Vorgestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Klagen von neun Abgeordneten gegen das Gesetz zur Offenlegung der Größenordnung der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten vom 22. August 2005 abgewiesen werden und die deutsche Journallie überschlägt sich mit Lobhudeleien. Angesichts der Qualität der Berichterstattung darüber darf die Frage gestellt werden, ob deutsche Journalisten nicht vernünftig berichten dürfen oder ob der Beruf Journalist heutzutage als Trostpreis einer Lotterie vergeben wird. Beispiele gefällig?
“Abgeordnete müssen Einkünfte offenlegen” kann man bei Tagesschau Online, dem Medium, das als Leuchtturm des guten Journalismus im deutschsprachigen Internet Zwangsgebühren kassiert, nachlesen. Die Namen der Kläger mit Ausnahme von Friedrich Merz, die Bezeichnung des Senats, der entschieden hat, die Namen der Richter, die entschieden haben, die Information, dass die Ablehnung mit vier zu vier Stimmen erfolgte, oder gar, welcher Richter wie gestimmt hat, alles Fehlanzeige im Artikel von Tagesschau Online. Nun gut, wer erwartet bei Tagesschau Online auch schon Journalismus, wo Antworten auf so komplizierte Fragen wie “wer” oder “wie” gegeben werden.
Das Hamburger Abendblatt, eine Qualitätszeitung der Springerpresse, fällt nicht in die Lobhudelei ein schreibt völlig neutral: “Abgeordnete müssen Einkünfte offenlegen - Mehr Transparenz im deutschen Bundestag“. Da erfahren Leser immerhin schon mal, dass die Entscheidung vier zu vier im Patt erging, dass der als Berichterstatter in dem Verfahren eingesetzte Richter Siegfried Broß zusammen mit drei anderen Richtern für die Klageabweisung war und der Verfassungsrichter und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer jedoch dafür war, den drei zusammengelegten Klagen in wesentlichen Teilen stattzugeben. Auch von den neun Klägern erfahren Leser mit Friedrich Merz (CDU) und Peter Danckert (SPD) immerhin zwei Namen und auch erfahren Leser, dass das Urteil so nicht überraschend kam. Von acht Richtern und neun Abgeordneten erfahren die Leser also gerade mal jeweils zwei Namen.
Spiegel Online teilt im Artikel “Die neun Verweigerer” seinen Lesern mit, wer eigetlich geklagt hat, und erläutert im Artikel “Bundesverfassungsgericht lässt die neun Geheimniskrämer abblitzen” sogar, welcher Richter des zweiten Senats bei der vier zu vier Entscheidung wie entschieden hat. Da könnte man beinahe so etwas wie Ansätze von Qualitätsjournalismus erkennen, wenn es nicht auch noch die Analyse im Artikel mit dem lobhudelnden Titel “Offenbarungszeit für Halbtags-Politiker” gäbe, für den Spiegel Online den Verfassungsrechtler Professor Hans Herbert von Arnim bemüht, der die Lobhudelei unterstützt.
Denn mit der Lobhudelei unterscheidet sich Spiegel Online kaum von der unter anderem bei Lobbycontrol veröffentlichten gemeinsamen Presseerklärung der sieben deutschen NGOs BUND, Campact, foodwatch, Germanwatch, Lobbycontrol, Mehr Demokratie und Transparency Deutschland, die als besondere Peinlichkeit sicherlich auch noch erwähnt werden darf.
Dem deutschen Qualitätsjournalismus gemeinsam ist, dass dort offenbar niemand das online abrufbare Urteil des Bundesverfassungsgerichtes überhaupt gelesen oder verstanden zu haben scheint. Denn hätten die deutschen Qualitätsjournalisten das Urteil gelesen und verstanden, dann wäre sicher jemand auf die Zeilen 110 bis 119 des Urteils eingegangen, die nachfolgend inklusive fett gedruckter Zwischenüberschrift wiedergegeben sind:
Mit Vermerk vom 2. März 2006 hielt der Fachbereich Parlamentsrecht des Deutschen Bundestages zu Einzelfragen und -problemen bei der Durchführung der Verhaltensregeln unter anderem Folgendes fest:
2. Vermeidung der Anzeigepflicht durch gesellschaftsrechtliche Gestaltung
a) Die Gesellschaft als (rechtsfähiger) Vertragspartner
Die Anzeigepflicht gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 VR beinhaltet grundsätzlich die Verpflichtung zur Anzeige einzelner Tätigkeiten und Verträge (Vertragspartner) sowie der hierbei jeweils erzielten Einkünfte.
Im Hinblick auf die in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung im Grundsatz anerkannte Rechtsfähigkeit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR/typische Rechtsform von Anwaltssozietäten) kann und muss, wie in den Fällen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), anerkannt werden, dass die Pflicht zur Anzeige von Einkünften aus Vertragsverhältnissen mit Dritten dann nicht besteht, wenn diese Verträge mit Klienten oder Kunden von der insoweit rechtsfähigen Gesellschaft geschlossen werden.
b) “Entgeltliche Tätigkeit” ohne anzeigepflichtige Einkünfte?
In gesellschaftsrechtlichen Gestaltungen wie der unter a) angesprochenen kann zusätzlich vereinbart sein, dass der Abgeordnete/Gesellschafter kein Gehalt von der Gesellschaft bezieht, sondern lediglich am Gesellschaftsgewinn beteiligt wird.
Diese Gestaltung hat nach der Systematik der VR wohl zur Folge, dass eine Anzeigepflicht bezüglich der Höhe und Herkunft von Einkünften im Ergebnis überhaupt nicht besteht. Denn § 1 Abs. 3 VR bezieht Einkünfte aus Gesellschaftsbeteiligungen (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 VR) nicht ein. In der Konsequenz kann man dann sogar eine in dieser Form etwa erbrachte Anwaltstätigkeit nicht einmal mehr als “entgeltliche Tätigkeit” bezeichnen, da diese Kategorie begrifflich mindestens ein “Entgelt” für eine geleistete Arbeit voraussetzt.
