Konrad Lischka hat heute bei Spiegel Online einen bemerkenswerten Artikel mit Titel Gnadenlose Richter gefährden Web 2.0 in Deutschland veröffentlicht. Es bleibt zu hoffen, dass die Richter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg und der Berufungsinstanz, dem 7. Senat des hanseatischen Oberlandesgerichtes, den Artikel auch zur Kenntnis nehmen.
Denn Konrad Lischka bringt in dem Artikel auf Spiegel Online etwas wichtiges auf den Punkt:
Wer Unsinn schreibt, ist doch selbst dafür verantwortlich. Das sagt einem der gesunde Menschenverstand. Das sagt aber nicht das Landgericht Hamburg.
Rechtsanwalt David Ziegelmayer, der hier in einem anderen Blog-Beitrag schon mal den Satz “Nicht der Falschparker, sondern der Abschleppende zahlt” von sich gegeben hatte, lässt prompt kaum ein gutes Haar an dem Beitrag und fragt sich im LBR-Blog, ob der Autor “mal daran gedacht hat, dass ihn irgendein anonymer Spinner an den virtuellen Pranger stellen könnte und er dann heult, weil dafür niemand verantwortlich gemacht werden kann.”
Bei der Angstmache übersieht David Ziegelmayer geflissentlich, dass jemand, der von einem anonymen Spinner an den virtuellen Pranger gestellt wird, dafür, wenn der anonyme Spinner sich halbwegs geschickt anstellt, auch bei der gegenwärtigen Rechtsprechung niemanden verantwortlich machen kann. Davon abgesehen, darf die Rechtsprechung wohl kaum zum Ziel haben, immer “irgendjemand” verantwortlich machen zu können. Die Rechtsprechung sollte doch bitte schön das Ziel haben, denjenigen verantwortlich zu machen, der auch wirklich verantwortlich ist. Ein anonymer Spinner kann, da er ja anonym ist, auch mit der heutigen Rechtsprechung nicht für seine virtuellen Untaten verantwortlich gemacht werden.
Und weil das Internet international ist, kann man bei einer Veröffentlichung im Ausland noch nicht mal einen Mitstörer nach deutschem Recht verantwortlich machen, es sei denn, man will die Betreiber der Internet-Knotenpunkte ins Ausland dafür verantwortlich machen und nimmt es in Kauf, dass Provider dadurch letztlich zur Abschaltung der internationalen Anbindung des deutschen Internets gezwungen werden. Wer das wirklich möchte, dem sei empfohlen, nach Nordkorea auszuwandern.
Das einzige, was durch die unkalkulierbare deutsche Rechtsprechung, deren Motivation in Sachsen gerade exemplarisch ergründet wird, und den fliegenden Gerichtstand tatsächlich nachhaltig erreicht wird, ist, dass die deutsche Internet-Industrie ins Ausland abwandert und in der zeit, bis es alle begriffen haben, noch der ein oder andere Webseitenbetreiber finanziell ruiniert werden wird. Denn entsprechend der Hamburger Rechtsprechung muss jeder, der in Deutschland eine Plattform mit User-Generated-Content betreibt, dass ein Konkurrent oder sonst jemand, der die Seite nicht mag, absichtlich anonym rechtswidrigen Content in die Web 2.0 Seite reinschiebt, damit er den Seitenbetreiber rechtlich attackieren kann, die Seite so auf dem Rechtsweg platt machen kann und obendrein ein Anwalt sich an den dabei entstehenden Anwaltsgebühren noch bereichern kann. Ob es ein Trost ist, dass das Geld nciht weg ist, sondern nur jemand anders hat, darf jeder für sich entscheiden.
Wer glaubt, dass solch ein Abmahnbetrug in Deutschland nicht geschieht, der ist weltfremd. Hier auf Mein Parteibuch sind schon einige Fälle vorgekommen, bei denen dies offenbar probiert wurde. Allerdings stellt sich selten ein Abmahnbetrüger so dumm an wie der Jurastudent und sein Anwalt, gegen die in Osnabrück wegen Abmahnbetrug ermittelt wurde. Weil es im Internet möglich ist, anonym zu bleiben, wird Abmahnbetrug in aller Regel nicht aufgedeckt.
