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4. Juli 2007

Mogelpackung “Offene Dokumentenstandards” nachts im Bundestag

von @ 11:09. abgelegt unter Große Koalition, Lobbyismus, Patente

Die Berliner Koalition hält weiterhin an einem kontroversen Antrag fest, mit dem im wesentlichen eine Steilvorlage für laufende EU-Lobbyarbeit geliefert wird. Daraus machen die Iniatoren auch kaum ein Hehl. Von der SPD-Seite heißt es, die CDU bestehe darauf, auch patentierte Standards mit restriktiven Lizenzbedingungen fördern zu wollen, man habe herausgeholt was herauszuholen war, Möglichkeiten für weitere Kompromisse gebe es nicht mehr. Diese Erklärung erscheint allerdings nicht sehr glaubwürdig, und MdB Jörg Tauss soll “vergeblich die Wände hoch gelaufen” sein, um SPD zu einer klaren Haltung zu bewegen.

Die Entscheidung der Koalitionsfraktionen scheint also “gelaufen” zu sein. Es gibt dann nur noch in der Nacht zum Freitag um ca 03:00 in einem leeren Bundestagsgebäude eine virtuelle Plenarabstimung mit “zu Protokoll gegebenen” Geister-Redebeiträgen.

Im Moment hätten die Abgeordneten noch die Möglichkeit, den Arbeitsgruppen ihrer Fraktionen, die sie wohl morgen gegen abend in das Programm der virtuellen Nachtsitzung einplanen werden, ihre Nichtzustimmung zu bekunden. Dafür können sie Sitzungen nutzen, die heute und morgen stattfinden.

Deshalb hat der FFII folgendes Schreiben an alle Abgeordneten der Regierungskoalition gesandt:

Betreff: Nein zur Mogelpackung "Offene Dokumentenstandards"!

Sehr geehrtes Mitglied des Bundestages,

Morgen, Donnerstag abend soll in Ihrem Namen der Entschließungsantrag Nr. 16/5601 mit dem Titel “Wettbewerb stärken, den Einsatz Offener Dokumentenstandards und Dokumentaustauschformate fördern” angenommen werden.

Wir bitten Sie, mit Nein zu stimmen und auf eine erneute Aussprache hinzuwirken.

Die allseits konsensfähige Zielrichtung des Antrags wird durch darin
verborgene Begriffsdefinitionen in ihr Gegenteil verkehrt. Die
Verhandlungsführer der CDU-Fraktion bestehen darauf, in Abweichung vom
branchenüblichen Sprachgebrauch und von einschlägigen EU-Definitionen den
Begriff “Offener Standard” so umzudefinieren, dass damit patentierte Standards
gemeint sein können, die nur im Rahmen restriktiv lizenzierter
Softwareprodukte umgesetzt werden dürfen. Das ist genau so als wollte der
Bundestag eine neues Regelwerk der deutschen Rechtschreibung etablieren,
welches man nur gegen Bezahlung von 5 EUR pro verteilter Dokumentkopie oder gegen einmalige Zahlung einer Ablösesumme von 50.000 EUR verwenden darf.
Besonders skandalös wird ein solches Vorgehen dadurch, dass hier der
Gesetzgeber beliebig restriktiv lizenzierten Kommunikationskonventionen das
politische Prädikat “Offener Standard” verleihen und ihren Einsatz im
staatlichen Bereich vorantreiben möchte.

Bei den Verhandlungen im Ausschuss haben die CDU-Vertreter dieses Ansinnen
durch Verweise auf ein angebliches Interesse Microsofts an restriktiveren
Dokumentenstandards gerechtfertigt. Dabei setzt in Wirklichkeit auch
Microsoft im Bereich der Dokumentformate auf echte offene Standards
, die
unabhängig vom Lizenzierungsmodell der implementierenden Software in freier
ebenso wie proprietärer Software eingesetzt werden können.

Warum also bestehen die Wirtschaftsexperten der CDU auf einer kontroversen,
widersprüchlichen und durch keine nachvollziehbaren Sachinteressen motivierten
nationalen Umdefinition des Begriffs “Offene Standards”? Geht es vielleicht
darum, Vorlagen für laufende EU-Lobbyarbeit bestimmter Monopolisten zu
liefern? Welchen Sinn erfüllt eine Resolution des Bundestages zu einem
Anliegen, mit desen Förderung bereits eine Bundesbehörde beauftragt worden ist?
Wussten Sie, dass gerade diese Behörde sich in Briefen an Abgeordnete in
unserem Sinne gegen die vorgeschlagene Umdefinition gewandt hat?

