogar in Hamburg zulässig, etwa Lebensversicherungen als “legalen Betrug” zu bezeichnen. Nach ständiger Rechtsprechung dürfen Rechtsbegriffe in Medien wie “illegal”, “kriminell” und “Betrug” nicht an juristischen Maßstäben gemessen werden, sondern sogar falsch sein. Laien dürfen sie verwenden, solange keine bewußte Verleumdung geschieht. Dabei ist der Begriff “Organisierte Kriminalität” nicht einmal verbindlich definiert!
Der kritischen Verbraucherschutz-Website finanzparasiten.de wurde verboten, eine sich als “Beratungsunternehmen” aufspielende Drückerkolonne in die Nähe organisierter Kriminalität zu rücken, obwohl nach einem Finanzskandal, in dem 8 Milliarden Euro verbrannt waren, drei Führungspersonen der AG Holding, darunter zwei Vorstandsvorsitzende, wegen Bilanzfälschung und Insiderhandel angeklagt waren.
Eine weitere Äußerungen von finanzparasiten.de legte das Landgericht Hamburg als Vorwurf von Betrug aus, was auch verboten werden müsse (was andere Gerichte anders sehen).
In einem kafkaesque anmutenden Verfahren, in welchem die Pressekammer eine Vielzahl gegenteiliger Urteile, welche die Meinungsfreiheit stützten, mit der linken Hand beiseite gewinkt hatte, bestätigte das Gericht seine einstweiligen Verfügungen, um die Persönlichkeitsrechte der Firma zu schützen. Die besagten Meinungen dürften nur dann geäußert werden, wenn sei wahr seien.
Das Verbot bewirkte, dass der Bekanntheitsgrad der Website nach oben schoß und seither eine exzellente Googleposition bekleidet!
Finanzparasiten.de wurden daraufhin von ehemaligen Zugehörigen der Firma zum Teil streng vertrauliche Materialien zugetragen, welche die ursprünglich sarkastisch-satirischen Äußerungen stützen. Im Mittelpunkt stehen der Öffentlichkeit bisher nicht bekannte Dokumente zum damaligen Skandal. Außerdem geht es um eine fehlerhafte Software, mit welcher die gutgläubigen “Berater” über Jahre hinweg ihren Opfern Vermögensanlagen verkauften, obwohl in den ausgedruckten Vertragsverläufen eine Verwaltungsgebühr unterschlagen wurde, die je nach Vertragsverlauf die Endauszahlungssumme um bis zu 25% drückte. Das soll über Jahre hinweg den Verantwortlichen nicht aufgefallen sein.
Inzwischen wurde das Strafverfahren gegen die Ex-Führungskräfte gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt - unter seltsamen Umständen.
Nachtrag: Man beachte auch diese absurde Geschichte, in der Kläger und Beklagter sich kürzlich schon einmal vor dem OLG Hamburg gegenüberstanden. Wer da den Eindruck glaubt, dem Kläger könnte es möglicherweise hauptsächlich darum gehen, das Blog wegzubekommen, wird sicher selig.
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| Ja, Christian |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Bin gespannt, was morgen nach der Verhandlung um 11:00 die vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Hambug, Frau Dr. Raben entscheiden wird.
Wird es wieder heißen: Es geht nur um das eine Wort, nur um den einen Buchstaben, nur um die eine Zahl.
Sie können weiter berichten, wie sie berichtet haben, aber es muss eindeutig und wahr sein.
Was eindeutig und wahr ist, dürfen wie Ihnen nicht sagen.
Auf Wiedersehen bis zum nächsten Mal.
hat die pressekammer zu hamburg eigentlich auch ein persönlichkeitsrecht, frage ich mal ganz unpersölich?
Zu Otti #2:
Ich würde sagen, die Pressekammer Hamburg hat ein Persönlichkeitstrecht, ähnlich wie die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassungsschutz oder das BKA.
Das habe ich mehrmals in Hamburg bei den Verhandlungen aus dem Munde von Buske gehört. Berichte auch darüber.
Schon allein deswegen würde ich jedem empfehlen, keine Vorschläge bezüglich “Anzünden”, “Einsperren” oder Beleidigungen der Art wie “Schwachköpfe”, “Idioten”, “Kiffer” zu äußern.
Denken darf man das, aber nicht laut und erst recht nicht öffentlich.
Das Problem ist nicht die Pressekamer Hamburg sondern es sind die creme de la creme Presse-Anwälte mit ihren erfolgreichen Geschäftsideen zum Abbau der Demokratie und der hinterhältigen Ausserkraftsetzung der Verfassung.
“mundus vult decipi” — die Welt will betrogen werden. Warum “mundus” zu “mundo” (dativ: der Welt) geändert wurde, ist nicht klar, das Wortspiel mit den drei Buchstaben MLP hängt davon jedenfalls nicht ab.
Dieser Blog ist wohl in größter Gefahr, denn die ganzen Einzelheiten über das Unternehmen, die ihnen jetzt zur Veröffentlichung zugespielt werden, können im einzelnen jede Menge Ungenauigkeiten oder sonst irgendwie justiziable Detailfragen enthalten, gegen die man mit eidesstattlichen Erklärungen und daraufhin erzielten einstweiligen Verfügungen vorgehen kann. MLPBlog muss wohl 30-50K eur Streitbudget pro Jahr bei seite legen und sich auf einen unbefristeten Zermürbungskrieg vor allen Gerichten der Republik vorbereiten. Je mehr wahre Information über MLP dabei ans Tageslicht kommt, desto weitere Ausmaße nimmt das an, es sei denn dem gekränkten Unternehmen selbst geht irgendwann das Geld aus. Das tut es allerdings ganz am Schluss, denn solche Unternehmen leben ja davon, dass niemand über ihre Machenschaften bescheid weiß. Also investieren sie alles Geld in Prozesse wie in einen rettenden Strohhalm, solange sie noch irgendwelches Geld auftreiben können. Die Hamburger Richter sind für solche Unternehmen besonders hilfreich, aber notfalls geht es auch ohne sie. Die unfairen Justizverfahren, die zu diesem Missbrauch führen, sind im wesentlichen überall in der Republik die gleichen.
@ 4:
“Die unfairen Justizverfahren, die zu diesem Missbrauch führen, sind im wesentlichen überall in der Republik die gleichen.”
Na ja, viele Blogger wären schon froh, wenn der Gerichtsstand am Wohnort in der eigenen Stadt wäre. Dann hat man den Heimvorteil, kennt vielleicht schon den Richter. Und hat keine teuren Reisekosten.
Meine derzeitige Meinung zu den verschiedenen Gerichten (aus Sicht der Abmahnanwälte):
Hamburg, gut bei Persönlichkeitsrecht, Mitstörerhaftung.
Berlin, gut bei Persönlichkeitsrecht.
München, gut bei Linkhaftung.
Köln, gut bei Persönlichkeitsrecht, weniger gut bei Linkhaftung.
Fazit: Im wesentlichen Willkür zu Lasten des Abgemahnten.