Verstanden hat das Problem anscheinend Caipi, der die sich fragt, ob das deutsche Web mitmachfreie Zone wird und wir uns in ausländische Foren ins Asyl begeben müssen. So ist das, denn die Abwanderung der deutschen Internet-Industrie ins Ausland ist die einzig logische Konsequenz der Hamburger Rechtsprechung zur Störerhaftung im Internet.
Es ist der Unberechenbarkeit der deutschen Rechtsprechung und der Pfändbarkeit deutscher Domains geschuldet, dass Mein Parteibuch auf der deutschen Domain nicht fortgeführt wird. Und jedem, der auch irgendwie User Generated Content hat, sei es dringend angeraten, auf deutsche Domains zu verzichten. Denn wer will schon riskieren, dass er, falls jemand anders die Domain gern hätte, solange mit Klagen belästigt wird, bis er finanziell ruiniert ist und die Domain gepfändet werden kann. .com, .org und .net Domains sind hingegen praktisch nicht pfändbar. Die Lösung liegt also nah.
Auch auf deutsche Hoster sollte man besser verzichten. Denn da deutsche Hoster auch über die Störerhaftung angegangen werden können, knicken deutsche Hoster vergleichsweise schnell ein, wenn ein unsinniges Anwaltsschreiben kommt. Und wenn sie nicht einknicken, dann lassen deutsche Hoster sich regelmäßig von den Kosten der rechtlichen Auseinandersetzung vom Kunden freistellen. Der Kunde trägt damit ein doppeltes Risiko. Wer im Ausland hosten lässt, der hat das doppelte Risiko nicht.
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| Klein Bloggersdorf |
Par·tei·buch n. Heft mit persönlichen Daten und Mitgliedsnummer zum Beweis der Mitgliedschaft in einer Partei
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Hallo Mein Parteibuch,
Dein Artikel entspricht im Tenor ungefähr meiner Meinung. Wichtig sind folgende Dinge (große Lösung):
- ausländische Domain, keine deutsche Domain,
- nicht die eigene Anschrift bei irgendeiner Registrierungsbehörde öffentlich abrufbar bereithalten, sondern stattdessen eine andere Person vorschieben (WHOIS-Protection),
- ausländischer Provider.
Eine ganz gute Quelle zur Frage, wie man im Ausland seine Webpräsenz betreiben kann, ist die Diskussion Wer nutzt (anonymes) offshore hosting?. Als Fazit aus der Diskussion kann man möglicherweise den Provider dateiload.com empfehlen.
Daneben gibt es natürlich auch noch die kleine Lösung:
- irgendeine anonyme E-Mail-Adresse im Ausland,
- sich mit dieser anonymen E-Mail-Adresse zum Beispiel bei WordPress.com registrieren,
- das Ganze immer mit Tor anonymisieren, als zusätzliche Sicherheit, sollte es in Zukunft irgendwann einmal zum Zwang der Herausgabe der IP-Adressen durch den US-Provider kommen - gegenwärtig ist das noch nicht der Fall, aber unsere Diktatoren könnten sich entsprechende Maßnahmen überlegen.
- wenn man für die E-Mail-Adresse eine neue Identität braucht, dann bietet sich der Fake Name Generator an.
Man muss halt warten, bis der jederzeit mögliche Regimewechsel in Berlin durchgeführt worden ist. Es ist ein bisschen wie in der ehemaligen DDR/Sowjetunion. Um Schaden vom eigenen Geldbeutel abzuwenden, der aufgrund der asozialen Politik möglicherweise schon ziemlich leer ist, sollte man entweder verzichten, sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit wahrzunehmen oder einen der beiden oben skizzierten Lösungswege einschlagen.
Wann gehst du mit deiner Webpräsenz ins Ausland? Wahrscheinlich geht das nicht so leicht für dich, denn du bist ziemlich bekannt bei dem einen oder anderen Mitglied des gegenwärtigen Regimes.