Diese Sachverhaltskonstellation wurde offenbar nicht gesehen. Ob es einer besonderen Regelung mit dem Ziel einer Erfassung auch dieser Gestaltung bedarf, soll hier offen bleiben.
Aus den unter a) und b) beschriebenen Gestaltungen ergibt sich jedenfalls eine unter dem Gesichtspunkt von Sinn und Zweck der Verhaltensregeln schwer vermittelbare Benachteiligung der Einzelkaufleute und Einzelanwälte.
Netter Hinweis der Richter des Bundesverfassungsgerichts, deren Urteil übrigens auch sonst schon wegen der nochmal zusammengefassten Vortrages des nebenberuflich als Abgeordneten tätigen Antragstellers zu 5) (Antragsteller M) auch sonst recht unterhaltsam zu lesen ist:
“Der Anwaltsberuf nimmt den Antragsteller mit etwas über die Hälfte seiner Arbeitszeit in Anspruch. In diesem verdient er mehr als mit dem Mandat.”
Im Klartext heißt der obige Hinweis wohl, dass seit dem 2. März 2006 im Bundestag bekannt ist, dass, wer als Politiker keine Lust hat, seine Nebenverdienste zu outen, einfach mit der Ehefrau, Kanzleipartnern oder Geschäftsfreunden eine Geselschaft bürgerlichen Rechts gründen kann, dort für ein Appel und ein Ei oder gar für lau “tätig” sein kann und die dicke Kohle dann über Ausschüttungen des Gesellschaftsgewinns frei von rufschädigenden Veröffentlichungspflichten einsacken kann.
Damit macht das auch Sinn, dass Norbert Lammert, Aufsichtsratsmitglied der aus der Ruhrkohle hervorgegangenen RAG, der im Nebenberuf Bundestagspräsident ist, - oder war es andersherum? - in voller Übereinstimmung mit dem Ältestenrat des Bundestages einfach in gesetzesbrecherischer Weise die Anwendung des gültigen Gesetzes bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesetzt hat. Es ist sicherlich begrüßenswert, dass jeder Abgeordnete dadurch genügend Zeit bekommen hat, sich auf die Umstellung der gesetzlichen Regelungen ausreichend lange vorzubereiten. Diese Analyse des Placebo-Gesetzes, mit dem unflexible Abgeordnete nun womöglich aus dem Bundestag rausgekegelt werden, wäre aber sicher zu kompliziert für die Journalisten in Deutschland gewesen.
Und siehe da, anscheinend waren wirklich nicht alle Abgeordneten in der Lage oder willens, die ihnen vom Gesetz gelassenen Gestaltungsspielräume auch tatsächlich in für sie vorteilhafter Weise zu nutzen. Gemein wäre es nun sicherlich zu fragen, ob manche Politiker, die mit Zig Millionen an Geldern in schwarzen Koffern und auf Liechtensteiner Konten hantieren, inzwischen soweit die Bodenhaftung verloren haben, dass sie gar nicht merken, dass beim Stimmvieh auch kleinere Nebenverdienste von wenigen Zehntausend Euro monatlich Allergien auslösen können oder ob Politikern das völlig schnurz ist, weil sie ohnehin ihre Schäfchen schon im Trockenen und gar keine Lust haben, nochmal wiedergewählt zu werden.
Mein Parteibuch meint dazu: Selbst Schuld, wenn man als Abgeordneter nur die Erzeugnisse der deutschen Qualitätspresse liest und Bundestagsdrucksachen in bester Gewohnheit geflissentlich ignoriert.
PS: Die Namen der neun Abgeordneten, die die drei verbunden entschiedenen Klagen eingereicht haben, sind: Friedrich Merz (CDU), Siegfried Kauder (CDU), Marco Wanderwitz (CDU), Peter Danckert (SPD), Max Straubinger (CSU), Wolfgang Götzer (CSU), Hans-Joachim Otto (FDP), Heinrich Leonhard Kolb (FDP) und Sibylle Laurischk (FDP). Die vier Richter des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes, mit deren Stimme die Veröffentlichung ermöglicht wurde, sind der Berichterstatter des Verfahrens, Siegfried Broß sowie Lerke Osterloh, Gertrude Lübbe-Wolff und Michael Gerhardt. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer, der auch Richter am 2. Senat ist, hätte zusammen mit den Richtern Udo Di Fabio, Rudolf Mellinghoff und Herbert Landau die Veröffentlichung der Nebeneinkünfte lieber verhindert.
![]() |
| Urlaubsbild |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
[32 queries. 3.680 seconds. 10 level2 caches. Top ]
“in gesetzesbrecherischer Weise die Anwendung des gültigen Gesetzes bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausgesetzt” - so verkommen ist Deutschland Heute. Die machen Gesetze und halten sich selber nicht daran. Ist unseren Mdbs eigentlich der Staatsaufbau der BRD geläufig? Wissen die, was ein Gesetz ist, das sie selbst erlassen haben? Ein Gesetz gilt solange, bis es als verfassungswidrig verworfen wird. So einfach ist das.
Es wird Zeit, dass das deutsche Volk gegen mögliche Gesetzesbrecher im modernen Reichstag vorgeht.