Könnten Sie den federführenden Abgeordneten diese Fragen stellen und darauf
drängen, dass Änderungen der Art übernommen werden, wie sie etwa die drei
Oppositionsfraktionen vorschlagen?

Wir beantworten ebenfalls jederzeit gerne Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Mehr Informationen hierzu gibt es beim FFII und auf Anfrage von de-help at ffii org.

Es wird jetzt ferner darauf ankommen, die Exponenten des “Qualitätsjournalismus” mit Informationen zu versorgen, damit sie sich nach der Verabschiedung der Bundestagsresolution, vermutlich am Freitag morgen, mal an das “schwierige” Thema “Krieg der Standards” ranwagen. Der Kampf um eine offensichtliche Mogelpackung des Bundestages könnte die Geschichte interessant genug für ein größeres Publikum machen, wenn sie es nicht schon ist. Die Geschichte von Microsoft’s Men in Black könnte man nebenbei auch noch mal erzählen.

5 Kommentare zum Beitrag “Mogelpackung “Offene Dokumentenstandards” nachts im Bundestag”

  1. Perspektive2010 sprach

    Offene Dokumentenstandards? Sind das für unsere Volksverräter vielleicht Standards, wo sich die Dateien ganz ohne angebliche Fehler beim Backup auf Anordnung oder beim Regierungswechsel von selbst zerstören?

    Gruß

    Alex

  2. Toni Müller sprach

    Wieso muß eigentlich das Geschäftsmodell von Microsoft geschützt werden, einer Organisation, die wiederholt mit geltendem Recht auf vielen Ebenen kollidiert (z.B. bei Shrink-Wrapped EULAs) und obendrein einen illegal erworbenen Marktanteil von schätzungsweise 80% hat? In allen anderen Fällen wäre das mindestens ein Fall für das Kartellamt (Zerschlagung).

    Wenn das so weitergeht, dann wird die nächste Schankordnung von Heinecken und Eckes kreiert und die nächste Großbaustelle von Jürgen Schneider realisiert.

  3. phm sprach

    Man könnte hinzufügen: einer Organisation, die Anweisungen der EU-Kartellbehörden ignoriert und stattdessen auf der Ebene von PR und Lobby-Arbeit gegen deren Entscheidungen ankämpft. Zitat von Wettbewerbskommissarin Nellie Kroes: “In 50 years of EU antitrust policy we have never before encountered a company
    that has refused to comply with a Commission decision,” Competition
    Commissioner Neelie Kroes …she added “It could be reasonable to draw the
    conclusion that behavioral remedies are ineffective and that a structural
    remedy is warranted.” Wettbewerbssichernde Regeln wie z.B. offene Standards werden als “diskriminierend” angegangen und der Bundestag hilft dabei.

  4. Meudalherr sprach

    Ein anderes gutes Beispiel für eine Mogelpackung ist das Hochschulfreiheitsgesetz. Es müsste eigentlich Hochschulunfreiheitsgesetz heißen. Mogelpackungen sind Teil der Politik.

    Wer sich für ein offenes Betriebssystem interessiert, dem sei diese sehr nützliche Anleitung für Ubuntu-Einsteiger empfohlen. Wer diese Schritte befolgt, kann sogar kommerzielle DVDs unter Ubuntu abspielen, klappt bei mir. So kann man das Windows-Quasimonopol schrittweise zerschlagen. Viele Davids können einen Goliath bezwingen.

    Auf den modernen Reichstag oder unsere Diktatoren in Brüssel würde ich nicht warten, die dienen nicht den EU-Bürgern, sondern den Konzernen.

  5. phm sprach

    Die Gesetzgeber in Berlin und Brüssel können viel Schaden anrichten. Wenn Linux erst mal nur noch aus dem Untergrund heraus von anonymen Meudalherren entwickelt und eingesetzt werden kann, lässt sich auch kein Quasimonopol mehr ernsthaft gefährden.

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