Also wer schon heute seine Meinung frei äußern möchte, der sollte den Umweg über das Ausland wählen. Oder man wartet einfach ein bisschen, hält noch ein wenig still - sobald unsere gegenwärtige Diktatur vorbei ist, kann man dann auch die Meinung sagen.
Es ist wirklich merkwürdig, was einige Leut für ein Rechtsverständnis haben.
Das Rechtsverständnis der drei Hamburger Presserichterv - Buske, Dr. Korte, Zink - ist nachzulesen in der Einscheidung von drei anderen Hamburgern Richtern bei Ber Bestätigung der Befangenheit der drei ersteren.
Die bidiungungslolse Anerkennung verlogener Eidesstattlicher Versicherungen gehört ebefalls zum Rechtsverständnis der drei erstgenannten Richter. Bestenfalls gib es eiu non liquet zu Gunsten des eidesstattlich lügenden.
Fünf nachgewiesene Beispiele im Falle von Hans-Jürgen Uhl sind gerichtsbekannt.
Im Falle von Franz Müntefering hatte die falsche Eidesstattliche Erklärung keinen Einfluss auf die Entscheidung gegen den Stern (Prozess “Doris-Faktor”).
Ein weiteres konkretes Besipiel ist mir bestens bekannt. Das Rechtsverständnis der Presserichter in Hamburg bestand darin, dem Betroffenen einen Vergleich einzureden, nach dem er über diese eidesstattliche Lüge nicht berichten darf.
Weitere Fälle werden unvermeidbar folgen.
“Also wer schon heute seine Meinung frei äußern möchte, der sollte den Umweg über das Ausland wählen. Oder man wartet einfach ein bisschen, hält noch ein wenig still - sobald unsere gegenwärtige Diktatur vorbei ist, kann man dann auch die Meinung sagen.”, Meudalherr, partiell stark eingeschränkte Demokratie, das wäre sicherlich konsensfähig, oder?
Im Übringen: ich wollte gerade auch einen Artikel schreiben, laß’ es aber nach dem Lesen hier, weil im Grunde Konsens besteht.
Warum dann nicht auch: Jemand schmiert nachts dem Hausbesitzer Parolen an die weisse Hauswand und der Hausbesitzer erhält am nächsten Tag eine Abmahnung.
Spinnen die Richter?
Zu Bernd #4:
Meudalherr, partiell stark eingeschränkte Demokratie, das wäre sicherlich konsensfähig, oder?
Wer entscheidet, was partiell einzuschränken ist und was nicht, und was nicht überstark - dikatatorisch, willkürlich ist?
Das Problem haben wir schon heute. Die deutsche Demokratie war immer eine partiell eigeschränkte. Zum Teil starkt bis sehr starkt.
Die zulässigen Grenzen sieht jedoch jeder anders.
“Das Rechtsverständnis der drei Hamburger Presserichterv - Buske, Dr. Korte, Zink - ist nachzulesen in der Einscheidung von drei anderen Hamburgern Richtern bei Ber Bestätigung der Befangenheit der drei ersteren.”
Wo ist denn das da nachzulesen? Das ist eine völlig unspektakuläre Entscheidung über ein Befangenheitsantrag. Die abgelehnten Richter haben sich prozessual zu weit aus dem Fenster gelehnt und der Beklagten in unzulässiger Weise Hinweise erteilt. So gewaltig und allgemeingültig (”das Rechtsverständnis”) ist die Entscheidung wahrlich nicht, zumal zu der grundsätzlichen Einstellung der Richter (natürlich) nichts geschrieben wurde.
Das mit dem Pranger und dem heulen wird doch durch die aktuelle Rechtsprechung extrem gefördert!
Schreiben Sie im Wiki oder in den Kommentaren Herr [bekannter Medienanwalt Ihrer Wahl] hat nen winzigen Pimmel und schon steht [Internetseitenbetreiber Ihrer Wahl] am Pranger und muss Busse tun
Das ist wesentlich einfacher als eine Schmäh-Seite zu erstellen, die dann auch vom geneigten Leser gefunden wird…
…”wenn der anonyme Spinner sich halbwegs geschickt anstellt, auch bei der gegenwärtigen Rechtsprechung niemanden verantwortlich machen kann.”