Och, naja, vielleicht gibt es ja nicht nur in Leitungspositionen von höheren Bundesbehörden, sondern auch in Politik und Justiz den ein oder anderen, der seine Karriere nach dem System Reimann gemacht hat. Zitat aus dem Express:
Warum soll das nur Informatiker betreffen? Bei einem Juristen würde das vermutlich noch viel weniger auffallen, wenn der nichts kann und das geschickt hinter blöden Floskeln verbirgt.
für die nachdenkseiten zeigt die veröffentlichte Nebentätigkeitenliste des ehemaligen Arbeitsministers W. Riester, SPD, welche Interessen mit der Zerstörung - ehm Reform - der sozialen Rentenversicherung bedient wurden
http://www.nach...=2467#more-2467
Das Patt lässt den Verdacht aufkommen, die vier ablehnenden Richter könnten selbst ein positives Verhältnis zu Neben-Einkünften und ihrer Vertuschung haben.
Was Politiker so alles hinkriegen, das mag man auch meinem Text Die Wolf im Schafspelz entnehmen. Brutalstmögliche Taktiererei!
fjh
Ist das der aktuelle Stand der zitierten Verhaltensregeln (VR)?
http://www.bund...uslegung/18.pdf
Fehlt leider bei gesetze-im-internet.de
Sind die dort aufgezählten Einkünfte nun die Grundlage für die “Offenlegung” oder was?? Da sind tatsächlich nur solche “Systeme” aufgelistet, die zum Empfang von “Kameradenliebe” heute üblich sind (Beratertätigkeiten, Pöstchen und so..)
und so durchgekommen wäre..
Können wir doch froh sein, wenn das jetzt zum parlamentarischen Selbstverständnis gehört, das zu veröffentlichen…
Hätte mich nicht überrascht wenn die Klage wegen der Persönlichkeitsrechte und der freien beruflichen Entfaltung und des fehlenden öffentlichen Interesses
Hallo Marcel,
ich finde auch, dass man in der Umsetzung der Transparenzregeln genau auf mögliche Schlupflöcher achten muss. Du hast eine wichtige Problemzone angesprochen, obwohl ich mir nicht sicher bin, ob das Schlupfloch tatsächlich so groß bzw. einfach nutzbar ist, wie Du annimmst.
1.) In den Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln für Abgeordnete steht folgender Passus:
Die Hervorhebungen entstammen dem Original und betonen, dass es um eine Und-Verknüpfung im engeren logischen Sinne geht. Das heißt, umgekehrt gelesen: selbst wenn ein Abgeordneter nur als Gesellschafter Vertragspartner wird, müsste er nach dieser Regel das Vertragsverhältnis angeben, wenn er a) an dem Zustandekommen des Vertrags mitgewirkt hat oder b) die vertraglich vereinbarte Tätigkeit selbst ausführt.
Wir werden auf jeden Fall weiter verfolgen, wie die Bundestagsverwaltung dieses Problem behandelt – und wie die Abgeordneten damit umgehen. Denn wenn sie eine neue rechtliche Gesellschaft gründen, wird sich das nachverfolgen lassen. Diese Vermeidungsstrategie dürfte riskant sein für die Abgeordneten, falls sie wirklich funktioniert. Ich würde deshalb Deine Einschätzung der Regeln als Placebo-Gesetz nicht teilen.
Zu unserer Pressemitteilung, die Dir peinlich ist ;-):
Ich finde es tatsächlich gut, dass die Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden sind (wenn auch knapp). Die Regeln sind nicht perfekt. Aber:
a) behauptet die Pressemitteilung auch nicht. Im Gegenteil, wir wollen eine Weiterentwicklung zu einer genauen Angabe der Einkünfte.
b) war das nicht das Thema des Urteils in Karlsruhe. Dort ging es darum, ob diese ersten Schritte zu mehr Transparenz Bestand haben werden oder nicht.
Jetzt können sie umgesetzt werden und es gibt durchaus einige interessante Details in den jetzt veröffentlichten Angaben. Ich glaube, dass sich einzelne Abgeordnete noch einigen kritischen Fragen ihrer Wählerinnen und Wähler stellen müssen.
Die Umsetzung wird anderseits auch die Schwachstellen der Regelungen und Schlupflöcher zeigen, völlig klar. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten und uns je nachdem für die nötigen Nachbesserungen einsetzen. Aber auf jeden Fall stopfe ich lieber ausgehend von den aktuellen Regeln Schlupflöcher als noch mal bei Null zu beginnen – was bei einem anderen Urteil des Bundesverfassungsgericht der Fall gewesen wäre.
Herzliche Grüße, Uli
Wozu Schlupflöcher? Es gibt doch “Stufe 3″.
Hallo Ulrich,
Danke für Deinen langen Kommentar hier im Parteibuch. Dass Du auf den gehässigen Vorwurf der “Peinlichkeit” mit einer so ausführlichen Antwort reagierst, rechne ich Dir hoch an. Das unterscheidet Dich von anderen.
Und wo ich gerade beim Loben bin, soll Lobbycontrol nicht zu kurz kommen. Euer Engagement weiß ich wirklich zu schätzen.
Die verlinkte Presseerklärung empfand ich allerdings als unangenehme, viel zuwenig kritische Selbstbeweihräucherung. Klar, wenn bei Euch die Korken knallen, dann habt ihr Euch das verdient. Allerdings sollte dabei nicht die Illusion erzeugt werden, dass mit den nun faktisch in Kraft gesetzten Transparenzregeln alles einigermaßen in Butter ist.
Ich teile den Optimismus nicht so ganz. Ich denke, mit legalen Schlupflöchern und schlichten Lügen wird es vielen Abgeordenten gelingen, sich der dringend notwendigen Transparenz zu entziehen. Die vorhandenen legalen Schlupflöcher machen es meiner Meinung nach recht einfach, sich der Kontrolle zu entziehen. Und wer als Politiker immer schon kriminell war und mit Millionen von Schwarzgeld hantiert, den wird die Offenlegungspflicht ohnehin nicht jucken.
Folge der jetztigen Regelung könnten Vorteile für diejenigen sein, die am geschicktesten ihre Nebentätigkeiten verschleiern können. Ohne Äußerungsfreiheit zur Aufdeckung von Lügen und Medien, die über die Zusämmenhänge von Nebentätigkeiten und Entscheidungsfindung auch tatsächlich mit Nennung von Namen berichten, werden nicht einmal die schärfsten Transparenzgesetze helfen.
Allerdings komme ich nicht umhin, Euch auch ein dickes Kompliment für die erkämpften Transparenzregeln zu machen. Wie die letzten Stunden gezeigt haben, sind dadurch tatsächlich eine ganze Reihe bemerkenswerter Dinge ans Licht gekommen. Zumindest bei einigen Abgeordneten hat es also funktioniert. Das ist ja schon was.
Außerdem ergeben sich eine Reihe neuer Ansätze für Recherchen nach dem Prinzip “Wofür bekommt Politiker X sein Nebenentgelt bei Firma Y eigentlich wirklich?” Wenn dadurch dann einige der fleissigen Nebenverdiener bei den nächsten Wahlen rausgekegelt werden, dann wäre das umso besser. Allerdings hat das Volk gegenwärtig keine Möglichkeit zu kontrollieren, ob es bei der Wahl eines anderen Politikers nicht vom Regen in die Traufe kommt. Denn vor einer Wahl können Politiker zu Nebentätigkeiten beliebigen Blödsinn erzählen und nach der Wahl sagen “Ätsch bätsch, gewählt ist gewählt.” Auch da bedürfte es als Bremse Medien, die nicht so zahnlos wie die heutigen sind.
Es gibt viel zu tun, ich freue mich, dass ihr bei Lobbycontrol das weiterhin anpackt.
Bezeichnend für die Berichterstattung ist auch, dass zwar überall über die nun erfolgte Offenlegung der Nebentätigkeiten berichtet wird und vielleicht der ein oder andere Journalist sich über die lange Liste der Geldgeber des Herrn Merz amüsiert, andere nun jedem zugängliche Unsäglichkeiten aber mangels Aktualität schlicht ignoriert werden.
So gibt es jetzt auch interessante Informationen zu Big-Brother- und Politikaward-Preisträger Otto Schily online abzurufen - er sitzt im Aufsichtsrat von zwei Unternehmen, die von seinem eigenen Ministerium unter seiner Führung mit Millionenaufträgen (Iris-Kontrolle und ePässe) versorgt wurden. Einige Infos dazu habe ich hier zusammengestellt.
Aber prinzipiell sind diese Fakten leider schon seit letztem Herbst bekannt, haben die Öffentlichkeit deswegen nicht mehr zu interessieren, und außerdem hat die Bundesregierung das ja längst für okay erklärt (in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion).
Auch das zeichnet eine ordentliche Mediendemokratie aus: Rechte werden gehabt, nicht genutzt. Man darf nachlesen, muss es aber nicht. Und die meisten tun es auch nicht - Journalisten inklusive.
[…] zu vier Entscheidung wie entschieden hat. Links: http://bitgewit.../stories/844968 http://www.mein.../placebo-gesetz http://kingbala...cks-deutschland […]
[…] welchen Firmen der Sicherheitsbranche Otto Schily sich nebenberufliche engagiert. Und auch “Mein Parteibuch” und “Lobbycontrol” nehmen sich des Themas […]
[…] http://www.mein.../placebo-gesetz […]
Ein paar Kritiken:
Da alle Gesellschafterverhältnisse angezeigt werden müssen, kann man mit Sicherheit detailliert recherchieren, wieviele Politiker dieses angeprangerte Schlupfloch bislang angewendet haben, oder? Wie viele? Zahlen bitte.
Zum Vorwurf des gesetzbrecherischen Aussetzen: Die Klage mit vier zu vier Stimmen abgewiesen worden, also mehr als denkbar knapp und die Rechtmäßigkeit des Gesetzes war bereits im Vorfeld stark debattiert. Macht es im Rückblick daher nicht sogar Sinn, die Veröffentlichung zurückzuhalten, weil es sich ohnehin nur um einen absehbaren Zeitraum handelte? Einmal veröffentlichte Daten sind schwer wieder einzuholen.
Und gibt es einen einzigen Beleg oder was auch immer für private Konten in Liechtenstein der aktuellen Mandatsträger? Dann bitte hier bekanntgeben.
@Andreas
>Da alle Gesellschafterverhältnisse angezeigt werden müssen
Müssen Sie nicht. Es besteht die Möglichkeit, einfach zu lügen.
>kann man mit Sicherheit detailliert recherchieren,
>wieviele Politiker dieses angeprangerte Schlupfloch bislang
>angewendet haben, oder?
Kann man nicht.
>Macht es im Rückblick daher nicht sogar Sinn, die
>Veröffentlichung zurückzuhalten
Sicher macht der Rechtsbruch Sinn. Steht ja auch oben.
>weil es sich ohnehin nur um einen absehbaren Zeitraum handelte
Dadurch wurde jedem die Möglichkeit gegeben, die besonders peinlichen Dinge vor der Veröffentlichung zu beseitigen.
>Einmal veröffentlichte Daten sind schwer wieder einzuholen.
Dagegen hätten sich die Kläger mit einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung wehren können. Wäre der Antrag auf einstweilige Verfügung mit vier zu vier Stimmen abgelehnt worden, hätte es die rechtswidrige Verzögerung nicht gegeben.
So aber hatte der Rechtsbruch Erfolg.
>Und gibt es einen einzigen Beleg oder was auch immer für
>private Konten in Liechtenstein der aktuellen Mandatsträger?