Hallo Herr Bartels,
das ist aber doch kein Argument. Wie sollen sich z.B. Menschen schützen, die in einem Forum von anonymen einfach mal als Kinderschänder tituliert werden? Soll man sich also an niemanden halten können? Ich warne eben nur davor, die Geschichte immer unter dem Blickwinkel der “armen Forenbetreiber” zu sehen, die natürlich nie Kenntnis von ihren Inhalten haben wollen. Übrigens habe ich ja in dem Blogbeitrag gezeigt, dass ein armer Forenbetreiber wie heise sich über die von Ihnen so gescholtene etablierte Presse mittels Hausjournalisten “ganz objektiv” gehör verschafft. Wie wäre es denn mit einer Diskussion darüber?
MfG DZ
Haftung für inkorrektes Verhalten ist schon in Ordnung. Doch die bedingungslose Forenhaftung ist weltfremd. Wer ein Forum betreibt, kann überhaupt nicht jeden Beitrag sofort auf mögliche rechtliche Relevanz hin überprüfen. Da könnten nur noch Anwaltskammern Foren betreiben.
Das wäre wohl auch die angestrebte Lösung: Die Anwäte betreiben die Foren - selbstveständlich gegen Geld- und die Bürger zahlen dafür, dass sie vor jedem Eintrag eine Beratung darüber bekommen, wie sie ihre Meinung rechtssicher und klagefest formulieren. Auch das natürlich gegen Geld!
Warum regelt man das nicht einfach so:
Findet jemand in einem Forum einen Betitrag, den er für eine Schmähung seiner eigenen Person oder Mandantschaft hält, fordert er den Betreiber auf, diesen Beitrag innerhalb einer angemessenen Frist zu entfernen. Kostenfrei natürlich!
Angemessen wären etwa 14 Tage.
Wenn der Forenbetreibung anderer Meinung ist, dann tauschen bide ihre Ansichten aus. Danach kann es dann gegebenenfalls zu einem Rechtstreit kommen.
Dass eine Abmahnung gleich mit Kosten verbunden wird, ist meines Erachtens völlig undemokratisch. Und wie bestimmte Pressekammern urteilen, das kann ich zumindestens mit meiner demokratischen Grundhaltung und meinem Rechtsverständnis auch nicht immer vereinbaren.
Schließlich ist das Grundrecht auf Freie Meinungsäußerung eines der konstitutiven Bedingungsmerkmale jeder Demokratie. Dahinter müssen andere schützenswerte Rechte notfalls zurückstehen.
fjh
Ich mag ja blind sein, das ich den “Trick” nicht erkenne, aber der Nutzen einer .com, .org oder .net Domain erschließt sich mir nicht, wenn man mit seiner persönlichen Adresse in Deutschland bekannt ist. Ich beziehe mich auf die Begründung für die Beendigung der Publikation auf de .de-Domain. Die lautet im Kern: Mein grundgesetzlich garantiertes Recht auf Meinungsfreiheit ist in Deutschland offensichtlich nicht das Papier Wert ist, auf dem es gedruckt ist. Es ist absehbar, dass ich für die weitere Veröffentlichung meiner Rechercheergebnisse und meiner Meinung unter meinem eigenen Namen unter Missbrauch der Gerichte zumindest finanziell ruiniert oder gar ins Gefängnis gesperrt würde.
Wenn Du udn Dein Wohnort bekannt sind, kann man Dich auch in Anspruch nehmen für Publikationen auf dieser .com-Domain. Was die Pfändbarkeit angeht, so lässt sich Druck auf jeden ausüben, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat oder hier seine Geschäfte betreibt. Damit könntest Du als Betreiber vermutlich ebenso in Anspruch genommen werden, wie der Hoster, der hier eine GmbH betreibt (ein ping auf mein-parteibuch.com ergibt IP = 82.96.97.7, was nach Bad Dürckheim führt). Was also hat sich wirklich mit der Schliessung der .DE-Domain von mein-parteibuch geändert und worin besteht der angeblich dadurch erhöhte Schutz? Technisch “auswandern” macht m. E. nur Sinn, wenn man zugleich wirklich jede Verbindung nach Deutschland bzw. jeden Hinweis auf solche - inklusive die auf die eigene Person - löst/beseitigt.