Belege im beleglosen Zahlungsverkehr zu verlangen, hat schon was putziges. Indizien gibt es jedoch viele - einige davon wurden hier bereits veröffentlicht. Andere Indizien können hier wegen der in Deutschland nur rusidemntär vorhandenen Pressefreiheit nicht veröffentlicht werden. Die finden sich an anderen Orten im Internet.
>Dann bitte hier bekanntgeben.
Lies hier einfach weiter mit, dann lernst auch Du, wie das Spiel mit dem Schwarzgeld der Politiker funktioniert. Ist Dir noch nie der Gedanke gekommen, dass hinter der einen oder anderen Heuschrecke, die ein Politiker berät, das abgegriffene Schwarzgeld steckt?
Was den Antragsteller zu 5) anbelangt, hat das Gericht deutliche Worte gefunden:
228
Diese Schilderung verdeutlicht den guten Sinn einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten das Abgeordnetenmandat zu stehen hat und der Abgeordnete daher verpflichtet ist, konkrete Interessenkonflikte, die sich für ihn aus entgeltlichen Tätigkeiten außerhalb des Mandats ergeben, durch Nichtübernahme der konfliktbegründenden Tätigkeit statt durch Nichtausübung des Mandats zu vermeiden.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Aha, bei Mehr Demokratie hat inzwischen auch schon jemand gemerkt, dass das Gesetz über die Nebentätigkeiten möglicherweise zu einem Zerrbild führt. Hier gibt es einen Beitrag von Karin Flothmann: “Mehr Demokratie kritisiert unfaires Gesetz zur Offenlegung von Nebeneinkünften“.
Mal schauen, wie lange es dauert, bis sich die Erkenntnis durchsetzt, dass so mancher Abgeordnete die Öffentlichkeit bezüglich seiner Nebenverdienste schlicht verschaukelt.
Die Aussage des Gerichts bezeiht sich auf die Frage, ob die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten zu stehen habe. Das wird vom Antagsteller zu 5) offenbar anders gesehen.
Der andere Aspekt der Gerichtsentscheidung, die Offenlegung der Nebeneinkünfte, ist so sicherlich noch nicht genügend, aber immerhin ist ein Anfang gemacht. Die Netto-Einkünfte der Abgeordneten sind damit nicht zu ermitteln, was aber auch nicht vom Gesetzgebre beabsichtigt war.
Einen gläsernen Abgeordneten gibt es auch heute nicht!
Die veröffentlicheung der Nebeneinkünfte soll dazu dienen, dass der Wähler und Mit-Abgeordnete erkennt, ob es Interessenverflechtungen oder Abhängigkeiten gibt, die bei einer Entscheidungsfindung zu berücksichitgen sind.
Übrigens, der anwaltliche Vertreter des Antragstellers zu 5), Rechtsanwalt Dr. Christofer Lenz, ist auch bei souebbes.de mit Schriftsätzen vertreten.
Hallo nochmal,
Danke für die Rückmeldung, aber so einfach ist das mit dem Lügen nämlich auch wieder nicht, denn wenn jemand Gesellschafter ist, lässt sich das beim Amtsgericht nachfragen (Partnerschaftsregister). Also schliesse ich daraus, daß es keinen einzigen, nicht einen einzigen zu benennenden Fall gibt! Und es gibt nur deshalb keinen Beleg, weil die Delinquenten lügen. Geht schon ein wenig in die Richtung klassischer Verschwörungstheorien. Gerade dadurch, daß man nichts nachweisen kann, wird ja um so deutlicher, was da getrieben wird, nicht wahr?
Und “rechtswidrige Verzögerung” ist auch eher eine persönliche Interpretation, denn über eine etwaige Rechtswidrigkeit hat im Zweifel ein Gericht zu entscheiden.
Auch die Liechtensteiner Konten, für die ich mich eventuell missverständlich ausgedrückt habe, stoßen noch bitter auf. Natürlich habe ich keine Einzahlungsbelege oder ähnliches erwartet, sondern wollte Belege im Sinne von Beweis etc verstanden haben.
Welche der vielen Indizien kann man denn bitte benennen, die zu den Mitgliedern im Deutschen Bundestag führen? Oder müßen sich die Benenner und Medien Deutschlands dann fürchten, aufgrund der von Ihnen beschriebenen rudimentären Pressefreiheit komplett den Laden geschlossen zu bekommen? Ist das so? Oder weshalb gibt es keine weitergehenden Informationen in der weiten Wunderwelt des Internets? Kommen Sie, da wird sich doch was finden lassen. Also immer noch die Bitte um einen Beleg aka Beweis für die geäußerten Anschuldigungen. Und zwar eindringlich.
Mit “Heuschrecken - Schwarzgeld - Politiker” ist Ihnen ja dann quasi der Dreisprung Ihrer Vorstellung der Welt gelungen, was Sie genau damit zum Ausdruck bringen wollen, entzieht sich aber leider meiner Kenntnis. Benennen Sie doch bitte die Unternehmen, welche Sie als Heuschrecke bezeichnen, ebenso die jeweiligen Politiker. Die Höhe des abgegriffenen Schwarzgeldes wäre dann noch ein Sahnehäubchen obendrauf, allerdings auch sicher zuviel verlangt.
Mit freundlichen Gruß
Wolfgang Schäuble hat zugegeben, 100.000 Mark in einem Umschlag angenommen zu haben, die immer noch verschwunden sind.
Kohl, Pfahls, Strauß, Schreiber - die haben alle keine Mandate (mehr). Vielleicht kommt da noch was, wenn der Schreiber zurückkommt.
Koch sitzt nicht im Bundestag, ist “nur” Ministerpräsident von Hessen. Aber da gab es ja auch keine Beweise. Kanther hat da vor Gericht schon schlechter ausgeschaut.