@9: Herr Bartels hat völlig richtig darauf hingewiesen, dass jeder Versuch der Inanspruchnahme scheitern muss, wenn man es richtig anstellt. Websapce läßt sich im Ausland mieten, auch anonym. Da dann die Bemerkung vom “Kinderschänder” plaziert und der Betreffende wird das nicht mehr aus dem Netz kriegen. Es geht also! Wobei es schon bezeichnend ist, dass nahezu immer als erstes Kinderschänder und Nazis herhalten müssen, um jeden auch noch so absurden Klimmzug zu begründen, wenn es um Rechtshändel zur Unterdrückung von Meinung geht. Wer sich die Rechtsprechung des Richters Buske in Hamburg ansieht, wird schnell erkennen, dass es da mitnichten um die Wahrung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit von Kindern geht. Da treffen überwiegend kühl berechnende Antragsteller und Prozesshansel, die aus ganz Deutschland nach Hamburg wallfahren, auf eine willfährige Kammer, die absurde Diskussionen zu den Forderungen der Kläger mit grotesk-abwegigen Urteilen krönt. Es wird aber auc noch so vielen Buskes nicht gelingen, nicht gewünschte Publikationen zu unterdrücken. Selbst dann nicht, wenn diese die Grenzen für Persönlichkeitsverletzungen oder auch Strafbarkeit deutlich überschreiten. Diejenigen, die Geschmacks- und andere Grenzen verletzen wollen, sind schon im Ausland oder gehen als erste.
Man wird gewiß die Frage diskutieren dürfen, welche Riskiken man mit einem Geschäftsmodell eingeht, das die Nutzung des Internets erfordert. Ergibt der Vergleich, dass die persönlichen und finanziellen Risken außerhalb der BRD deutlich geringer sind, so wird man sein Geschäft außerhalb Deutschlands und im Zweifel auch außerhalb der EU etablieren. Das Abmahnunwesen der Republik und unsägliche Urteile, mit der sich technikferne Richter anmaßen mit Kriterien des 19.Jahrhunderts Techniken des 21. zu bewerten, haben einen erheblichen Anteil daran, dass man ein Internet-Busines besser nicht in Deutschland etabliert. Ich bezweifele, dass dies der Prosperität der BRD und damit dem Wohlstand von über 80 Mio Menschen auf Dauer zuträglich ist. Das einzig Gute, was man der deutschen Rechtsprechung zubilligen kann, ist, dass sie die Entwicklung von zensurresitenten Strukturen fördert. Werden die zum ausweichen dann massiv genutzt, so wird der “Wilde Westen” gegen das Gemetzel noch als Paradies erscheinen.
Zu Anonymus #7:
Das ist eine völlig unspektakuläre Entscheidung über ein Befangenheitsantrag. Die abgelehnten Richter haben sich prozessual zu weit aus dem Fenster gelehnt und der Beklagten in unzulässiger Weise Hinweise erteilt.
Jede Entscheidung ist unspekatulär und ein Einzelfall behaupten die deutschen Zensurbehörden in Form der beiden Pressekammern in Hamburg und Berlin immer wieder.
Der Antag betraf auch den vierten Richter der Pressekammer Dr. Weyhe. Es reichte aus, dass Dr. Weyhe einfach erklärte, er war nicht dabei und an den Besprechungen nicht beteiligt. Sieht nicht sehr sauber aus.
Kennt Anonymus andere Fälle, in der gleich drei Richter eine Kammer wegen Befangenheit abgelehnt wurden.
Weshalb machen gleich drei Richter einen einfachen prozessulaen Fehler und wagen sich zu weit aus dem Fenster?
Es gibt Fälle, da werden die kleinsten Fehler nicht zugelasse bzw. diese führen zu verheerenden Folgen.
Dazu gehören Kernkraftwerke, Flugzeuge u.a.
Weshalb wird die Zensurbehörde so tief eingestuft, dass es ganz normal ist, wenn sich 3/4 der Entscheider zu weit aus dem Fenster wagen?
Weshalb hätte es die Kammer fast geschafft, die Tatsache der bestätigten Befangenheit der Öffentlichkeit vorzuenthalten.
danke für den trackback und die erwähnung - nur ein kleiner hinweis: die person hinter caipi ist ein weiblein, kein männlein.
Oops, den Fehler habe ich dann mal schnell korrigiert.
p.s.: bist du absolut sicher, dass du mit .com-domain und ausländischem webspace auf der sicheren seite bist, solange du wohnsitz/firmensitz in DE hast und die rechnungen von einem deutschen konto aus bezahlt werden? gibt es dazu verbürgte informationen?
#10, auch ohne Abmahnung ist es m.E. völlig inakzeptabel, Forenbetreiber als Hilfsrichter in Anspruch zu nehmen. Akzeptabel könnte es allenfalls sein, Forenbetreibern einen Gerichtsbeschluss zuzustellen, der ihnen genau sagt, was sie zu tun haben, und sie für ggf anfallende Kosten entschädigt, wie man etwa einen Zeugen oder Experten entschädigt, der vor Gericht geladen wird.
S. http://www.aeus...erungsrecht.de/ zu weiteren Forderungen.
PS nein,
http://www.aeus...ungsfreiheit.de
meinte ich natürlich.
Zu Hartmut Pilch #17:
Akzeptabel könnte es allenfalls sein, Forenbetreibern einen Gerichtsbeschluss zuzustellen, der ihnen genau sagt, was sie zu tun haben, und sie für ggf anfallende Kosten entschädigt, wie man etwa einen Zeugen oder Experten entschädigt, der vor Gericht geladen wird.
Diese Gedankengänge setzen voraus, dass die Justiz funktioniert und der Gerichtsbeschluss sachlich richtig ist.
Das ist heute nicht der Fall, und wird auch niemals der Fall sein.
Das Problem verschiebt sich auf das Gebiet der Entschädigungen, der Entschädigungsbeträge.
Wir wissen, dass der Schwellwert für erlaubte Verletzungen bei Entschädigungen wesentlcih höher liegt als bei Gegendarstellungen und Verboten.
Denkbar wäre deswegen, dass der “Störer” aus dem gerichtlich beschlossenen Entschädigungsbetrag befriedigt wird. Damit gehört dieser Betrag ähnlich wie die “Insolvenzmasse” zunächst mal eingefroren.
Verteilt sich dann unter den Insolvenzverwaltern und etwas als Entschädigung bei den “Störern”.
Den Rest kann dann der Geschädigte behalten, falls noch ein Rest verbreibt.
Die Entschädigungsbeträge werden unter diesen Umständen steigen.
Die Diskrepanz zwischen Wirklichkeit und den gerichtlichen Entscheidungen wird wachsen.
Die Gerichte könnten allerdings unterscheiden zwischen “Störern” und “Störern”:
- “Störer” mit vertraglichen Verbindungen zu dem Verletzer.
- vertaglich entkoppelter unabhängiger “Störer”.
Ein Archiv-Betreiber sollte vom Gericht Geld dafür bekommen, dass er einen Text entfernt. Sehr viel wird das nicht sein, nur eine standardisierte Schutzgebühr, ähnlich wie bei Zeugen. Ob das Gericht mit seinem Zensurbeschluss Recht hat oder nicht, interessiert den Archiv-Betreiber nicht. Er ist ja nicht Urheber der zensierten Äußerung sondern vermittelnder Dienstleister.
Heute ist es ja so, dass der Archiv-Betreiber abgemahnt wird, eine komplizierte Güterabwägung zu treffen hat und als unbezahlter Hilfsrichter in den Dienst der Justiz genommen wird und dann natürlich Zensururteile fällt, die noch weit über das vom Gesetz eigentlich vorgesehene Maß hinausgehen, nur um Ärger aus dem Weg zu gehen.