Bei aktuellen Mandatsträgern einfach mal nach Titanic und einem Zahlungsbeleg mit Verwendungszweck “Tagi” suchen. Da sind auch aktuelle Politiker ganz schnell in die Schweiz geflitzt - die hielten das wohl durchaus für möglich, dass noch irgendwo ein paar Milliönchen rumgeisterten.
Und Recht haben sie, wer hier im Parteibuch die Geschichte aus Mecklenburg-Vorpommern verfolgt hat, der lernt schnell, dass es da anscheinend ziemlich große Deals unter der Hand gegeben haben muss. Namen gibt es dazu sicher auch mal - und von aktuell aktiven Politikern. Die Höhe der abgezweigten Gelder geht offenbar in den Milliardenbereich.
>Oder müßen sich die Benenner und Medien Deutschlands dann
>fürchten, aufgrund der von Ihnen beschriebenen rudimentären
>Pressefreiheit komplett den Laden geschlossen zu bekommen?
Möglicherweise. Möglicherweise hängt man dann aber auch ziemlich schnell einfach wie Lars-Oliver Petroll einfach mal doof am Baum rum. Walter Bullinger’s Festplatte hat sich von selbst in Luft aufgelöst.
Aber natürlich sind das alles Ausnahmen.
Die aktuellen Mitglieder des Bundestages sind sauber wie ein Babypopo. Muss ja so sein, sonst würden Bild oder die Tagesschau ja berichten. Wer’s glaubt wird selig. Und wer’s nicht glaubt, kommt auch in den Himmel.
[…] Placebo-Gesetz zur Offenlegung von Nebeneinkünften von Abgeordneten verfassungsgemäß […]
Ein klein bisschen weniger schwarz-rot-goldene Bananen-Republik, ein klein bisschen weniger Korruption,
ein klein bisschen mehr Rechtsstaatlichkeit.
Eine Ohrfeige für den Antragsteller zu 5), den ehemaligen Fraktionsvorsitzenden, Herrn M. :
Rn 228:
“Diese Schilderung verdeutlicht den guten Sinn einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass im Mittelpunkt der Tätigkeit des Abgeordneten das Abgeordnetenmandat zu stehen hat und der Abgeordnete daher verpflichtet ist, konkrete Interessenkonflikte, die sich für ihn aus entgeltlichen Tätigkeiten außerhalb des Mandats ergeben, durch Nichtübernahme der konfliktbegründenden Tätigkeit statt durch Nichtausübung des Mandats zu vermeiden.”
Das Diktum jener Richter, die das Gesetz abgelehnt haben, dass „Wer freie Abgeordnete will, muss auch ein Mindestmaß an Vertrauen aufbringen, dass die vom Volk Gewählten ganz überwiegend mit Umsicht und verantwortlich mit ihrer Freiheit umgehen. Das Prinzip der Freiheit verlangt, dass nur der Missbrauch gezielt und konsequent bekämpft wird, aber nicht, dass aus dem abweichenden Verhalten Weniger zuerst ein Ambiente des Misstrauens geschürt und sodann eine lückenlose Kontrolle auch der redlich Arbeitenden verlangt wird” (Rn 262) ist in vielerlei Hinsicht bemerkenswert:
Der Abgeordnete als Alimentationsempfänger verdient somit einen Vertrauensvorschuss.
Was aber ist mit dem HartzIV-Empfäger, der sich von der Politik als Parasit beleidigen lassen muss, dem das letzte Hemd ausgezogen wird, der die Hosen runterlassen muss? Da gilt auf einmal nicht mehr “das Prinzip der Freiheit”, da sind zuerst mal alle potenzielle Straftäter.
Oder wie verhält es sich mit Schäubles Sicherheitsgesetzen? Oder den verbotenen G8-Demonstrationen? Wo ist da “das Prinzip der Freiheit” geblieben?
Gerade da wird „aus dem abweichenden Verhalten Weniger“ von der Politik – und auch von den Gerichten – „ein Ambiente des Misstrauens geschürt und sodann eine lückenlose Kontrolle auch der“ Redlichen ungerührt in Kauf genommen.
“Die Freiheit des Mandats ist allerdings nicht schrankenlos gewährleistet(Rn 209).” “Nur der Umstand, dass die Abgeordneten bei pflichtgemäßer Wahrnehmung ihres Mandats auch zeitlich in einem Umfang in Anspruch genommen sind, der es in der Regel unmöglich macht, daneben den Lebensunterhalt anderweitig zu bestreiten, rechtfertigt den Anspruch, dass ihnen ein voller Lebensunterhalt aus Steuermitteln, die die Bürger aufbringen, finanziert wird (Rn 211).”
Die bedeutsamste Passage des Urteils der Richter/innen, die dem Gesetz zugestimmt haben:
Rn 271:
“Vielfältige Regelungen des Grundgesetzes sind Ausprägungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit politischer Herrschaft. Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich . Dementsprechend schließt das freie Mandat die Rückkoppelung zwischen Parlamentariern und Wahlvolk nicht aus, sondern ganz bewusst ein und schafft durch den Zwang zur Rechtfertigung Verantwortlichkeit.”
274
“aa) Interessenverflechtungen und wirtschaftliche Abhängigkeiten der Abgeordneten sind für die Öffentlichkeit offensichtlich von erheblichem Interesse. Diesbezügliche Kenntnis ist nicht nur für die Wahlentscheidung wichtig. Sie sichert auch die Fähigkeit des Deutschen Bundestages und seiner Mitglieder, unabhängig von verdeckter Beeinflussung durch zahlende Interessenten, das Volk als Ganzes zu vertreten, und das Vertrauen der Bürger in diese Fähigkeit, letztlich in die parlamentarische Demokratie. Das Volk hat Anspruch darauf zu wissen, von wem – und in welcher Größenordnung - seine Vertreter Geld oder geldwerte Leistungen entgegennehmen.”