Dieses Problem ließe sich lösen, indem man den unsachlichen “Mitstörer”-Begriff aufgibt und den Netztdienstleister als das behandelt, was er ist, nämlich ein zu bezahlender Experte, der nur vom Gericht in Anspruch genommen werden kann und sich nicht in Fragen der Urteilsfindung einmischt.
Was ist daran schwierig?
Die Einwände verstehe ich nicht.
Dass durch die Abschaffung der “Mitstörer”-Haftung nicht alle Probleme der Netzzensur gelöst werden, ist klar. Aber immerhin wird ein wesentliches Problem gelöst.
Zu Hartmuth Pilch #20:
Was ist daran schwierig?
Schwierig sind daran ist Einiges:
- Wer bezahlt den Aufwand für die Entfernung von Informationen - falschen oder richtigen - aus den Archiven? Ich als Steurzahler möchte das nicht bezahlen. Bin vermutlich nicht der einzige Steuerzahler, welche eine solche Archiv-Bereinigung nicht wünscht.
- Eine gerichtliche Entscheidung kann falsch sein aus den verschiedensten Gründen.
Weshalb muss sich das Archiv an eine falsche Entscheidung daran halten?
In den Zeitungen, welche in den Bibliotheken ausliegen, wird ja auch nicht das alte geschwärtzt. Oder doch?
Wollen wir wieder Geheimarchive? Oder Archive verschiedener Klassen: Archive für die Geheimdienste, für die Politiker, für Wissenschaftler, für Journalisten und dann noch die allgemein zugänglichen Internet-Archive für das übriggebliebene “dumme” Volk?
Hinter der Frage der Archivbereinigung steckt etwas mehr als nur der Schutz von Persönlichkeitsrechten.
Es gibt eine anzustrebende Lösung: Vernünftiges Umgehen auch mit unangenehmen und schlechten Archiv-Infomationen. Das “dumme” Volk sollte auch einem Mörder vergeben und auch einem Kinderschäder. Und das nicht über staatliche verordnete Zensur, und auch nicht über die Verzerrung und Definition der deutschen Sprache durch Richter und “creme de la creme” Presseanwälte.
Ein Mörder bleibt ein Mörder lebenslang, wie eine Physikerin eine Physikerin lebenslang bleibt (z.B., Frau Merkel oder Herr Lafontaine), auch wenn diese später gegen ihre Erkenntnisse und Methoden, welche sie als Physiker hatten und gelernt und geübt haben, handelt.
Auch ein Mörder kann sich wandeln. Erst recht Betrüger. Diese können sich sicherer wandeln, wenn deren Vergangenheit allen bekannt ist. Man schaut denen eben genauer auf die Finger.
Betrifft auch die IM’s und viele andere große und kleine Schweinehunde.
Das ist heute nicht möglich, u.a. dank unserer Zensurbehörde in Form der Pressekammern Hamburg und Berlin.
@21, Die Zensurkosten wären dem Kläger aufzubürden, und letztendlich vielleicht, wenn es da einen wirklichen Schuldigen gibt, dem “Störer”, d.h. demjenigen, der den rechtswidrigen Artikel verfasst hat. So jemanden gibt es aber im Falle jener Mimosen-Klagen gegen Archive gar nicht.
Ich bin natürlich auch dafür, dass der Täter mit seiner Tat leben muss. Das gehört zur Reue dazu. Verziehen werden kann nur, wenn jemand sich der Wahrheit stellt. Die erste und wichtigste Instanz für Schuld und Sühne ist die frei kommunizierende und urteilende Gesellschaft, das “gesellschaftliche Gericht”, wie manche auch sagen. Richter sollten deren Verlängerung sein. Wenn Richter sich, wie vom BVerfG mit dem Lebach-Urteil unglücklicherweise begonnen, an die Stelle der Gesellschaft setzen und diese verdrängen, riecht das für mich nach Totalitarismus. Es ist nicht selten so, dass die traditionellen christlichen Moralvorstellungen brauchbarer waren als die von vermeintlich progressiven Intellektuellen im 20. Jahrhundert entwickelten Ideen.