Dass die parlamentarische Demokratie bundesrepublikanischer Ausprägung mit ihrer so genannten Gewaltenteilung von der Politikerkaste durch deren Tun oder Unterlassen selbst in Frage gestellt wird und deshalb auch beim Volk kein Vertrauen genießt, ist leider der realpolitische Zustand.
Wenn ein baden-württembergischer Justizminister zu den konkreten Vorhaltungen eines Staatsbürgers einfach schweigt, so ist das schlicht und einfach undemokratisch: www.souebbes.de/muGoll2006.pdf
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht
http://www.bund.../bvg07-073.html
Urteil
http://www.bund...2bve000106.html
Danke noch im Nachhinein für die Stellungnahme. Jetzt habe ich erstmal Lesestoff, den es abzuarbeiten gilt. Ich muß zugeben, noch nicht lange zum Leserkreis dieser Webseite zu gehören und habe daher wohl noch Aufholbedarf.
Ich hoffe, dennoch kleine Nachfragen bei entsprechenden Passagen stellen zu dürfen.
Mit freundlichen Gruß
[…] http://www.mein.../placebo-gesetz […]
Hallo nochmal,
ich möchte noch ein paar Einwände setzen, denn z.B. Herr Schäuble, der ja die Annahme der verschwundenen 100.000 Euro zugegeben hat, hat ja nicht wirklich etwas mit Liechtensteiner Konten von MdBler zu tun. Aber nun gut.
Pfahls war alles mögliche, Richter, Verfassungsschutzpräsident, Beamter im Bundesverteidigungsministerium, ein Abgeordnetenmandat hat er nie inne gehabt. Schreiber ja eh nicht, bleiben Kohl und Strauß (Max? Kein Mandat. FJS? Seit Ende der 70er kein Bundestagsmandat.). Bleibt also Kohls Bimbeswirtschaft, maßgeblich unterstützt durch Herrn Weyrauch (kein Mandat), Herrn Lüthje (kein Mandat), Herrn Terlinden (kein Mandat) und Herrn Leisler Kiep (Mandat bis Ende der 70er?). Das ist ja nun zuvorderst ein parteipolitischer Komplex, der Aussagen über das Finanzgebaren der CDU in den 80er und 90er Jahre zulässt. Aber als Indiz für Liechtensteiner Konten von aktuellen Mitgliedern des Bundestages taugt das wohl weniger.
Auch stellt sich die Frage, wo da im Zuge der Skandale die Meinungsäußerungsunterdrücker waren? Haben die damals alle geschlafen?
Und Herr Koch, dessen erster Wahlkampf klar mit illegalen Parteigeldern finanziert wurde, wurde trotzdem von den Hessen wiedergewählt. Das wirft in aller erster Linie ein recht schräges Bild auf die Hessen-SPD und das Wahlvolk dort (aber das ist nur meine Meinung). Tatsächlich ist Herrn Koch zwar die politische Begünstigung, die ihm zu teil wurde, nachzuweisen, nicht aber die Teilnahme am illegalen Konstrukt der ausländischen Schwarzgeldkonten von z.B. der Hessen-CDU!
Und die Titanic-Geschichte ist natürlich lustig zu verfolgen, mehr als für reine Spekulationen aber eigentlich auch nicht zulässig - und als Indiz für Liechtensteiner Konten einzelner MdBler taugt es schon gleich gar nicht.
Das Geflecht um Mecklenburg-Vorpommern ist mir auch noch zu unkonkret. Vor allem auch die grob geschätzte Summe im MILLIARDEN-Bereich. Dagegen lässt sich die Bundes-CDU für geschätzte 30 Millionen in 20 Jahren kaufen/illegal finanzieren (nach belieben streichen), und in Mäc-Pomm lassen sich dann sogar Milliarden holen? Potztausend. Und wieviele Mitglieder des Deutschen Bundestages sind involviert, um auf Ihre Anfangsbeschuldigung zurückzukommen?
Immerhin bei der West-Berliner CDU haben wir dann aber mit Herrn Neuling dann endlich mal einen im Netz, der auch MdB war (alle anderen Beteiligten nicht). Auch wenn seine Funktion in der Berliner CDU sicher entscheidender war für das, was folgte. Landowsky ist verurteilt, das Verfahren gegen Neuling (ich finde ja, wer eine Million Euro Kaution hinterlegen kann, sollte wegen Fluchtgefahr gar nicht auf freien Fuß gesetzt werden) und Wienhold ist zugegeben mehr als unbefriedigend verlaufen bisher. Aber man sollte die Hoffnung nicht aufgeben, der politische Druck könnte in Anbetracht der Verschuldung Berlins recht hoch bleiben.
Und in der Bullinger-Geschichte strengt sich die Sachsen-CDU gehörig an, der Westberliner CDU den Rang abzulaufen. Garniert von einer Opposition, die formaljuristisch zu blöd ist, einen Untersuchungsausschuss ins Laufen zu bringen. ABER: Ein MdBler ist hier auch nicht beteiligt, oder?
Insgesamt ist das nun eine (im Hinblick auf die finanzielle Seite) hübsche Aufzählung der bedeutendsten Skandale aus wenigstens 25 Jahre BRD. Aber zählt man alles zusammen, kommt man auf 1,5 MdBler, die sich nachweislich selbst bereichert haben (Neuling und ein halber Leisler Kiep, dem ich in Anbetracht seiner finanziellen Bonität zutraue, seinen Anteil tatsächlich der CDU zugeführt zu haben).
Jetzt urteilen Sie selbst, ob das Indizien sind (großspurig angekündigt), die Sie berechtigen, MdBlern vorwerfen zu können, sie würden Summen (ich nehme an, es handelt sich um beträchtliche?) zum eigenen Vorteil auf Liechtensteiner Konten zu transferieren.
Ob man an den Himmel glaubt und selig wird, oder aber sich in einer Scheinwelt zwischen Polemik und Realität verliert, könnte man da fast schon fragen. Aber einfach nur zu versuchen, Vorfälle nüchtern auf Fakten zu reduzieren, ist die andere Seite.
Es geht nicht darum, Politiker pauschal von jeder Schuld frei zu sprechen, es geht um den Respekt, dem man dem Einzelnen gegenüber schuldig sein sollte. Und ich halte es für nicht hinnehmbar, wenn da jemand ohne einen einzigen Beweis, ja letztlich nicht mal mit einem Indiz in der Tasche behauptet, Abgeordnete des Deutschen Bundestages würden Gelder auf Liechtensteiner Konten transferieren.
Mit freundlichen Gruß
Selbst verständlich sind Kickbacks auf anonyme Konten in der Regel schwer beweisbar. Aber es gibt da schon noch ein paar mehr Hinweise, wie das Spiel in der deutschen Politik läuft. Schau mal den Buchauszug von Jürgen Roth’s Gangster aus dem Osten.
Wenn Geldwäsche und Schwarzgeldkonten in großem Stil nicht aufgeklärt werden, weil das politisch nicht opportun ist, dann sind das deutliche Hinweise darauf, was tatsächlich los ist. Direkte Nachweise, welcher Politiker daran wie involviert ist, sind das natürlich nicht, aber doch eben deutliche Hinweise darauf, dass es so etwas in großem Stil gibt.
Recht hast Du übrigens damit, dass viele MdB offenbar nicht über solche Möglichkeiten verfügen. Könnte natürlich daran liegen, dass einige MdB durchaus ehrlich sind. Das könnte aber auch daran liegen, dass die Jobs machen, wo wenig Kickbacks rauszuholen sind. Anders ausgedrückt hieße das, dss manche MdBs einfach zu billig sind, um mit schwarzen Millionen zu hantieren.
Klar ist auch, dass wenn ein Schwarzgeldkonto ganz direkt einem MdB zugeordnet werden kann, dass Ende der Karriere bedeutet. Das Problem selbst ist übrigens anscheinend nicht auf bestimmte Parteien beschränkt, sondern zieht sich offenbar - man denke nur an das verschwundene Parteivermögen der SED - quer durch alle Parteien. Die politische Logik bringt es mit sich, dass wer als Politiker über viel Geld im Rücken verfügt, innerhalb der Parteistrukturen leichter nach vorn kommt, denn schließlich ist Geld für enen erfolgversprechenden Wahlkampf hilfreich.
Was die Wähler angeht, so werden Wahlentscheidungen von Wählern weniger durch die politischen Realitäten getroffen, als vielmehr durch die Abbildung dieser Realitäten in den Massenmedien. Die Medien werden allerdings zu einem großen Teil durch die Politik kontrolliert und - wen überrascht das - berichten entsprechend freundlich von ihrem Hof.
Es ist absurd anzunehmen, dass Korruption ausschließlich auf direktem Wege über Geheimkonten erfolgt.
Strittig ist ebenfalls, was Korruption ist.
Wir haben zum Beispiel die VW-Affäre mit mehreren Mitgliedern des Bundestages. Waren die Bonuszahlungen an die Betriebsräte und die ausgiebigen Feiern mit Protutiierten Korruption? Abgetreten ist Hans-Jürgen Uhl (MdB) wegen falscher eidesstattlichen Erklärungen.
Gerhard Schröder wird sich erfolgreich gegen Korruptionsvorwürfe wehren können, und verkauft seine Ostsee-Gasleitung als Risenerfolg für Deutschland. Seine heutigen Gelder haben nichts mit seiner Tätigkeit als Bundeskanzler zu tun.
Stolpe und Gysi dürfen nicht als IM’s bezeichent werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht sogar bestätigt.
Ist das Korruption, wenn die Definition, was ein IM ist, den Gerichten überlassen wird?
Das Lobbysystem ist unbestritten. Wer behauptet, das bestehende Lobbysystem wäre eine Zeichen für Korruption, hat schlechte Karten in Äußerungsprozessen.
Unklar ist die Rolle von Joschka Fischer im Zusammenhang mit der ukrainischen Visa-Affäre. Für ihn war es offizielle Politik im Interesse der Völkerverständigung, Demonkratie sowie Menschnerechte. Für andere war es ein kriminelles Geschäftsfeld.
Kann man das deutlich trennen? Hatte der Visa-Untersuchungsausschuss Interesse da hinenzustochern? Oder war es von Anfang an klar, dass bei Joschka Fischer Geld nicht mit im Spiel war?
Und, und, und … .
Also ich schau mal ob das Verwaltungsgericht diesen fortgesetzten Gesetzesbruch der ungenügenden Veröffentlichung stoppt: http://aitel.hi...es/vgb-0707.htm
Wenn nicht, dann gibt es da auch noch den Europäischen gerichtshof für Menschenrechte: http://aitel.hi.../egmr-klage.htm
[…] Nebentätigkeiten und Entscheidungen von Richtern sind im Gegensatz zu Nebentätigkeiten und Entscheidungen von Abgeordneten für die Öffentlichkeit völlig intransparent. Während sich jedermann bei Abgeordnetenwatch über jeden Abgeordneten ein Bild machen kann, fehlt eine solche Transparenz bei den meisten Richtern fast völlig. Lobenswerte Projekte wie Richterdatenbank und Wikilegia haben es bisher mangels ausreichender Masse leider nicht geschafft, wenigstens das Maß an Transparenz bei den Entscheidungsträgern in der Justiz zu schaffen was bei den Abgeordneten inzwischen üblich ist. […]